Daten
Kommune
Inden
Größe
7,5 kB
Datum
24.06.2010
Erstellt
21.07.10, 14:13
Aktualisiert
21.07.10, 14:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 21. Juli 2010
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 5. Sitzung
des des Rates
am 24.06.2010 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
12.
Widmung der Ortsdurchfahrt Schophoven
Der Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses wird einstimmig bestätigt:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S.
327), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 5. April 2005
(GV. NRW. S. 306) werden die nachfolgend aufgeführten Straßen dem
öffentlichen Verkehr gewidmet:
1. Schlichstraße
(von der Einmündung Krauthausener Straße bis zur Einmündung
Kalkweg/Rurstraße)
2. Dunkelhof
(von der Einmündung Kalkweg/Rurstraße bis zur Einmündung
Kreisverkehr Viehövener Straße)
3. Schützenstraße
(von der Einmündung Schlichsstraße bis zur Einmündung
Kalkweg)
Die Schlichstraße sowie der Dunkelhof erhalten die Eigenschaft einer
Kreisstraße gemäß
§ 3 Abs. 1 Ziffer 2 StrWG NRW, die Schützenstraße erhält die
Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG
NRW. Die vorstehend genannten Straßen werden der Allgemeinheit für
den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Der Gemeingebrauch
wird nicht beschränkt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit
Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen.
47/2010 1.
Ergänzun
g