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Vorlage (Änderungen der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl und der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
165 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:27
Aktualisiert
23.06.15, 17:11
Vorlage (Änderungen der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl und der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brühl) Vorlage (Änderungen der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl und der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brühl) Vorlage (Änderungen der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl und der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brühl) Vorlage (Änderungen der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl und der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brühl)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 30 Dartsch Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 30/ 10 20 67/01 und 09.03.2015 02 87/2015 Betreff Änderungen der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl und der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brühl Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X BGM X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 785230 / KST 55060000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage 1 und 2 beigefügte - Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das FriedhofsBestattungswesen der Stadt Brühl und Erläuterungen: Alle verstorbenen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brühl, sowie Auswärtige können, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer konfessionellen Zugehörigkeit, auf den 7 städtischen Friedhöfen beerdigt werden. Hierbei gibt es verschiedene Formen der Bestattungsarten: Wahlgrab (für Sarg- und Urnenbestattung), Reihengrab (für Sarg- und Urnenbestattung), pflegefreies Reihengrab (für Sarg- und Urnenbestattung), pflegefreies Baumgrab (nur für Urnenbestattung), Urnengemeinschaftsgrab und Grabfeld für Tot- und Fehlgeburten. In den vergangenen Jahren wurde seitens der Friedhofsverwaltung aber vermehrt festgestellt, dass sich Unterschiede in der Friedhofs- und Bestattungskultur der vorwiegend christlich ausgerichteten Bevölkerung und den muslimischen Neubürgerinnen und Neubürgern ergeben. Die Bestattungsriten werden geprägt durch die verschiedenen religiösen Vorstellungen der Bevölkerungsstruktur in einer Kommune. Vermehrt überführt die muslimische Bevölkerung die Toten nicht mehr in ihr Heimatland zur dortigen Bestattung, sondern nutzt die zurzeit noch spärlichen muslimischen Bestattungsangebote im weiteren Umland von Brühl. Seite - 2 – Drucksache 87/2015 Mittlerweile hat der Landesgesetzgeber die veränderten Bestattungskulturen zur Kenntnis genommen und die Landesgesetze den unterschiedlichen Bestattungsriten angepasst (gesetzliche Aufhebung des Sargzwanges). Der jeweilige örtliche Friedhofsträger kann daher unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 2 BestG NRW in seiner Satzung regeln, dass Tuchbestattungen möglich sind. Die Abschaffung des Sargzwanges ist für die muslimische Bevölkerung von großer Bedeutung. Nunmehr ist es den muslimischen Gemeinden möglich, eine Bestattung so durchzuführen wie es die muslimischen Bedürfnisse und Traditionen fordern, nämlich für die eigentliche Bestattung auf den Sarg zu verzichten und den Toten nur in einem Leichentuch eingewickelt zu bestatten. Der eigentliche Bestattungsvorgang am Grab wird dann durch eigene Kräfte der muslimischen Gemeinde bewerkstelligt. Eine wichtige Eigenschaft der Bestattungsfläche stellt die „jungfräuliche Erde“ dar. Das bedeutet, dass das Areal für die muslimischen Bestattungen nicht schon vorher für Beerdigungszwecke genutzt wurde. Ein weiteres wichtiges Kriterium für die muslimische Grabstätte ist das Prinzip der Ewigkeit. Diesem Umstand wird dadurch Rechnung getragen, dass es die Möglichkeit gibt, ein Grab mehrmals hintereinander wieder zu erwerben (sog. Nachkaufmöglichkeit). Bisher besteht in Brühl keine Möglichkeit, die es einer konfessionellen Glaubensgemeinschaft wie den Muslimen erlaubt, ein separates Areal eines Friedhofes für ihre rituellen Bestattungen zu reservieren und unter den oben genannten Bedingungen zu nutzen. Dieser Zustand soll nunmehr geändert werden. In Absprache mit den Vertretern der verschiedenen muslimischen Einrichtungen in Brühl, der Integrationsbeauftragten der Stadt, den Stadtwerken Brühl GmbH (Stadtservicebetrieb) und des FB 25 wurde ein Areal auf dem Gelände des Nordfriedhofes, Vochemer Straße, gefunden, welches den Notwendigkeiten einer muslimischen Bestattung entspricht (Anlage 3). Mit der Einrichtung eines solchen Gräberfeldes wird auch den gesetzlichen Bestimmungen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW Rechnung getragen. Das in der Anlage 3 bezeichnete Feld wird für die muslimischen Bestattungen reserviert und hergerichtet. Bei der Ortsbesichtigung dieses Areals konnten sich die Vertreter der einzelnen muslimischen Verbände und der Imam von der Lage, der Beschaffenheit und der Größe der Fläche ein Bild machen und sich überzeugen, dass ihre Wünschen und Vorstellungen eines abgeschlossenen muslimischen Friedhofsbereiches erfüllt sind. Bei diesem Ortstermin konnte der Stadtservicebetrieb auch schildern, wie die weitere Planung in Bezug auf Wegeinrichtung und Bepflanzung in der Zukunft aussehen wird. Bei einem weiteren Ortstermin wurde in Absprache mit dem Imam der muslimischen Gemeinde Brühl die genaue Lage des ersten Grabes in Ausrichtung Mekka eingemessen und markiert. Nach den Vermessungsangaben wird der Stadtservicebetrieb das erste Gräberfeld auf dem avisierten Bereich herrichten. Ein weiterer Wunsch der muslimischen Waschraumes für rituelle Waschungen. Gemeinde war die Einrichtung eines Drucksache 87/2015 Seite - 3 – Hierfür wurde ein Raum in dem vorhandenen Friedhofsgebäude im Bereich der Kühlräume präferiert, da er über die notwendige Größe für rituelle Waschungen verfügt. Bez. der Einrichtung eines Waschraumes im vorhandenen Gebäudekomplex wurden Kosten in Höhe von ca. 9.100,00 € veranschlagt und im Haushaltsplan für 2015 bereitgestellt. Diesbezüglich ist geplant den vorhandenen Raum deckenhoch zu fliesen, einen Wasseranschluss mit Kalt- und Warmwasser (Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss) zu installieren und einen Waschtisch aus rostfreiem Edelstahl zu beschaffen. Mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Waschraumes ist voraussichtlich ab Mitte Mai 2015 zu rechnen. Die muslimische Gemeinde rechnet pro Jahr mit ca. 40 Waschungen. Als Gebühr für die rituelle Waschung werden die Kosten der Einrichtung, die jährlichen Betriebskosten für Desinfektion, Bauunterhaltung etc. und die kalkulatorischen Kosten berechnet. Bei Annahme von 40 Waschungen pro Kalenderjahr würde sich ein gebührenrechtlicher Einzelbetrag in Höhe von 135,00 € pro Waschung ergeben. Nach jeder rituellen Waschung ist die Räumlichkeit einer gründlichen Desinfektion zu unterziehen. Die Kosten für muslimische Bestattungen sind analog zu den sonstigen Bestattungen nicht-muslimischer Verstorbener zu veranschlagen. Da auf dem Nordfriedhof aus Gründen der Verwesungsdauer längere Ruhefristen von 25 Jahren einzuhalten sind, ergeben sich folgende Kosten: a.)Reihengrab: Kosten eines Reihengrabes in Höhe von 837,50 € zuzüglich Bestattungskosten in Höhe von 635,00 €. Somit ergeben sich Gesamtkosten von 1.472,50 € für eine Liegezeit von 25 Jahren. Hierbei ist keine Nutzungsverlängerung möglich. b.) Wahlgrab: Um dem muslimischen Prinzip der Ewigkeit zu entsprechen ist davon auszugehen, dass die muslimischen Bürgerinnen und Bürger dazu tendieren ihre Verstorbenen in einem Wahlgrab zu bestatten. Hierbei ist es möglich die Liegezeit zu verlängern und somit den Wünschen der Muslimen anzupassen. Ein solches Wahlgrab verursacht Kosten in Höhe von 1.858,75 € zuzüglich Bestattungskosten, sodass sich insgesamt ein Betrag in Höhe von 2.493,75 € ergibt. c.)Beerdigung eines obdachlosen Muslimen bzw. eines Muslimen ohne Angehörige: Nach Rücksprache mit FB 32 „Ordnung undKultur“ ist es bisherige Praxis, den Verstorbenen auf einem Wiesenfeldgrab in Freudenberg zum Komplettpreis von 850,00 € zu bestatten. Es ist natürlich auch möglich, den Verstorbenen auf dem Nordfriedhof zu bestatten, wenn sich jemand bereit erklärt die Mehr-Kosten, welche über der MinimalBestattung in Höhe von 850,00 € liegen, zu übernehmen. Drucksache 87/2015 Seite - 4 – Die muslimische Gemeinde hat sich spontan bereit erklärt, bei der Bestattung Verstorbener aus der o.g. Personengruppe den Unterschiedsbetrag aus Mitteln der muslimischen Gemeinde (Vereine/ Vertretungen) zu tragen. Die Friedhofs- und Bestattungsatzung der Stadt Brühl ist bezüglich der Einrichtung eines muslimischen Gräberfeldes auf dem Nordfriedhof in einigen Punkten anzupassen (Anlage 1).Die Ergänzungen bzw. Änderungen sind hier durch Fettdruck hervorgehoben Eine Anpassung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brühl ist im Rahmen der Neuaufnahme der rituellen Totenwaschung vorzunehmen (Anlage 2). Anlage(n): (1) Anlage 1 (2) Anlage 3 Lageplan (3) Anlage 2