Daten
Kommune
Kerpen
Größe
123 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
20.01.17, 13:16
Aktualisiert
20.01.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 15.1 / Straßen
Bearbeiter/in: Norbert Gülpers
TOP
Drs.-Nr.: 26.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
X
11.01.2017
Bemerkungen
31.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Energetische Umrüstung der Flutlichtanlagen auf Sportplätzen im Stadtgebiet Kerpen und
Neubau einer Flutlichtanlage für die Sportanlage Manheim-Neu in LED-Technik
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter/in
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Gülpers
Giesen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
In der Sitzung des Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur vom 15.11.2016 (Drs.-Nr. 554.16)
wurde die Verwaltung beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung hinsichtlich des Einsatzes
von LED-Technik für die Flutlichtanlage der sich im Bau befindlichen Sportanlage in Manheim-neu
durchzuführen und eine generelle Umrüstung aller Flutlichtanlagen auf vorhandenen Sportanlagen
im Stadtgebiet Kerpen auf LED-Technik zu prüfen.
Hierzu wird nachfolgend der aktuelle Sachstand der Sportplatzbeleuchtung zwischen der
herkömmlichen HIT-Technik und LED-Technik dargestellt:
Zur Berechnung der Beleuchtungsstärke auf Sportanlagen wird die Sportstättenbeleuchtungsnorm
DIN EN 12193 zugrunde gelegt, die entsprechende Beleuchtungsklassen definiert. Auf den
Sportanlagen im Stadtgebiet werden Wettkämpfe ausgetragen, die dem Wettbewerbsniveau der
Klasse III entsprechen und somit eine mittlere Beleuchtungsstärke (Em) von mindestens 75 Lux
auf dem Spielfeld erfordert.
Derzeit sind die vorhandenen Sportplätze im Stadtgebiet mit einer mittleren Beleuchtungsstärke
von 120 Lux ausgerüstet. Hierfür kommen in der Regel pro Sportplatz insgesamt 8 HIT-Strahler
mit einer Gesamtleistung von 17.000 Watt zum Einsatz. Die Stromkosten pro Betriebsstunde
belaufen sich hierbei auf 4,41 €.
Im Vergleich werden nach dem derzeitigen Entwicklungsstand für die gleiche Beleuchtungsstärke
(120 Lux) bei dem Einsatz von LED-Technik insgesamt 12 Flächenstrahler benötigt, die eine
Gesamtleistung von 17.500 Watt ergeben. Die Stromkosten pro Betriebsstunde belaufen sich in
diesem Fall auf 4,59 €.
Die Beschaffungskosten für einen LED-Flächenstrahler liegen derzeit bei ca. 2.500 €, die
Beschaffungskosten eines HIT Strahler inkl. Leuchtmittel belaufen sich auf ca. 1.100 €. Die
jährlichen Stromkosten pro Anlage liegen nach Auskunft von Amt 24- Hochbau derzeit bei rd. 400
€ bis 500 €.
Im direkten Vergleich zeigt der Einsatz von LED-Technik im Augenblick noch keine wesentlichen
wirtschaftlichen und lichttechnischen Vorteile, infolgedessen erscheint eine Umrüstung aller
Flutlichtanlagen zum jetzigen Zeitpunkt noch verfrüht. Aus diesem Grund muss weiterhin die
technische und preisliche Entwicklung der LED-Flutertechnik beobachtet werden. Die Erfahrungen
beim Einsatz der LED-Technik im Bereich Straßenbeleuchtung haben bereits gezeigt, dass die
Preise der LED-Leuchten innerhalb weniger Jahre auf das Preisniveau der herkömmlichen
Leuchten bei gleichzeitiger Leistungssteigerung gesunken sind.
Manheim-Neu
Geplant ist für den Sportplatz in Manheim-Neu eine Sechs-Mast-Anlage mit insgesamt 8 LEDFlächenstrahlern (Wettbewerbsniveau Klasse III) sowie ein weiterer Beleuchtungsmast mit einem
LED-Flächenstrahler für die Spielwiese.
Annahmegemäß beträgt die Amortisationszeit der LED-Anlage Manheim-Neu über einen
Betrachtungszeitraum von 25 Jahren und einer Einschaltzeit von 600 h pro Jahr ca. 9 Jahre und 7
Monate. (siehe Anlage 1).
Abschließend werden noch die Vorgaben zur Einhaltung des Lichtimmissionsgesetzes,
Beleuchtungsstärke und Beleuchtungsdichte sowie die tatsächliche Einschaltzeit pro Jahr
überprüft.
Beschlussvorlage 26.17
Seite 2
Beschlussvorlage 26.17
Seite 3