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Vorlage (Anfrage des RGRE zur Neubenennung für ihre Ausschüsse)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
162 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
17.06.15, 18:28
Aktualisiert
17.06.15, 18:28
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Inhalt der Datei

| Council of European Municipalities and Regions | Conseil des Communes et Régions d`Europe | Συμβο⎤λιο των Ευρωπαικ Δημων και περιϕεριων | Consejo de municipios y regiones de europa | Consiglio dei comuni e delle regioni d`Europa | Raad der Europese gemeenten en regios | Conselho dos municipios e regiòes da Europa | RGRE | Gereonstraße 18 – 32 | 50670 Köln Rat der Gemeinden und Regionen Europas | Deutsche Sektion Datum Stellv. Generalsekretär 10.04.2015 / so An die Mitglieder der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas Unser Zeichen 81.02.00 Telefon +49 221 3771-0 Durchwahl 3771-310 Telefax +49 221 3771-100 E-Mail nachrichtlich: walter.leitermann@staedtetag.de An die Mitglieder des Arbeitskreises der Europa- und Förderreferenten Bearbeitet von Walter Leitermann Neubenennungen für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (Deutsch-Französischer Ausschuss, Deutsch-Polnischer Ausschuss und Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit) Sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Sektion des RGRE verfügt über drei Ausschüsse: den Deutsch-Französischen Ausschuss, den Deutsch-Polnischen Ausschuss und den Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit. In allen drei Ausschüssen arbeiten Kommunalpolitiker/innen aus den Mitgliedskommunen der deutschen Sektion des RGRE mit, die sich für das jeweilige Themengebiet besonders interessieren. Für den Deutsch-Französischen und den Deutsch-Polnischen Ausschuss besteht die Besonderheit darin, dass dies bilaterale Ausschüsse sind, d.h. sie setzen sich aus deutschen und französischen bzw. deutschen und polnischen Kommunalpolitikern / Kommunalpolitikerinnen zusammen, die jeweils von der französischen bzw. polnischen RGRE-Sektion benannt werden. Gemäß der Satzung des RGRE werden die Mitglieder der Ausschüsse vom Hauptausschuss für den Zeitraum gewählt, welcher der Wahlzeit des Hauptausschusses entspricht (§14 Abs.2). Das Mandat der Mitglieder des Hauptausschusses beträgt drei Jahre. Im Rahmen der Delegiertenversammlung 2015 der Deutschen Sektion des RGRE, die am 05./06. Oktober 2015 in Ettlingen (LK Karlsruhe) stattfindet, werden die Mandate in den Ausschüssen des RGRE neu bestimmt. Falls Ihre Kommune Interesse an einer Mitarbeit im Deutsch-Französischen Ausschuss, Deutsch-Polnischen Ausschuss und / oder Ausschuss für kommunale Entwicklungsarbeit hat, Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln ; x Telefon +49 221 3771-0 Telefax +49 221 3771-128 Durchwahl +49 221 3771-311 und +49 221 3771-312 Internet: http://www.rgre.de x Mail: post@rgre.de Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn Konto 30 212 153 (BLZ 370 501 98) -2bitten wir um entsprechende Mitteilung (bis zum 31.07.2015) mit dem beiliegenden Rückmeldebogen. Wir werden diese Interessensbekundungen dann dem Hauptausschuss in der Sitzung am 06.10.2015 in Ettlingen vorlegen. Wir bitten bei der Meldung zu beachten, dass für die Ausschüsse nur Kommunalpolitiker/innen nicht Mitarbeiter/innen aus der Verwaltung benannt werden können. Die von Ihnen benannten und vom Hauptausschuss gewählten Kommunalpolitiker//innen sind dann jeweils Vertreter/innen der jeweiligen Kommune in den Ausschüssen. Es bleibt der jeweiligen Kommune überlassen, wie sie die Rückkoppelung der Arbeit ihres/ihrer Delegierten im Ausschuss in die Kommune gewährleistet bzw. organisiert. Uns ist sehr daran gelegen, vorhandenes Interesse in unseren Mitgliedskommunen und die Bereitschaft zum aktiven Engagement in den Themen unserer Fachausschüsse für unsere Arbeit zu nutzen. Um die Ausschüsse arbeitsfähig zu halten müssen wir allerdings gleichzeitig darauf achten, dass sich die Mitgliederzahlen pro Ausschuss in einem vertretbaren Rahmen halten. Aus diesem Grund wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie aus Ihrer Kommune pro Ausschuss nicht mehr als zwei Delegierte benennen würden. Der Deutsch-Polnische und Deutsch-Französische Ausschuss kommen im Jahr mehrmals zu Ausschusssitzungen bzw. Veranstaltungen im Kontext ihrer Arbeit zusammen, wobei Sitzungen wegen des bilateralen Charakters naturgemäß auch in Frankreich und in Polen stattfinden. Der Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit tagt in der Regel ausschließlich in Deutschland. Die Kosten der Wahrnehmung des Mandats in den Fachausschüssen des RGRE müssen von der entsendenden Kommune getragen werden. In der Anlage finden Sie zu jedem der drei Ausschüsse eine Zusammenstellung der Schwerpunkte ihrer Arbeit in der aktuellen Mandatsperiode. Sie mag Ihnen als Orientierung für Ihre Benennungsvorschläge dienen. Mit freundlichen Grüßen Walter Leitermann Anlagen Rückmeldebogen Aufstellung Themen über die Ausschussarbeit