Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,0 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
17.09.10, 06:29
Aktualisiert
17.09.10, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 446/2010
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 07.09.2010
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
28.09.2010
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp integrative Kindertagesstätten
Finanzielle Auswirkungen:
Pro Einzelfallhelfer/in ca. 26.000€ jährl.; die Personalkosten werden zu 100% vom Landesjugendamt erstattet.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.09.2010
Beschlussentwurf:
1.
Die Ausnahme vom Einstellungsstopp wird beschlossen für die befristete Einstellung von
zwei Fachkräften/Erzieher/innen zur Einzellfallbetreuung von zwei behinderten Kindern in
der Kindertagesstätte Theodor-Heuss-Straße mit jeweils 23 Wochenstunden.
2.
Gleichzeitig wird die Ermächtigung erteilt, im Falle gewährter Eingliederungshilfe durch
den Rhein-Erft-Kreis (SGB XII), zukünftig die erforderliche Einzellfallhilfe/Fachkraft für alle
integrativen Kindertagesstätten umgehend einzustellen.
Begründung:
Das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises begutachtet die Behinderung der betreffenden
Kinder. Aufgrund dessen gewährt das Sozialamt des Rhein-Erft-Kreises im Rahmen der
Eingliederungshilfe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII)
eine Einzellfallhilfe jeweils für ein Kindergartenjahr, befristet v. 01.08 bis 31.07 d. Folgejahres. Die
Personalkosten werden dann zu 100% vom Landesjugendamt refinanziert.
In den städtischen Kindertagesstätten Lechenich-Süd, Friesheim und Liblar, Theodor-Heuss-Str.
sind sechs integrative Kindergartengruppen eingerichtet. Aufgrund der Behinderung und der
Symptome der Kinder wurde in den letzten Jahren vermehrt kurzfristig der zusätzliche Einsatz von
Einzellfallhilfen/Fachkräften erforderlich, die das jeweilige Kind bei der Bewältigung des
Tagesauflaufes im Kindergarten begleiten.
Da behinderte Kinder die integrative Einrichtung direkt nach der Sommerschließung besuchen, ist
die Einstellung der Einzellfallhilfe zeitgleich erforderlich, um das betroffene Kind entsprechend der
ärztlich vorgegebenen Rahmenbedingungen adäquat betreuen zu können.
In Vertretung
(Erner)