Daten
Kommune
Kerpen
Größe
107 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
13.12.16, 09:43
Aktualisiert
20.12.16, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement
Bearbeiter/in: Thomas Schaaf
TOP
Drs.-Nr.: 655.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
30.11.2016
Bemerkungen
20.12.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Entwurf des Jahresabschlusses auf den 31.12.2014
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 zur Kenntnis und überweist ihn zur
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter
Schaaf
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Schaaf
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die Gemeinde hat nach §95 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens (GO) zum
Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis
der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er ist durch einen Lagebericht zu ergänzen.
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2014 und die Bilanz auf den 31.12.2014 sind beigefügt. Der
komplette Entwurf des Jahresabschlusses ist im Ratsinformationssystem hinterlegt, wird aber wegen seines Umfangs aus Gründen der Kostenersparnis nicht ausgedruckt und verteilt.
Die Prüfung der Jahresabschlussentwürfe erfolgt gemäß §§ 59, 101 GO durch den Rechnungsprüfungsausschuss, welcher sich regelmäßig der örtliche Rechnungsprüfung für diese Aufgabe
bedient.
In der Kolpingstadt Kerpen wurde der Wirtschaftsprüfer Herrn Dipl.-Kaufmann Eric Ganss, Wilhelmshöhe 3 - 5, 42655 Solingen mit der Erstellung des Prüfberichtes der beigefügten Jahresabschlüsse betraut, welcher hierbei von der örtlichen Rechnungsprüfung unterstützt wird.
Die Prüfung erfolgte wie in Vorjahren zu großen Teilen aufstellungsbegleitend und ist im Wesentlichen bereits abgeschlossen.
Aktuell sind bei der Prüfung folgender Bilanzpositionen noch Probleme feststellbar:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Passive Rechnungsabgrenzung, hier: Grabnutzungsgebühren
Mit einer Vorlage der Prüfberichte ist in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am
16.02.2017 sowie der Ratssitzung am 21.02.2017 zu rechnen.
Beschlussvorlage 655.16
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