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Beschlussvorlage (16. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
161 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
19.12.16, 08:23
Aktualisiert
20.12.16, 14:45
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement Bearbeiter/in: Thomas Schaaf TOP Drs.-Nr.: 685.16 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 15.12.2016 Bemerkungen 20.12.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 16. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen stellt die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung (Anlagen 1 bis 4) für den Entwässerungsbereich fest. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt beigefügte Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen (Anlage 6). Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Siehe Stellungnahme Canzler Begründung: Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 beschlossen, dass die Verwaltung die in der Vorlage V629.16 vorgelegte Kostenberechnung und Gebührenkalkulation in der Weise ändern soll, dass ein kalkulatorischer Zinssatz von 6% angenommen werden soll. In den beiliegenden Berechnungen wurde das umgesetzt und darauf basierend der dieser Vorlage beiliegende Entwurf einer Änderungssatzung erstellt. Durch die Änderung kommt es zu folgenden Ergebnissen: Bezeichnung Gebührensatz NW Grundstücke in €/qm Gebührensatz NW örtliche Straßen in €/qm Gebührensatz NW überörtliche Straßen in €/qm Gebührensatz SW in €/cbm Gebührenaufkommen in € Vorlage HFA Vorlage Rat Differenz 0,93 0,92 0,01 0,99 0,98 0,01 1,11 1,09 0,02 2,26 2,24 0,02 14.092.730,00 13.954.780,00 137.950 Aufgrund des Verzichtes auf mögliche Gebührenerträge in Höhe von 137.950 € empfiehlt die Verwaltung in Zeiten der Haushaltssicherung jedoch nicht, die so ermittelten reduzierten Gebührensätze zu beschließen. Der Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Kostenzusammenstellung BAB BAB (ohne Beitragsfinanzierung) Kostenträgerrechnung/Gebührenkalkulation Kostenentwicklung Entwurf einer Änderungssatzung Stellungnahme des Kämmerers: Aus grundsätzlichen Erwägungen kann ich den Verzicht auf 0,3 Prozentpunkten beim kalkulatorischen Zinssatz, einhergehend mit dem Verzicht auf rund 138.000 € Gebührenerlösen nicht mittragen. In der Gebührenvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss ist dargelegt worden, dass die von der Verwaltung verwandte Methode, die zum ursprünglich angenommenen Zinssatz von 6,3% geführt hat, gerichtlich anerkannt und daher die Anwendung möglich ist. Die Funktion des Kämmerers erfordert es insbesondere in Zeiten der Haushaltssicherung, die im Rahmen der Vorschriften maximal möglichen Gebührensätze zu befürworten. Beschlussvorlage 685.16 Seite 2