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Beschlussvorlage (Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 hier: Bereich Schulen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
101 kB
Datum
25.01.2017
Erstellt
13.01.17, 13:15
Aktualisiert
13.01.17, 13:15
Beschlussvorlage (Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
hier: Bereich Schulen) Beschlussvorlage (Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen Bearbeiter/in: Frau Rieker TOP Drs.-Nr.: 701.16 Datum : Beratungsfolge Termin Schulausschuss X 30.12.2016 Bemerkungen 25.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 hier: Bereich Schulen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Schulausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Kolpingstadt Kerpen die Veranschlagung der Haushaltsansätze im Bereich Schulen, wie im Entwurf des Haushaltsbuches für 2017 und der Veränderungsliste dargestellt, vorzunehmen. Zusätzlich empfiehlt der Schulausschuss, für die Ersatzbeschaffung der Bandspülmaschine in der Europaschule 90.000 € bereitzustellen. Weiterhin empfiehlt der Schulausschuss, die Übertragung von Restmitteln der Schulbudgets ins Folgejahr ab 2017 in Höhe von 50 % zuzulassen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt 20 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Siehe Stellungnahme Rieker i. V. Maus Canzler Begründung: Zur allgemeinen Darstellung wird auf die als Anlage beigefügten Auszüge aus dem Entwurf des Haushaltsbuches 2017 hingewiesen. In die Veränderungsliste aufgenommen wurde noch ein Ansatz von 5.100 € auf dem Produktsachkonto 212170101 5422000 – Mieten und Pachten Europaschule – für die Anmietung von Flächen für Sportunterricht in der Sek. II der Europaschule in einem benachbarten Sportzentrum. Die Anmietung ist aufgrund fehlender Sporthallenkapazitäten erforderlich und wird seit 2015 vorgenommen. Die Aufnahme in den Entwurf des Haushaltsbuchs ist versehentlich nicht erfolgt. Ersatzbeschaffung der Bandspülmaschine in der Europaschule Im Zuge einer aktuell notwendigen Reparatur der Bandspülmaschine in der Europaschule wurde festgestellt, dass die aus dem Jahr 1997 stammende Bandspülmaschine eine Vielzahl von Schäden aufweist, deren Reparatur aufgrund teilweise nicht mehr lieferbarer Ersatzteile und der Notwendigkeit der Herstellung von Sonderanfertigungen wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. Die Reparatur wurde daher nur sehr eingeschränkt durchgeführt, um zunächst einen weiteren Betrieb unter hygienisch ausreichenden Bedingungen vorübergehend sicherzustellen. Im Hinblick auf das hohe Alter der Bandspülmaschine und die intensive Beanspruchung im Rahmen der Sicherstellung der Mittagsversorgung an der Europaschule wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Bandspülmaschine sobald wie möglich zu ersetzen und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel von ca. 90.000 € in 2017 bereitzustellen. Übertragung von Restmitteln der Schulbudgets Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2015 hatte der Schulausschuss empfohlen, Restmittel der Schulbudgets nicht mehr wie bisher zu 50%, sondern zu 100 % in das Folgejahr zu übertragen. Dies sollte den Schulen nach der zum Haushaltsjahr 2015 erfolgten Änderung der Budgetierung die Möglichkeit eröffnen, Mittel für größere Anschaffungen über einen längeren Zeitraum anzusparen. Im Hinblick auf die inzwischen noch angespanntere Haushaltslage der Kolpingstadt Kerpen und vor dem Hintergrund des Haushaltssicherungskonzepts wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Übertragung von Restmitteln der Schulbudgets zukünftig nur zu 50% vorzunehmen. Die Schulleitungen der städtischen Schulen wurden bereits in der Stadtschulleiterkonferenz am 27. September 2016 über diese Absicht der Verwaltung informiert. In der Sitzung des Schulausschusses am 23. November 2016 (TOP 4) wurde hierauf ebenfalls hingewiesen. Stellungnahme des Kämmerers: Es sei darauf hingewiesen, dass gemäß § 22 Ansatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NRW der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen regelt. Dieses wurde in Form der Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen in der Kolpingstadt Kerpen vom 18.12.2013 umgesetzt. Danach entscheidet im Grundsatz im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses der Kämmerer unter Berücksichtigung der Auswirkung für das Folgejahr über die Bildung von Ermächtigungsübertragungen auf begründeten Einzelantrag der Fachämter. Dies soll natürlich nicht das grundsätzliche Budgetrecht des Rates der Kolpingstadt Kerpen ausklammern. Über eine Übertragbarkeit von 100% der Restmittel aus den Schulbudgets im Haushaltsjahr 2015 gibt es jedoch keinen formalen Beschluss des Rates der Kolpingstadt Kerpen. Daher sind diese aus Sicht des Kämmerers auch nicht zu 100%, sondern lediglich zu 50% zu übertragen. Darüber hinaus wird empfohlen, aus Gründen der Gleichbehandlung vor dem Hintergrund der Haushaltssicherung und der eindringlichen Warnung des Aufsichtsbehörde im Genehmigungsschreiben zum Haushalt 2016 die Sonderregelungen für Schulbudgets in den Jahren 2017 (25% Beschlussvorlage 701.16 Seite 2 Übertragbarkeit) abzuschmelzen und 2018 auslaufen zu lassen und dabei gleichzeitig eine erneute Überprüfung einer Sonderregelung für den Fall der Beendigung des Haushaltssicherungskonzeptes in Aussicht zu stellen. Wie aktuell das Beispiel „Bandspülmaschine“ zeigt, werden auch größere Anschaffungen im Schulbereich, soweit sie erforderlich sind, außerhalb des Schulbudgets veranschlagt. Darüber hinaus gehende, sicherlich auch wünschenswerte, aber nicht zwingend notwendige oder rentierliche Anschaffungen werden auch in den übrigen Produktbereichen aus Gründen der Haushaltssicherung nicht eingestellt. Dies sollte auch für den Schulbereich gelten. Beschlussvorlage 701.16 Seite 3