Daten
Kommune
Kerpen
Größe
161 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
19.12.16, 08:23
Aktualisiert
20.12.16, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement
Bearbeiter/in: Thomas Schaaf
TOP
Drs.-Nr.: 685.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
15.12.2016
Bemerkungen
20.12.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
16. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen stellt die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung (Anlagen 1 bis
4) für den Entwässerungsbereich fest.
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt beigefügte Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen (Anlage 6).
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Siehe
Stellungnahme
Canzler
Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 beschlossen, dass die
Verwaltung die in der Vorlage V629.16 vorgelegte Kostenberechnung und Gebührenkalkulation in
der Weise ändern soll, dass ein kalkulatorischer Zinssatz von 6% angenommen werden soll.
In den beiliegenden Berechnungen wurde das umgesetzt und darauf basierend der dieser Vorlage
beiliegende Entwurf einer Änderungssatzung erstellt.
Durch die Änderung kommt es zu folgenden Ergebnissen:
Bezeichnung
Gebührensatz NW
Grundstücke in €/qm
Gebührensatz NW
örtliche Straßen in
€/qm
Gebührensatz NW
überörtliche Straßen
in €/qm
Gebührensatz SW in
€/cbm
Gebührenaufkommen in €
Vorlage HFA
Vorlage Rat
Differenz
0,93
0,92
0,01
0,99
0,98
0,01
1,11
1,09
0,02
2,26
2,24
0,02
14.092.730,00
13.954.780,00
137.950
Aufgrund des Verzichtes auf mögliche Gebührenerträge in Höhe von 137.950 € empfiehlt die Verwaltung in Zeiten der Haushaltssicherung jedoch nicht, die so ermittelten reduzierten Gebührensätze zu beschließen.
Der Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Kostenzusammenstellung
BAB
BAB (ohne Beitragsfinanzierung)
Kostenträgerrechnung/Gebührenkalkulation
Kostenentwicklung
Entwurf einer Änderungssatzung
Stellungnahme des Kämmerers:
Aus grundsätzlichen Erwägungen kann ich den Verzicht auf 0,3 Prozentpunkten beim kalkulatorischen Zinssatz, einhergehend mit dem Verzicht auf rund 138.000 € Gebührenerlösen nicht mittragen.
In der Gebührenvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss ist dargelegt worden, dass die von
der Verwaltung verwandte Methode, die zum ursprünglich angenommenen Zinssatz von 6,3%
geführt hat, gerichtlich anerkannt und daher die Anwendung möglich ist. Die Funktion des Kämmerers erfordert es insbesondere in Zeiten der Haushaltssicherung, die im Rahmen der Vorschriften maximal möglichen Gebührensätze zu befürworten.
Beschlussvorlage 685.16
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