Daten
Kommune
Kerpen
Größe
164 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
12.01.17, 18:16
Aktualisiert
12.01.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung,
Vormundschaften
Bearbeiter: Manfred Manzke
TOP
Drs.-Nr.: 3.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
02.01.2017
Bemerkungen
26.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse,
Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Manzke
Landscheidt
Canzler
Schürheck
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen
Vorlagen-Nummer
Titel
Sitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
080.15
Nachlass eines Kerpener
Bürgers
26.02.2015
TOP 08
Empfehlung, aus der Erbmasse der Nachlassangelegenheit des Kerpener Bürgers R. E.
Schenk:
1.) 10.000 € als Fehlbetragsfinanzierung für
das Projekt "Erweiterung der Verteilstation der
Kerpener Tafel", Höhenweg 51-59, 50169
Horrem, der Kerpener Tafel zur Verfügung zu
stellen.
2.) Die Freigabe bzw. teilweise Freigabe der
Mittel von bis zu 690.000 € an den 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. zur Herrichtung des
Kolpinghauses an der Kölner Str. im Stadtteil
Kerpen für soziale und karitative Zwecke im
Rahmen des Gemeinschaftsprojektes
"Kolping-Center-Kerpen" unter folgenden aufschiebenden Bedingungen:
-Die aufgeworfenen steuerlichen Fragestellungen (Anfall von Erbschaftssteuer beim Rh.Erft-Krs.) sind abschließend geklärt.
-Es liegt eine Sicherung der dauerhaften Nutzung des Gebäudes für soziale und karitative
Zwecke vor (Grunddienstbarkeit zu Lasten des
Kolpinghaus-Grundstücks).
-Die Gesamtfinanzierung des 'Kolpinghaus
Kerpen' e.V. für den kompletten und abschließenden Umbau des Kolpinghauses ist nachgewiesen.
-Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an den
Kosten für den Umbau und den Betrieb des
23.1
Die Umsetzung der empfohlenen
/beschlossenen Maßnahmen wird
zwischen der Kolpingstadt Kerpen und
dem
Kolpinghaus
Kerpen
e.V.
abgestimmt.
Beschlussvorlage 3.17
Seite 2
Vorlagen-Nummer
Titel
Fortsetzung
080.15
Sitzung am
TOP
413.16
Bericht über die Ausführung
der Ausschussbeschlüsse,
Aufträge und Empfehlungen
24.11.2016
TOP 01
418.16
Einrichtung eines Kinderund Jugendparlaments in der
Kolpingstadt Kerpen
24.11.2016
TOP 04
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
Die Antworten der Verwaltung zur Anfrage der
SPD-Fraktion (Nachtrag IV) zum Sachstand
“Haus der Familie/Kolping-Center-Kerpen“
werden der Sitzungsniederschrift beigefügt.
23
Der Beschluss wurde ausgeführt.
Die politischen Vertreter des JHA nehmen sich
ausdrücklich selbst in die Pflicht, die Kinder
und Jugendlichen sowohl in den weiterführenden Schulen, als auch in den Jugendzentren,
sowie die Mitglieder des Stadtjugendrings zur
Einrichtung eines Kinder- u.Jugendparlaments
in der Kolpingstadt Kerpen zu befragen.
Zur Planung einer gemeinsamen Vorgehensweise soll die Verwaltung zu einem Vorgespräch einladen.
23.3
Die Umsetzung erfolgt sukzessiv.
Kolpinghauses ist –auch für die Zukunft- ausgeschlossen (Sicherung durch Vertrag).
-Die Auszahlung erfolgt in Abstimmung mit
dem 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. in Teilzahlungen je nach Baufortschritt.
-Im Erdgeschoss des Kolpinghauses sind in
Abstimmung mit der Kolpingstadt Kerpen
neben dem Empfang 26 qm für den Seniorenbzw. den Behindertenbeirat freizuhalten.
Vorgesehen ist der Termin Mittwoch /
15.02.2017. Die politischen Vertreter
des JHA wurden bereits schriftlich um
eine Vormerkung gebeten; die Einladung folgt.
Die Präsentation soll der Sitzungsniederschrift
beigefügt werden.
Anmerkung des Schriftführers:
Zur Einsparung von Vervielfältigungskosten
wird darauf verzichtet, umfangreiche Präsentationen den Sitzungsniederschriften beizuFortsetzung
Beschlussvorlage 3.17
Die Maßgabe wurde entsprechend
umgesetzt.
fügen. Diese können stattdessen im RatsinforSeite 3
Vorlagen-Nummer
Titel
418.16
Sitzung am
TOP
586.16
Umsetzung Haushaltssicherungskonzept – hier: Spielplatzbedarfskonzept
24.11.2016
TOP 06
505.16
24.11.2016
Beschlussvorlage 3.17
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
Auf der Grundlage der in Anlage 1 der Verwaltungsvorlage nach Ortsteilen aufgelisteten
Maßnahmen erfolgen die Empfehlungen des
JHA in Einzelabstimmungen (s.Niederschrift):
Sindorf : einstimmig
Kerpen/Mödrath: einstimmig bei 1 Enthaltung
(B‘90/Grüne)
Türnich/Balkhausen/Brüggen: einstimmig bei 1
Enthaltung (B‘90/Grüne)
Blatzheim/Niederbolheim: einstimmig bei 1
Enthaltung (B‘90/Grüne)
Buir: einstimmig
Horrem/Neubottenbroich: einstimmig bei 1
Gegenstimme (B‘90/Grüne) und 1 Enthaltung
(Freie Träger)
Im Rahmen der für alle Ortsteile ausgespro
chenen Empfehlungen soll die Verwaltung beauftragt werden, die für den Rückbau der Anlagen erforderlichen Haushaltsmittel im HHPlanentwurf 2017 vorzusehen u. die erforderlichen Verfahren für die Folgenutzung der
Grundstücke in die Wege zu leiten. Dabei soll
der Antrag der ‘Linksfraktion‘ geprüft werden,
inwieweit in der Folgenutzung Grundstücke für
den sozialen Wohnungsbau in Eigenregie in
Frage kommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
25.1
Die vom JHA empfohlenen Maßnahmen wurden abschließend im Rat der
Kolpingstadt Kerpen am 20.12.2016
beschlossen. Dementsprechend erfolgt sukzessive die Umsetzung
Da es sich hier um die beabsichtigte Anlage
17
Die Entscheidung des JHA wurde dem
mationssystem, wie auch bei der Abt. 10.1
eingesehen werden.
Seite 4
Vorlagen-Nummer
Titel
Konzeption betreuter SpielPlatz für Kerpen
hier:Antrag der FDP-Fraktion
Sitzung am
TOP
TOP 08
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
eines privaten Spielplatzes handelt, verweist
der JHA diese Angelegenheit in die Zuständig
keit der Wirtschaftsförderung
zuständigen Amt übermittelt.
631.16
Trägerwechsel Naturkinder
garten im Stadtteil Türnich
24.11.2016
TOP 09a
Nach näheren Erläuterungen durch Herrn
Ersten Beigeordneten Christian Canzler nimmt
der JHA den Trägerwechsel der Naturkita
Türnich zur Kenntnis und stimmt der Trägerschaft durch den anerkannten Träger der Jugendhilfe “Freiraum e.V.“ zu den vom Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschlossenen Konditionen zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Trägerwechsel ist erfolgt.
599.16
Errichtung einer
Kindertagesstätte im Bereich
Gleisdreieck/Horrem
24.11.2016
TOP 10
Die Verwaltung regt an, nach aktuellem Sachstand vorsorglich auch den Standort ‘Gleisdreieck“ zur Errichtung einer Kindertagesstätte
mit bis zu vier Gruppen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen (4/CDU)
8 Nein-Stimmen (2/SPD, 1/Linke, 1/B‘90/
Grüne, 4/Freie Träger)
Damit ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt.
23.4
---
565.16
Anbau einer dritten Gruppe
an die städtische Kita
Pusteblume/Manheim-neu
24.11.2016
TOP 11
Der JHA empfiehlt die Erweiterung der Kita
Pusteblume/Manheim-neu um eine Gruppe für
Kinder von ein bis sechs Jahren und die dafür
erforderliche Mittelbereitstellung wie folgt:
23.4
Die Empfehlungen des JHA wurden
abschließend im Rat der Kolpingstadt
Kerpen am 20.12.2016 beschlossen.
Dementsprechend erfolgt sukzessive
die Umsetzung.
Fortsetzung
565.16
Beschlussvorlage 3.17
Amt
Abt.
2017: Planungs-, Bau- u. Herrichtungskosten
i.H.v. 350.000 €
Seite 5
Stand / Ausführung
Vorlagen-Nummer
Titel
Sitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
2018/VE: Planungs-,Bau- u. Herrichtungskosten i.H.v 118.000 € sowie Einrichtungskosten
i.H.v. 38.000 € - Gesamtkosten: 506.000 €Auf Vorschlag der Ausschussvorsitzenden soll
dem JHA in seiner nächsten Sitzung am
26.01.2017 die Planung der Baumaßnahme
einschl. der Darstellung des Außenbereichs u.
der Nachbarflächen vorgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
536.16
Besetzung von Räten in
städtischen KindertageseinRichtungen
Beschlussvorlage 3.17
24.11.2016
TOP12
Infolge von Gruppenerweiterungen empfiehlt
der JHA nach aktuellen Vorschlägen einstimmig die weitere Besetzung der Räte in nachfolgenden Kindertageseinrichtungen:
Städt. Kita ‘Mühlenbachkinder‘/Türnich
Städt. Kita ‘Hummelburg‘/Sindorf
Städt. Kita ‘Klein Föß‘/Buir
Städt. Kita ‘Spielkiste‘/Horrem
(siehe Niederschrift)
Die entsprechende Verwaltungsvorlage (Drs.-Nr. 689.16) liegt zur Beratung in der Sitzung am 26.01.2016
vor.
23.4
Seite 6
Die Empfehlungen wurden abschließend im Rat der Kolpingstadt Kerpen
am 20.12.2016 beschlossen.