Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
20.01.17, 13:16
Aktualisiert
20.01.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün
Bearbeiter/in: Markus Schmidt
TOP
Drs.-Nr.: 665.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
X
06.12.2016
Bemerkungen
31.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Förderung öffentlicher Sportstätten sowie Vergabe von Fördermitteln für Kunstrasenplätze
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE v. 6.12.2016
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den
Qualitäts- und Umweltverträglichkeitsanforderungen an Kunstrasenplätzen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Schmidt
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Otten
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Mit Datum vom 06.12.2016 beantragt die Fraktion Die Linke, nur solche Anlagen durch städtische
Mittel zu fördern, bei denen sichergestellt ist, dass diese auch die entsprechenden Umwelt- und
Gesundheitsverträglichkeitsanforderungen nach DIN-Norm besitzen.
Wie bereits in der aktuellen Ausschreibung für den Sportplatz Manheim–neu berücksichtigt, wird
die Verwaltung auch bei künftigen Kunstrasenplätzen nur solche Neu-Granulate zulassen, die
sowohl dem aktuellen Stand der Technik als auch strengen Umweltstandards genügen. Diese wird
durch die Anforderungen der aktuellen DIN-EN und darüber hinaus den RAL Güte- und
Prüfbestimmungen sichergestellt.
Die Verwendung von umstrittenen Recyclat-Granulaten (z. B. aus Altreifen) als Füllstoff für
Kunststoffrasensysteme war nie beabsichtigt und ist auch für künftig zu bauende Sportanlagen
ausgeschlossen.
Beschlussvorlage 665.16
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