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Beschlussvorlage (Entwurf des Jahresabschlusses auf den 31.12.2014)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
107 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
13.12.16, 09:43
Aktualisiert
20.12.16, 16:32
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement Bearbeiter/in: Thomas Schaaf TOP Drs.-Nr.: 655.16 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 30.11.2016 Bemerkungen 20.12.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Entwurf des Jahresabschlusses auf den 31.12.2014 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 zur Kenntnis und überweist ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Schaaf Abteilungsleiter/in Amtsleiter Zuständiger Dezernent Schaaf Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig Begründung: Die Gemeinde hat nach §95 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er ist durch einen Lagebericht zu ergänzen. Die Ergebnisrechnung des Jahres 2014 und die Bilanz auf den 31.12.2014 sind beigefügt. Der komplette Entwurf des Jahresabschlusses ist im Ratsinformationssystem hinterlegt, wird aber wegen seines Umfangs aus Gründen der Kostenersparnis nicht ausgedruckt und verteilt. Die Prüfung der Jahresabschlussentwürfe erfolgt gemäß §§ 59, 101 GO durch den Rechnungsprüfungsausschuss, welcher sich regelmäßig der örtliche Rechnungsprüfung für diese Aufgabe bedient. In der Kolpingstadt Kerpen wurde der Wirtschaftsprüfer Herrn Dipl.-Kaufmann Eric Ganss, Wilhelmshöhe 3 - 5, 42655 Solingen mit der Erstellung des Prüfberichtes der beigefügten Jahresabschlüsse betraut, welcher hierbei von der örtlichen Rechnungsprüfung unterstützt wird. Die Prüfung erfolgte wie in Vorjahren zu großen Teilen aufstellungsbegleitend und ist im Wesentlichen bereits abgeschlossen. Aktuell sind bei der Prüfung folgender Bilanzpositionen noch Probleme feststellbar:  Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen  Passive Rechnungsabgrenzung, hier: Grabnutzungsgebühren Mit einer Vorlage der Prüfberichte ist in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 16.02.2017 sowie der Ratssitzung am 21.02.2017 zu rechnen. Beschlussvorlage 655.16 Seite 2