Daten
Kommune
Kerpen
Größe
318 kB
Datum
10.05.2017
Erstellt
12.01.17, 18:16
Aktualisiert
12.01.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Konzeption der Schulsozialarbeit der Kolpingstadt Kerpen
1. Einleitung
2. Definition
3. Rechtliche Grundlagen
4. Ziele von Schulsozialarbeit
4.1.
Ziele auf der Ebene Schülerinnen und Schüler
4.2.
Ziele auf der Ebene der Schule (Schulleitung, Lehrer/innen)
4.3.
Ziele auf der Ebene der Eltern/ Sorgeberechtigten
4.4.
Ziele auf der Ebene der Öffentlichkeit/
Gemeinwesen/Kooperationspartner
5. Arbeitsfelder/ Aufgaben der Schulsozialarbeit
5.1.
Beratung
5.2.
Soziale Gruppen- und Projektarbeit
5.3.
Gestaltung bzw. Initiierung von Projekten im Übergang Schule und Beruf
5.4.
Fachliche Unterstützung bei der Schulentwicklung und Gestaltung der
Schulkultur
5.5.
Mitarbeit in schulischen Gremien
5.6.
Kooperation mit außerschulischen Institutionen/ sozialräumliche
Vernetzung
5.7.
Mitgestaltung des offenen Ganztags
6. Grenzen der Schulsozialarbeit
7. Standards der Schulsozialarbeit
7.1.
Personelle Ressourcen
7.2.
Sächliche Ressourcen
8. Qualitätssicherung
8.1.
Synergieeffekte
8.2.
Fortbildung, Weiterbildung, Supervision
8.3.
Evaluation
Redaktion
Schulsozialarbeit
Konzeption
Herausgeberin
Kolpingstadt Kerpen
Der Bürgermeister
Jugendamt
Postfach 2120
50151 Kerpen
Redaktion
Thomas Quaré
Fon: 02237 929704
E-Mail: tquare@stadt-kerpen.de
Beschlossen
Vom Jugendhilfeausschuss am
Stand/ Gültig
Ab
Internet
www.schulsozialarbeit-kerpen.de
2
1. Einleitung
Schulsozialarbeit
hat
sich
in
den
letzten
Jahren
zu
einem
bedeutsamen
Handlungsfeld in der Sozialen Arbeit entwickelt.
Der heutige umfassende Begriff der Schulsozialarbeit ist eine Weiterentwicklung von
ursprünglich
Aktivitäten
verschiedenen
am
Ort
sozialpädagogischen
Schule.
Schulsozialarbeit
und
ist
sozialarbeiterischen
ein
eigenständiges
Dienstleistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe und eine wichtige Unterstützung
junger Menschen am Lernort Schule. Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Element für
gelingende Bildungsbiografien, von denen in nicht unerheblichem Maße die
späteren Chancen auf Integration in die Gesellschaft abhängen.
Die Einführung der Schulsozialarbeit in der Kolpingstadt Kerpen wurde im Jahr 2001
durch den Rat der Stadt Kerpen beschlossen. Als erste Schule wurde die Förderschule
mit Schulsozialarbeit ausgestattet, im Anschluss folgten die Hauptschulen in Kerpen
und Horrem sowie zuletzt, mit der Finanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepakets durch den Bund, das Gymnasium, die Realschule und
die Grundschulen. Aufgrund der Befristung der Bundesfinanzierung erfolgte im
Anschluss ein auf drei Jahre (2015 – 2017) befristetes Förderprogramm des Landes
NRW.
Unabhängig
davon
liegt
Schulsozialarbeit
auch
im
kommunalen
Interesse.
Schulsozialarbeit in der Kolpingstadt Kerpen ist organisatorisch eingebunden in die
Abteilung 23.3 „Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften“ des Jugendamtes,
dem auch die Dienst- und Fachaufsicht obliegt.
Das Aufgabenspektrum der Schulsozialarbeit der Kolpingstadt Kerpen orientiert sich
in der praktischen Ausgestaltung an den pädagogischen Herangehensweisen der
Intervention, der Kooperation und der Prävention.
Prävention
Kooperation
Intervention
3
Intervention
bedeutet, dass Schulsozialarbeit in dem Moment, wo Probleme
auftreten, helfend zur Seite steht und eingreift. Das kann bedeuten, eine
Familie zu unterstützen, eine schwierige Klasse zu begleiten oder Konflikte der
Schüler mit diesen gemeinsam zu lösen. Somit greift die Intervention direkt in
das Geschehen ein, um einer unerwünschten Entwicklung entgegen zu wirken
oder gar nicht erst entstehen zu lassen.
Kooperation
ist das zweckgerichtete Zusammenwirken mehrerer Personen,
Systeme oder Institutionen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Diese, auch
als Netzwerkarbeit bekannte Form, bedeutet Entlastung und Hilfestellung für
alle Beteiligten. Sie führt somit zum Nutzen aller Beteiligten.
Prävention
bedeutet, dass Schulsozialarbeit potentielle Probleme, die mit
einer hohen Wahrscheinlichkeit eintreffen werden, falls keine Maßnahmen
ergriffen werden, schon im Vorhinein verhindern will. Prävention kann auf
vielfältige Art und Weise und hinsichtlich zahlreicher Themen wie Gewalt,
Mobbing oder Sucht in Form von Workshops, Projekten, Angeboten sowie
Mitarbeit in Schulklassen geleistet werden.
Bei allen Herangehensweisen sieht sich die Schulsozialarbeit der Kolpingstadt Kerpen
zuerst als „Anwalt des Kindes“ und somit in all seinen Handlungen, Angeboten und
Projekten das Kind mit seinen Ressourcen und Fähigkeiten als Maßstab und
Grundlage der eigenen Arbeit.
Schulsozialarbeit erhält an der Schnittstelle von Schule und Jugendhilfe ihren Auftrag.
Dabei ist ausschlaggebend welche Rolle und Funktion Jugendhilfe in der Schule
wahrnimmt
sowie
welche
Rolle
und
Funktion
Schule
im
Rahmen
sozialpädagogischen Handelns spielen kann. Schulsozialarbeit ist somit ein zentraler
Fachknoten im kommunalen Netzwerk unterschiedlich ausgeprägter Akteure und
hat vielerlei Schnittstellen zu verschiedenen Organisationen und Handlungsfeldern.
4
2. Definition
Schulsozialarbeit in der Kolpingstadt Kerpen ist ein professionelles und freiwilliges
Angebot an Schulen, welches den Erziehungs- und Bildungsauftrag durch
sozialpädagogische Ansätze, Methoden und Hilfen ergänzt und unterstützt. Sie
gewährt
sozialpädagogische
Hilfestellungen,
die
weitgehend
präventiv
und
niederschwellig sind. Das Angebot der Schulsozialarbeit richtet sich grundsätzlich an
alle am Schulleben beteiligten Personen,
insbesondere aber an solche, für die
Unterstützungsbedarf im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe gesehen wird, weil soziale
Benachteiligung ausgeglichen oder individuelle Beeinträchtigung überwunden
werden sollen.
Schulsozialarbeit unterstützt Schülerinnen und Schüler bei der Lösung persönlicher
und sozialer Probleme und fördert deren eigene Kompetenzen. Schulsozialarbeit
orientiert sich dabei in ihrer täglichen Arbeit an den soziokulturellen Bedingungen,
der
schulischen
Situation
sowie
den
örtlichen
Bedingungen
der
Jugendhilfelandschaft. Somit wird Schulsozialarbeit zum wichtigen Bindeglied
zwischen Jugendhilfe und Schule.
3. Rechtliche Grundlagen
Hergeleitet wird die Schulsozialarbeit in der Jugendhilfe aus dem SGB VIII wie folgt:
§1
(Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe)
§ 11
(Schulbezogene Jugendarbeit)
§ 13
(Jugendsozialarbeit)
§ 80
(Abstimmung von Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung)
§ 81
(Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen
Einrichtungen)
Im Schulgesetz NRW finden sich die Grundlagen für die Schulsozialarbeit in:
§5
(Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern)
§9
(Ganztagsschule, Ergänzende Angebote)
§ 80
(Abstimmung von Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung)
5
4. Ziele von Schulsozialarbeit
Ziele auf der Ebene Schülerinnen und Schüler
4.1.
Aufbau und Ausbau sozialer Kompetenzen
Förderung der Konfliktlösefähigkeit
Soziale Integration der Schülerinnen und Schüler
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
Partizipation/ Förderung demokratischen Handelns
Unterstützung bei der Alltags- und Lebensbewältigung
Entwicklung einer beruflichen Perspektive und bei Bedarf Hilfen bei der
beruflichen Integration bzw. Rehabilitation
Geschlechtsspezifische Arbeit/ Rollenfindung
Unterstützung und ggf. Begleitung der Schülerschaft bei der Kontaktaufnahme
und Nutzung anderer Fachdienste
4.2.
Ziele auf der Ebene Schule (Schulleitung, Lehrer/innen)
Unterstützung
von
sozialpädagogischen
Schulleitung
Fragen,
und
Stärkung
des
der
Lehrerkollegiums
in
sozialpädagogischen
Handlungskompetenz
Mitgestaltung des Lebensraums Schule
Sensibilisierung für das Lebensumfeld der Lernenden
Schulentwicklung (neue pädagogische Konzepte)
Vernetzung und Kooperation von Schule und außerschulischen Institutionen.
Fachliche Unterstützung bei der Entwicklung von Angeboten zum Umgang mit
schwierigen Schülerinnen und Schülern
4.3.
Ziele auf der Ebene der Eltern/ Sorgeberechtigten
Motivierung der Eltern/ Sorgeberechtigten zur Mitwirkung bei schulischen
Prozessen
Abbau von Schwellenängsten gegenüber der Schule
Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern/ Sorgeberechtigten
Vernetzung
der
Angebote
im
Bereich
des
Jugendschutzes,
der
Berufsvorbereitung, der Hilfen zur Erziehung, des Freizeitbereichs und der
Gesundheitsförderung
6
4.4.
Ziele
auf
der
Ebene
der
Öffentlichkeit/
Gemeinwesen/
Kooperationspartner
Integration der Schulsozialarbeit in das Gemeinwesen/ den Sozialraum
Information über Schulsozialarbeit als eigenständiges Dienstleistungsangebot
der Jugendhilfe
Entwicklung
eines
attraktiven
Schulprofils
mit
sozialpädagogischer
Fachkompetenz
Netzwerkarbeit
5. Arbeitsfelder/ Aufgaben der Schulsozialarbeit
5.1.
Beratung
Schulsozialarbeit ist ein dauerhafter, verlässlicher und unabhängiger,
professioneller sozialpädagogischer Partner unter Beteiligung aller für den
jungen Menschen relevanten Personen und Institutionen. Schulsozialarbeit
bietet Beratung und Unterstützung bei schulischen Problemen und
schwierigen Lebenslagen für Schülerinnen und Schüler, deren Familien und
das Lehrpersonal. Im Fokus der Einzelfallhilfe steht die einzelne Schülerin/
der einzelne Schüler, die/der den Umfang der Beratung selbst bestimmt.
Grundprinzip der Beratung ist die Freiwilligkeit und die Vertraulichkeit.
5.2.
Soziale Gruppen- und Projektarbeit
Schulsozialarbeit entwickelt Angebote zu allen aktuellen Themen des
Schulalltags und fördert so den kritischen Umgang mit diesen (z.B. Umgang
mit Konflikten in der Klasse, Gewaltprävention, interkulturelle Kompetenz
etc.). Diese Angebote bieten gezielt Gelegenheiten für soziales Lernen in
der Gruppe. Schulsozialarbeit ist darüber hinaus Kooperationspartner für
Initiativen, Gruppen und Projekte, deren Angebote durch Schulsozialarbeit
initiiert werden.
5.3.
Gestaltung bzw. Initiierung von Projekten im Übergang Schule und Beruf
Schulsozialarbeit als Teil der Jugendsozialarbeit trägt dazu bei, gelingende
Übergänge
für
alle
jungen
Menschen
zu
sichern.
In
diesem
Zusammenhang ist die Beratung und Information der Schülerinnen und
7
Schüler im schulischen Alltag von Bedeutung. Die Nachhaltigkeit der
Maßnahmen ist hierbei eine wichtige Zielsetzung.
5.4.
Fachliche Unterstützung bei der Schulentwicklung und Gestaltung der
Schulkultur
Schulsozialarbeit
ist
die
intensivste
Form
partnerschaftlicher
Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Die Schulsozialarbeit der
Kolpingstadt Kerpen ist in die verschiedensten schulischen Gremien
integriert. Dort besteht die Möglichkeit eigene Erfahrungen
und
Problembeschreibungen einzubringen sowie an denen der anderen
Teilnehmer
teilzuhaben.
Lebensraum
Schule
So
wird
gestaltet
unter
und
anderem
neue
gemeinsam
pädagogische
der
Konzepte
erarbeitet.
5.5.
Mitarbeit in schulischen Gremien
Teilnahme an Lehrerkonferenzen, Klassenkonferenzen, Teilkonferenzen,
Zeugniskonferenzen
sowie
Begleitung
und
Unterstützung
der
Schülervertretung.
5.6.
Kooperation
mit
außerschulischen
Institutionen/
sozialräumliche
Vernetzung
Nutzung
von
Synergieeffekten
und
Ressourcen
im
Gemeinwesen/
Sozialraum.
5.7.
Mitgestaltung des offenen Ganztags
Mitgestaltung
und
Unterstützung
des
offenen
und
gebundenen
Ganztagsangebotes sowohl in konzeptioneller Hinsicht als auch im Bezug
auf die Vernetzung mit Jugendhilfeangeboten.
8
6. Grenzen der Schulsoziarbeit
Gerade aufgrund der vielfältigen Aufgabenstellungen und Aufgabenbereiche
sollte Schulsozialarbeit auch deutlich ihre Grenzen benennen.
Schulsozialarbeit hat den Auftrag, Schüler individuell oder in Gruppen zu fördern
und ist insofern nicht vorrangig dem Bildungsauftrag laut Schulgesetz verpflichtet
(z.B. keine separate Unterrichtsdurchführung oder Nachhilfe).
Schulsozialarbeit in der Kolpingstadt Kerpen
ersetzt kein therapeutisches Angebot,
hat nicht die Aufgabe „Ersatzlehrkraft“ zu sein,
und ist kein „Disziplinierungsangebot“ für schwierige Schülerinnen und
Schüler.
Schulsozialarbeit selber hat nicht die Aufgabe, langfristig angelegte intensive
Betreuungsarbeit zu leisten.
Schulsozialarbeit
steht
immer
im
Spannungsverhältnis
zwischen
hoher
Inanspruchnahme und begrenzter zeitlicher und personeller Ressourcen. In der
Praxis des Schulalltags nimmt der Umgang mit schwierigen Schülerinnen und
Schülern häufig viel Raum ein und Schulsozialarbeit gerät leicht in die Gefahr, hier
auf eine Funktion des „Problemlösers“, im Sinne von Krisenintervention bei
„Problemschülern“,
reduziert
zu
werden.
Es
ist
nicht
Aufgabe
von
Schulsozialarbeit, Angebote wie sogenannte „Inseln“ oder „Trainingsräume“
regelhaft personell abzudecken.
Insbesondere präventive Angebote vor allem hinsichtlich der Zielgruppe „aller
Schülerinnen und Schüler“ ist wesentlicher Bestandteil des Arbeitsauftrags.
Im (offenen) Ganztag kann Schulsozialarbeit die Angebotspalette bereichern,
jedoch nicht die Leitungsverantwortung oder Vertretungsaufgaben übernehmen.
Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit sind in aller Regel „Einzelkämpfer“ und daher
auf die Unterstützung durch die Institution Schule angewiesen.
7. Standards von Schulsozialarbeit
7.1.
Personelle Ressourcen
Im Bereich der Personalausstattung stellen die quantitative aber auch die
qualitative Personalausstattung wesentliche Kriterien für die erfolgreiche
Umsetzung von Schulsozialarbeit vor Ort dar. Die personelle Anbindung an
die Schule bewirkt einen hohen Grad an Präsenz der Schulsozialarbeiterin/
des
Schulsozialarbeiters,
wodurch
verlässliche
Beziehungen
zur
9
Schülerschaft,
Eltern
und
der
Lehrerschaft
entstehen.
Bei
den
Grundschulen wird eine dauerhafte Anbindung angestrebt.
Die Schulsozialarbeiterin/ der Schulsozialarbeiter ist eine sozialpädagogisch
ausgebildete Fachkraft und verfügt über einen entsprechenden DiplomAbschluss, Bachelor oder vergleichbaren Hochschulabschluss.
7.2.
Sächliche Ressourcen
Zur
Durchführung
der
Schulsozialarbeit
sind
geeignete
Räume
entsprechend dem Bedarf zur Verfügung zu stellen:
Beratungsräume
Ein mit moderner Technik ausgestatteter Arbeitsplatz
Räume für Angebote der sozialen Gruppenarbeit sowie der offenen Arbeit
Klassen- und Fachräume für außerunterrichtliche Angebote
Ausreichend finanzielle Mittel für laufende und temporäre Projekte sowie
für Arbeits- und Verbrauchsmaterial
8. Qualitätsentwicklung
8.1.
Synergieeffekte
Die
Schulsozialarbeit
in
der
Kolpingstadt
Kerpen
setzt
seine
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ressourcenorientiert ein. Dadurch wird
nicht
nur
den
jeweiligen
Tätigkeitsschwerpunkten
der
einzelnen
Beschäftigten Rechnung getragen, sondern es wird auch anderen Schulen
die
Möglichkeit
geboten,
an
den
einzelnen
Schwerpunkten
zu
partizipieren. Jede Schulsozialarbeiterin/ jeder Schulsozialarbeiter hat eine
Stammschule, stellt jedoch spezielle Kompetenzen auch den anderen
Schulen projektweise zur Verfügung. Die Schulsozialarbeit ist bestrebt durch
den
positiven
Einfluss
beziehungsweise
durch
das
Vereinen
der
unterschiedlichsten Netzwerker und das damit verbundene Ausgleichen
von eventuellen Mängeln die höchste Effizienz für ihr Klientel zu akquirieren.
Durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen oder Verfahrensabläufen
können alle an der Synergie beteiligten Disziplinen und Personen
profitieren.
10
8.2.
Fortbildung, Weiterbildung, Supervision
Die Schulsozialarbeit der Kolpingstadt Kerpen verfügt über vielfältige
Qualifikationen und Zusatzausbildungen aus den Bereichen:
systemische Beratung/ Therapie
Mediation/ Streitschlichtung
Erlebnispädagogik und Sport
Anti- Gewalt-/ Deeskalationstraining Gewalt und Rassismus
Übungsleiter (C- Lizenz), Vini Yoga Trainer
Zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung nicht nur der vorgenannten
Bereiche ist die regelmäßige Teilnehme an Fort- und Weiterbildungen
notwendig und teilweise (z.B. Übungsleiterschein) gesetzlich
vorgeschrieben. Der Austausch in einem Team ist genauso unverzichtbar
wie regelmäßige Supervision und kollegiale Fallberatung.
8.3.
Qualitätssicherung
Um die Wirkung von Maßnahmen und Projekten der Schulsozialarbeit zu
prüfen und zu dokumentieren, ist eine Qualitätssicherung/ ein
Qualitätsmanagement unerlässlich. Hierbei werden folgende Ziele verfolgt:
Dokumentation der Arbeit
Schaffung vergleichbarer Verfahren und Prozessabläufe
Evaluation der Arbeit
Reflexion und Weiterentwicklung der Arbeit
Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Dabei ist das hier vorliegende Konzept Gegenstand der Qualitätsdialoge
zwischen allen Beteiligten, die als kontinuierlicher, dialogischer Prozess zu
gestalten sind.
11