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Beschlussvorlage (Förderung öffentlicher Sportstätten sowie Vergabe von Fördermitteln für Kunstrasenplätze hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
20.01.17, 13:16
Aktualisiert
20.01.17, 13:16
Beschlussvorlage (Förderung öffentlicher Sportstätten sowie Vergabe von Fördermitteln für Kunstrasenplätze 
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE) Beschlussvorlage (Förderung öffentlicher Sportstätten sowie Vergabe von Fördermitteln für Kunstrasenplätze 
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün Bearbeiter/in: Markus Schmidt TOP Drs.-Nr.: 665.16 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur X 06.12.2016 Bemerkungen 31.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Förderung öffentlicher Sportstätten sowie Vergabe von Fördermitteln für Kunstrasenplätze hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE v. 6.12.2016 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Qualitäts- und Umweltverträglichkeitsanforderungen an Kunstrasenplätzen zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Schmidt Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Otten Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Mit Datum vom 06.12.2016 beantragt die Fraktion Die Linke, nur solche Anlagen durch städtische Mittel zu fördern, bei denen sichergestellt ist, dass diese auch die entsprechenden Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeitsanforderungen nach DIN-Norm besitzen. Wie bereits in der aktuellen Ausschreibung für den Sportplatz Manheim–neu berücksichtigt, wird die Verwaltung auch bei künftigen Kunstrasenplätzen nur solche Neu-Granulate zulassen, die sowohl dem aktuellen Stand der Technik als auch strengen Umweltstandards genügen. Diese wird durch die Anforderungen der aktuellen DIN-EN und darüber hinaus den RAL Güte- und Prüfbestimmungen sichergestellt. Die Verwendung von umstrittenen Recyclat-Granulaten (z. B. aus Altreifen) als Füllstoff für Kunststoffrasensysteme war nie beabsichtigt und ist auch für künftig zu bauende Sportanlagen ausgeschlossen. Beschlussvorlage 665.16 Seite 2