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Beschlussvorlage (Anlage 4 - Kostenträgerrechnung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
177 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
19.12.16, 08:23
Aktualisiert
19.12.16, 08:23
Beschlussvorlage (Anlage 4 - Kostenträgerrechnung) Beschlussvorlage (Anlage 4 - Kostenträgerrechnung)

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Inhalt der Datei

Anlage IV Seite 1 Verteilung der Kosten auf die Kostenträger Kostenstellen Kläranlage Regenüberlaufbecken Rückhaltebecken/Regenüberläufe/Versickerungsmulden Kanäle Pumpanlagen Reinigung Straßeneinläufe Zwischensumme Abrechnung Vorjahre (+ = Unterdeckung/- = Überschuss) hiervon berücksichtigen (50%) Summe = Umzulegende Kosten: Kosten lt. BAB in € 4.402.544 1.095.949 409.364 8.125.670 224.588 122.527 14.380.642 -822.045 -411.023 13.969.619 Schmutzwasseranteil in % in € 65,00 2.861.654 3,00 32.878 0,00 50,00 61,00 0,00 0 4.062.835 136.999 0 7.094.366 (50,35) -121.614 -60.807 7.033.559 6.254.570,00 778.989,18 2. Berechnung der Gebühren 2.1 Gebührensatz Schmutzwasser 7.033.559 € Kosten Schmutzwasseranteil: Frischwasserverbrauch: 3.143.000 cbm Gebührensatz: 7.033.559 € : 3.143.000 cbm = 2,2378 €/cbm 2,24 €/cbm 2.2 Gebührensatz Niederschlagswasser private (einschließlich städtische) befestigte und angeschlossene Flächen 5.115.000 qm öffentliche Verkehrsflächen: Gemeindestraßen (beitragsfinanziert): 2.078.000 qm Kreis-, Land- und Bundesstraßen (nicht beitragsfinanziert): befestigte Flächen insgesamt 158.000 qm 7.351.000 qm 6.689.410,00 Kosten Niederschlagswasser abzüglich Reinigung der Straßeneinläufe (siehe Anlage 4) Gebührenbedarf Grundstücke Zwischenergebnis Gebührensatz Grundstücke: 6.936.060 € 6.813.533 € : 7.351.000 qm Gebührenzuschlag für Straßen: Zwischenergebnis Gebührensatz für beitragsfinanzierte Straßen: 122.527 € : 2.236.000 qm 0,9269 €/qm + 0,0548 €/qm = 0,9817 €/qm 0,98 €/qm : 7.351.000 qm = 0,0034 €/qm erzielte Mehreinnahmen für nicht beitragsfinanzierte Straßen (siehe Anlage 5): Gebührenabschlag für alle Flächen: Zwischenergebnis Gebührensatz Grundstücke: Gebührenabschlag für alle Flächen: Gebührensatz Grundstücke: Zwischenergebnis Gebührensatz für beitragsfinanzierte Straßen: Gebührenabschlag für alle Flächen: Gebührensatz für beitragsfinanzierte Straßen: Gebührensatz für nicht beitragsfinanzierte Straßen laut besonderer Berechnung (s. Anlage 5): 122.527 € 6.813.533 € = 0,9269 €/qm 0,93 €/qm = 0,0548 €/qm 25.280 € 25.280 € 0,9269 €/qm 0,0034 €/qm 0,9234 €/qm 0,92 €/qm 0,9817 €/qm 0,0034 €/qm 0,9782 €/qm 0,98 €/qm 1,09 €/qm 2. Einnahmen/Deckung Schmutzwasser Gebühren rechnerisch: Bedarf: Überdeckung(+)/Unterdeckung(-): 2,24 €/cbm x 3.143.000 cbm = 7.040.320 € 7.033.559 € +6.761 € Seite 1 Niederschlagswasseranteil in % in € 35,00 1.540.890 97,00 1.063.071 100,00 50,00 39,00 100,00 (49,65) 409.364 4.062.835 87.589 122.527 7.286.276 -700.432 -350.216 6.936.060 Anlage IV Seite 2 Oberflächenwasser Gebühren Grundstücke: Gebühren für beitragsfinanzierte Straßen: Gebühren für nicht beitragsfinanzierte Straßen laut besonderer Berechnung: Gebühren rechnerisch: Bedarf: 0,92 €/qm x 5.115.000 qm = 4.705.800 € 0,98 €/qm x 2.078.000 qm = 2.036.440 € 1,09 €/qm x 158.000 qm = 172.220 € 6.914.460 € 6.936.060 € -21.600 € Überdeckung(+)/Unterdeckung(-): Berechnung von kostendeckenden Gebühren 1. SW-Gebühr in €/cbm: 2. NW-Gebühr Grundstücke in €/qm: 3. NW-Gebühr örtliche Straßen in €/qm: 4. NW-Gebühr überörtliche Straßen in €/qm: 13.954.780,00 Bisheriger Gebührensatz 1,99 0,91 0,93 1,08 Rechnerischer Gebührensatz 2,24 0,92 0,98 1,09 Seite 2 Veränderung Veränderung gegenüber gegenüber Vorjahr in Vorjahr in € % +0,25 +12,56% +0,01 +1,10% +0,05 +5,38% +0,01 +0,93% Gebührenvorschlag 2,26 0,93 0,99 1,11