Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
18.01.17, 15:17
Aktualisiert
18.01.17, 15:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: UM / Umsiedlung Manheim
Bearbeiter/in: Brigitte Fischenich
TOP
Drs.-Nr.: 32.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Bürgerbeirat Manheim
19.01.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
07.02.2017
Haupt- und Finanzausschuss
14.02.2017
Stadtrat
21.02.2017
X
12.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Wahlordnung zur Bildung des Bürgerbeirates Manheim
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bürgerbeirat empfiehlt/der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr/der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen, die Änderungen der Wahlordnung
zur Wahl eines neuen Bürgerbeirates Manheim zu beschließen. Als Wahltag wird der 14. Mai
2017 festgesetzt.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
UmsiedlungsBeauftragter
Fischenich
Giesen
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Der Bürgerbeirat Manheim wurde am 25. März 2012 für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Da die
Legislaturperiode in den nächsten Monaten ausläuft, die Umsiedlung allerdings noch nicht
abgeschlossen ist, ist der Bürgerbeirat Manheim neu zu wählen.
Im Wesentlichen bleibt die zuletzt verabschiedete Wahlordnung vom 4. Oktober 2011 bestehen.
Aus gegebener Veranlassung sind neben den redaktionellen Anpassungen folgende Änderungen
in der Wahlordnung vorgesehen:
Der Bürgerbeirat wird für die Dauer der Umsiedlungsphase gewählt. D.h. mit dem
offiziellen Ende der Umsiedlung endet auch die Amtszeit und Aufgabenwahrnehmung des
Bürgerbeirates Manheim. Eine weitere/erneute Wahl wird es nicht geben.
Bisher wurden elf Vertreter/innen in den Bürgerbeirat gewählt. Aufgrund der abnehmenden
Aufgabenstellung hat der Bürgerbeirat in seiner Sitzung vom 30. November 2016
beschlossen, den Bürgerbeirat mit 7 Vertreter/innen zu besetzen.
Eine Wahlberechtigung für die im Wahlgebiet lebenden Flüchtlinge besteht nicht, da sie
nur vorübergehend in Manheim leben. In Abstimmung mit der Integrationsbeauftragten und
der Abteilung für Ausländerwesen wurde in § 5 eine Regelung getroffen, die diesen
Personenkreis vom Wahlrecht ausschließt.
Die neue Wahlordnung sowie eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Wahlordnung
liegen als Anlage bei.
Am 14. Mai 2017 findet die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Wahl des Bürgerbeirates in Kombination mit dieser Wahl
durchzuführen.
Beschlussvorlage 32.17
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