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Beschlussvorlage (Konzeption der Schulsozialarbeit in der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
10.05.2017
Erstellt
12.01.17, 18:16
Aktualisiert
12.01.17, 18:16
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung, Vormundschaften Bearbeiter/in: Norbert Schürheck TOP Drs.-Nr.: 578.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Jugendhilfeausschuss 26.01.2017 Schulausschuss 10.05.2017 X 21.12.2016 Zur Kenntnis Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Konzeption der Schulsozialarbeit in der Kolpingstadt Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Konzeption der Schulsozialarbeit der Kolpingstadt Kerpen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schürheck Landscheidt Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Im Rahmen der Untersuchung der Arbeitsorganisation und der Qualitätsstandards und Entwicklung einer fortschreibungsfähigen Personalbemessung des Jugendamtes durch die Firma INSO im Jahr 2014 wurde die Organisationsstruktur des Jugendamtes zum 01.01.2015 neu geregelt. Dabei wurde unter anderem der Bereich Schulsozialarbeit aus der Abteilung 23.1 „Erzieherische Hilfen“ in die Abteilung 23.3 „Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften“ verlagert. Dies bedingte eine teilweise Neuausrichtung der Schulsozialarbeit der Kolpingstadt Kerpen. Die grundlegende Neuerung in der Konzeption der Schulsozialarbeit der Kolpingstadt Kerpen besteht darin, dass sich das gesamte Aufgabenspektrum in der praktischen Ausgestaltung der Arbeit an den pädagogischen Herangehensweisen der Intervention, der Kooperation und insbesondere der Prävention orientiert. Die vorherige Verknüpfung der Schulsozialarbeit mit grundlegenden Jugendhilfeaufgaben (z.B. Übernahme der Zuständigkeit in Fällen des § 8a KJHG – Kindeswohlgefährdung) werden unter anderem auch aufgrund der Personalaufstockung in der Abteilung 23.1 „Erzieherische Hilfen“ nunmehr durch die dortigen Fachkräfte wahrgenommen. Die quantitative und qualitative Weiterentwicklung des Aufgabenprofils der Schulsozialarbeit machte insofern eine grundlegende Überarbeitung der Konzeption erforderlich, die nun hiermit vorgelegt wird. Nach Beschlussfassung wird das Konzept den Schulleitungen vorgelegt. Beschlussvorlage 578.16 Seite 2