Daten
Kommune
Kerpen
Größe
183 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
19.12.16, 13:16
Aktualisiert
20.12.16, 16:04
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: Jörg Mackeprang
TOP
Drs.-Nr.: 669.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
07.12.2016
Bemerkungen
20.12.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Beschlussergänzung zu DRS-Nr. 638.16
ISEK Maastrichter Straße - Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die nachfolgenden Ergänzungen/Änderungen zu der
Beschlussvorlage Drs-Nr. 638.16 – ISEK Maastrichter Straße:
die Erhöhung des Kostenansatzes für den Abriss des Hochhauses Maastrichter Straße 5–7
für die Modernisierung und funktionale Verbesserung des Schulgebäudes
Europagymnasium werden gem. der Empfehlung des Fördergebers zunächst die anteiligen
Kosten auf Basis einer Sanierung des Schulgeländes ermittelt und auf dieser Grundlage
die Gewährung einer Zuwendung durch die Städtebauförderung beantragt
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. II
Mackeprang
i.V. Held
Schwister
Canzler
Mackeprang
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
die auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und
Verkehr vom 06.12.2016 vorgenommenen Änderungen in den ISEK – Bericht
Seite 66: Aktualisierung der Kosten für den Rückbau des Hochhauses
Seite 67: Kita-Neubau mittelfristig, im Jahr 2020/21
Seite 89: Spielplatz Maastrichter Straße Priorität 1 und Umsetzung kurzfristig
Seite 91: Spielplatz Genter Straße Priorität 1 und Umsetzung kurzfristig
Seite 100: Quartiersplatz Nordring Priorität 1
Seite 112: Wettbewerb Jahnwiese Priorität 1 und Durchführung kurzfristig vor
Entscheidung Kita-Neubau
Hinweis:
Zur Einsparung der Vervielfältigungskosten wird darauf verzichtet, die aktualisierte
Fassung des umfangreichen ISEK - Berichts sowie die aktualisierte Kosten- und
Finanzierungsübersicht beizufügen. Ein Exemplar wurde den Fraktionen vorab zur
Verfügung gestellt. Darüber hinaus kann der vollständige Bericht sowohl im
Ratsinformationssystem als auch bei der Abteilung 16.1 eingesehen werden.
Beschlussvorlage 669.16
Seite 2
Begründung:
1.
Änderungen aufgrund Beschlussempfehlungen Planungsausschuss
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 empfohlen die
nachfolgenden Änderungen in den ISEK – Bericht aufzunehmen:
1. die Spielplätze im ISEK sollen in die Priorität „1 – kurzfristig“,
2. der Quartiersplatz Nordring soll in die Priorität „1-mittelfristig“ und
3. der städtebauliche Wettbewerb Jahnwiese soll in die Priorität „1-kurzfristig“ verschoben werden,
damit die Ergebnisse vor dem Bau einer möglichen KiTa Jahnwiese vorliegen.
4. Die Betriebskosten des Begegnungszentrums sind zu 100% vom Betreiber zu übernehmen.
Die o.g. Änderungen wurden in den aktuellen ISEK – Bericht aufgenommen.
2.
Änderungen/Ergänzungen nach der Sitzung des Planungsausschusssitzung
1.
Durch das von der Verwaltung beauftragte Büro PTW Architekten Planungsgesellschaft
mbH wurden die konkreten Abrisskosten für das Objekt Maastrichter Straße 5 – 7 ermittelt
– diese belaufen sich auf 1.913.479 € . Die in dem bisherigen ISEK – Bericht notierten
Abrisskosten beruhten lediglich auf einer Kostenschätzung in Höhe von 1.445.000 €. Der
aktuelle Kostenansatz wird in den ISEK – Bericht und in die Kosten – und
Finanzierungsübersicht aufgenommen.
2.
Aufnahme der zuwendungsfähigen Kosten für die Sanierung des Europagymnasiums
(Ankündigung erfolgte im nichtöffentlichen Teil, Höhe der zuwendungsfähigen Kosten ist
noch unklar)
Am 05.12.2016 hat bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 35, ein Fördergespräch zum ISEK
Maastrichter Straße stattgefunden. Auch das Projekt 1.3.1 „Modernisierung und funktionale
Verbesserung des Europagymnasiums“ wurde dabei besprochen.
Die Bezirksregierung Köln berichtete, dass für das Förderprogramm „Soziale Stadt“ ein großes
Budget bereitgestellt wird und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Fokus der Förderung
liegen werden. Maßnahmen zur Umnutzung und Modernisierung bestehender Gebäude werden
entsprechend den Prinzipien der erhaltenden Stadterneuerung vorrangig gefördert. Im Rahmen
der Modernisierung und funktionalen Verbesserung des Europagymnasiums können gefördert
werden:
-
die energetische Sanierung des Schulgebäudes,
die Herstellung der Barrierefreiheit des Schulgebäudes,
die Erweiterung des Raumangebots für quartiersbezogene Nutzungen und
die Aufwertung des Schulhofs sofern er als Bewegungsraum für das Quartier zur Verfügung
steht.
Für den Neubau eines Schulgebäudes steht der Kolpingstadt die Schulbaupauschale zur
Verfügung, die Städtebauförderung ist in diesem Fall subsidiär anzuwenden.
Beschlussvorlage 669.16
Seite 3
Die Bezirksregierung Köln empfiehlt der Kolpingstadt, zuwendungsfähige Kosten für die Sanierung
des Europagymnasiums bereits jetzt mit in die Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzunehmen
und mit der Gesamtmaßnahme zum ISEK Maastrichter Straße zur Förderung zu beantragen. Eine
Reduzierung des Gesamtkostenrahmens zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich; eine
Aufstockung des Gesamtkostenrahmens zu einem späteren Zeitpunkt wird mit deutlich weniger
Aussicht auf Erfolg bewertet.
Die Verwaltung empfiehlt aus o.g. Gründen die Kosten für eine Sanierung des Europagymnasiums
in den ISEK – Bericht und die Kosten – und Finanzierungsübersicht aufzunehmen.
Die Verwaltung wird eine Kostenermittlung bis zum 10.01.2017 (Abgabezeitpunkt für den Nachtrag
zum ISEK) erarbeiten.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Aufnahme der Sanierung des Europagymnasiums
in das ISEK keine Verpflichtung zur Umsetzung präjudiziert wird.
D.h. auch ein Neubau ist möglich – allerdings wird hierfür – nur aufgrund einer dezidierten
Begründung und Gegenüberstellung der Energiebilanz Neubau/Sanierung und bei einer
Bewertung zugunsten eines Neubaus, eine Übertragung der förderfähigen Kosten, die auf Basis
einer Sanierung ermittelt wurden, für eine Förderung eines Neubaus seitens des Fördergebers in
Aussicht gestellt.
Anlage:
Anlage 1 – Beschluss Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr zu TOP 7.1 Drs-Nr. 638.16
Beschlussvorlage 669.16
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