Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der sachkundigen Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen; hier: Satzungsüberarbeitung und Änderung der Gebührentarife; Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
116 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
24.01.17, 11:10
Aktualisiert
24.01.17, 11:10
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der sachkundigen Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen;
hier: Satzungsüberarbeitung und Änderung der Gebührentarife; 

Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der sachkundigen Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen;
hier: Satzungsüberarbeitung und Änderung der Gebührentarife; 

Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der sachkundigen Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen;
hier: Satzungsüberarbeitung und Änderung der Gebührentarife; 

Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der sachkundigen Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen;
hier: Satzungsüberarbeitung und Änderung der Gebührentarife; 

Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der sachkundigen Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen;
hier: Satzungsüberarbeitung und Änderung der Gebührentarife; 

Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen)

öffnen download melden Dateigröße: 116 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport, Städtepartnerschaft und Tourismus Bearbeiter: Detlev Geratz TOP Drs.-Nr.: 514.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur 31.01.2017 Haupt- und Finanzausschuss 14.02.2017 Stadtrat 21.02.2017 X 19.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der sachkundigen Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen; hier: Satzungsüberarbeitung und Änderung der Gebührentarife; Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf siehe nächste Seite Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Geratz Geratz Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro i.V. Söntgen Spürck Seidenpfennig Beschlussentwurf: Auf Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der Sachkundigen Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen. Beschlussvorlage 514.16 Seite 2 Begründung: Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 09.11.2010 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen beschlossen, letztmalig wurde diese am 03.07.2012 geändert. Von dieser Änderung wurden jedoch die Kerpener Vereine ausgenommen. In Anbetracht der finanziellen Lage der Kolpingstadt ist es notwendig, die bislang geltenden Gebühren zu überarbeiten. Die Erhöhung gilt für einmalige sowie auch für regelmäßige Nutzungen. Neben der Änderung bei den Fest- und Mehrzweckhallen sind auch die Schulen, Aulen, Mensen sowie das soziokulturelle Zentrum betroffen. I. Gebührenpflicht Die bestehende Gebührensatzung wurde dahingehend geändert, dass Regressansprüche gegen über dem Antragsteller gestellt werden können, sofern eine genehmigte Veranstaltung nicht spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich abgesagt worden ist. II. Fest- und Mehrzweckhallen, Schulen, Aulen, Mensen sowie das soziokulturelle Zentrum Für die Fest- und Mehrzweckhallen, Schulen, Aulen, Mensen sowie für das soziokulturelle Zentrum schlagen wir eine 25%ige Erhöhung der Nutzungsgebühren vor. An der bisherigen Dreiteilung der Nutzungsgebühren für die Fest- und Mehrzweckhallen in 1. Vereine aus dem Stadtgebiet 2. Privatpersonen aus dem Stadtgebiet 3. Privatpersonen und Vereine außerhalb des Stadtgebietes und Firmen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes wird festgehalten. Ausgenommen von dieser Erhöhung für die Fest- und Mehrzweckhallen sind jedoch die unter der v. g. Ziffer 3 genannten Gruppe. Wir sehen dort von einer Erhöhung ab, da die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, dass ein höherer Preis auf dem Markt nicht erzielt werden kann und wir uns bereits dort in einem sehr hohen Preissegment befinden. III Anpassung der Gebühren der MZH Horrem, Sindorf und Blatzheim an die Jahnhalle Des Weiteren wird vorgeschlagen, auch für die v. g. Mehrzweckhallen eine weitere Unterteilung vorzunehmen. Die MZH Horrem, Sindorf und Blatzheim sind vom genehmigten unbestuhlten Personenaufkommen größer als die Jahnhalle und sollen künftig entsprechend der Jahnhalle veranschlagt werden. Insgesamt ist eine Vergleichbarkeit nach Auffassung der Verwaltung durchaus gegeben, obwohl in den Hallen in Sindorf und Blatzheim (Horrem hat eine feste Bühne) keine feste Bühne vorhanden ist. So darf die MZH Horrem (mit fester Bühne) 666 Besucher die MZH Sindorf 1.000 Personen und Beschlussvorlage 514.16 Seite 3 die MZH Blatzheim 800 Personen aufnehmen. Die Jahnhalle (mit fester Bühne) hat eine Genehmigung für 650Personen Im Übrigen lässt sich sehr schnell mit beweglichen Bühnenelementen eine flexible Bühne in den MZH herstellen. IV. Bodenbeläge in den Mehrzweckhallen Zum Schutz der Bodenbeläge in den MZH musste bislang grundsätzlich eine Matte ausgelegt werden. Die bisherige Regelung soll z. B. dahingehend überarbeitet werden, dass bei Ausstellungen auf ein Auslegen verzichtet werden soll. Auch soll künftig verstärkt darauf geachtet werden, dass Tisch- und Stuhlbeine mit einer entsprechenden Schutzkappe versehen werden, um Druckstellen bzw. Beschädigungen im Bodenbelag zu verhindern. Vor Beginn einer Veranstaltung wird u.a. eine eingehende Bodenkontrolle stattfinden, das Ergebnis wird hierzu schriftlich festgehalten. Nach Veranstaltungsende werden entsprechende Mängel festgehalten und ggf. auf Kosten des Nutzers behoben. V. Gebührenbefreiung Wie bislang soll eine Gebührenbefreiung für kulturelle Jugendveranstaltungen der Kerpener Vereine und Institutionen nebst Mobiliar so wie auch für die Nutzungen der freiwilligen Feuerwehr und des DRK weiterhin gelten. Die Befreiung gilt auch für Veranstaltungen des Ortsvorstehers, die im Auftrage der Verwaltung durchgeführt werden. Der Transport des Mobiliars muss durch den Nutzer sichergestellt werden. Auch sollen künftig Benefizveranstaltungen sowie Veranstaltungen, für die ein besonderes öffentliches Interesse besteht, hiervon ausgenommen werden. Darüber hinaus soll Klarheit hinsichtlich der Frage geschaffen werden, wer von der Erhebung der Gebühren befreit ist. Bislang wurde von der Erhebung z. B. für das Job- Center, Polizei und ähnlicher staatliche Einrichtung abgesehen. Für den v. g. Personenkreis soll künftig der Vereinssatz der jeweiligen Halle erhoben werden. VI. Reinigungspauschale für Vereine Hinsichtlich der Reinigung der Fest- und Mehrzweckhallen haben die Vereine die Möglichkeit, die Hallen mit eigenen Kräften zu reinigen, das Reinigungsmaterial wurde bislang kostenfrei durch die Stadt zur Verfügung gestellt. Sonstige Nutzer müssen eine Firma mit der Reinigung beauftragen. Um künftig die Kosten verursachungsgerecht zuzuordnen, soll eine Reinigungspauschale von 20,€ je Veranstaltung von den ortsansässigen Vereine erhoben werden. VII. Grillhütten Des Weiteren ist eine moderate Erhöhung der Mietzahlung für Grillhütten vorgesehen. Beschlussvorlage 514.16 Seite 4 So sollen diese um 15,-€ von 40,-€ auf 55,-€ bzw. von 50,-€ auf 65,-€ erhöht werden. Für den Hüttenwart erhöht sich die Vergütung um 5,-€ auf 20,-€ VIII Gebührenpflichtige Sonderleistungen der Verwaltung Darüber hinaus sollen für Sonderleistungen, die die Verwaltung anbietet, Gebühren erhoben werden. Hierzu fehlte bislang eine Ermächtigungsgrundlage. Beispielhaft ist folgendes zu nennen: Sofern ein Mitarbeiter der Verwaltung die Tontechnik bedient, soll für diese Leistung künftig eine Gebühr von 25,-€ pro Stunde und für die Abnahme von Bühnenteilen pauschal 30,-€ in Ansatz gebracht werden. IX Vermietung von Räumlichkeiten in der Erfthalle Mit dieser Änderung wird die Ermächtigungsgrundlage geschaffen, auch für Keller- oder sonstige Räume eine Gebühr zu erheben. Für das alte Restaurant wird die Gebühr von 240,-€ auf 150,-€ gesenkt, um so auch die Vermarktungsmöglichkeit zu erhöhen. Darüber hinaus wurde auch eine rechtliche Möglichkeit geschaffen, dass alte Restaurant auf Dauer zu vermieten. Beschlussvorlage 514.16 Seite 5