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Beschlussvorlage (Beschlussergänzung zu DRS-Nr. 638.16 ISEK Maastrichter Straße - Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
183 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
19.12.16, 13:16
Aktualisiert
20.12.16, 16:04
Beschlussvorlage (Beschlussergänzung zu DRS-Nr. 638.16
ISEK Maastrichter Straße - Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB) Beschlussvorlage (Beschlussergänzung zu DRS-Nr. 638.16
ISEK Maastrichter Straße - Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB) Beschlussvorlage (Beschlussergänzung zu DRS-Nr. 638.16
ISEK Maastrichter Straße - Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB) Beschlussvorlage (Beschlussergänzung zu DRS-Nr. 638.16
ISEK Maastrichter Straße - Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: Jörg Mackeprang TOP Drs.-Nr.: 669.16 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 07.12.2016 Bemerkungen 20.12.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Beschlussergänzung zu DRS-Nr. 638.16 ISEK Maastrichter Straße - Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die nachfolgenden Ergänzungen/Änderungen zu der Beschlussvorlage Drs-Nr. 638.16 – ISEK Maastrichter Straße:   die Erhöhung des Kostenansatzes für den Abriss des Hochhauses Maastrichter Straße 5–7 für die Modernisierung und funktionale Verbesserung des Schulgebäudes Europagymnasium werden gem. der Empfehlung des Fördergebers zunächst die anteiligen Kosten auf Basis einer Sanierung des Schulgeländes ermittelt und auf dieser Grundlage die Gewährung einer Zuwendung durch die Städtebauförderung beantragt Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. II Mackeprang i.V. Held Schwister Canzler Mackeprang Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig  die auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 06.12.2016 vorgenommenen Änderungen in den ISEK – Bericht       Seite 66: Aktualisierung der Kosten für den Rückbau des Hochhauses Seite 67: Kita-Neubau mittelfristig, im Jahr 2020/21 Seite 89: Spielplatz Maastrichter Straße Priorität 1 und Umsetzung kurzfristig Seite 91: Spielplatz Genter Straße Priorität 1 und Umsetzung kurzfristig Seite 100: Quartiersplatz Nordring Priorität 1 Seite 112: Wettbewerb Jahnwiese Priorität 1 und Durchführung kurzfristig vor Entscheidung Kita-Neubau Hinweis: Zur Einsparung der Vervielfältigungskosten wird darauf verzichtet, die aktualisierte Fassung des umfangreichen ISEK - Berichts sowie die aktualisierte Kosten- und Finanzierungsübersicht beizufügen. Ein Exemplar wurde den Fraktionen vorab zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus kann der vollständige Bericht sowohl im Ratsinformationssystem als auch bei der Abteilung 16.1 eingesehen werden. Beschlussvorlage 669.16 Seite 2 Begründung: 1. Änderungen aufgrund Beschlussempfehlungen Planungsausschuss Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 empfohlen die nachfolgenden Änderungen in den ISEK – Bericht aufzunehmen: 1. die Spielplätze im ISEK sollen in die Priorität „1 – kurzfristig“, 2. der Quartiersplatz Nordring soll in die Priorität „1-mittelfristig“ und 3. der städtebauliche Wettbewerb Jahnwiese soll in die Priorität „1-kurzfristig“ verschoben werden, damit die Ergebnisse vor dem Bau einer möglichen KiTa Jahnwiese vorliegen. 4. Die Betriebskosten des Begegnungszentrums sind zu 100% vom Betreiber zu übernehmen. Die o.g. Änderungen wurden in den aktuellen ISEK – Bericht aufgenommen. 2. Änderungen/Ergänzungen nach der Sitzung des Planungsausschusssitzung 1. Durch das von der Verwaltung beauftragte Büro PTW Architekten Planungsgesellschaft mbH wurden die konkreten Abrisskosten für das Objekt Maastrichter Straße 5 – 7 ermittelt – diese belaufen sich auf 1.913.479 € . Die in dem bisherigen ISEK – Bericht notierten Abrisskosten beruhten lediglich auf einer Kostenschätzung in Höhe von 1.445.000 €. Der aktuelle Kostenansatz wird in den ISEK – Bericht und in die Kosten – und Finanzierungsübersicht aufgenommen. 2. Aufnahme der zuwendungsfähigen Kosten für die Sanierung des Europagymnasiums (Ankündigung erfolgte im nichtöffentlichen Teil, Höhe der zuwendungsfähigen Kosten ist noch unklar) Am 05.12.2016 hat bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 35, ein Fördergespräch zum ISEK Maastrichter Straße stattgefunden. Auch das Projekt 1.3.1 „Modernisierung und funktionale Verbesserung des Europagymnasiums“ wurde dabei besprochen. Die Bezirksregierung Köln berichtete, dass für das Förderprogramm „Soziale Stadt“ ein großes Budget bereitgestellt wird und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Fokus der Förderung liegen werden. Maßnahmen zur Umnutzung und Modernisierung bestehender Gebäude werden entsprechend den Prinzipien der erhaltenden Stadterneuerung vorrangig gefördert. Im Rahmen der Modernisierung und funktionalen Verbesserung des Europagymnasiums können gefördert werden: - die energetische Sanierung des Schulgebäudes, die Herstellung der Barrierefreiheit des Schulgebäudes, die Erweiterung des Raumangebots für quartiersbezogene Nutzungen und die Aufwertung des Schulhofs sofern er als Bewegungsraum für das Quartier zur Verfügung steht. Für den Neubau eines Schulgebäudes steht der Kolpingstadt die Schulbaupauschale zur Verfügung, die Städtebauförderung ist in diesem Fall subsidiär anzuwenden. Beschlussvorlage 669.16 Seite 3 Die Bezirksregierung Köln empfiehlt der Kolpingstadt, zuwendungsfähige Kosten für die Sanierung des Europagymnasiums bereits jetzt mit in die Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzunehmen und mit der Gesamtmaßnahme zum ISEK Maastrichter Straße zur Förderung zu beantragen. Eine Reduzierung des Gesamtkostenrahmens zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich; eine Aufstockung des Gesamtkostenrahmens zu einem späteren Zeitpunkt wird mit deutlich weniger Aussicht auf Erfolg bewertet. Die Verwaltung empfiehlt aus o.g. Gründen die Kosten für eine Sanierung des Europagymnasiums in den ISEK – Bericht und die Kosten – und Finanzierungsübersicht aufzunehmen. Die Verwaltung wird eine Kostenermittlung bis zum 10.01.2017 (Abgabezeitpunkt für den Nachtrag zum ISEK) erarbeiten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Aufnahme der Sanierung des Europagymnasiums in das ISEK keine Verpflichtung zur Umsetzung präjudiziert wird. D.h. auch ein Neubau ist möglich – allerdings wird hierfür – nur aufgrund einer dezidierten Begründung und Gegenüberstellung der Energiebilanz Neubau/Sanierung und bei einer Bewertung zugunsten eines Neubaus, eine Übertragung der förderfähigen Kosten, die auf Basis einer Sanierung ermittelt wurden, für eine Förderung eines Neubaus seitens des Fördergebers in Aussicht gestellt. Anlage: Anlage 1 – Beschluss Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr zu TOP 7.1 Drs-Nr. 638.16 Beschlussvorlage 669.16 Seite 4