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Beschlussvorlage (Energetische Umrüstung der Flutlichtanlagen auf Sportplätzen im Stadtgebiet Kerpen und Neubau einer Flutlichtanlage für die Sportanlage Manheim-Neu in LED-Technik)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
123 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
20.01.17, 13:16
Aktualisiert
20.01.17, 13:16
Beschlussvorlage (Energetische Umrüstung der Flutlichtanlagen auf Sportplätzen im Stadtgebiet Kerpen und Neubau einer Flutlichtanlage für die Sportanlage Manheim-Neu in LED-Technik) Beschlussvorlage (Energetische Umrüstung der Flutlichtanlagen auf Sportplätzen im Stadtgebiet Kerpen und Neubau einer Flutlichtanlage für die Sportanlage Manheim-Neu in LED-Technik) Beschlussvorlage (Energetische Umrüstung der Flutlichtanlagen auf Sportplätzen im Stadtgebiet Kerpen und Neubau einer Flutlichtanlage für die Sportanlage Manheim-Neu in LED-Technik)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 15.1 / Straßen Bearbeiter/in: Norbert Gülpers TOP Drs.-Nr.: 26.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur X 11.01.2017 Bemerkungen 31.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Energetische Umrüstung der Flutlichtanlagen auf Sportplätzen im Stadtgebiet Kerpen und Neubau einer Flutlichtanlage für die Sportanlage Manheim-Neu in LED-Technik X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter/in Amtsleiter Zuständiger Dezernent Gülpers Giesen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: In der Sitzung des Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur vom 15.11.2016 (Drs.-Nr. 554.16) wurde die Verwaltung beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung hinsichtlich des Einsatzes von LED-Technik für die Flutlichtanlage der sich im Bau befindlichen Sportanlage in Manheim-neu durchzuführen und eine generelle Umrüstung aller Flutlichtanlagen auf vorhandenen Sportanlagen im Stadtgebiet Kerpen auf LED-Technik zu prüfen. Hierzu wird nachfolgend der aktuelle Sachstand der Sportplatzbeleuchtung zwischen der herkömmlichen HIT-Technik und LED-Technik dargestellt: Zur Berechnung der Beleuchtungsstärke auf Sportanlagen wird die Sportstättenbeleuchtungsnorm DIN EN 12193 zugrunde gelegt, die entsprechende Beleuchtungsklassen definiert. Auf den Sportanlagen im Stadtgebiet werden Wettkämpfe ausgetragen, die dem Wettbewerbsniveau der Klasse III entsprechen und somit eine mittlere Beleuchtungsstärke (Em) von mindestens 75 Lux auf dem Spielfeld erfordert. Derzeit sind die vorhandenen Sportplätze im Stadtgebiet mit einer mittleren Beleuchtungsstärke von 120 Lux ausgerüstet. Hierfür kommen in der Regel pro Sportplatz insgesamt 8 HIT-Strahler mit einer Gesamtleistung von 17.000 Watt zum Einsatz. Die Stromkosten pro Betriebsstunde belaufen sich hierbei auf 4,41 €. Im Vergleich werden nach dem derzeitigen Entwicklungsstand für die gleiche Beleuchtungsstärke (120 Lux) bei dem Einsatz von LED-Technik insgesamt 12 Flächenstrahler benötigt, die eine Gesamtleistung von 17.500 Watt ergeben. Die Stromkosten pro Betriebsstunde belaufen sich in diesem Fall auf 4,59 €. Die Beschaffungskosten für einen LED-Flächenstrahler liegen derzeit bei ca. 2.500 €, die Beschaffungskosten eines HIT Strahler inkl. Leuchtmittel belaufen sich auf ca. 1.100 €. Die jährlichen Stromkosten pro Anlage liegen nach Auskunft von Amt 24- Hochbau derzeit bei rd. 400 € bis 500 €. Im direkten Vergleich zeigt der Einsatz von LED-Technik im Augenblick noch keine wesentlichen wirtschaftlichen und lichttechnischen Vorteile, infolgedessen erscheint eine Umrüstung aller Flutlichtanlagen zum jetzigen Zeitpunkt noch verfrüht. Aus diesem Grund muss weiterhin die technische und preisliche Entwicklung der LED-Flutertechnik beobachtet werden. Die Erfahrungen beim Einsatz der LED-Technik im Bereich Straßenbeleuchtung haben bereits gezeigt, dass die Preise der LED-Leuchten innerhalb weniger Jahre auf das Preisniveau der herkömmlichen Leuchten bei gleichzeitiger Leistungssteigerung gesunken sind. Manheim-Neu Geplant ist für den Sportplatz in Manheim-Neu eine Sechs-Mast-Anlage mit insgesamt 8 LEDFlächenstrahlern (Wettbewerbsniveau Klasse III) sowie ein weiterer Beleuchtungsmast mit einem LED-Flächenstrahler für die Spielwiese. Annahmegemäß beträgt die Amortisationszeit der LED-Anlage Manheim-Neu über einen Betrachtungszeitraum von 25 Jahren und einer Einschaltzeit von 600 h pro Jahr ca. 9 Jahre und 7 Monate. (siehe Anlage 1). Abschließend werden noch die Vorgaben zur Einhaltung des Lichtimmissionsgesetzes, Beleuchtungsstärke und Beleuchtungsdichte sowie die tatsächliche Einschaltzeit pro Jahr überprüft. Beschlussvorlage 26.17 Seite 2 Beschlussvorlage 26.17 Seite 3