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Beschlussvorlage (Präsentation Anbau 3. Gruppe Manheim-neu und Darstellung Außengelände)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
12.01.17, 18:16
Aktualisiert
12.01.17, 18:16
Beschlussvorlage (Präsentation Anbau 3. Gruppe Manheim-neu und Darstellung Außengelände) Beschlussvorlage (Präsentation Anbau 3. Gruppe Manheim-neu und Darstellung Außengelände)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Bearbeiter/in: Petra Findeisen TOP Drs.-Nr.: 689.16 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 16.12.2016 Bemerkungen 26.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Präsentation Anbau 3. Gruppe Manheim-neu und Darstellung Außengelände X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Findeisen Amtsleiter/in Landscheidt Zuständiger Dezernent Canzler Mitzeichnung Dez.III Amt 25 / 15 Schwister Leung Giesen Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: 1.Präsentation Baumaßnahme Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Präsentation zur Baumaßnahme „Anbau dritte Gruppe Kita Pusteblume in Manheim-neu“ zur Kenntnis. 2.Darstellung des Außenbereichs Bereits bei der Planung des Ersatzbaus wurde der Anbau einer optionalen Gruppe berücksichtigt. Das Außenspielgelände des Grundstücks beträgt bei drei Gruppen 921 qm. Rechtlich erforderlich ist bei dieser Gruppenstärke ein Außenspielgelände von 756 qm, sodass das vorhandene Grundstück ausreichend ist und die Mindestanforderungen um 165 qm übersteigt. Bei der Beschaffung der Außenspielgeräte wurde aus Kostengründen auf Neuanschaffungen verzichtet. Stattdessen wurden die vorhandenen Geräte auf den Spielplätzen in Manheim (alt) auf ihre Verwendbarkeit geprüft und umgesetzt. Zusätzlich wurde auf den benachbarten Spielplatz gegenüber der Kita in Manheim-neu verwiesen. Nach der Erweiterung können die Wippe und die Schaukel nicht mehr aufgestellt werden. Die Möglichkeit dieser Spielfunktionen bietet sich aber noch auf den verbleibenden Spielgeräten sowie auf dem benachbarten Spielplatz. Eine Erweiterung des Außenspielbereiches ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Des Weiteren würden durch Herrichtung des Grundstücks, Erweiterung der Zaunanlage und Aufstellen der Geräte zusätzliche Kosten (ca. 8.000 € für den Wiederaufbau der Geräte und rund 70 € je Meter Zaunanlage) entstehen, die bei der jetzigen Haushaltslage nicht gut vertretbar wären. 3. Darstellung Nachbarschaftsfläche Bezüglich der Darstellung der Nachbarschaftsfläche wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Beschlussvorlage 689.16 Seite 2