Daten
Kommune
Kerpen
Größe
159 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
14.11.16, 10:28
Aktualisiert
20.12.16, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün
Bearbeiter/in: Niemann, Sabine
TOP
Drs.-Nr.: 586.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Jugendhilfeausschuss
24.11.2016
Stadtrat
20.12.2016
X
02.11.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umsetzung Haushaltssicherungskonzept
hier: Spielplatzbedarfskonzept
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 120.000,- € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
X
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2017
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die
von der Verwaltung vorgeschlagene Reduzierung der Spielplätze. Die Verwaltung wird beauftragt,
die für den Rückbau der Anlagen erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von € 120.000,- im
Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 vorzusehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
erforderlichen Verfahren für die Folgenutzung der Grundstücke in die Wege zu leiten.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Niemann
Schmidt
Otten
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
s.
Stellungnahme
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME:
Spielplatzbedarfskonzept____________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Verkaufserlöse
1,77 Mio
gesamt:
Aufwand netto:
1,77 Mio
-1,77 Mio
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (Unterhaltung)
2017: Rückbaukosten abzgl.
Einsparungen
76.000
-44.000
-44.000
-44.000
76.000
-44.000
-44.000
-44.000
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 586.16
Seite 2
Begründung:
Das vom Rat der Kolpingstadt Kerpen beschlossene und von der Aufsichtsbehörde genehmigte
Haushaltssicherungskonzept sieht ein Spielplatzkonzept vor.
Die Aufgabenstellung lautet wie folgt:
„Es sollen weniger attraktive und schwächer frequentierte Spielplätze aufgegeben werden. Für
diese Flächen entfällt die Wartung und Unterhaltung, ggf. sind aus der Vermarktung weitere
Einnahmen zu erzielen. Ziel ist eine deutliche Reduzierung der Kinderspielplätze und die
Schaffung zentral gelegener und attraktiver Angebote. Bis zur konkreten Ausarbeitung eines
Konzeptes werden die Einsparmöglichkeiten vorsichtig auf ca.5% der Personal- und Sachkosten
geschätzt“
Das Amt 25 hat daraufhin zunächst die Spielplätze anhand einer Richtlinie des Innenministeriums
neu bewertet und nach Bildung von Einzugsbereichen in A-B-C-Kategorien eingeteilt. Das
Ergebnis wurde dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben.
Im Ergebnis erfüllt der neue Spielplatzbedarfsplan eine hundertprozentige Bedarfsdeckung.
Die im Haushaltssicherungskonzept geforderte deutliche Reduzierung der Kinderspielplätze liegt,
wie in der Anlage 1 dargestellt, bei 7% der Bruttospielplatzfläche bezogen auf das gesamte
Stadtgebiet. Die jährlichen Einsparungen bei den Unterhaltungskosten betragen € 44.000,- bei
geschätzten Verkaufserlösen von 1,77 Mio €.
Ob und in welchem Umfang entwidmete bzw. rückgebaute Kinderspielplätze tatsächlich als
Bauland genutzt und dahingehend veräußert werden sollten, ist aus ökologischen Gründen
gesondert zu bewerten und zu entscheiden.
Überlegenswert wäre insbesondere, zum Erhalt dieser Flächen als kleine "grüne Lungen" und
Rückzugsraum für Vögel und andere Tiere, die Erhaltung als natürliche, nahezu pflegefreie
Naturflächen, ggf. i.V.m. Patenschaften interessierter Bürgerinnen und Bürger; dies könnte ggf. in
Kooperation mit dem BUND bzw. NABU erfolgen.
Im Rahmen der Genehmigungsverfügung vom 07.07.2016 zum Haushaltssicherungskonzept hat
die Aufsichtsbehörde ausdrücklich die Umsetzung von Maßnahmen zur Verminderung von
Aufwendungen eingefordert und deutlich gemacht, dass andernfalls eine Genehmigungsfähigkeit
im Folgejahr nicht mehr gewährleistet sei.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Empfehlung an den Stadtrat in seiner Sitzung am
06.09.2016 an den Jugendhilfeausschuss zur Vorbereitung verwiesen.
Darüber hinaus fand am 26.10.2016 ein Workshop zu diesem Thema statt, in dem die
wesentlichen Grundlagen des neuen Spielplatzkonzepts und die daraus abgeleiteten Maßnahmen
erläutert und diskutiert wurden.
Zum Kinderspielplatz Offenbachweg liegt eine schriftliche Eingabe von Anwohnern des
unmittelbaren Umfeldes für den Erhalt dieses Spielplatzes vor. Die Verwaltung ist der Ansicht,
dass, unter konsequenter Beibehaltung der Linie zur gleichmäßigen räumlichen Verteilung der
Spielplätze, dieser zurückgebaut werden sollte. Alternativ käme auch der Kinderspielplatz am
Margaretenweg in Frage. Beide Kinderspielplätze sind ähnlich groß und liegen in unmittelbarer
Nachbarschaft.
Der Vorlage sind 4 Anlagen beigefügt:
Anlage 1 beschreibt nach Stadtteilen sortiert die Maßnahmen Rückbau bzw. Aufwertung (soweit
derzeit bekannt). Ferner wird eine Aussage über den stadtteilbezogenen Bedarfsdeckungsgrad
sowie die zu erzielenden Kosteneinsparungen getroffen.
Die Spielgeräte, die nach dem Rückbau der Spielplätze noch einsetzbar sind, werden
zwischengelagert und bei Bedarf auf den verbleibenden Spielplätzen wieder montiert.
Beschlussvorlage 586.16
Seite 3
Anlage 2 listet die Grundstücke auf, die nach städtebaulicher Sicht einer Bebauung zugeführt
werden können.
Anlage 3 beinhaltet den neuen Spielplatzbedarfsplan mit einer Bedarfsdeckung von 120%.
Anlage 4: Eingabe der Familien im Umfeld des Spielplatzes Offenbachweg.
Stellungnahme des Kämmerers:
Das geplante Maßnahmenpaket ist als Umsetzung eines Punktes des Haushaltssicherungskonzeptes unbedingt zu begrüßen. Wünschenswert wäre aus fiskalischer Sicht gleichzeitig, wenn
der Stadtrat einen Beschluss fassen würde, durch den ein möglichst großer Teil des aufgezeigten
Potentials an Verkaufserlösen realisiert wird. Dies könnte dann auch in das fortzuschreibende
Haushaltssicherungskonzept einfließen.
Beschlussvorlage 586.16
Seite 4