Daten
Kommune
Brühl
Größe
165 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:27
Aktualisiert
23.06.15, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
30
Dartsch
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30/ 10 20 67/01 und 09.03.2015
02
87/2015
Betreff
Änderungen der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl und der
Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brühl
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
BGM
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 785230 / KST 55060000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage 1 und 2 beigefügte
-
Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das FriedhofsBestattungswesen der Stadt Brühl
und
Erläuterungen:
Alle verstorbenen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brühl, sowie Auswärtige können,
unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer konfessionellen Zugehörigkeit, auf den
7 städtischen Friedhöfen beerdigt werden. Hierbei gibt es verschiedene Formen der
Bestattungsarten: Wahlgrab (für Sarg- und Urnenbestattung), Reihengrab (für Sarg- und
Urnenbestattung), pflegefreies Reihengrab (für Sarg- und Urnenbestattung), pflegefreies
Baumgrab (nur für Urnenbestattung), Urnengemeinschaftsgrab und Grabfeld für Tot- und
Fehlgeburten.
In den vergangenen Jahren wurde seitens der Friedhofsverwaltung aber vermehrt
festgestellt, dass sich Unterschiede in der Friedhofs- und Bestattungskultur der
vorwiegend christlich ausgerichteten Bevölkerung und den muslimischen Neubürgerinnen
und Neubürgern ergeben. Die Bestattungsriten werden geprägt durch die verschiedenen
religiösen Vorstellungen der Bevölkerungsstruktur in einer Kommune. Vermehrt überführt
die muslimische Bevölkerung die Toten nicht mehr in ihr Heimatland zur dortigen
Bestattung, sondern nutzt die zurzeit noch spärlichen muslimischen Bestattungsangebote
im weiteren Umland von Brühl.
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Mittlerweile hat der Landesgesetzgeber die veränderten Bestattungskulturen zur Kenntnis
genommen und die Landesgesetze den unterschiedlichen Bestattungsriten angepasst
(gesetzliche Aufhebung des Sargzwanges). Der jeweilige örtliche Friedhofsträger kann
daher unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 2 BestG NRW in seiner Satzung regeln, dass
Tuchbestattungen möglich sind. Die Abschaffung des Sargzwanges ist
für die
muslimische Bevölkerung von großer Bedeutung. Nunmehr ist es den muslimischen
Gemeinden möglich, eine Bestattung so durchzuführen wie es die muslimischen
Bedürfnisse und Traditionen fordern, nämlich für die eigentliche Bestattung auf den Sarg
zu verzichten und den Toten nur in einem Leichentuch eingewickelt zu bestatten. Der
eigentliche Bestattungsvorgang am Grab wird dann durch eigene Kräfte der muslimischen
Gemeinde bewerkstelligt.
Eine wichtige Eigenschaft der Bestattungsfläche stellt die „jungfräuliche Erde“ dar. Das
bedeutet, dass das Areal für die muslimischen Bestattungen nicht schon vorher für
Beerdigungszwecke genutzt wurde.
Ein weiteres wichtiges Kriterium für die muslimische Grabstätte ist das Prinzip der
Ewigkeit. Diesem Umstand wird dadurch Rechnung getragen, dass es die Möglichkeit gibt,
ein Grab mehrmals hintereinander wieder zu erwerben (sog. Nachkaufmöglichkeit).
Bisher besteht in Brühl keine Möglichkeit, die es einer konfessionellen
Glaubensgemeinschaft wie den Muslimen erlaubt, ein separates Areal eines Friedhofes
für ihre rituellen Bestattungen zu reservieren und unter den oben genannten Bedingungen
zu nutzen.
Dieser Zustand soll nunmehr geändert werden. In Absprache mit den Vertretern der
verschiedenen muslimischen Einrichtungen in Brühl, der Integrationsbeauftragten der
Stadt, den Stadtwerken Brühl GmbH (Stadtservicebetrieb) und des FB 25 wurde ein Areal
auf dem Gelände des Nordfriedhofes, Vochemer Straße, gefunden, welches den
Notwendigkeiten einer muslimischen Bestattung entspricht (Anlage 3). Mit der Einrichtung
eines solchen Gräberfeldes wird auch den gesetzlichen Bestimmungen des Teilhabe- und
Integrationsgesetzes NRW Rechnung getragen.
Das in der Anlage 3 bezeichnete Feld wird für die muslimischen Bestattungen reserviert
und hergerichtet. Bei der Ortsbesichtigung dieses Areals konnten sich die Vertreter der
einzelnen muslimischen Verbände und der Imam von der Lage, der Beschaffenheit und
der Größe der Fläche ein Bild machen und sich überzeugen, dass ihre Wünschen und
Vorstellungen eines abgeschlossenen muslimischen Friedhofsbereiches erfüllt sind.
Bei diesem Ortstermin konnte der Stadtservicebetrieb auch schildern, wie die weitere
Planung in Bezug auf Wegeinrichtung und Bepflanzung in der Zukunft aussehen wird.
Bei einem weiteren Ortstermin wurde in Absprache mit dem Imam der muslimischen
Gemeinde Brühl die genaue Lage des ersten Grabes in Ausrichtung Mekka eingemessen
und markiert. Nach den Vermessungsangaben wird der Stadtservicebetrieb das erste
Gräberfeld auf dem avisierten Bereich herrichten.
Ein weiterer Wunsch der muslimischen
Waschraumes für rituelle Waschungen.
Gemeinde
war
die
Einrichtung
eines
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Hierfür wurde ein Raum in dem vorhandenen Friedhofsgebäude im Bereich der Kühlräume
präferiert, da er über die notwendige Größe für rituelle Waschungen verfügt.
Bez. der Einrichtung eines Waschraumes im vorhandenen Gebäudekomplex wurden
Kosten in Höhe von ca. 9.100,00 € veranschlagt und im Haushaltsplan für 2015
bereitgestellt. Diesbezüglich ist geplant den vorhandenen Raum deckenhoch zu fliesen,
einen Wasseranschluss mit Kalt- und Warmwasser (Durchlauferhitzer mit
Starkstromanschluss) zu installieren und einen Waschtisch aus rostfreiem Edelstahl zu
beschaffen. Mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Waschraumes ist
voraussichtlich ab Mitte Mai 2015 zu rechnen.
Die muslimische Gemeinde rechnet pro Jahr mit ca. 40 Waschungen.
Als Gebühr für die rituelle Waschung werden die Kosten der Einrichtung, die jährlichen
Betriebskosten für Desinfektion, Bauunterhaltung etc. und die kalkulatorischen Kosten
berechnet. Bei Annahme von 40 Waschungen pro Kalenderjahr würde sich ein
gebührenrechtlicher Einzelbetrag in Höhe von 135,00 € pro Waschung ergeben. Nach
jeder rituellen Waschung ist die Räumlichkeit einer gründlichen Desinfektion zu
unterziehen.
Die Kosten für muslimische Bestattungen sind analog zu den sonstigen Bestattungen
nicht-muslimischer Verstorbener zu veranschlagen. Da auf dem Nordfriedhof aus Gründen
der Verwesungsdauer längere Ruhefristen von 25 Jahren einzuhalten sind, ergeben sich
folgende Kosten:
a.)Reihengrab: Kosten eines Reihengrabes in Höhe von 837,50 € zuzüglich
Bestattungskosten in Höhe von 635,00 €. Somit ergeben sich Gesamtkosten von
1.472,50 € für eine Liegezeit von 25 Jahren. Hierbei ist keine
Nutzungsverlängerung möglich.
b.) Wahlgrab: Um dem muslimischen Prinzip der Ewigkeit zu entsprechen ist davon
auszugehen, dass die muslimischen Bürgerinnen und Bürger dazu tendieren ihre
Verstorbenen in einem Wahlgrab zu bestatten. Hierbei ist es möglich die Liegezeit
zu verlängern und somit den Wünschen der Muslimen anzupassen.
Ein solches Wahlgrab verursacht Kosten in Höhe von 1.858,75 € zuzüglich
Bestattungskosten, sodass sich insgesamt ein Betrag in Höhe von 2.493,75 €
ergibt.
c.)Beerdigung eines obdachlosen Muslimen bzw. eines Muslimen ohne
Angehörige: Nach Rücksprache mit FB 32 „Ordnung undKultur“ ist es bisherige
Praxis, den Verstorbenen auf einem Wiesenfeldgrab in Freudenberg zum
Komplettpreis von 850,00 € zu bestatten.
Es ist natürlich auch möglich, den Verstorbenen auf dem Nordfriedhof zu bestatten,
wenn sich jemand bereit erklärt die Mehr-Kosten, welche über der MinimalBestattung in Höhe von 850,00 € liegen, zu übernehmen.
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Die muslimische Gemeinde hat sich spontan bereit erklärt, bei der Bestattung
Verstorbener aus der o.g. Personengruppe den Unterschiedsbetrag aus Mitteln der
muslimischen Gemeinde (Vereine/ Vertretungen) zu tragen.
Die Friedhofs- und Bestattungsatzung der Stadt Brühl ist bezüglich der Einrichtung eines
muslimischen Gräberfeldes auf dem Nordfriedhof in einigen Punkten anzupassen (Anlage
1).Die Ergänzungen bzw. Änderungen sind hier durch Fettdruck hervorgehoben
Eine Anpassung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt
Brühl ist im Rahmen der Neuaufnahme der rituellen Totenwaschung vorzunehmen
(Anlage 2).
Anlage(n):
(1) Anlage 1
(2) Anlage 3 Lageplan
(3) Anlage 2