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Vorlage (5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS – „Jedem Kind Instrument, Tanzen, Singen (JeKits)“; Bezug: Rat 27.04.2015; SchA 12.05.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
154 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
19.05.15, 18:28
Aktualisiert
24.06.15, 15:21
Vorlage (5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS –
„Jedem Kind Instrument, Tanzen, Singen (JeKits)“;
Bezug: Rat 27.04.2015; SchA 12.05.2015) Vorlage (5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS –
„Jedem Kind Instrument, Tanzen, Singen (JeKits)“;
Bezug: Rat 27.04.2015; SchA 12.05.2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32/4 Löffler 32-4 18.05.2015 203/2015 Betreff 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS – „Jedem Kind Instrument, Tanzen, Singen (JeKits)“; Bezug: Rat 27.04.2015; SchA 12.05.2015 Beratungsfolge Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X BGM X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 501900 / KST 2505011 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, die als Anlage beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS – Erläuterungen: Mit dem vorgeschlagenen Satzungsentwurf wird die Gebührenordnung der Kunst- und Musikschule dergestalt geändert, ab dem Schuljahr 2015/2016 eine monatliche Gebühr in Höhe von 12,00 € /Schüler/in für das Projekt „JeKits“ in den jeweils 3. und 4. Klassen zu erheben. Zudem soll die in § 3 der Gebührensatzung geregelte Geschwisterermäßigung bzw. Regelung zum Brühl-Pass entsprechend auch auf das JeKits-Projekt angewendet werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 27. April 2015 (Vorlage-Nr. 151/2015) folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, als Ersatz für das JeKI-Projekt die Mittel zur Durchführung des neuen Projektes „Jedem Kind Instrument, Tanzen, Singen (JeKits)“ im Schuljahr 2015/2016 im Haushaltsplan 2016 unter der Maßgabe bereit zu stellen, dass das JeKits-Angebot unentgeltlich für die Schüler/innen der jeweils ersten und zweiten Schuljahre aller acht Seite - 2 – Drucksache 203/2015 Brühler Grundschulen und unabhängig von einer Förderung durch die JeKits-Stiftung NRW erfolgt und in den jeweils dritten und vierten Schuljahren der acht Brühler Grundschulen gebührenpflichtig und kostendeckend durchgeführt wird. Näheres regelt der KPTA unter Beteiligung des SchA.“ Der Schulausschuss hat die Angelegenheit aufgrund der Vorlagen Nr. 151/2015 und 160/2015 in seiner Sitzung am 12.05.2015 erörtert und zur weiteren Beratung in den KPTA verwiesen, unter Berücksichtigung von Geschwisterermäßigung, Brühl-Pass sowie Bildungs- und Teilhabegesetz. Die Berechnung der JeKits-Gebühr in Höhe von 12 €/Schüler/ Monat erfolgt aufgrund folgender Grundlagen: Teilnahme von (geschätzt) ca. 150 Schüler/innen der 3. und 4. Klassen an JeKits. Kosten Dozentenhonorare ca. 33.000 € Einnahmen aus Gebühr 12 € /Schüler/Monat 21.600 € Externe Unterstützung: Sponsoren Fördervereine Schulen 8.000 € 3.400 € Die Einnahmen aus der Gebühr werden sich um die Geschwisterermäßigung sowie Nutzung des Brühl-Pass reduzieren. Eine entsprechende Größenordnung kann im Vorfeld jedoch nicht verbindlich gerechnet werden. Nimmt man die entsprechende Geschwisterermäßigung der „regulären“ KUMS-Gebühren entspräche dies einem Anteil von ca. 0,7 % (ca. 150 €). Das hieraus entstehende Defizit müsste dann über zusätzliche Sponsorengelder oder sonstige Einnahmen vermindert bzw. gedeckt werden. Artikel I des Satzungsentwurfs enthält die erforderlich Einführung des neuen Gebührentatbestandes. Artikel II: Die Ergänzung des § 3 Abs.1 beinhaltet die Anwendung der Geschwisterermäßigung nach diesem Absatz auf den Unterricht im Rahmen des Projekts „JeKits“, Die Neufassung der Absätze 2 und 3 des § 3 betreffen die redaktionell Berichtung redaktioneller Fehler der Satzung (Änderung gefettet.) Anlage(n): (1) Gebührensatzung Kunst- und Musikschule, 5. Änderung neu