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Beschlussvorlage (Hallenbad Kerpen, Umrüstung auf LED-Beleuchtung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
23.01.17, 13:16
Aktualisiert
23.01.17, 13:16
Beschlussvorlage (Hallenbad Kerpen, Umrüstung auf LED-Beleuchtung) Beschlussvorlage (Hallenbad Kerpen, Umrüstung auf LED-Beleuchtung) Beschlussvorlage (Hallenbad Kerpen, Umrüstung auf LED-Beleuchtung)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeiter/in: Frau Leung TOP Drs.-Nr.: 46.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur 31.01.2017 Haupt- und Finanzausschuss 14.02.2017 Stadtrat 21.02.2017 X 18.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Hallenbad Kerpen, Umrüstung auf LED-Beleuchtung Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 17.000,- € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: X Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : 2017 Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur beauftragt die Verwaltung mit der Umrüstung auf LED-Unterwasserscheinwerfer im Hallenbad Kerpen 2. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur empfiehlt/ Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen, Mittel in Höhe von 17.000,- € in den Haushalt 2017 einzustellen. MAßNAHME: Hallenbad Kerpen, Umrüstung auf LED-Beleuchtung Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 24.2 Leungh Leung Pütgens Schwister Floryszak Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro .V. Söntgen Spürck Seidenpfennig ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 17.000,- € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand brutto: 17.000,- € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 46.17 Seite 2 Begründung: Gemäß Antrag der SPD-Fraktion vom 20.10.2016 ist die Umrüstung der 14 Unterwasserscheinwerfer im Hallenbad auf LED-Lampen untersucht worden. Die Unterwasserbeleuchtung im Hallenbad Kerpen ist täglich 18,5 Stunden im Betrieb und es sind Leuchtmittel mit 200 W installiert. Daraus ergibt sich ein Stromverbrauch von 18.907 kWh und Kosten in Höhe von 3.781,40 € im Jahr. Gemäß Angabe der Badtechniker wird pro Monat der Austausch eines Halogen-Leuchtmittels wegen des Erreichens der Lebensdauer notwendig. Die Anschaffungskosten eines neuen Leuchtmittels belaufen sich auf ca. 85,00 €. Der Austausch der Unterwasserscheinwerfer kostet ohne Montage 14.000,- €. Aufgrund von Erhalt von Fördermitteln muss dieser Austausch durch eine Fachfirma erfolgen. Die Demontageund Montagezeit wird mit ca. 32 Stunden veranschlagt, in diesem Bereich liegen keine Erfahrungen vor, so dass diese Zahl nur grob geschätzt werden kann. Bei einem Stundensatz von 46,05 € über den Elektro Hausmeistervertrag sind weitere Kosten von 1.473,60 € einzukalkulieren. Für Unwegsamkeit, wie Erneuerung der Zuleitungen etc. werden 1.500,- als Sicherheit veranschlagt. Die Gesamtkosten für die Umrüstung auf LED-Unterwasserscheinwerfer beläuft sich gerundet auf 17.000,- €. Der Stromverbrauch reduziert sich nach der Umrüstung auf überschläglich 4.254,08 kWh und die Kosten auf ungefähr 850,00 € im Jahr. Der Austausch würde sich somit nach ca. 4,5 Jahren amortisieren, wobei Defekte von Leuchtmitteln und Trafos nicht berücksichtigt sind. Generell kann bei LED Leuchtmitteln von einer rund 7 fachen längeren Lebensdauer im Vergleich zu den vorhandenen Halogenleuchtmitteln ausgegangen werden. Für den Bereich der Unterwasserscheinwerfer können Fördermittel beantragt werden. Die Förderung betrifft ausschließlich die Erneuerung von Altanlagen mit LED-Leuchten. Es ist beabsichtigt, Fördermittel aus dem Programm „Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten (KSJS) vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zu beantragen. Diese können durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Innenbeleuchtung betragen. Beschlussvorlage 46.17 Seite 3