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Vorlage (Gebührensatzung Kunst- und Musikschule, 5. Änderung neu)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
16 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
19.05.15, 18:28
Aktualisiert
24.06.15, 14:57
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Inhalt der Datei

5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS – Aufgrund der §§ 7, Abs. 1, 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687) und § 4 der Satzung für die Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am … folgende Gebührensatzung beschlossen: Artikel I § 2 Abs. 4 wird wie folgt ergänzt: III. Projekt JeKits Jedem Kind Instrument, Tanzen, Singen Für die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen der Brühler Grundschulen beträgt die Gebühr Je Kind (45 Minuten Unterricht) 12,00 € Artikel II § 3 Abs 1 wird um folgenden Satz 6 ergänzt: Die Vorstehende Geschwisterermäßigung gilt auch für die Teilnahme an dem Projekt JeKits „Jedem Kind Instrument, Tanzen, Singen“ (§ 2 Abs.4 Ziffer III). § 3 Absatz 2 und 3 werden wie folgt neu gefasst: (2) Bei Inanspruchnahme von Gruppen- oder Einzelunterricht wird die Gebühr nach § 2 Abs. 4 Ziff. I 2 um die Hälfte ermäßigt. (3) Brühl-Pass-Inhaber/innen erhalten auf die nach § 2 der Gebührensatzung festgesetzten und ggf. nach § 3 Abs. 1 – 2 ermäßigten Gebühr einen Nachlass von 2 50 %. Dies gilt gleichermaßen für Inhaber/innen der Jugendleitercard (Juleica) mit Hauptwohnsitz in Brühl. Artikel III Diese Satzung tritt zum 1. August 2015 in Kraft.