Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
12.01.17, 18:16
Aktualisiert
12.01.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung
Bearbeiter/in: Petra Findeisen
TOP
Drs.-Nr.: 689.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
16.12.2016
Bemerkungen
26.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Präsentation Anbau 3. Gruppe Manheim-neu und Darstellung Außengelände
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Findeisen
Amtsleiter/in
Landscheidt
Zuständiger
Dezernent
Canzler
Mitzeichnung
Dez.III
Amt 25 / 15
Schwister
Leung
Giesen
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
1.Präsentation Baumaßnahme
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Präsentation zur Baumaßnahme „Anbau dritte Gruppe Kita
Pusteblume in Manheim-neu“ zur Kenntnis.
2.Darstellung des Außenbereichs
Bereits bei der Planung des Ersatzbaus wurde der Anbau einer optionalen Gruppe berücksichtigt.
Das Außenspielgelände des Grundstücks beträgt bei drei Gruppen 921 qm. Rechtlich erforderlich
ist bei dieser Gruppenstärke ein Außenspielgelände von 756 qm, sodass das vorhandene
Grundstück ausreichend ist und die Mindestanforderungen um 165 qm übersteigt.
Bei der Beschaffung der Außenspielgeräte wurde aus Kostengründen auf Neuanschaffungen
verzichtet. Stattdessen wurden die vorhandenen Geräte auf den Spielplätzen in Manheim (alt) auf
ihre Verwendbarkeit geprüft und umgesetzt. Zusätzlich wurde auf den benachbarten Spielplatz
gegenüber der Kita in Manheim-neu verwiesen.
Nach der Erweiterung können die Wippe und die Schaukel nicht mehr aufgestellt werden. Die
Möglichkeit dieser Spielfunktionen bietet sich aber noch auf den verbleibenden Spielgeräten sowie
auf dem benachbarten Spielplatz. Eine Erweiterung des Außenspielbereiches ist aus Sicht der
Verwaltung nicht erforderlich. Des Weiteren würden durch Herrichtung des Grundstücks,
Erweiterung der Zaunanlage und Aufstellen der Geräte zusätzliche Kosten (ca. 8.000 € für den
Wiederaufbau der Geräte und rund 70 € je Meter Zaunanlage) entstehen, die bei der jetzigen
Haushaltslage nicht gut vertretbar wären.
3. Darstellung Nachbarschaftsfläche
Bezüglich der Darstellung der Nachbarschaftsfläche wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Beschlussvorlage 689.16
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