Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Widmung der Ortsdurchfahrt Schophoven)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,5 kB
Datum
24.06.2010
Erstellt
21.07.10, 14:13
Aktualisiert
21.07.10, 14:13
Beschlusstext (Widmung der Ortsdurchfahrt Schophoven)

öffnen download melden Dateigröße: 7,5 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 21. Juli 2010 Der Bürgermeister Beschluss über die 5. Sitzung des des Rates am 24.06.2010 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 12. Widmung der Ortsdurchfahrt Schophoven Der Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses wird einstimmig bestätigt: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306) werden die nachfolgend aufgeführten Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet: 1. Schlichstraße (von der Einmündung Krauthausener Straße bis zur Einmündung Kalkweg/Rurstraße) 2. Dunkelhof (von der Einmündung Kalkweg/Rurstraße bis zur Einmündung Kreisverkehr Viehövener Straße) 3. Schützenstraße (von der Einmündung Schlichsstraße bis zur Einmündung Kalkweg) Die Schlichstraße sowie der Dunkelhof erhalten die Eigenschaft einer Kreisstraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 2 StrWG NRW, die Schützenstraße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG NRW. Die vorstehend genannten Straßen werden der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. 47/2010 1. Ergänzun g