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Beschlussvorlage (Wahlordnung zur Bildung des Bürgerbeirates Manheim)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
18.01.17, 15:17
Aktualisiert
18.01.17, 15:17
Beschlussvorlage (Wahlordnung zur Bildung des Bürgerbeirates Manheim) Beschlussvorlage (Wahlordnung zur Bildung des Bürgerbeirates Manheim)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: UM / Umsiedlung Manheim Bearbeiter/in: Brigitte Fischenich TOP Drs.-Nr.: 32.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Bürgerbeirat Manheim 19.01.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 07.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss 14.02.2017 Stadtrat 21.02.2017 X 12.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Wahlordnung zur Bildung des Bürgerbeirates Manheim X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bürgerbeirat empfiehlt/der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr/der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen, die Änderungen der Wahlordnung zur Wahl eines neuen Bürgerbeirates Manheim zu beschließen. Als Wahltag wird der 14. Mai 2017 festgesetzt. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in UmsiedlungsBeauftragter Fischenich Giesen Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Der Bürgerbeirat Manheim wurde am 25. März 2012 für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Da die Legislaturperiode in den nächsten Monaten ausläuft, die Umsiedlung allerdings noch nicht abgeschlossen ist, ist der Bürgerbeirat Manheim neu zu wählen. Im Wesentlichen bleibt die zuletzt verabschiedete Wahlordnung vom 4. Oktober 2011 bestehen. Aus gegebener Veranlassung sind neben den redaktionellen Anpassungen folgende Änderungen in der Wahlordnung vorgesehen: Der Bürgerbeirat wird für die Dauer der Umsiedlungsphase gewählt. D.h. mit dem offiziellen Ende der Umsiedlung endet auch die Amtszeit und Aufgabenwahrnehmung des Bürgerbeirates Manheim. Eine weitere/erneute Wahl wird es nicht geben. Bisher wurden elf Vertreter/innen in den Bürgerbeirat gewählt. Aufgrund der abnehmenden Aufgabenstellung hat der Bürgerbeirat in seiner Sitzung vom 30. November 2016 beschlossen, den Bürgerbeirat mit 7 Vertreter/innen zu besetzen. Eine Wahlberechtigung für die im Wahlgebiet lebenden Flüchtlinge besteht nicht, da sie nur vorübergehend in Manheim leben. In Abstimmung mit der Integrationsbeauftragten und der Abteilung für Ausländerwesen wurde in § 5 eine Regelung getroffen, die diesen Personenkreis vom Wahlrecht ausschließt. Die neue Wahlordnung sowie eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Wahlordnung liegen als Anlage bei. Am 14. Mai 2017 findet die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Wahl des Bürgerbeirates in Kombination mit dieser Wahl durchzuführen. Beschlussvorlage 32.17 Seite 2