Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
05.12.16, 13:24
Aktualisiert
20.12.16, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.3 / Liegenschaften
Bearbeiter/in: Ingrid Pfeiffer
TOP
Drs.-Nr.: 650.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
06.12.2016
Stadtrat
20.12.2016
X
29.11.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Flurbereinigungsverfahren Hambach Ost, Änderung der Stadtgrenze
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2012
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, den am 4.12.2012 gefassten
Ratsbeschluss (Drucksachen-Nr. 370.12) aufzuheben und dem Vorschlag der Bezirksregierung
Köln als zuständige Flurbereinigungsbehörde, den Grenzverlauf zwischen der Stadt Elsdorf und
der Kolpingstadt Kerpen den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, nicht zu folgen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiterin
Amtsleiter
Pfeiffer
Vaaßen
Zuständiger
Dezernent
i.V.
Canzler
Mitzeichnung
Abteilungsleiter 16
Mackeprang
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Der Bau der Hambach-Bahn und die Verlegung der Bundesautobahn A 4 im Zusammenhang mit
dem heranrückenden Tagebau führt zu einer Vielzahl von Grundstücksdurchschneidungen und
Grundstücksneubildungen im Bereich der Stadtgrenze von Elsdorf und Kerpen.
Im August 2012 wurde seitens der Bezirksregierung Köln der Verwaltung vorgeschlagen, im
Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Hambach-Ost die gemeinsame Grenze zur Stadt Elsdorf
der neuen Grundstückssituation anzupassen (s. Anlage 1).
Der Rat ist diesem Vorschlag nach eingehender Beratung im Haupt- und Finanzausschuss in
seiner Sitzung am 11.12.2012 gefolgt.
Nach Aussage der Bezirksregierung Köln hat auch der Rat der Stadt Elsdorf einer
Grenzanpassung an den örtlichen Gegebenheiten zugestimmt.
Im Rahmen der Verlegung und Verbreiterung der Bundesautobahn 4 wurde seitens der
Bezirksregierung Köln ein Bedarf für den Bau eines Autohofes festgestellt.
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung stand noch nicht fest, welches Plangebiet als Standort des
geplanten Autohofes zum Tragen kommt. Aus diesem Grund konnte dieser Sachstand nicht in die
Entscheidung des Stadtrates, ob einer Grenzverschiebung zugestimmt wird, einfließen.
Zwischenzeitlich liegt ein Entwurf des Ingenieurbüros Johannes Klee aus Aachen vor (Anlage 2).
Der geplante Autohof würde demnach auf Elsdorfer Stadtgebiet direkt an die jetzige Stadtgrenze
zur Kolpingstadt Kerpen platziert.
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat den Bau eines Autohofes auf Stadtgebiet der Kolpingstadt
Kerpen sowie in ihrer unmittelbaren Nähe grundsätzlich abgelehnt.
In einer Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde für die Durchführung
der erforderlichen Änderung des Regionalplanes für die Ansiedlung eines Autohofes hat die
Kolpingstadt Kerpen klar zum Ausdruck gebracht, dass sie gegen einen geplanten Autohof auf
Elsdorfer Stadtgebiet ist.
Die Kolpingstadt Kerpen ist nicht Eigentümerin des direkt an den heutigen Grenzverlauf
schließenden Grundstücks zum geplanten Autohof. Gleichwohl hat sie dort Planungshoheit.
Würde der Beschluss des Stadtrates vom 11.12.2016, den Grenzverlauf zwischen Elsdorf und
Kerpen den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, aufrechterhalten, würde das direkt
angrenzende Grundstück - aus heutiger Sicht auf Kerpener Stadtgebiet - der Stadt Elsdorf
zugeschlagen. Da dann die Planungshoheit bei der Stadt Elsdorf liegt, bestünde die Möglichkeit,
bei der Planung des Standortes des Autohofes dieses Grundstück miteinzubeziehen, ohne dass
die Kolpingstadt Kerpen Einfluss auf die Entscheidung nehmen könnte.
Die Bezirksregierung Köln als Flurbereinigungsbehörde im Flurbereinigungsverfahren HambachOst hat nun zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes eingeladen. Der Flurbereinigungsplan
wird im Zeitraum 05.12.2016 bis 07.12.2016 ausgelegt (Offenlegungstermin). Gegen den
bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan, der den neuen Grenzverlauf berücksichtigt, kann nur im
Anhörungstermin am 22.12.2016 Widerspruch erhoben werden.
Es ist daher erforderlich, nach Beratung im Ausschuss für Planung und Verkehr einen Beschluss
im Rat herbeizuführen und das Ergebnis in die nächsten Schritte des Flurbereinigungsverfahrens
einfließen zu lassen.
Die Verwaltung empfiehlt Beschlussfassung gemäß Beschlussentwurf.
Beschlussvorlage 650.16
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