Daten
Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
23.01.17, 13:16
Aktualisiert
23.01.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeiter/in: Frau Leung
TOP
Drs.-Nr.: 46.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
31.01.2017
Haupt- und Finanzausschuss
14.02.2017
Stadtrat
21.02.2017
X
18.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Hallenbad Kerpen, Umrüstung auf LED-Beleuchtung
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 17.000,- € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
X
Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2017
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur beauftragt die Verwaltung mit der Umrüstung auf
LED-Unterwasserscheinwerfer im Hallenbad Kerpen
2. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur empfiehlt/ Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen, Mittel in Höhe von 17.000,- € in den Haushalt
2017 einzustellen.
MAßNAHME:
Hallenbad Kerpen, Umrüstung auf LED-Beleuchtung
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 24.2
Leungh
Leung
Pütgens
Schwister
Floryszak
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
.V.
Söntgen
Spürck
Seidenpfennig
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
17.000,- €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand brutto:
17.000,- €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 46.17
Seite 2
Begründung:
Gemäß Antrag der SPD-Fraktion vom 20.10.2016 ist die Umrüstung der 14 Unterwasserscheinwerfer im Hallenbad auf LED-Lampen untersucht worden. Die Unterwasserbeleuchtung im
Hallenbad Kerpen ist täglich 18,5 Stunden im Betrieb und es sind Leuchtmittel mit 200 W
installiert. Daraus ergibt sich ein Stromverbrauch von 18.907 kWh und Kosten in Höhe von
3.781,40 € im Jahr. Gemäß Angabe der Badtechniker wird pro Monat der Austausch eines
Halogen-Leuchtmittels wegen des Erreichens der Lebensdauer notwendig. Die Anschaffungskosten eines neuen Leuchtmittels belaufen sich auf ca. 85,00 €.
Der Austausch der Unterwasserscheinwerfer kostet ohne Montage 14.000,- €. Aufgrund von
Erhalt von Fördermitteln muss dieser Austausch durch eine Fachfirma erfolgen. Die Demontageund Montagezeit wird mit ca. 32 Stunden veranschlagt, in diesem Bereich liegen keine
Erfahrungen vor, so dass diese Zahl nur grob geschätzt werden kann. Bei einem Stundensatz von
46,05 € über den Elektro Hausmeistervertrag sind weitere Kosten von 1.473,60 € einzukalkulieren.
Für Unwegsamkeit, wie Erneuerung der Zuleitungen etc. werden 1.500,- als Sicherheit
veranschlagt. Die Gesamtkosten für die Umrüstung auf LED-Unterwasserscheinwerfer beläuft sich
gerundet auf 17.000,- €.
Der Stromverbrauch reduziert sich nach der Umrüstung auf überschläglich 4.254,08 kWh und die
Kosten auf ungefähr 850,00 € im Jahr. Der Austausch würde sich somit nach ca. 4,5 Jahren
amortisieren, wobei Defekte von Leuchtmitteln und Trafos nicht berücksichtigt sind. Generell kann
bei LED Leuchtmitteln von einer rund 7 fachen längeren Lebensdauer im Vergleich zu den
vorhandenen Halogenleuchtmitteln ausgegangen werden.
Für den Bereich der Unterwasserscheinwerfer können Fördermittel beantragt werden.
Die Förderung betrifft ausschließlich die Erneuerung von Altanlagen mit LED-Leuchten.
Es ist beabsichtigt, Fördermittel aus dem Programm „Klimaschutzinvestitionen in
Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten
(KSJS) vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zu
beantragen. Diese können durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben bei Innenbeleuchtung betragen.
Beschlussvorlage 46.17
Seite 3