Daten
Kommune
Pulheim
Größe
39 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
24.06.13, 18:56
Aktualisiert
24.06.13, 18:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Text der entfallenden Festsetzungen B 1 und B 2:
B.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. mit § 86 Bauordnung NRW
1.
Dachform
Als Dachformen sind Sattel-, Pult- und Flachdächer zulässig.
Das Kappen oder Abschneiden eines geneigten Daches mit der Folge, dass im Firstbereich ein Flachdachanteil
entsteht, ist unzulässig.
2.
Dachneigung
Zulässig sind für Satteldächer Dachneigungen zwischen 25° und 42°.
Zulässig sind für Flach- und Pultdächer Dachneigungen zwischen 0° und 12°.