Daten
Kommune
Kerpen
Größe
116 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
24.01.17, 11:10
Aktualisiert
24.01.17, 11:10
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport, Städtepartnerschaft und Tourismus
Bearbeiter: Detlev Geratz
TOP
Drs.-Nr.: 514.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
31.01.2017
Haupt- und Finanzausschuss
14.02.2017
Stadtrat
21.02.2017
X
19.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt
Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der sachkundigen
Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen;
hier: Satzungsüberarbeitung und Änderung der Gebührentarife;
Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf siehe nächste Seite
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Geratz
Geratz
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
i.V.
Söntgen
Spürck
Seidenpfennig
Beschlussentwurf:
Auf Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur und des Haupt- und
Finanzausschusses beschließt der Stadtrat die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen,
Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der Sachkundigen Aufsichtsperson sowie
Sonderleistungen.
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Begründung:
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 09.11.2010 die Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen beschlossen, letztmalig wurde
diese am 03.07.2012 geändert.
Von dieser Änderung wurden jedoch die Kerpener Vereine ausgenommen.
In Anbetracht der finanziellen Lage der Kolpingstadt ist es notwendig, die bislang geltenden
Gebühren zu überarbeiten.
Die Erhöhung gilt für einmalige sowie auch für regelmäßige Nutzungen.
Neben der Änderung bei den Fest- und Mehrzweckhallen sind auch die Schulen, Aulen, Mensen
sowie das soziokulturelle Zentrum betroffen.
I. Gebührenpflicht
Die bestehende Gebührensatzung wurde dahingehend geändert, dass Regressansprüche gegen
über dem Antragsteller gestellt werden können, sofern eine genehmigte Veranstaltung nicht
spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich abgesagt worden ist.
II. Fest- und Mehrzweckhallen, Schulen, Aulen, Mensen sowie das soziokulturelle Zentrum
Für die Fest- und Mehrzweckhallen, Schulen, Aulen, Mensen sowie für das soziokulturelle
Zentrum schlagen wir eine 25%ige Erhöhung der Nutzungsgebühren vor.
An der bisherigen Dreiteilung der Nutzungsgebühren für die Fest- und Mehrzweckhallen in
1. Vereine aus dem Stadtgebiet
2. Privatpersonen aus dem Stadtgebiet
3. Privatpersonen und Vereine außerhalb des Stadtgebietes und Firmen innerhalb und
außerhalb des Stadtgebietes
wird festgehalten.
Ausgenommen von dieser Erhöhung für die Fest- und Mehrzweckhallen sind jedoch die unter der
v. g. Ziffer 3 genannten Gruppe.
Wir sehen dort von einer Erhöhung ab, da die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, dass ein
höherer Preis auf dem Markt nicht erzielt werden kann und wir uns bereits dort in einem sehr
hohen Preissegment befinden.
III Anpassung der Gebühren der MZH Horrem, Sindorf und Blatzheim an die Jahnhalle
Des Weiteren wird vorgeschlagen, auch für die v. g. Mehrzweckhallen eine weitere Unterteilung
vorzunehmen.
Die MZH Horrem, Sindorf und Blatzheim sind vom genehmigten unbestuhlten
Personenaufkommen größer als die Jahnhalle und sollen künftig entsprechend der Jahnhalle
veranschlagt werden. Insgesamt ist eine Vergleichbarkeit nach Auffassung der Verwaltung
durchaus gegeben, obwohl in den Hallen in Sindorf und Blatzheim (Horrem hat eine feste Bühne)
keine feste Bühne vorhanden ist.
So darf
die MZH Horrem (mit fester Bühne) 666 Besucher
die MZH Sindorf 1.000 Personen und
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die MZH Blatzheim 800 Personen aufnehmen.
Die Jahnhalle (mit fester Bühne) hat eine Genehmigung für 650Personen
Im Übrigen lässt sich sehr schnell mit beweglichen Bühnenelementen eine flexible Bühne in den
MZH herstellen.
IV. Bodenbeläge in den Mehrzweckhallen
Zum Schutz der Bodenbeläge in den MZH musste bislang grundsätzlich eine Matte ausgelegt
werden.
Die bisherige Regelung soll z. B. dahingehend überarbeitet werden, dass bei Ausstellungen auf
ein Auslegen verzichtet werden soll.
Auch soll künftig verstärkt darauf geachtet werden, dass Tisch- und Stuhlbeine mit einer
entsprechenden Schutzkappe versehen werden, um Druckstellen bzw. Beschädigungen im
Bodenbelag zu verhindern.
Vor Beginn einer Veranstaltung wird u.a. eine eingehende Bodenkontrolle stattfinden, das
Ergebnis wird hierzu schriftlich festgehalten. Nach Veranstaltungsende werden entsprechende
Mängel festgehalten und ggf. auf Kosten des Nutzers behoben.
V. Gebührenbefreiung
Wie bislang soll eine Gebührenbefreiung für kulturelle Jugendveranstaltungen der Kerpener
Vereine und Institutionen nebst Mobiliar so wie auch für die Nutzungen der freiwilligen Feuerwehr
und des DRK weiterhin gelten.
Die Befreiung gilt auch für Veranstaltungen des Ortsvorstehers, die im Auftrage der Verwaltung
durchgeführt werden.
Der Transport des Mobiliars muss durch den Nutzer sichergestellt werden.
Auch sollen künftig Benefizveranstaltungen sowie Veranstaltungen, für die ein besonderes
öffentliches Interesse besteht, hiervon ausgenommen werden.
Darüber hinaus soll Klarheit hinsichtlich der Frage geschaffen werden, wer von der Erhebung der
Gebühren befreit ist.
Bislang wurde von der Erhebung z. B. für das Job- Center, Polizei und ähnlicher staatliche
Einrichtung abgesehen.
Für den v. g. Personenkreis soll künftig der Vereinssatz der jeweiligen Halle erhoben werden.
VI. Reinigungspauschale für Vereine
Hinsichtlich der Reinigung der Fest- und Mehrzweckhallen haben die Vereine die Möglichkeit, die
Hallen mit eigenen Kräften zu reinigen, das Reinigungsmaterial wurde bislang kostenfrei durch die
Stadt zur Verfügung gestellt.
Sonstige Nutzer müssen eine Firma mit der Reinigung beauftragen.
Um künftig die Kosten verursachungsgerecht zuzuordnen, soll eine Reinigungspauschale von 20,€ je Veranstaltung von den ortsansässigen Vereine erhoben werden.
VII. Grillhütten
Des Weiteren ist eine moderate Erhöhung der Mietzahlung für Grillhütten vorgesehen.
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So sollen diese um 15,-€ von 40,-€ auf 55,-€ bzw. von 50,-€ auf 65,-€ erhöht werden.
Für den Hüttenwart erhöht sich die Vergütung um 5,-€ auf 20,-€
VIII Gebührenpflichtige Sonderleistungen der Verwaltung
Darüber hinaus sollen für Sonderleistungen, die die Verwaltung anbietet, Gebühren erhoben
werden. Hierzu fehlte bislang eine Ermächtigungsgrundlage.
Beispielhaft ist folgendes zu nennen:
Sofern ein Mitarbeiter der Verwaltung die Tontechnik bedient, soll für diese Leistung künftig eine
Gebühr von 25,-€ pro Stunde und für die Abnahme von Bühnenteilen pauschal 30,-€ in Ansatz
gebracht werden.
IX Vermietung von Räumlichkeiten in der Erfthalle
Mit dieser Änderung wird die Ermächtigungsgrundlage geschaffen, auch für Keller- oder sonstige
Räume eine Gebühr zu erheben.
Für das alte Restaurant wird die Gebühr von 240,-€ auf 150,-€ gesenkt, um so auch die
Vermarktungsmöglichkeit zu erhöhen.
Darüber hinaus wurde auch eine rechtliche Möglichkeit geschaffen, dass alte Restaurant auf
Dauer zu vermieten.
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