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Beschlussvorlage (Umsetzung Haushaltssicherungskonzept hier: Spielplatzbedarfskonzept)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
159 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
14.11.16, 10:28
Aktualisiert
20.12.16, 14:45
Beschlussvorlage (Umsetzung Haushaltssicherungskonzept
hier: Spielplatzbedarfskonzept) Beschlussvorlage (Umsetzung Haushaltssicherungskonzept
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hier: Spielplatzbedarfskonzept)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün Bearbeiter/in: Niemann, Sabine TOP Drs.-Nr.: 586.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Jugendhilfeausschuss 24.11.2016 Stadtrat 20.12.2016 X 02.11.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsetzung Haushaltssicherungskonzept hier: Spielplatzbedarfskonzept Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 120.000,- € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: X Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2017 Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die von der Verwaltung vorgeschlagene Reduzierung der Spielplätze. Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Rückbau der Anlagen erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von € 120.000,- im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 vorzusehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahren für die Folgenutzung der Grundstücke in die Wege zu leiten. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Niemann Schmidt Otten Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro s. Stellungnahme Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: Spielplatzbedarfskonzept____________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Verkaufserlöse 1,77 Mio gesamt: Aufwand netto: 1,77 Mio -1,77 Mio Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (Unterhaltung) 2017: Rückbaukosten abzgl. Einsparungen 76.000 -44.000 -44.000 -44.000 76.000 -44.000 -44.000 -44.000 Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 586.16 Seite 2 Begründung: Das vom Rat der Kolpingstadt Kerpen beschlossene und von der Aufsichtsbehörde genehmigte Haushaltssicherungskonzept sieht ein Spielplatzkonzept vor. Die Aufgabenstellung lautet wie folgt: „Es sollen weniger attraktive und schwächer frequentierte Spielplätze aufgegeben werden. Für diese Flächen entfällt die Wartung und Unterhaltung, ggf. sind aus der Vermarktung weitere Einnahmen zu erzielen. Ziel ist eine deutliche Reduzierung der Kinderspielplätze und die Schaffung zentral gelegener und attraktiver Angebote. Bis zur konkreten Ausarbeitung eines Konzeptes werden die Einsparmöglichkeiten vorsichtig auf ca.5% der Personal- und Sachkosten geschätzt“ Das Amt 25 hat daraufhin zunächst die Spielplätze anhand einer Richtlinie des Innenministeriums neu bewertet und nach Bildung von Einzugsbereichen in A-B-C-Kategorien eingeteilt. Das Ergebnis wurde dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben. Im Ergebnis erfüllt der neue Spielplatzbedarfsplan eine hundertprozentige Bedarfsdeckung. Die im Haushaltssicherungskonzept geforderte deutliche Reduzierung der Kinderspielplätze liegt, wie in der Anlage 1 dargestellt, bei 7% der Bruttospielplatzfläche bezogen auf das gesamte Stadtgebiet. Die jährlichen Einsparungen bei den Unterhaltungskosten betragen € 44.000,- bei geschätzten Verkaufserlösen von 1,77 Mio €. Ob und in welchem Umfang entwidmete bzw. rückgebaute Kinderspielplätze tatsächlich als Bauland genutzt und dahingehend veräußert werden sollten, ist aus ökologischen Gründen gesondert zu bewerten und zu entscheiden. Überlegenswert wäre insbesondere, zum Erhalt dieser Flächen als kleine "grüne Lungen" und Rückzugsraum für Vögel und andere Tiere, die Erhaltung als natürliche, nahezu pflegefreie Naturflächen, ggf. i.V.m. Patenschaften interessierter Bürgerinnen und Bürger; dies könnte ggf. in Kooperation mit dem BUND bzw. NABU erfolgen. Im Rahmen der Genehmigungsverfügung vom 07.07.2016 zum Haushaltssicherungskonzept hat die Aufsichtsbehörde ausdrücklich die Umsetzung von Maßnahmen zur Verminderung von Aufwendungen eingefordert und deutlich gemacht, dass andernfalls eine Genehmigungsfähigkeit im Folgejahr nicht mehr gewährleistet sei. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Empfehlung an den Stadtrat in seiner Sitzung am 06.09.2016 an den Jugendhilfeausschuss zur Vorbereitung verwiesen. Darüber hinaus fand am 26.10.2016 ein Workshop zu diesem Thema statt, in dem die wesentlichen Grundlagen des neuen Spielplatzkonzepts und die daraus abgeleiteten Maßnahmen erläutert und diskutiert wurden. Zum Kinderspielplatz Offenbachweg liegt eine schriftliche Eingabe von Anwohnern des unmittelbaren Umfeldes für den Erhalt dieses Spielplatzes vor. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass, unter konsequenter Beibehaltung der Linie zur gleichmäßigen räumlichen Verteilung der Spielplätze, dieser zurückgebaut werden sollte. Alternativ käme auch der Kinderspielplatz am Margaretenweg in Frage. Beide Kinderspielplätze sind ähnlich groß und liegen in unmittelbarer Nachbarschaft. Der Vorlage sind 4 Anlagen beigefügt: Anlage 1 beschreibt nach Stadtteilen sortiert die Maßnahmen Rückbau bzw. Aufwertung (soweit derzeit bekannt). Ferner wird eine Aussage über den stadtteilbezogenen Bedarfsdeckungsgrad sowie die zu erzielenden Kosteneinsparungen getroffen. Die Spielgeräte, die nach dem Rückbau der Spielplätze noch einsetzbar sind, werden zwischengelagert und bei Bedarf auf den verbleibenden Spielplätzen wieder montiert. Beschlussvorlage 586.16 Seite 3 Anlage 2 listet die Grundstücke auf, die nach städtebaulicher Sicht einer Bebauung zugeführt werden können. Anlage 3 beinhaltet den neuen Spielplatzbedarfsplan mit einer Bedarfsdeckung von 120%. Anlage 4: Eingabe der Familien im Umfeld des Spielplatzes Offenbachweg. Stellungnahme des Kämmerers: Das geplante Maßnahmenpaket ist als Umsetzung eines Punktes des Haushaltssicherungskonzeptes unbedingt zu begrüßen. Wünschenswert wäre aus fiskalischer Sicht gleichzeitig, wenn der Stadtrat einen Beschluss fassen würde, durch den ein möglichst großer Teil des aufgezeigten Potentials an Verkaufserlösen realisiert wird. Dies könnte dann auch in das fortzuschreibende Haushaltssicherungskonzept einfließen. Beschlussvorlage 586.16 Seite 4