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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim 1301 Bereich: zwischen Nelkenweg, Am Bendacker und Geyener Straße Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UPA vom 27.02.2013; Vorlage 50/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
143 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
24.06.13, 18:56
Aktualisiert
24.06.13, 18:56
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim 1301
Bereich: zwischen Nelkenweg, Am Bendacker und Geyener Straße
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UPA vom 27.02.2013; Vorlage 50/2013) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim 1301
Bereich: zwischen Nelkenweg, Am Bendacker und Geyener Straße
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UPA vom 27.02.2013; Vorlage 50/2013) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim 1301
Bereich: zwischen Nelkenweg, Am Bendacker und Geyener Straße
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UPA vom 27.02.2013; Vorlage 50/2013)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 219/2013 Erstellt am: 31.05.2013 Aktenzeichen: IV/61- ho Verfasser/in: Frau Hoss Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss X 03.07.2013 Rat X 09.07.2013 Betreff Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim 1301 Bereich: zwischen Nelkenweg, Am Bendacker und Geyener Straße Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UPA vom 27.02.2013; Vorlage 50/2013 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 219/2013 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim 1301“, dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. Erläuterungen In seiner Sitzung am 27.02.2013 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, den Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim im vereinfachten Verfahren zu ändern und die Beteiligung hierzu durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Behörden wurden mit Schreiben vom 09.04.2013 benachrichtigt; die Offenlage der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 11.04.2013 bis 15.05.2013. Während der Beteiligung ging lediglich eine abwägungsrelevante Stellungnahme ein. Die Bauträgerfirma, welche eine größere Anzahl von Baugrundstücken von der Stadt erworben hat, regt an, für die gegenüber dem Kindergarten gelegene Baufläche die Baugrenze um 3.0 m Richtung Sonnenallee zu erweitern, um dort statt der innerhalb der festgesetzten Baufläche möglichen vier aneinandergebauten Reihenhäuser eine aufgelockerte Doppelhausbebauung realisieren zu können. Da die bauliche Umsetzung dieser Anregung einer aufgelockerten Bebauung dient, ohne dabei nachteilige Auswirkungen für mögliche Dritte zu verursachen, sollte dieser Anregung – in Verbindung mit der Festsetzung „Einzelhäuser/Doppelhäuser“ (EH/DH) - stattgegeben werden. Darüber hinaus schrieb der Rhein-Erft-Kreis, eine Zustimmung zur Planänderung nicht geben zu können, da die für den Bau des Kreisverkehrs notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Pulheim und der Straßenbaubehörde des Kreises noch nicht abgeschlossen sei. Zwischenzeitlich wurden die notwendigen Unterlagen dem Rhein-Erft-Kreis zur inhaltlichen Prüfung vorgelegt. Da lediglich eine Ergänzung der Vereinbarung um eine salvatorische Klausel gefordert wurde, ist nach der entsprechenden Ergänzung in Kürze der Abschluss der Vereinbarung vollzogen; die Eingabe des Kreises ist damit gegenstandslos geworden. Ferner wurde im Rahmen der hausinternen Beteiligung darauf aufmerksam gemacht, dass die Planzeichnung zur vereinfachten Änderung bezüglich der Darstellung von Baumstandorten sowie des zwischenzeitlich abgetragenen Lärmschutzwalles überarbeitet werden sollte. Die Verwaltung schlägt vor, die Anregung des Bauträgers aufzugreifen und die entsprechende Änderung hinsichtlich der Verschiebung der Baugrenze in die Planzeichnung als Ergänzung nach der Offenlage aufzunehmen. Auf eine erneute Beteiligung bzw. die Einholung von Stellungnahmen zu dieser Ergänzung nach der Offenlage kann verzichtet werden, da durch diese Änderung lediglich die Stadt Pulheim selbst als angrenzende Grundstückseigentümerin betroffen ist und diese Eingabe grundsätzlich befürwortet. Ebenso soll die Planzeichnung gemäß der o.g. Anregungen redaktionell angepasst werden. Die vereinfachte Änderung kann somit mit den o.b. Ergänzungen und redaktionellen Anpassungen als Satzung beschlossen werden. Vorlage Nr.: 219/2013 . Seite 3 / 3 Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim 1301 Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen Äußerungen während der Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB in der Zeit vom 11.04.2013 bis 15.05.2013 (Offenlage) Eingabensteller Inhalt Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag T1 Rhein-ErftKreis Schreiben vom 14.05.2013 Den vorgelegten Planunterlagen zur vereinfachten Änderung des B-Planes Nr. 76 könne nicht zugestimmt werden, da die für den Neubau des Kreisverkehrs notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Pulheim und dem Kreis noch nicht abgeschlossen sei. Zwischenzeitlich wurden die Ein Beschluss ist nicht notwendigen Unterlagen dem erforderlich. Rhein-Erft-Kreis zur inhaltlichen Prüfung vorgelegt. Da lediglich eine Ergänzung der Vereinbarung um eine salvatorische Klausel gefordert wurde, ist nach der entsprechenden Ergänzung in Kürze der Abschluss der Vereinbarung vollzogen; die Eingabe des Kreises ist damit gegenstandslos geworden. B1 Bauträger Schreiben vom 13.05.2013 Der Bauträger regt an, die Baufläche im Kreuzungsbereich Sonnenallee / Nelkenweg um 3.0 m in Richtung Sonnenallee zu verbreitern. Auf diese Weise könne auf der dann entsprechend größeren Baufläche die Errichtung von insgesamt vier Wohnhäusern in Form von jeweils zwei Doppelhäusern und somit in einer weniger verdichteten Bebauungsform realisiert werden (nach rechtskräftigem B-Plan wäre auf der Baufläche die Errichtung eines ReihenhausViererblocks möglich gewesen). Da durch die angeregte Bauflächenerweiterung kein zusätzliches Wohngebäude entstehen wird, sondern lediglich eine nach geltendem Planungsrecht eher massive Reihenhausbebauung als aufgelockerte Doppelhausbebauung realisiert werden könnte und zudem hierdurch keine nachteiligen Auswirkungen für die umliegenden Flächen bzw. Anlieger entstehen, schlägt die Verwaltung vor, dieser Anregung zusammen mit einer Festsetzung EH/DH im Sinne des Eingabestellers zuzustimmen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß dem vorstehenden Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen.