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Beschlussvorlage (BP 14 Sinthern 3. Änderung Eingabesteller B 1 - B 3 ö. T)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,4 MB
Datum
05.11.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Beschlussvorlage (BP 14 Sinthern 3. Änderung Eingabesteller B 1 - B 3 ö. T) Beschlussvorlage (BP 14 Sinthern 3. Änderung Eingabesteller B 1 - B 3 ö. T) Beschlussvorlage (BP 14 Sinthern 3. Änderung Eingabesteller B 1 - B 3 ö. T) Beschlussvorlage (BP 14 Sinthern 3. Änderung Eingabesteller B 1 - B 3 ö. T) Beschlussvorlage (BP 14 Sinthern 3. Änderung Eingabesteller B 1 - B 3 ö. T)

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Inhalt der Datei

ßti lus -Tö0 {vJ.d Stodt Pulheim Plonungsamt z. Hd. Herrn Brozio 50259 Pulheim Pulheim, 17. Juni 2013 Anderung Bebouurgsplon 14 Sinthern, Litdenue4,3. Anderung 1301 Sehr gezhrter Herr Brozio, wie wir heute (!) erfohren hoben. läuft seit April 2Ol3 ein Plonärderurtgsverfohren für unsere Stroße. Die Anlieger unserer Stroße sind erst jetzt über Dritte in Kenntnis geselrt worden. Ein Aushong hot unseres Erochtens in Sinthern nicht stottgef urden. Hiermit möchten wir unsere gröBten Bedenken gqen di*e Plorinderung kundtun und ous to$enden Gründen WidcrsFrch einle4en: Bereits im Johre 1994 wurde eire Ploründeruqg verworfen, do die lAehrzohl der Anlie4er ihre Bedenken geäu&rt hotte. Die dormligen Grtnd,e (es sollte eine Reihenhousbebouurg ouf den jetzt zur Debotte stehenden Grundstücken genehmigt werden) sird heute noch dieselben bzw. hoben sich weiter verstärkt. Donsls wurde von Anwohnerseife orgnrmentiert urd vom Plonurgsomt bestötigt, doss im Sinne einer städteboulichen Hormonie on Ortsrärdern nicht mit einer kompokten Bebouurg (Höhe und Grök, des Boukörpers) oufge*ortet werden sollte. Dieses Argument steht heute noch. Der Lindenweg ist mif feilweise hochwerf igen Ei nf omi lienhäusern bebouf . Die gephnten ÄAehrf omi lienhäuser lossen sich in dos Gesomtbild unserer Strcße nicht intqrieren und stellen eine mch größere Verunstoltung des Stroßenbildes dor ols die donols nicht genehmigte Plonärdcrung für die Bcbouurp mit Reihenhäusern. fn diesem Sinne würde die Bebouurgsplortinderung rur dan wirtschoftlichen d* Nutzen des fnvestors entgegenkommen und nicht den fnteressen die ouch eine Werfmirdenrrg ihrer fmmobilien sehen, do ouch der verkehrsberuhigte Zustond der Strrße beeintröchtigt wird. Anlie4er, Schon 1994 wor die Porksittntion in unserer Stroße ousgeschöpft. Durch die uestere Bebouurg in der letzten Zeil ist dormls eirgerichteter Porkroum heute nicht mehr nutzbor (durch Gor,ogercinfohrten usw). Bei der geplonten Errichturg einer Ttefgarqe mit Zufohrt Lirdenweg fallt wciferer Porkroum ueg. Atlrl.de;a holtcn wir die Errichtung von 14 Tiefgorogenplötzen sowieso für zu wenig, do jo heute ein Housholt mirdestens zwei PKW besit, und donn hochgerechnet noch einrnol 14 PKW ouf der Stroße stehen würden. fm 6roßen und Gonzen holten wir die Ploändertng für nicht durchdocht. Sie scheint nur ous der Sichtweise des fnvestors ohne Berücksichtigurg der örtfichen Gqeöenheiret entstonden zu sein. Wir möchten Sie bitten, unsere Argumente bei dan weiteren Verfohren zu berücksichtigen und die Widersprüche der Anliqer nicht zu ignorieren. Hier geht es um die fnteressen vieler Anwohner urd nicht um den wirtschoftlichen VorteiI eines Einzelnen. Wir beontrogen, die Plorürderury dohiryehend zu blockieren, doss eine höhere und von den Ausmoßen her kompokte Bebouurg oderholb der Baufluchten im Bcreich Lindcnrca nicht garchmigt wird. Es sollt" bei der &moligen Entscheidung (Einzel- und Doppelhäuser 1 | geschossig und einer Riegelbebouung entlorg der Broureiler Straße ) bleiben. Mit f reundlichen Grifun ßl Aus serratanit 2 Zr^-'N* r eoige-rä*r JUilt 2013 /t. Eß ,..J!!. -.J.t..,- vJa. ta Stadt Pulheim Herrn Bürgermeisler Frank Keppeler Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim 20. Juni Pulhcim 17. Juni 2013 BP l{ Sinthcrn,3. Anderung l3lll, Berrich l0l li Lindcnweg Sehr geehrrer Herr Bürgermeister. in der vorgenannten Angelegenheit übersende ich anliegend die Einrendungen der Anliegerschaft gegen die geplante Anderung des Bebauungsplanes mit der Bitte um Berücksichtigung im Verl'ahren. Diesen mihhte ich lür mich und Familie hinzulügen. dass sosohl unser Grundstückskauf als auch der aktuelle Bau unserer Einfamilienhäuser unter der Prämisse des existierenden Bebauungsplanes erfolgt sind. nach denen eine Nachbarbebauung mit Mehrfamilienhäusem nicht zulässig ist. Sollte diese Prämisse durch die geplante Anderung des Bebauungsplanes wegfallen. stellt sich aus meiner Sicht durchaus die Frage eines *inschaftlichen Wertverlustes der Häuser. r'on denen meines noch nicht einmal ferrig gestelh ist. Mit freundlichem Gruß. AS Stadt Pulheim Alte (ölner Sträße 25 5O259 Pulheim Pulheim 17. Juni 2013 BP 14 Sinthern, 3. Anderung 1!!01, Bereich Lindenwe8 Hiermit machen wir gegen den lnhalt der BeschlussvorlaSe Nr. 115/2013 zur o.8. BP-Anderung Einwendungen gehend und beantragen den Bebauun8splan nicht 2u ändern und in seiner derzeit 8eltenden Fassung zu belassen: Die vorgesehen Anderung d€r überbaubaren Flächen und die hierdurch ermöglichte 8€bauunS mit Mehrfamilienhäusern werden ru einer erheblichen Erhöhun8 der Anzahl der derzeitiSen Anwohnerparteien im Bereich Lindenweg und damit 2u einer ganz erheblichen ErhÖhung des fließenden und ruhenden Verkehrs führen, für die der Lindenweg absolut unteei8n€t ist. Die vorgesehene Schaffung einer Tiefgarage vermag diese Problematik nicht zu entschärfen, da dort lediglich ein Stellplatz pro wohneinh€i! aicht jcdoch Patkraum für Besucher und Mitbewohn€r vorgesehen ist. Diese Problematik besteht b€ieiner BeibehaltunS der bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht, weil aufgrund geltenden Satzungsrechts die dort vorgesehenen Einfamilienhäuser je Einheit bis drei Stellpläue vorseh€n müssen. Tatsächlich ist die Parksituation im Lindenweg und im angrenzenden Weidenweg schon heute so prekär, dass die Anwohner die mit der Anderung des Bebauungsplanes zwangsläufig verbundene Mehrbelastung in keinem Fall hinnehmen werden. Die vorgesehene Anderung der überbaubaren Flächen und die hierdurch ermöglichte Bebeuung mit Mehrfamilienhäusern ändert tudem die bislang durch auf8elockerte ein- bis zweigeschossiEe Einfamilienhausbebauung geprägte umgebungsbebauung erheblich. Das Maß der zulässigen baulichen Nutzung geht nach der vortesehenen Anderung ganz erheblich über die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes hinaus; bedingt durch die ErhöhunB der zulässiSen Eautiefe von 14 auf 20 Meter und durch die Aufhebung der bisheri8en Begrenzung auf zwei wohneinheiten pro Gebäud€ zeiten bereits die vorliegenden Architektenentwürfe, dass erheblich höhere und größere Gebäude nach der Anderung des Bebauungsplanes entstehen werden als nach der bisheri8en FassunS. Dies€ Konsequenzen verletzen das schutrwürdige Vertrauen aller Anwohner in den rechtsgültiSen 8€bauungsplan und filhren für sie zu konkreten Beeinträchti8ungen (SchattenbildunS SichtbehanderunS, Einsehbarkeit etc.), die bei Eeibehaltunß des bisherigen Bebauungsplanes nicht zu besor8en sind. 83 Hattins, sandra /u Page I of I (ltn.r* }l .Ll Von: Rittor, Ralf G6.ndct Montag, Ar: Beffi: Haüing, Sandra l. Juli 2013 l5:16 WG: BP 14 Sinthem/ Unte6cfirinenliste X -- ii-;A 1^"rt Tö8 privat Von: Gc.cndcc Frei@, 28. Juni 2013 15:i9 An: Ritter, Raf Ectreflt BP 14 SinttEm/ UnErsdtriftenliste Sehr geehrter Hen Ritter, von eine aufgrund intümlichen lnformationen würde auf dem Schreiben vermerkt, die den Einwand des akfudlen Bauvorhabens der bestätigen. Unterschrifl Hiermit möchten wir sie ausdrilcklich bitten die intümlich geleistete Unterschirft als gegenstandslos zu betrachten. Das geplante Bauvorhaben begrüßen wir und unterstützen dieses, da das aktuelle Baworhaben den Lindenweg/Umgebung baulich und optisch nicht schadet und vorallem die ParkplaEsituation vereinfacht durch die geplante Tiefgarage. Wir bedanken uns ftir ihre Hilfe und Mühe. Mit freundlichen Grüßen Po.ürch t.3t voll? Jetzl ko6tenlos E-ilail Adr€ss€ @tüline.de si$€m haben. htto:i/urwrv.t-on line.dc/email-kGte'llos 01.07.2013 und endlk$ Platr für tausende Mails