Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
10.05.2017
Erstellt
12.01.17, 18:16
Aktualisiert
12.01.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung,
Vormundschaften
Bearbeiter/in: Norbert Schürheck
TOP
Drs.-Nr.: 578.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Jugendhilfeausschuss
26.01.2017
Schulausschuss
10.05.2017
X
21.12.2016
Zur Kenntnis
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Konzeption der Schulsozialarbeit in der Kolpingstadt Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Konzeption der Schulsozialarbeit der Kolpingstadt
Kerpen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schürheck
Landscheidt
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Im Rahmen der Untersuchung der Arbeitsorganisation und der Qualitätsstandards und Entwicklung
einer fortschreibungsfähigen Personalbemessung des Jugendamtes durch die Firma INSO
im Jahr 2014 wurde die Organisationsstruktur des Jugendamtes zum 01.01.2015 neu geregelt.
Dabei wurde unter anderem der Bereich Schulsozialarbeit aus der Abteilung 23.1 „Erzieherische
Hilfen“ in die Abteilung 23.3 „Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften“ verlagert. Dies
bedingte eine teilweise Neuausrichtung der Schulsozialarbeit der Kolpingstadt Kerpen.
Die grundlegende Neuerung in der Konzeption der Schulsozialarbeit der Kolpingstadt Kerpen
besteht darin, dass sich das gesamte Aufgabenspektrum in der praktischen Ausgestaltung der
Arbeit an den pädagogischen Herangehensweisen der Intervention, der Kooperation und insbesondere der Prävention orientiert.
Die vorherige Verknüpfung der Schulsozialarbeit mit grundlegenden Jugendhilfeaufgaben (z.B.
Übernahme der Zuständigkeit in Fällen des § 8a KJHG – Kindeswohlgefährdung) werden unter
anderem auch aufgrund der Personalaufstockung in der Abteilung 23.1 „Erzieherische Hilfen“
nunmehr durch die dortigen Fachkräfte wahrgenommen.
Die quantitative und qualitative Weiterentwicklung des Aufgabenprofils der Schulsozialarbeit
machte insofern eine grundlegende Überarbeitung der Konzeption erforderlich, die nun hiermit
vorgelegt wird.
Nach Beschlussfassung wird das Konzept den Schulleitungen vorgelegt.
Beschlussvorlage 578.16
Seite 2