Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,4 MB
Datum
05.11.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
ßti lus
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Stodt Pulheim
Plonungsamt
z. Hd. Herrn Brozio
50259 Pulheim
Pulheim, 17. Juni 2013
Anderung Bebouurgsplon 14 Sinthern, Litdenue4,3. Anderung 1301
Sehr gezhrter Herr Brozio,
wie wir heute (!) erfohren hoben. läuft seit April 2Ol3 ein Plonärderurtgsverfohren für unsere Stroße. Die Anlieger unserer Stroße sind erst jetzt über
Dritte in Kenntnis geselrt worden. Ein Aushong hot unseres Erochtens in
Sinthern nicht stottgef urden.
Hiermit möchten wir unsere gröBten Bedenken gqen di*e Plorinderung
kundtun und ous to$enden Gründen WidcrsFrch einle4en:
Bereits im Johre 1994 wurde eire Ploründeruqg verworfen, do die lAehrzohl der
Anlie4er ihre Bedenken geäu&rt hotte. Die dormligen Grtnd,e (es sollte eine
Reihenhousbebouurg ouf den jetzt zur Debotte stehenden Grundstücken
genehmigt werden) sird heute noch dieselben bzw. hoben sich weiter verstärkt.
Donsls wurde von Anwohnerseife orgnrmentiert urd vom Plonurgsomt bestötigt,
doss im Sinne einer städteboulichen Hormonie on Ortsrärdern nicht mit einer
kompokten Bebouurg (Höhe und Grök, des Boukörpers) oufge*ortet werden
sollte.
Dieses Argument steht heute noch. Der Lindenweg ist mif feilweise
hochwerf igen Ei nf omi lienhäusern bebouf . Die gephnten ÄAehrf omi lienhäuser
lossen sich in dos Gesomtbild unserer Strcße nicht intqrieren und stellen eine
mch größere Verunstoltung des Stroßenbildes dor ols die donols nicht
genehmigte Plonärdcrung für die Bcbouurp mit Reihenhäusern.
fn diesem Sinne würde die Bebouurgsplortinderung rur dan wirtschoftlichen
d*
Nutzen des fnvestors entgegenkommen und nicht den fnteressen
die ouch eine Werfmirdenrrg ihrer fmmobilien sehen, do ouch der
verkehrsberuhigte Zustond der Strrße beeintröchtigt wird.
Anlie4er,
Schon 1994 wor die Porksittntion in unserer Stroße ousgeschöpft. Durch die
uestere Bebouurg in der letzten Zeil ist dormls eirgerichteter Porkroum heute
nicht mehr nutzbor (durch Gor,ogercinfohrten usw).
Bei der geplonten Errichturg einer Ttefgarqe mit Zufohrt Lirdenweg fallt
wciferer Porkroum ueg. Atlrl.de;a holtcn wir die Errichtung von 14
Tiefgorogenplötzen sowieso für zu wenig, do jo heute ein Housholt mirdestens
zwei PKW besit, und donn hochgerechnet noch einrnol 14 PKW ouf der Stroße
stehen würden.
fm 6roßen und Gonzen holten wir die Ploändertng für nicht durchdocht. Sie
scheint nur ous der Sichtweise des fnvestors ohne Berücksichtigurg der
örtfichen Gqeöenheiret entstonden zu sein.
Wir möchten Sie bitten, unsere Argumente bei dan weiteren Verfohren zu
berücksichtigen und die Widersprüche der Anliqer nicht zu ignorieren.
Hier geht es um die fnteressen vieler Anwohner urd nicht um den
wirtschoftlichen VorteiI eines Einzelnen.
Wir beontrogen, die Plorürderury dohiryehend zu blockieren, doss eine höhere
und von den Ausmoßen her kompokte Bebouurg oderholb der Baufluchten im
Bcreich Lindcnrca nicht garchmigt wird. Es sollt" bei der &moligen
Entscheidung (Einzel- und Doppelhäuser 1 | geschossig und einer Riegelbebouung
entlorg der Broureiler Straße ) bleiben.
Mit f reundlichen Grifun
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eoige-rä*r
JUilt 2013
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Stadt Pulheim
Herrn Bürgermeisler
Frank Keppeler
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
20. Juni
Pulhcim 17. Juni 2013
BP l{ Sinthcrn,3. Anderung
l3lll, Berrich
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li
Lindcnweg
Sehr geehrrer Herr Bürgermeister.
in der vorgenannten Angelegenheit übersende ich anliegend die Einrendungen der Anliegerschaft gegen die geplante Anderung des Bebauungsplanes mit der Bitte um Berücksichtigung
im Verl'ahren. Diesen mihhte ich lür mich und Familie
hinzulügen. dass sosohl
unser Grundstückskauf als auch der aktuelle Bau unserer Einfamilienhäuser
unter der Prämisse des existierenden Bebauungsplanes erfolgt sind. nach denen eine Nachbarbebauung mit Mehrfamilienhäusem nicht zulässig ist. Sollte diese Prämisse durch die geplante Anderung des Bebauungsplanes wegfallen. stellt sich aus meiner Sicht durchaus die
Frage eines
*inschaftlichen Wertverlustes der Häuser. r'on denen meines noch nicht einmal
ferrig gestelh ist.
Mit freundlichem Gruß.
AS
Stadt Pulheim
Alte (ölner Sträße 25
5O259 Pulheim
Pulheim 17. Juni 2013
BP 14 Sinthern, 3. Anderung 1!!01, Bereich Lindenwe8
Hiermit machen wir gegen den lnhalt der BeschlussvorlaSe Nr. 115/2013 zur o.8. BP-Anderung Einwendungen gehend und beantragen den Bebauun8splan nicht 2u ändern und in seiner derzeit 8eltenden Fassung zu belassen:
Die vorgesehen Anderung d€r überbaubaren Flächen und die hierdurch ermöglichte 8€bauunS
mit
Mehrfamilienhäusern werden ru einer erheblichen Erhöhun8 der Anzahl der derzeitiSen Anwohnerparteien im Bereich Lindenweg und damit 2u einer ganz erheblichen ErhÖhung des fließenden und
ruhenden Verkehrs führen, für die der Lindenweg absolut unteei8n€t ist. Die vorgesehene Schaffung
einer Tiefgarage vermag diese Problematik nicht zu entschärfen, da dort lediglich ein Stellplatz pro
wohneinh€i! aicht jcdoch Patkraum für Besucher und Mitbewohn€r vorgesehen ist. Diese Problematik besteht b€ieiner BeibehaltunS der bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht, weil
aufgrund geltenden Satzungsrechts die dort vorgesehenen Einfamilienhäuser je Einheit bis drei Stellpläue vorseh€n müssen. Tatsächlich ist die Parksituation im Lindenweg und im angrenzenden Weidenweg schon heute so prekär, dass die Anwohner die mit der Anderung des Bebauungsplanes
zwangsläufig verbundene Mehrbelastung in keinem Fall hinnehmen werden.
Die vorgesehene Anderung der überbaubaren Flächen und die hierdurch ermöglichte Bebeuung
mit
Mehrfamilienhäusern ändert tudem die bislang durch auf8elockerte ein- bis zweigeschossiEe Einfamilienhausbebauung geprägte umgebungsbebauung erheblich. Das Maß der zulässigen baulichen
Nutzung geht nach der vortesehenen Anderung ganz erheblich über die bisherigen Festsetzungen
des Bebauungsplanes hinaus; bedingt durch die ErhöhunB der zulässiSen Eautiefe von 14 auf 20 Meter und durch die Aufhebung der bisheri8en Begrenzung auf zwei wohneinheiten pro Gebäud€ zeiten bereits die vorliegenden Architektenentwürfe, dass erheblich höhere und größere Gebäude nach
der Anderung des Bebauungsplanes entstehen werden als nach der bisheri8en FassunS. Dies€ Konsequenzen verletzen das schutrwürdige Vertrauen aller Anwohner in den rechtsgültiSen 8€bauungsplan und filhren für sie zu konkreten Beeinträchti8ungen (SchattenbildunS SichtbehanderunS, Einsehbarkeit etc.), die bei Eeibehaltunß des bisherigen Bebauungsplanes nicht zu besor8en sind.
83
Hattins, sandra
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Page
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(ltn.r* }l .Ll
Von:
Rittor, Ralf
G6.ndct
Montag,
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Beffi:
Haüing, Sandra
l.
Juli 2013 l5:16
WG: BP 14 Sinthem/ Unte6cfirinenliste
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ii-;A 1^"rt
Tö8 privat
Von:
Gc.cndcc Frei@,
28. Juni 2013
15:i9
An: Ritter, Raf
Ectreflt
BP 14 SinttEm/ UnErsdtriftenliste
Sehr geehrter Hen Ritter,
von
eine
aufgrund intümlichen lnformationen würde auf dem Schreiben
vermerkt, die den Einwand des akfudlen Bauvorhabens der
bestätigen.
Unterschrifl
Hiermit möchten wir sie ausdrilcklich bitten die intümlich geleistete Unterschirft
als gegenstandslos zu betrachten. Das geplante Bauvorhaben
begrüßen wir und unterstützen dieses, da das aktuelle Baworhaben den
Lindenweg/Umgebung baulich und optisch nicht schadet und vorallem die
ParkplaEsituation vereinfacht durch die geplante Tiefgarage.
Wir bedanken uns ftir ihre Hilfe und Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Po.ürch t.3t voll? Jetzl ko6tenlos E-ilail Adr€ss€ @tüline.de si$€m
haben.
htto:i/urwrv.t-on line.dc/email-kGte'llos
01.07.2013
und endlk$ Platr für tausende Mails