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Beschlussvorlage (Schreiben des Rhein-Eft-Kreises vom 14.05.2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
472 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
24.06.13, 18:56
Aktualisiert
24.06.13, 18:56
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Tn Aw 21, Mai Rhein-Erft-Kreis 2813 eingegangen IAD_ITÜIE 17, t"lAt Rhein-Erft-Kleir . Der l-andrat.70. 50124 Eergheim 20ß::; POSISTELI Stadt Pulheim Datum Planungsamt 14.05.2013 Frau Hatting Mein zeichen Postfach 1345 70.7.4t.O9.O3 5024L Pulheim Auskunft erteilt Frau Fitzek Zimmer NY. 3.54 Telefon o227L A3-42LJ Fax Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim 1301 Beteiligung gemäß § 4 (2) BaucB 02277 83-2344 lhr Schreiben vom 09.o4.zoL) Versenden Sie lein€ vertrauli(hen, schüt_ .enswerten Daten p€r E'Mail Sehr geehrte Frau Hatting, Willy-Brandt-Platz 1 E-Mail dorothee.fi tzel@rhein-erft -kreis.de Hausadr6se 50125 Bergheim Telefon 02271 83-0 F aus der Sicht des Rhein-Erft-Kreises ergeht folgende Stellungnahme: in der wasserschutzzone lll 0227 7 83-23OO www.rhein-erft -krei5.de info@rhein-erft -keis.de Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen ke'ine Bedenken. Das Plangebiet liegt a\ lntemet B der Wassergewinnungs- Postadr6se anlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmun- 50124 Bergheim gen der wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhal- Öffrrungszeitm Montag bis Freitag ten. Oa:OO Uhr bi§ Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsaniagen im o.a. Plangebiet bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung filr die Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/tangel der Genehmigung durch mei- 12:fO uhr Donnerstag 14:OO Uhr bi< 1a:OO Uhr ne Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen. Von der Anderung des o.g. Bebauungsplanes bleiben bodenschutzrechtliche Belange unberührt. Gegen die Anderungen bestehen keine Bedenken. Bankverbirdungen Postbank Köln (BtZ 370100 50) Konto:10 850 505 straßenbau und verkehr Dem vorliegenden Bebauungsplan kann ich in der vorliegenden Form zzt. nicht zustimmen. Kreissparkasse Köln (8L2310 502 99) Konto: 142 001 2OO Öffertl. VerkehEmittel zum Kreisharrs Bereits im Jahr 2012 habe ich mehrfach darauf hingewiesen, dass für den geplanten Kreisverkehr eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen ist. Bahn: Bergheim und zieverich Bushaltestellen : Am Knüchelsdamm und Kreishaus - weitere lnfos: www.revg.de oder 02234 1805-0 S€ite ., drrch die Stadt Pulheim aufzustellen und als Anlagen sind die mit mir abgestimmten Pläne beizufügen. Oiese ist ln dieser Vereinbarung sind die technischen Einzelheiten sowie die Erhaltung/ Unterhaltung des Knotenpunktes zu regeln. Erst mit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung kann ich dem Vorhaben zustimmen. Aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege sowie des lmmissionsschutzes werden zu o.g. Bebauungsplan keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Freundliche Crüße lm Auftrag Zt.tFitzek ! von 2