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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp integrative Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,0 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
17.09.10, 06:29
Aktualisiert
17.09.10, 06:29
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp integrative Kindertagesstätten)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 446/2010 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 07.09.2010 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 28.09.2010 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp integrative Kindertagesstätten Finanzielle Auswirkungen: Pro Einzelfallhelfer/in ca. 26.000€ jährl.; die Personalkosten werden zu 100% vom Landesjugendamt erstattet. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 07.09.2010 Beschlussentwurf: 1. Die Ausnahme vom Einstellungsstopp wird beschlossen für die befristete Einstellung von zwei Fachkräften/Erzieher/innen zur Einzellfallbetreuung von zwei behinderten Kindern in der Kindertagesstätte Theodor-Heuss-Straße mit jeweils 23 Wochenstunden. 2. Gleichzeitig wird die Ermächtigung erteilt, im Falle gewährter Eingliederungshilfe durch den Rhein-Erft-Kreis (SGB XII), zukünftig die erforderliche Einzellfallhilfe/Fachkraft für alle integrativen Kindertagesstätten umgehend einzustellen. Begründung: Das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises begutachtet die Behinderung der betreffenden Kinder. Aufgrund dessen gewährt das Sozialamt des Rhein-Erft-Kreises im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) eine Einzellfallhilfe jeweils für ein Kindergartenjahr, befristet v. 01.08 bis 31.07 d. Folgejahres. Die Personalkosten werden dann zu 100% vom Landesjugendamt refinanziert. In den städtischen Kindertagesstätten Lechenich-Süd, Friesheim und Liblar, Theodor-Heuss-Str. sind sechs integrative Kindergartengruppen eingerichtet. Aufgrund der Behinderung und der Symptome der Kinder wurde in den letzten Jahren vermehrt kurzfristig der zusätzliche Einsatz von Einzellfallhilfen/Fachkräften erforderlich, die das jeweilige Kind bei der Bewältigung des Tagesauflaufes im Kindergarten begleiten. Da behinderte Kinder die integrative Einrichtung direkt nach der Sommerschließung besuchen, ist die Einstellung der Einzellfallhilfe zeitgleich erforderlich, um das betroffene Kind entsprechend der ärztlich vorgegebenen Rahmenbedingungen adäquat betreuen zu können. In Vertretung (Erner)