Daten
Kommune
Kerpen
Größe
267 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
30.12.16, 10:41
Aktualisiert
30.12.16, 10:41
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeiter/in: Herr Stingl
TOP
Drs.-Nr.: 690.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Arbeitskreis Personal
12.01.2017
Haupt- und Finanzausschuss
14.02.2017
X
19.12.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Stellenplan 2017
hier: Entwurf Stellenplan 2017
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
X
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Arbeitskreis Personal / Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt
Kerpen
1. den als Anlage beigefügten Entwurf des Stellenplans 2017 unter Einbeziehung der
Erläuterungen der Verwaltung als Stellenplan 2017 zu beschließen und
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter
Amtsleiter
Stingl
Stein
Jung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
2. für 2018 folgende Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen:
4 Stadtinspektoranwärter/innen
3 Verwaltungsfachangestellte
2 Landschaftsgärtner/innen
Beschlussvorlage 690.16
Seite 2
Begründung:
Die Vorlage für den Stellenplan 2017 ist wie folgt gegliedert:
I. Grundsätzliches
II. Im Stellenplanentwurf 2017 enthaltene, zahlenmäßige Veränderungen
III. Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für den Einstellungsjahrgang 2018
I. Grundsätzliches
Organisationsuntersuchung
Die Organisationsuntersuchung der Verwaltung hat inzwischen begonnen. Erste Ergebnisse
werden für das erste Halbjahr 2017 erwartet. Im vorliegenden Entwurf des Stellenplanes 2017 hat
die Verwaltung nicht alle bestehenden Stellenbedarfe eingearbeitet. Hier sollen die Ergebnisse der
Organisationsuntersuchung abgewartet werden, um dann ggf. zunächst Stellenverlagerungen
vornehmen zu können. Sollten keine, oder nicht ausreichende, Stellenkapazitäten aufgezeigt
werden, müsste über eine Erweiterung des Stellenplanes im Jahr 2017 nachgedacht werden.
Neue Entgeltordnung zum TVöD
Die Auswirkungen der neuen Entgeltordnung zum TVöD können im Stellenplan 2017 nur bedingt
dargestellt werden. Einzig die Überleitung der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a
und 9b ist automatisch vorzunehmen und kann bereits dargestellt werden. Alle weiteren möglichen
Veränderungen der Eingruppierungen sind von den Beschäftigten zu beantragen. Diese Anträge
können bis zum 31.12.2017 gestellt werden. Bei Beurlaubungen gilt eine Frist von 12 Monaten
nach Wiederaufnahme der Tätigkeit. Durch die neue Entgeltordnung ausgelöste Änderungen der
Eingruppierung können daher auch in den Folgejahren noch stellenplanmäßige Auswirkungen
haben.
Stellenentwicklung 2016-2017
Gegenüber dem Stellenplan 2016 steigt die Zahl der Stellen nach vorliegendem Entwurf um 27,55
Stellen (davon 27,23 Feuerwehr und Kitas). Es wurde 1 zusätzlicher ku-Vermerk ausgebracht. 2,5
kw-Vermerke sowie 1 ku-Vermerk fallen weg. Bei 17 Stellen verändert sich der Stellenwert. 1
Beschäftigter beginnt die Freizeitphase der Altersteilzeit (ATZ).
Beschlussvorlage 690.16
Seite 3
II. Im Stellenplanentwurf 2017 enthaltene, zahlenmäßige Veränderungen
Im Stellenplanentwurf wurden folgende bekannte oder zu erwartende, zahlenmäßige Änderungen
eingearbeitet:
1.
Abt. 11.1, Rathausbistro
Nach Personalfluktuation kann eine Stelle im Rathausbistro wegfallen und der bestehende
KW-Vermerk umgesetzt werden, (-1,0 Stellen),
2.
Abt. 11.3, Personal
Die zur Umsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Merzenich
erforderlichen Stellenkapazitäten (+0,83 Stellen) in der Personalabteilung sind berücksichtigt
(Vorlage 374.16),
3.
Amt 13, Feuerwehr
Zusätzliche Stellen für die Umsetzung der neuen Arbeitszeitverordnung Feuerwehr (+21
Stellen),
4.
Abt. 13.2 Verwaltung Feuerwehr
Zusätzliche Reinigungsflächen (+0,2 Stellen) im neuen Gebäude der freiwilligen Feuerwehr
Kerpen,
5.
Abt. 13.02 Brandmeisteranwärter/innen AZVO
Nach Beendigung der Ausbildung zum 31.12.2016 und gleichzeitigem Ausscheiden des
Ausbilders kann dessen Stelle wegfallen (-1,0 Stelle),
6.
Abt. 15.2, Stadtentwässerung
Der Erftverband wird die Regenüberlaufbecken der Kolpingstadt Kerpen übernehmen, im
Zuge dessen können 2 Stellen in diesem Bereich eingespart werden (-2,0 Stellen),
7.
Abt. 22.2, Schulen
Die ermittelten Zusatzbedarfe (+0,49 Stellen) in den Schulsekretariaten sind berücksichtigt
(Vorlage 403.16),
8.
Abt. 23.4, Kitabetreuung
Der Stellenbedarf des Kindergartenjahres 2016/2017 (+ 6,26 Stellen) ist berücksichtigt,
9.
Abt. 23.4, Kitabetreuung
Der Einsatz von Therapeuten in den Kitas Spielkiste, Tausendfüßler u. Sonnenschein endete
nach Ablauf des Förderzeitraumes Ende Juli 2016 (-1,5 Stellen),
10. Abt. 23.4, Kitabetreuung
Die refinanzierte Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Maßnahme
„Delfin 4“ endete zum 31.07.2016 (- 1,23 Stellen). Ab Anfang 2017 startet ein neues
Programm des Bundes „Sprach-Kitas“ (+3,5 Stellen) für die Dauer von 3 Jahren. Durch eine
Zusammenarbeit mit der Stadt Hürth wird eine Refinanzierung von über 90% erreicht. Bei der
Kolpingstadt Kerpen könnte dieses Sprachförderprogramm zum 01.03.2017 oder 01.04.2017
starten,
11. Abt. 25.2, Abfallwirtschaft, Grün
Eine zusätzliche Stelle (+1,0 Stelle) für die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht von
Bäumen ist berücksichtigt (Vorlage 607.19) und
12. Abt. 25.2.6 Grünflächenunterhaltung
Zunächst eine zusätzliche Stelle im Bereich der Grünflächenpflege (+1,0 Stelle) zur
Erbringung der erwarteten Grabpflege bei vorzeitiger Rückgabe von Grabstätten (Vorlage
632.16).
Beschlussvorlage 690.16
Seite 4
III. Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für den Einstellungsjahrgang 2018
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.10.14 beschlossen, zukünftig im Zuge der
Stellenplanvorlage über die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen zu beraten und zu beschließen
(V417.14). Dementsprechend ist der Bedarf an Ausbildungsplätzen für den Einstellungsjahrgang
2018 im Stellenplan 2017 darzustellen.
1. Rückblick auf die vergangenen Jahre:
In einem Betrachtungszeitraum von fünf Jahren wurden in der Stadt Kerpen insgesamt 45
Auszubildende in unterschiedlichen Berufen eingestellt.
Die o. g. Auszubildenden verteilten sich wie folgt auf die verschiedenen Ausbildungsberufe bzw
Einstellungsjahrgänge (EJ):
Ausbildungsberuf
Stadtinspektoranwärter/in
Verwaltungsfachangestellte/r
Fachinformatiker
Landschaftsgärtner/in
Elektroniker/in
Gesamt
EJ
2013
2
3
0
1
0
6
EJ
2014
4
4
1
2
0
11
EJ
2015
2
4
0
2
1
9
EJ
2016
4
3
0
3
0
10
EJ
2017
4
3
0
2
0
9
Gesamt
17
17
1
10
1
45
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre, im Ausbildungsberuf Elektroniker/in 3 ½ Jahre.
Nach Bestehen der Ausbildung wurden
Beschäftigungsverhältnis übernommen:
die
Auszubildenden
wie
folgt
in
ein
DAV = Dauerarbeitsverhältnis
ZAV = Zeitarbeitsverhältnis
W = Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber bzw. Dienstherrn
Prüfung 2017
Stadtinspektoranwärter/in
EJ
2013
2
Verwaltungsfachangestellte/r
3
2 DAV
1W
Ausbildungsberuf
Beschlussvorlage 690.16
1 DAV
1 W (trotz Übernahmezusage für DAV)
Seite 5
2. Derzeitige Ausbildungssituation
Derzeit werden 26 Auszubildende (ohne Brandmeisteranwärter) in fünf unterschiedlichen
Ausbildungsberufen ausgebildet:
Ausbildungsberuf
insgesamt
Stadtinspektoranwärter/in
Verwaltungsfachangestellte/r
Landschaftsgärtner/in
Fachinformatiker/in
Elektroniker/in
12
14
8
1
1
Ende der
Ausb.
2017
3
4
2
1
Ende der
Ausb.
2018
1
4
1
Ende der
Ausb.
2019
4
3
3
Ende der
Ausb.
2020
4
3
2
1
3. Bedarfsermittlung:
Bei den prognostizierten Bedarfszahlen ist zu beachten, dass sich diese ausschließlich auf die
Altersabgänge beziehen. Insbesondere im Verwaltungsbereich kommen hierzu noch
Personalbedarfe, die aus
Mutterschutz,
Elternzeit,
Beurlaubung sowie
Arbeitszeitreduzierungen
resultieren. Daneben häufen sich die Anfragen auf Beurlaubung bzw. Teilzeitbeschäftigung
aufgrund familiärer Pflegeverpflichtungen.
Gehobener Dienst
Jahrgang
1952
1955
1955
1955
1955
1956
1956
1956
1956
1957
1957
1957
1957
1957
Anzahl
MA
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Beschlussvorlage 690.16
frühester Renten/Pensionsbeginn
07/2015
05/2018
08/2018
10/2018
02/2019
10/2019
05/2021
04/2020
09/2021
02/2020
05/2020
06/2020
12/2020
12/2020
spätester Renten/Pensionsbeginn
01/2018
02/2021
08/2021
07/2021
05/2021
07/2021
03/2022
06/2022
07/2022
01/2023
04/2023
05/2023
11/2023
11/2023
konkret genannter
Ausscheidezeitpunkt
07/2017
05/2020
03/2019
10/2018
02/2019
10/2019
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
04/2023
keine Angabe
keine Angabe
12/2020
Seite 6
Aus der Tabelle ergibt sich im o.g. Betrachtungszeitraum folgender Personalbedarf:
Jahr
Minimalbedarf
Maximalbedarf
2017
2018
2019
2020
2021
1
2
0
0
0
1
4
5
11
13
Bedarf nach
Befragung
1
2
2
2
0
Anzahl
Ausbildungsende
3
1
4
4
4
Da weiterhin die überwiegende Anzahl der o.g. Kolleginnen und Kollegen bereits konkrete
Vorstellungen über den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben hat, sind die
genannten Maximalbedarf – Zahlen unrealistisch. Sofern sich an den persönlichen Situationen
nichts ändert, werden die konkret genannten Ausscheidezeitpunkte wohl eingehalten.
Neben den Altersabgängen entstehen wie dargestellt noch weitere Personalbedarfe. Weiterhin ist
zu berücksichtigen, dass seit der Umstellung der Ausbildung auf den Bachelor – Abschluss, und
den damit einhergehenden restriktiveren Bedingungen in den letzten 6 Ausbildungsjahrgängen
(2011 – 2016) insgesamt 6 Nachwuchskräfte wegen nicht bestandenen Klausuren vorzeitig aus
dem Beamtenverhältnis entlassen werden mussten. Daher schlägt die Verwaltung vor, 4
Ausbildungsstellen im gehobenen Dienst zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die nunmehr für den Rentenbeginn in Frage kommenden
Geburtsjahrgänge 1957 ff. zahlenmäßig wesentlich stärker vertreten sind als die Jahrgänge davor.
Dies macht jedwede Prognose noch unsicherer, da die Spanne zwischen Minimal- und
Maximalbedarf entsprechend größer ist.
Mittlerer Dienst
Jahrgang
1953
1953
1954
1955
1955
1955
1956
1957
Anzahl
MA
2
1
1
1
1
1
1
1
frühester Renten/Pensionsbeginn
08/2016
12/2016
11/2017
05/2018
10/2018
11/2018
07/2017
07/2020
spätester Renten/Pensionsbeginn
03/2019
07/2019
07/2020
02/2021
07/2021
08/2021
11/2019
06/2023
konkret genannter
Ausscheidezeitpunkt
keine Angabe
keine Angabe
11/2018
keine Angabe
10/2018
08/2021
11/2017
keine Angabe
Aus der Tabelle ergibt sich im o.g. Betrachtungszeitraum folgender Personalbedarf:
Jahr
Minimalbedarf
Maximalbedarf
2017
2018
2019
2020
2021
0
0
3
1
3
4
7
7
5
4
Beschlussvorlage 690.16
Bedarf nach
Befragung
1
2
0
0
1
Anzahl
Ausbildungsende
4
4
3
3
Seite 7
Im Gegensatz zum Bereich des gehobenen Dienstes haben weniger der befragten Kolleginnen
und Kollegen einen konkreten Ausscheidezeitpunkt genannt. Insofern ist eine Vorhersage zum
Personalbedarf schwieriger. Gleichwohl schlägt die Verwaltung vor, auch in 2018 wieder 3
Ausbildungsplätze für Verwaltungsfachangestellte zur Verfügung zu stellen. Es sind vor allem
diese Nachwuchskräfte, die (im Rahmen der Ausbildungsanforderungen) flexibel einsetzbar sind,
und demnach immer wieder auch zur Bewältigung akuter Personalprobleme herangezogen
werden können.
Landschaftsgärtner/in
Jahrgang
1953
1953
1954
1955
1956
1956
1957
1957
Anzahl
MA
1
1
1
1
1
1
1
1
frühester Renten/Pensionsbeginn
sofort
06/2017
06/2017
07/2015
04/2019
08/2019
02/2020
01/2020
spätester Renten/Pensionsbeginn
01/2019
10/2019
10/2019
10/2021
06/2022
10/2022
12/2022
11/2022
konkret genannter
Ausscheidezeitpunkt
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
Aus der Tabelle ergibt sich im o.g. Betrachtungszeitraum folgender Personalbedarf:
Jahr
Minimalbedarf
Maximalbedarf
0
0
3
0
4
4
5
5
3
2017
2018
2019
2020
2021
Bedarf nach
Befragung
0
0
0
0
0
Anzahl
Ausbildungsende
2
1
3
2
Wie bereits dargestellt, soll der Anteil an ausgebildeten Gärtnerinnen und Gärtnern im Bereich der
Grünflächenunterhaltung gesteigert werden. Bis einschließlich Februar 2019 werden mindestens 5
Stellen im Baubetriebshof frei. Bis 2018 werden 3 Auszubildende im Ausbildungsberuf
Landschaftsgärtner/in ihre Ausbildung abschließen. Insofern schlägt die Verwaltung vor, auch in
2018 weitere 2 Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Elektroniker/in:
In diesem Ausbildungsberuf kann wieder ausgebildet werden, da seit Anfang 2015 ein Meister für
die Ausbildung zur Verfügung steht. Für 2015 ist bereits ein Ausbildungsplatz beschlossen
worden. Weiterer Bedarf als Nachfolge für altersbedingte Vakanzen besteht zurzeit nicht.
Beschlussvorlage 690.16
Seite 8
4. Vorzeitige Beendigung der Ausbildung
Wie bereits bei den Ausführungen zur Ausbildung im gehobenen Dienst dargestellt, ist zu
berücksichtigen, dass seit der Umstellung der Ausbildung auf den Bachelor – Abschluss, und den
damit einhergehenden restriktiveren Bedingungen in den letzten 5 Ausbildungsjahrgängen (2011 –
2016) insgesamt 6 Nachwuchskräfte wegen nicht bestandenen Klausuren vorzeitig aus dem
Beamtenverhältnis entlassen werden mussten. Im Ausbildungsberuf Landschaftsgärtner bzw.
Landschaftsgärtnerin haben in den letzten zwei Jahren zwei Auszubildende aus unterschiedlichen
Gründen die Ausbildung vorzeitig beendet.
Seit der verstärkten Fokussierung auf den tatsächlichen Bedarf bei der Bereitstellung von
Ausbildungsplätzen stellt die vorzeitige Beendigung der Ausbildung hier eine besondere
Problematik dar. Eine Berücksichtigung dessen kann dann frühestens in der nächsten
Stellenplanvorlage mit konkreten Auswirkungen auf das Folgejahr erfolgen. Hierdurch wird
mindestens ein Jahr verloren. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass bei vorzeitigem
Ausbildungsabbruch der dann freigewordene Ausbildungsplatz zum nächsten Ausbildungsbeginn
nachbesetzt werden kann.
5. Fazit:
Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor für 2018 folgende Ausbildungsplätze zur Verfügung
zu stellen:
Ausbildungsberuf
Stadtinspektoranwärter/in
Verwaltungsfachangestellte/r
Landschaftsgärtner/in
Beschlussvorlage 690.16
Anzahl Plätze 2018
4
3
2
Seite 9