Daten
Kommune
Brühl
Größe
154 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
19.05.15, 18:28
Aktualisiert
24.06.15, 15:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32/4
Löffler
32-4
18.05.2015
203/2015
Betreff
5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS –
„Jedem Kind Instrument, Tanzen, Singen (JeKits)“;
Bezug: Rat 27.04.2015; SchA 12.05.2015
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
BGM
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 501900 / KST 2505011
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, die als Anlage beigefügte
5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS –
Erläuterungen:
Mit dem vorgeschlagenen Satzungsentwurf wird die Gebührenordnung der Kunst- und
Musikschule dergestalt geändert, ab dem Schuljahr 2015/2016 eine monatliche Gebühr in
Höhe von 12,00 € /Schüler/in für das Projekt „JeKits“ in den jeweils 3. und 4. Klassen zu
erheben. Zudem soll die in § 3 der Gebührensatzung geregelte Geschwisterermäßigung
bzw. Regelung zum Brühl-Pass entsprechend auch auf das JeKits-Projekt angewendet
werden.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 27. April 2015 (Vorlage-Nr. 151/2015) folgenden
Beschluss gefasst:
„Der Rat beschließt, als Ersatz für das JeKI-Projekt die Mittel zur Durchführung des neuen
Projektes „Jedem Kind Instrument, Tanzen, Singen (JeKits)“ im Schuljahr 2015/2016 im
Haushaltsplan 2016 unter der Maßgabe bereit zu stellen, dass das JeKits-Angebot
unentgeltlich für die Schüler/innen der jeweils ersten und zweiten Schuljahre aller acht
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Drucksache 203/2015
Brühler Grundschulen und unabhängig von einer Förderung durch die JeKits-Stiftung
NRW erfolgt und in den jeweils dritten und vierten Schuljahren der acht Brühler
Grundschulen gebührenpflichtig und kostendeckend durchgeführt wird. Näheres regelt der
KPTA unter Beteiligung des SchA.“
Der Schulausschuss hat die Angelegenheit aufgrund der Vorlagen Nr. 151/2015 und
160/2015 in seiner Sitzung am 12.05.2015 erörtert und zur weiteren Beratung in den
KPTA verwiesen, unter Berücksichtigung von Geschwisterermäßigung, Brühl-Pass sowie
Bildungs- und Teilhabegesetz.
Die Berechnung der JeKits-Gebühr in Höhe von 12 €/Schüler/ Monat erfolgt aufgrund
folgender Grundlagen:
Teilnahme von (geschätzt) ca. 150 Schüler/innen der 3. und 4. Klassen an JeKits.
Kosten Dozentenhonorare ca.
33.000 €
Einnahmen aus Gebühr 12 € /Schüler/Monat
21.600 €
Externe Unterstützung:
Sponsoren
Fördervereine Schulen
8.000 €
3.400 €
Die Einnahmen aus der Gebühr werden sich um die Geschwisterermäßigung sowie
Nutzung des Brühl-Pass reduzieren. Eine entsprechende Größenordnung kann im Vorfeld
jedoch nicht verbindlich gerechnet werden. Nimmt man die entsprechende
Geschwisterermäßigung der „regulären“ KUMS-Gebühren entspräche dies einem Anteil
von ca. 0,7 % (ca. 150 €). Das hieraus entstehende Defizit müsste dann über zusätzliche
Sponsorengelder oder sonstige Einnahmen vermindert bzw. gedeckt werden.
Artikel I des Satzungsentwurfs enthält die erforderlich Einführung des neuen
Gebührentatbestandes.
Artikel II: Die Ergänzung des § 3 Abs.1 beinhaltet die Anwendung der
Geschwisterermäßigung nach diesem Absatz auf den Unterricht im Rahmen des Projekts
„JeKits“,
Die Neufassung der Absätze 2 und 3 des § 3 betreffen die redaktionell Berichtung
redaktioneller Fehler der Satzung (Änderung gefettet.)
Anlage(n):
(1) Gebührensatzung Kunst- und Musikschule, 5. Änderung neu