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Beschlussvorlage (Konzept Schulsozialarbeit)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
318 kB
Datum
10.05.2017
Erstellt
12.01.17, 18:16
Aktualisiert
12.01.17, 18:16

Inhalt der Datei

Konzeption der Schulsozialarbeit der Kolpingstadt Kerpen 1. Einleitung 2. Definition 3. Rechtliche Grundlagen 4. Ziele von Schulsozialarbeit 4.1. Ziele auf der Ebene Schülerinnen und Schüler 4.2. Ziele auf der Ebene der Schule (Schulleitung, Lehrer/innen) 4.3. Ziele auf der Ebene der Eltern/ Sorgeberechtigten 4.4. Ziele auf der Ebene der Öffentlichkeit/ Gemeinwesen/Kooperationspartner 5. Arbeitsfelder/ Aufgaben der Schulsozialarbeit 5.1. Beratung 5.2. Soziale Gruppen- und Projektarbeit 5.3. Gestaltung bzw. Initiierung von Projekten im Übergang Schule und Beruf 5.4. Fachliche Unterstützung bei der Schulentwicklung und Gestaltung der Schulkultur 5.5. Mitarbeit in schulischen Gremien 5.6. Kooperation mit außerschulischen Institutionen/ sozialräumliche Vernetzung 5.7. Mitgestaltung des offenen Ganztags 6. Grenzen der Schulsozialarbeit 7. Standards der Schulsozialarbeit 7.1. Personelle Ressourcen 7.2. Sächliche Ressourcen 8. Qualitätssicherung 8.1. Synergieeffekte 8.2. Fortbildung, Weiterbildung, Supervision 8.3. Evaluation Redaktion Schulsozialarbeit Konzeption Herausgeberin Kolpingstadt Kerpen Der Bürgermeister Jugendamt Postfach 2120 50151 Kerpen Redaktion Thomas Quaré Fon: 02237 929704 E-Mail: tquare@stadt-kerpen.de Beschlossen Vom Jugendhilfeausschuss am Stand/ Gültig Ab Internet www.schulsozialarbeit-kerpen.de 2 1. Einleitung Schulsozialarbeit hat sich in den letzten Jahren zu einem bedeutsamen Handlungsfeld in der Sozialen Arbeit entwickelt. Der heutige umfassende Begriff der Schulsozialarbeit ist eine Weiterentwicklung von ursprünglich Aktivitäten verschiedenen am Ort sozialpädagogischen Schule. Schulsozialarbeit und ist sozialarbeiterischen ein eigenständiges Dienstleistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe und eine wichtige Unterstützung junger Menschen am Lernort Schule. Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Element für gelingende Bildungsbiografien, von denen in nicht unerheblichem Maße die späteren Chancen auf Integration in die Gesellschaft abhängen. Die Einführung der Schulsozialarbeit in der Kolpingstadt Kerpen wurde im Jahr 2001 durch den Rat der Stadt Kerpen beschlossen. Als erste Schule wurde die Förderschule mit Schulsozialarbeit ausgestattet, im Anschluss folgten die Hauptschulen in Kerpen und Horrem sowie zuletzt, mit der Finanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets durch den Bund, das Gymnasium, die Realschule und die Grundschulen. Aufgrund der Befristung der Bundesfinanzierung erfolgte im Anschluss ein auf drei Jahre (2015 – 2017) befristetes Förderprogramm des Landes NRW. Unabhängig davon liegt Schulsozialarbeit auch im kommunalen Interesse. Schulsozialarbeit in der Kolpingstadt Kerpen ist organisatorisch eingebunden in die Abteilung 23.3 „Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften“ des Jugendamtes, dem auch die Dienst- und Fachaufsicht obliegt. Das Aufgabenspektrum der Schulsozialarbeit der Kolpingstadt Kerpen orientiert sich in der praktischen Ausgestaltung an den pädagogischen Herangehensweisen der Intervention, der Kooperation und der Prävention. Prävention Kooperation Intervention 3 Intervention bedeutet, dass Schulsozialarbeit in dem Moment, wo Probleme auftreten, helfend zur Seite steht und eingreift. Das kann bedeuten, eine Familie zu unterstützen, eine schwierige Klasse zu begleiten oder Konflikte der Schüler mit diesen gemeinsam zu lösen. Somit greift die Intervention direkt in das Geschehen ein, um einer unerwünschten Entwicklung entgegen zu wirken oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Kooperation ist das zweckgerichtete Zusammenwirken mehrerer Personen, Systeme oder Institutionen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Diese, auch als Netzwerkarbeit bekannte Form, bedeutet Entlastung und Hilfestellung für alle Beteiligten. Sie führt somit zum Nutzen aller Beteiligten. Prävention bedeutet, dass Schulsozialarbeit potentielle Probleme, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eintreffen werden, falls keine Maßnahmen ergriffen werden, schon im Vorhinein verhindern will. Prävention kann auf vielfältige Art und Weise und hinsichtlich zahlreicher Themen wie Gewalt, Mobbing oder Sucht in Form von Workshops, Projekten, Angeboten sowie Mitarbeit in Schulklassen geleistet werden. Bei allen Herangehensweisen sieht sich die Schulsozialarbeit der Kolpingstadt Kerpen zuerst als „Anwalt des Kindes“ und somit in all seinen Handlungen, Angeboten und Projekten das Kind mit seinen Ressourcen und Fähigkeiten als Maßstab und Grundlage der eigenen Arbeit. Schulsozialarbeit erhält an der Schnittstelle von Schule und Jugendhilfe ihren Auftrag. Dabei ist ausschlaggebend welche Rolle und Funktion Jugendhilfe in der Schule wahrnimmt sowie welche Rolle und Funktion Schule im Rahmen sozialpädagogischen Handelns spielen kann. Schulsozialarbeit ist somit ein zentraler Fachknoten im kommunalen Netzwerk unterschiedlich ausgeprägter Akteure und hat vielerlei Schnittstellen zu verschiedenen Organisationen und Handlungsfeldern. 4 2. Definition Schulsozialarbeit in der Kolpingstadt Kerpen ist ein professionelles und freiwilliges Angebot an Schulen, welches den Erziehungs- und Bildungsauftrag durch sozialpädagogische Ansätze, Methoden und Hilfen ergänzt und unterstützt. Sie gewährt sozialpädagogische Hilfestellungen, die weitgehend präventiv und niederschwellig sind. Das Angebot der Schulsozialarbeit richtet sich grundsätzlich an alle am Schulleben beteiligten Personen, insbesondere aber an solche, für die Unterstützungsbedarf im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe gesehen wird, weil soziale Benachteiligung ausgeglichen oder individuelle Beeinträchtigung überwunden werden sollen. Schulsozialarbeit unterstützt Schülerinnen und Schüler bei der Lösung persönlicher und sozialer Probleme und fördert deren eigene Kompetenzen. Schulsozialarbeit orientiert sich dabei in ihrer täglichen Arbeit an den soziokulturellen Bedingungen, der schulischen Situation sowie den örtlichen Bedingungen der Jugendhilfelandschaft. Somit wird Schulsozialarbeit zum wichtigen Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule. 3. Rechtliche Grundlagen Hergeleitet wird die Schulsozialarbeit in der Jugendhilfe aus dem SGB VIII wie folgt: §1 (Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe) § 11 (Schulbezogene Jugendarbeit) § 13 (Jugendsozialarbeit) § 80 (Abstimmung von Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung) § 81 (Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen) Im Schulgesetz NRW finden sich die Grundlagen für die Schulsozialarbeit in: §5 (Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern) §9 (Ganztagsschule, Ergänzende Angebote) § 80 (Abstimmung von Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung) 5 4. Ziele von Schulsozialarbeit Ziele auf der Ebene Schülerinnen und Schüler 4.1. Aufbau und Ausbau sozialer Kompetenzen Förderung der Konfliktlösefähigkeit Soziale Integration der Schülerinnen und Schüler Förderung der Persönlichkeitsentwicklung Partizipation/ Förderung demokratischen Handelns Unterstützung bei der Alltags- und Lebensbewältigung Entwicklung einer beruflichen Perspektive und bei Bedarf Hilfen bei der beruflichen Integration bzw. Rehabilitation Geschlechtsspezifische Arbeit/ Rollenfindung Unterstützung und ggf. Begleitung der Schülerschaft bei der Kontaktaufnahme und Nutzung anderer Fachdienste 4.2. Ziele auf der Ebene Schule (Schulleitung, Lehrer/innen) Unterstützung von sozialpädagogischen Schulleitung Fragen, und Stärkung des der Lehrerkollegiums in sozialpädagogischen Handlungskompetenz Mitgestaltung des Lebensraums Schule Sensibilisierung für das Lebensumfeld der Lernenden Schulentwicklung (neue pädagogische Konzepte) Vernetzung und Kooperation von Schule und außerschulischen Institutionen. Fachliche Unterstützung bei der Entwicklung von Angeboten zum Umgang mit schwierigen Schülerinnen und Schülern 4.3. Ziele auf der Ebene der Eltern/ Sorgeberechtigten Motivierung der Eltern/ Sorgeberechtigten zur Mitwirkung bei schulischen Prozessen Abbau von Schwellenängsten gegenüber der Schule Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern/ Sorgeberechtigten Vernetzung der Angebote im Bereich des Jugendschutzes, der Berufsvorbereitung, der Hilfen zur Erziehung, des Freizeitbereichs und der Gesundheitsförderung 6 4.4. Ziele auf der Ebene der Öffentlichkeit/ Gemeinwesen/ Kooperationspartner Integration der Schulsozialarbeit in das Gemeinwesen/ den Sozialraum Information über Schulsozialarbeit als eigenständiges Dienstleistungsangebot der Jugendhilfe Entwicklung eines attraktiven Schulprofils mit sozialpädagogischer Fachkompetenz Netzwerkarbeit 5. Arbeitsfelder/ Aufgaben der Schulsozialarbeit 5.1. Beratung Schulsozialarbeit ist ein dauerhafter, verlässlicher und unabhängiger, professioneller sozialpädagogischer Partner unter Beteiligung aller für den jungen Menschen relevanten Personen und Institutionen. Schulsozialarbeit bietet Beratung und Unterstützung bei schulischen Problemen und schwierigen Lebenslagen für Schülerinnen und Schüler, deren Familien und das Lehrpersonal. Im Fokus der Einzelfallhilfe steht die einzelne Schülerin/ der einzelne Schüler, die/der den Umfang der Beratung selbst bestimmt. Grundprinzip der Beratung ist die Freiwilligkeit und die Vertraulichkeit. 5.2. Soziale Gruppen- und Projektarbeit Schulsozialarbeit entwickelt Angebote zu allen aktuellen Themen des Schulalltags und fördert so den kritischen Umgang mit diesen (z.B. Umgang mit Konflikten in der Klasse, Gewaltprävention, interkulturelle Kompetenz etc.). Diese Angebote bieten gezielt Gelegenheiten für soziales Lernen in der Gruppe. Schulsozialarbeit ist darüber hinaus Kooperationspartner für Initiativen, Gruppen und Projekte, deren Angebote durch Schulsozialarbeit initiiert werden. 5.3. Gestaltung bzw. Initiierung von Projekten im Übergang Schule und Beruf Schulsozialarbeit als Teil der Jugendsozialarbeit trägt dazu bei, gelingende Übergänge für alle jungen Menschen zu sichern. In diesem Zusammenhang ist die Beratung und Information der Schülerinnen und 7 Schüler im schulischen Alltag von Bedeutung. Die Nachhaltigkeit der Maßnahmen ist hierbei eine wichtige Zielsetzung. 5.4. Fachliche Unterstützung bei der Schulentwicklung und Gestaltung der Schulkultur Schulsozialarbeit ist die intensivste Form partnerschaftlicher Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Die Schulsozialarbeit der Kolpingstadt Kerpen ist in die verschiedensten schulischen Gremien integriert. Dort besteht die Möglichkeit eigene Erfahrungen und Problembeschreibungen einzubringen sowie an denen der anderen Teilnehmer teilzuhaben. Lebensraum Schule So wird gestaltet unter und anderem neue gemeinsam pädagogische der Konzepte erarbeitet. 5.5. Mitarbeit in schulischen Gremien Teilnahme an Lehrerkonferenzen, Klassenkonferenzen, Teilkonferenzen, Zeugniskonferenzen sowie Begleitung und Unterstützung der Schülervertretung. 5.6. Kooperation mit außerschulischen Institutionen/ sozialräumliche Vernetzung Nutzung von Synergieeffekten und Ressourcen im Gemeinwesen/ Sozialraum. 5.7. Mitgestaltung des offenen Ganztags Mitgestaltung und Unterstützung des offenen und gebundenen Ganztagsangebotes sowohl in konzeptioneller Hinsicht als auch im Bezug auf die Vernetzung mit Jugendhilfeangeboten. 8 6. Grenzen der Schulsoziarbeit Gerade aufgrund der vielfältigen Aufgabenstellungen und Aufgabenbereiche sollte Schulsozialarbeit auch deutlich ihre Grenzen benennen. Schulsozialarbeit hat den Auftrag, Schüler individuell oder in Gruppen zu fördern und ist insofern nicht vorrangig dem Bildungsauftrag laut Schulgesetz verpflichtet (z.B. keine separate Unterrichtsdurchführung oder Nachhilfe). Schulsozialarbeit in der Kolpingstadt Kerpen ersetzt kein therapeutisches Angebot, hat nicht die Aufgabe „Ersatzlehrkraft“ zu sein, und ist kein „Disziplinierungsangebot“ für schwierige Schülerinnen und Schüler. Schulsozialarbeit selber hat nicht die Aufgabe, langfristig angelegte intensive Betreuungsarbeit zu leisten. Schulsozialarbeit steht immer im Spannungsverhältnis zwischen hoher Inanspruchnahme und begrenzter zeitlicher und personeller Ressourcen. In der Praxis des Schulalltags nimmt der Umgang mit schwierigen Schülerinnen und Schülern häufig viel Raum ein und Schulsozialarbeit gerät leicht in die Gefahr, hier auf eine Funktion des „Problemlösers“, im Sinne von Krisenintervention bei „Problemschülern“, reduziert zu werden. Es ist nicht Aufgabe von Schulsozialarbeit, Angebote wie sogenannte „Inseln“ oder „Trainingsräume“ regelhaft personell abzudecken. Insbesondere präventive Angebote vor allem hinsichtlich der Zielgruppe „aller Schülerinnen und Schüler“ ist wesentlicher Bestandteil des Arbeitsauftrags. Im (offenen) Ganztag kann Schulsozialarbeit die Angebotspalette bereichern, jedoch nicht die Leitungsverantwortung oder Vertretungsaufgaben übernehmen. Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit sind in aller Regel „Einzelkämpfer“ und daher auf die Unterstützung durch die Institution Schule angewiesen. 7. Standards von Schulsozialarbeit 7.1. Personelle Ressourcen Im Bereich der Personalausstattung stellen die quantitative aber auch die qualitative Personalausstattung wesentliche Kriterien für die erfolgreiche Umsetzung von Schulsozialarbeit vor Ort dar. Die personelle Anbindung an die Schule bewirkt einen hohen Grad an Präsenz der Schulsozialarbeiterin/ des Schulsozialarbeiters, wodurch verlässliche Beziehungen zur 9 Schülerschaft, Eltern und der Lehrerschaft entstehen. Bei den Grundschulen wird eine dauerhafte Anbindung angestrebt. Die Schulsozialarbeiterin/ der Schulsozialarbeiter ist eine sozialpädagogisch ausgebildete Fachkraft und verfügt über einen entsprechenden DiplomAbschluss, Bachelor oder vergleichbaren Hochschulabschluss. 7.2. Sächliche Ressourcen Zur Durchführung der Schulsozialarbeit sind geeignete Räume entsprechend dem Bedarf zur Verfügung zu stellen: Beratungsräume Ein mit moderner Technik ausgestatteter Arbeitsplatz Räume für Angebote der sozialen Gruppenarbeit sowie der offenen Arbeit Klassen- und Fachräume für außerunterrichtliche Angebote Ausreichend finanzielle Mittel für laufende und temporäre Projekte sowie für Arbeits- und Verbrauchsmaterial 8. Qualitätsentwicklung 8.1. Synergieeffekte Die Schulsozialarbeit in der Kolpingstadt Kerpen setzt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ressourcenorientiert ein. Dadurch wird nicht nur den jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkten der einzelnen Beschäftigten Rechnung getragen, sondern es wird auch anderen Schulen die Möglichkeit geboten, an den einzelnen Schwerpunkten zu partizipieren. Jede Schulsozialarbeiterin/ jeder Schulsozialarbeiter hat eine Stammschule, stellt jedoch spezielle Kompetenzen auch den anderen Schulen projektweise zur Verfügung. Die Schulsozialarbeit ist bestrebt durch den positiven Einfluss beziehungsweise durch das Vereinen der unterschiedlichsten Netzwerker und das damit verbundene Ausgleichen von eventuellen Mängeln die höchste Effizienz für ihr Klientel zu akquirieren. Durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen oder Verfahrensabläufen können alle an der Synergie beteiligten Disziplinen und Personen profitieren. 10 8.2. Fortbildung, Weiterbildung, Supervision Die Schulsozialarbeit der Kolpingstadt Kerpen verfügt über vielfältige Qualifikationen und Zusatzausbildungen aus den Bereichen: systemische Beratung/ Therapie Mediation/ Streitschlichtung Erlebnispädagogik und Sport Anti- Gewalt-/ Deeskalationstraining Gewalt und Rassismus Übungsleiter (C- Lizenz), Vini Yoga Trainer Zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung nicht nur der vorgenannten Bereiche ist die regelmäßige Teilnehme an Fort- und Weiterbildungen notwendig und teilweise (z.B. Übungsleiterschein) gesetzlich vorgeschrieben. Der Austausch in einem Team ist genauso unverzichtbar wie regelmäßige Supervision und kollegiale Fallberatung. 8.3. Qualitätssicherung Um die Wirkung von Maßnahmen und Projekten der Schulsozialarbeit zu prüfen und zu dokumentieren, ist eine Qualitätssicherung/ ein Qualitätsmanagement unerlässlich. Hierbei werden folgende Ziele verfolgt: Dokumentation der Arbeit Schaffung vergleichbarer Verfahren und Prozessabläufe Evaluation der Arbeit Reflexion und Weiterentwicklung der Arbeit Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dabei ist das hier vorliegende Konzept Gegenstand der Qualitätsdialoge zwischen allen Beteiligten, die als kontinuierlicher, dialogischer Prozess zu gestalten sind. 11