Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
01.02.2017
Erstellt
24.01.17, 08:27
Aktualisiert
24.01.17, 15:45
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: IB / Integrationsbeauftragte
Bearbeiter/in: Annette Seiche
TOP
Drs.-Nr.: 43.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Integrationsrat
X
17.01.2017
Bemerkungen
01.02.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Haushalt 2017, hier: Teilbereiche Integration sowie Leistungen für Asylbewerber und
soziale Einrichtungen für Asylbewerber, abgelehnte und Bürgerkriegsflüchtlinge
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Integrationsrat empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Kolpingstadt
Kerpen, die in der Anlage dargestellten Haushaltsmittel gemäß dem Haushaltsplanentwurf und
den nachfolgenden Erläuterungen bereitzustellen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Seiche
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Beriere
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die Ansätze sind gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 unverändert eingebracht worden. Es wurde
im vorletzten Jahr ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt und insofern ist mit den Ressourcen
äußerst sparsam umzugehen.
Allerdings stellen die im Jahr 2015 eklatant gestiegenen Flüchtlingszahlen die Kolpingstadt nach
wie vor vor große Herausforderungen. Im Jahr 2015 wurden die Quartiersmittel aufgeteilt und in
mehreren Quartieren eingesetzt, insbesondere zur Verbreiterung der Deutschförderung. Dadurch
musste auf einige Kurse im Quartier Buchenhöhe (Computerkurse, Fitmachen gegen rechte Hetze
und Ausgrenzung) verzichtet werden. Auch in den künftigen Jahren werden die
Quartierfördermittel entsprechend dem tatsächlichen Bedarf in den unterstützungsbedürftigen
Sozialräumen eingesetzt.
Gegenüber 2015 sind die Flüchtlingszuweisungen im Jahr 2016 moderat geblieben. Die
Kolpingstadt hat die Zeit genutzt, um sich bezüglich der Unterbringung auch größerer
Zuweisungskontingente gut aufzustellen. Nach wie vor kann mit Blick auf die weltweiten
Krisenherde hinsichtlich weiterer Flüchtlingsströme keinerlei belastbare Prognose aufgestellt
werden. Inwieweit der Vertrag zwischen der Türkei und den Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union die weitere zwischenstaatliche Entwicklung überdauert, ist nicht einschätzbar. Auch die
Präsidentenwahl in den USA lässt keine Bewertung künftiger transnationaler Stabilität zu.
Die sprachliche, soziale und kulturelle Eingliederung der Kerpen zugewiesenen Asylsuchenden
muss gefördert und begleitet werden. An Schulen und in Kitas sind Zusatzangebote aufgelegt
worden; es werden auch mehr Trainings für ehrenamtliche Eingliederungsbegleiter und Kümmerer
durchgeführt. Eine Erhöhung der Ansätze ist für 2017 nicht erforderlich, weil zum einen die BollStiftung die sprachliche Integration der zugewanderten Kinder an Kerpener Grundschulen in den
Jahren 2016 und 2017 finanziell unterstützt. Das Projekt „Deutsch macht heimisch“ ist über die
Kreisgrenzen hinweg bekannt geworden und findet bei den Schulen lebhaften Anklang.
Zum anderen fördert das Land im Rahmen des KOMM-AN NRW Förderkonzepts die Tätigkeit
ehrenamtlicher Flüchtlingsbegleiter und -begleiterinnen. Im Jahr 2016 wurden von der
Kolpingstadt via Kommunales Integrationszentrum beim Rhein-Erft-Kreis hierfür rund 26.900 €
vereinnahmt und verwendet, im Jahr 2017 werden es rund 24.000 € sein. Den „Kümmerern“
werden zum einen zur Aufwandsentschädigung Pauschalen gezahlt, zum anderen gibt es
Leistungen für erteilte niedrigschwellige Kurse sowie für die Herrichtung von Räumen für
Flüchtlingstreffstrukturen.
Die Erläuterungen zu den Haushaltsansätzen in den Bereichen Leistungen und soziale
Einrichtungen für Asylsuchende und weitere Unterzubringende sind aus dem Vorbericht zum
Haushaltsplanentwurf S. 40 ff. entnommen und befinden sich in der Anlage zu dieser Vorlage, der
Übersicht über die Mittelveranschlagungen.
Beschlussvorlage 43.17
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