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Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
164 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
12.01.17, 18:16
Aktualisiert
12.01.17, 18:16
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung, Vormundschaften Bearbeiter: Manfred Manzke TOP Drs.-Nr.: 3.17 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 02.01.2017 Bemerkungen 26.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Manzke Landscheidt Canzler Schürheck Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen Vorlagen-Nummer Titel Sitzung am TOP Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. Stand / Ausführung 080.15 Nachlass eines Kerpener Bürgers 26.02.2015 TOP 08 Empfehlung, aus der Erbmasse der Nachlassangelegenheit des Kerpener Bürgers R. E. Schenk: 1.) 10.000 € als Fehlbetragsfinanzierung für das Projekt "Erweiterung der Verteilstation der Kerpener Tafel", Höhenweg 51-59, 50169 Horrem, der Kerpener Tafel zur Verfügung zu stellen. 2.) Die Freigabe bzw. teilweise Freigabe der Mittel von bis zu 690.000 € an den 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. zur Herrichtung des Kolpinghauses an der Kölner Str. im Stadtteil Kerpen für soziale und karitative Zwecke im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes "Kolping-Center-Kerpen" unter folgenden aufschiebenden Bedingungen: -Die aufgeworfenen steuerlichen Fragestellungen (Anfall von Erbschaftssteuer beim Rh.Erft-Krs.) sind abschließend geklärt. -Es liegt eine Sicherung der dauerhaften Nutzung des Gebäudes für soziale und karitative Zwecke vor (Grunddienstbarkeit zu Lasten des Kolpinghaus-Grundstücks). -Die Gesamtfinanzierung des 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. für den kompletten und abschließenden Umbau des Kolpinghauses ist nachgewiesen. -Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an den Kosten für den Umbau und den Betrieb des 23.1 Die Umsetzung der empfohlenen /beschlossenen Maßnahmen wird zwischen der Kolpingstadt Kerpen und dem Kolpinghaus Kerpen e.V. abgestimmt. Beschlussvorlage 3.17 Seite 2 Vorlagen-Nummer Titel Fortsetzung 080.15 Sitzung am TOP 413.16 Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen 24.11.2016 TOP 01 418.16 Einrichtung eines Kinderund Jugendparlaments in der Kolpingstadt Kerpen 24.11.2016 TOP 04 Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. Stand / Ausführung Die Antworten der Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion (Nachtrag IV) zum Sachstand “Haus der Familie/Kolping-Center-Kerpen“ werden der Sitzungsniederschrift beigefügt. 23 Der Beschluss wurde ausgeführt. Die politischen Vertreter des JHA nehmen sich ausdrücklich selbst in die Pflicht, die Kinder und Jugendlichen sowohl in den weiterführenden Schulen, als auch in den Jugendzentren, sowie die Mitglieder des Stadtjugendrings zur Einrichtung eines Kinder- u.Jugendparlaments in der Kolpingstadt Kerpen zu befragen. Zur Planung einer gemeinsamen Vorgehensweise soll die Verwaltung zu einem Vorgespräch einladen. 23.3 Die Umsetzung erfolgt sukzessiv. Kolpinghauses ist –auch für die Zukunft- ausgeschlossen (Sicherung durch Vertrag). -Die Auszahlung erfolgt in Abstimmung mit dem 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. in Teilzahlungen je nach Baufortschritt. -Im Erdgeschoss des Kolpinghauses sind in Abstimmung mit der Kolpingstadt Kerpen neben dem Empfang 26 qm für den Seniorenbzw. den Behindertenbeirat freizuhalten. Vorgesehen ist der Termin Mittwoch / 15.02.2017. Die politischen Vertreter des JHA wurden bereits schriftlich um eine Vormerkung gebeten; die Einladung folgt. Die Präsentation soll der Sitzungsniederschrift beigefügt werden. Anmerkung des Schriftführers: Zur Einsparung von Vervielfältigungskosten wird darauf verzichtet, umfangreiche Präsentationen den Sitzungsniederschriften beizuFortsetzung Beschlussvorlage 3.17 Die Maßgabe wurde entsprechend umgesetzt. fügen. Diese können stattdessen im RatsinforSeite 3 Vorlagen-Nummer Titel 418.16 Sitzung am TOP 586.16 Umsetzung Haushaltssicherungskonzept – hier: Spielplatzbedarfskonzept 24.11.2016 TOP 06 505.16 24.11.2016 Beschlussvorlage 3.17 Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. Stand / Ausführung Auf der Grundlage der in Anlage 1 der Verwaltungsvorlage nach Ortsteilen aufgelisteten Maßnahmen erfolgen die Empfehlungen des JHA in Einzelabstimmungen (s.Niederschrift): Sindorf : einstimmig Kerpen/Mödrath: einstimmig bei 1 Enthaltung (B‘90/Grüne) Türnich/Balkhausen/Brüggen: einstimmig bei 1 Enthaltung (B‘90/Grüne) Blatzheim/Niederbolheim: einstimmig bei 1 Enthaltung (B‘90/Grüne) Buir: einstimmig Horrem/Neubottenbroich: einstimmig bei 1 Gegenstimme (B‘90/Grüne) und 1 Enthaltung (Freie Träger) Im Rahmen der für alle Ortsteile ausgespro chenen Empfehlungen soll die Verwaltung beauftragt werden, die für den Rückbau der Anlagen erforderlichen Haushaltsmittel im HHPlanentwurf 2017 vorzusehen u. die erforderlichen Verfahren für die Folgenutzung der Grundstücke in die Wege zu leiten. Dabei soll der Antrag der ‘Linksfraktion‘ geprüft werden, inwieweit in der Folgenutzung Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau in Eigenregie in Frage kommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig 25.1 Die vom JHA empfohlenen Maßnahmen wurden abschließend im Rat der Kolpingstadt Kerpen am 20.12.2016 beschlossen. Dementsprechend erfolgt sukzessive die Umsetzung Da es sich hier um die beabsichtigte Anlage 17 Die Entscheidung des JHA wurde dem mationssystem, wie auch bei der Abt. 10.1 eingesehen werden. Seite 4 Vorlagen-Nummer Titel Konzeption betreuter SpielPlatz für Kerpen hier:Antrag der FDP-Fraktion Sitzung am TOP TOP 08 Beschluss /Auftrag/ Empfehlung eines privaten Spielplatzes handelt, verweist der JHA diese Angelegenheit in die Zuständig keit der Wirtschaftsförderung zuständigen Amt übermittelt. 631.16 Trägerwechsel Naturkinder garten im Stadtteil Türnich 24.11.2016 TOP 09a Nach näheren Erläuterungen durch Herrn Ersten Beigeordneten Christian Canzler nimmt der JHA den Trägerwechsel der Naturkita Türnich zur Kenntnis und stimmt der Trägerschaft durch den anerkannten Träger der Jugendhilfe “Freiraum e.V.“ zu den vom Rat der Kolpingstadt Kerpen beschlossenen Konditionen zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Trägerwechsel ist erfolgt. 599.16 Errichtung einer Kindertagesstätte im Bereich Gleisdreieck/Horrem 24.11.2016 TOP 10 Die Verwaltung regt an, nach aktuellem Sachstand vorsorglich auch den Standort ‘Gleisdreieck“ zur Errichtung einer Kindertagesstätte mit bis zu vier Gruppen zu beschließen. Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen (4/CDU) 8 Nein-Stimmen (2/SPD, 1/Linke, 1/B‘90/ Grüne, 4/Freie Träger) Damit ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt. 23.4 --- 565.16 Anbau einer dritten Gruppe an die städtische Kita Pusteblume/Manheim-neu 24.11.2016 TOP 11 Der JHA empfiehlt die Erweiterung der Kita Pusteblume/Manheim-neu um eine Gruppe für Kinder von ein bis sechs Jahren und die dafür erforderliche Mittelbereitstellung wie folgt: 23.4 Die Empfehlungen des JHA wurden abschließend im Rat der Kolpingstadt Kerpen am 20.12.2016 beschlossen. Dementsprechend erfolgt sukzessive die Umsetzung. Fortsetzung 565.16 Beschlussvorlage 3.17 Amt Abt. 2017: Planungs-, Bau- u. Herrichtungskosten i.H.v. 350.000 € Seite 5 Stand / Ausführung Vorlagen-Nummer Titel Sitzung am TOP Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. Stand / Ausführung 2018/VE: Planungs-,Bau- u. Herrichtungskosten i.H.v 118.000 € sowie Einrichtungskosten i.H.v. 38.000 € - Gesamtkosten: 506.000 €Auf Vorschlag der Ausschussvorsitzenden soll dem JHA in seiner nächsten Sitzung am 26.01.2017 die Planung der Baumaßnahme einschl. der Darstellung des Außenbereichs u. der Nachbarflächen vorgestellt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig 536.16 Besetzung von Räten in städtischen KindertageseinRichtungen Beschlussvorlage 3.17 24.11.2016 TOP12 Infolge von Gruppenerweiterungen empfiehlt der JHA nach aktuellen Vorschlägen einstimmig die weitere Besetzung der Räte in nachfolgenden Kindertageseinrichtungen: Städt. Kita ‘Mühlenbachkinder‘/Türnich Städt. Kita ‘Hummelburg‘/Sindorf Städt. Kita ‘Klein Föß‘/Buir Städt. Kita ‘Spielkiste‘/Horrem (siehe Niederschrift) Die entsprechende Verwaltungsvorlage (Drs.-Nr. 689.16) liegt zur Beratung in der Sitzung am 26.01.2016 vor. 23.4 Seite 6 Die Empfehlungen wurden abschließend im Rat der Kolpingstadt Kerpen am 20.12.2016 beschlossen.