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Beschlussvorlage (Flurbereinigungsverfahren Hambach Ost, Änderung der Stadtgrenze hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2012)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
05.12.16, 13:24
Aktualisiert
20.12.16, 14:45
Beschlussvorlage (Flurbereinigungsverfahren Hambach Ost, Änderung der Stadtgrenze
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2012) Beschlussvorlage (Flurbereinigungsverfahren Hambach Ost, Änderung der Stadtgrenze
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2012)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.3 / Liegenschaften Bearbeiter/in: Ingrid Pfeiffer TOP Drs.-Nr.: 650.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 06.12.2016 Stadtrat 20.12.2016 X 29.11.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Flurbereinigungsverfahren Hambach Ost, Änderung der Stadtgrenze hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2012 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, den am 4.12.2012 gefassten Ratsbeschluss (Drucksachen-Nr. 370.12) aufzuheben und dem Vorschlag der Bezirksregierung Köln als zuständige Flurbereinigungsbehörde, den Grenzverlauf zwischen der Stadt Elsdorf und der Kolpingstadt Kerpen den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, nicht zu folgen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiterin Amtsleiter Pfeiffer Vaaßen Zuständiger Dezernent i.V. Canzler Mitzeichnung Abteilungsleiter 16 Mackeprang Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Der Bau der Hambach-Bahn und die Verlegung der Bundesautobahn A 4 im Zusammenhang mit dem heranrückenden Tagebau führt zu einer Vielzahl von Grundstücksdurchschneidungen und Grundstücksneubildungen im Bereich der Stadtgrenze von Elsdorf und Kerpen. Im August 2012 wurde seitens der Bezirksregierung Köln der Verwaltung vorgeschlagen, im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Hambach-Ost die gemeinsame Grenze zur Stadt Elsdorf der neuen Grundstückssituation anzupassen (s. Anlage 1). Der Rat ist diesem Vorschlag nach eingehender Beratung im Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 11.12.2012 gefolgt. Nach Aussage der Bezirksregierung Köln hat auch der Rat der Stadt Elsdorf einer Grenzanpassung an den örtlichen Gegebenheiten zugestimmt. Im Rahmen der Verlegung und Verbreiterung der Bundesautobahn 4 wurde seitens der Bezirksregierung Köln ein Bedarf für den Bau eines Autohofes festgestellt. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung stand noch nicht fest, welches Plangebiet als Standort des geplanten Autohofes zum Tragen kommt. Aus diesem Grund konnte dieser Sachstand nicht in die Entscheidung des Stadtrates, ob einer Grenzverschiebung zugestimmt wird, einfließen. Zwischenzeitlich liegt ein Entwurf des Ingenieurbüros Johannes Klee aus Aachen vor (Anlage 2). Der geplante Autohof würde demnach auf Elsdorfer Stadtgebiet direkt an die jetzige Stadtgrenze zur Kolpingstadt Kerpen platziert. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat den Bau eines Autohofes auf Stadtgebiet der Kolpingstadt Kerpen sowie in ihrer unmittelbaren Nähe grundsätzlich abgelehnt. In einer Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde für die Durchführung der erforderlichen Änderung des Regionalplanes für die Ansiedlung eines Autohofes hat die Kolpingstadt Kerpen klar zum Ausdruck gebracht, dass sie gegen einen geplanten Autohof auf Elsdorfer Stadtgebiet ist. Die Kolpingstadt Kerpen ist nicht Eigentümerin des direkt an den heutigen Grenzverlauf schließenden Grundstücks zum geplanten Autohof. Gleichwohl hat sie dort Planungshoheit. Würde der Beschluss des Stadtrates vom 11.12.2016, den Grenzverlauf zwischen Elsdorf und Kerpen den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, aufrechterhalten, würde das direkt angrenzende Grundstück - aus heutiger Sicht auf Kerpener Stadtgebiet - der Stadt Elsdorf zugeschlagen. Da dann die Planungshoheit bei der Stadt Elsdorf liegt, bestünde die Möglichkeit, bei der Planung des Standortes des Autohofes dieses Grundstück miteinzubeziehen, ohne dass die Kolpingstadt Kerpen Einfluss auf die Entscheidung nehmen könnte. Die Bezirksregierung Köln als Flurbereinigungsbehörde im Flurbereinigungsverfahren HambachOst hat nun zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes eingeladen. Der Flurbereinigungsplan wird im Zeitraum 05.12.2016 bis 07.12.2016 ausgelegt (Offenlegungstermin). Gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan, der den neuen Grenzverlauf berücksichtigt, kann nur im Anhörungstermin am 22.12.2016 Widerspruch erhoben werden. Es ist daher erforderlich, nach Beratung im Ausschuss für Planung und Verkehr einen Beschluss im Rat herbeizuführen und das Ergebnis in die nächsten Schritte des Flurbereinigungsverfahrens einfließen zu lassen. Die Verwaltung empfiehlt Beschlussfassung gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 650.16 Seite 2