Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
384/2013
Erstellt am:
16.09.2013
Aktenzeichen:
IV/61 br
Verfasser/in:
Herr Brozio
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
02.10.2013
Rat
X
05.11.2013
Betreff
Bebauungsplan Nr. 14 Sinthern, 3. Änderung 1301
Bereich: Lindenweg
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 24.04.2013, TOP 8, Niederschrift Seite 21
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 384/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt
bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.04.2013 (GV NRW. S. 194) den Bebauungsplan Nr. 14 Sinthern, 3. Änderung 1301.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften
gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses
ist.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 24.04.2013 fasste der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 14 Sinthern, 3. Änderung 1301 und beauftragte die Verwaltung, den Planentwurf mit
dem Entwurf der Begründung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom14.05.2013. Der Entwurf des
Bebauungsplanes lag nebst Begründung in der Zeit vom 22.05.2013 bis einschließlich 24.06.2013 aus. Mit Schreiben
vom 15.05.2013 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf gebeten.
Die während dieses Beteiligungsschrittes eingegangenen Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Äußerungen werden im Abwägungsvorschlag behandelt.
Von Seiten der Bürger wurden im Rahmen der Auslegung die abwägungsrelevanten Stellungnahmen B 1 und B 2 abgegeben (siehe Anlage).
Die Stellungnahme B 3 (siehe Anlage) ist nicht abwägungsrelevant, weil damit lediglich die Rücknahme der Unterschrift
in der Liste von B 2 erfolgt und das geplante Bauvorhaben positiv bewertet wird. Es werden keine Anregungen zu den
Festsetzungen des Bebauungsplans vorgetragen.
Von den Trägern öffentlicher Belange wurden keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Belangen vorgetragen.
Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dem Rat zu
empfehlen, entsprechend der Abwägungsvorschläge zu entscheiden und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
Nr. 14 Sinthern, 3. Änderung 1301 zu fassen.