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Beschlussvorlage (Haushalt 2017, hier: Teilbereiche Integration sowie Leistungen für Asylbewerber und soziale Einrichtungen für Asylbewerber, abgelehnte und Bürgerkriegsflüchtlinge)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
01.02.2017
Erstellt
24.01.17, 08:27
Aktualisiert
24.01.17, 15:45
Beschlussvorlage (Haushalt 2017, hier: Teilbereiche Integration sowie Leistungen für Asylbewerber und soziale Einrichtungen für Asylbewerber, abgelehnte und Bürgerkriegsflüchtlinge) Beschlussvorlage (Haushalt 2017, hier: Teilbereiche Integration sowie Leistungen für Asylbewerber und soziale Einrichtungen für Asylbewerber, abgelehnte und Bürgerkriegsflüchtlinge)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: IB / Integrationsbeauftragte Bearbeiter/in: Annette Seiche TOP Drs.-Nr.: 43.17 Datum : Beratungsfolge Termin Integrationsrat X 17.01.2017 Bemerkungen 01.02.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Haushalt 2017, hier: Teilbereiche Integration sowie Leistungen für Asylbewerber und soziale Einrichtungen für Asylbewerber, abgelehnte und Bürgerkriegsflüchtlinge X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Integrationsrat empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Kolpingstadt Kerpen, die in der Anlage dargestellten Haushaltsmittel gemäß dem Haushaltsplanentwurf und den nachfolgenden Erläuterungen bereitzustellen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Seiche Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Beriere Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Die Ansätze sind gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 unverändert eingebracht worden. Es wurde im vorletzten Jahr ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt und insofern ist mit den Ressourcen äußerst sparsam umzugehen. Allerdings stellen die im Jahr 2015 eklatant gestiegenen Flüchtlingszahlen die Kolpingstadt nach wie vor vor große Herausforderungen. Im Jahr 2015 wurden die Quartiersmittel aufgeteilt und in mehreren Quartieren eingesetzt, insbesondere zur Verbreiterung der Deutschförderung. Dadurch musste auf einige Kurse im Quartier Buchenhöhe (Computerkurse, Fitmachen gegen rechte Hetze und Ausgrenzung) verzichtet werden. Auch in den künftigen Jahren werden die Quartierfördermittel entsprechend dem tatsächlichen Bedarf in den unterstützungsbedürftigen Sozialräumen eingesetzt. Gegenüber 2015 sind die Flüchtlingszuweisungen im Jahr 2016 moderat geblieben. Die Kolpingstadt hat die Zeit genutzt, um sich bezüglich der Unterbringung auch größerer Zuweisungskontingente gut aufzustellen. Nach wie vor kann mit Blick auf die weltweiten Krisenherde hinsichtlich weiterer Flüchtlingsströme keinerlei belastbare Prognose aufgestellt werden. Inwieweit der Vertrag zwischen der Türkei und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die weitere zwischenstaatliche Entwicklung überdauert, ist nicht einschätzbar. Auch die Präsidentenwahl in den USA lässt keine Bewertung künftiger transnationaler Stabilität zu. Die sprachliche, soziale und kulturelle Eingliederung der Kerpen zugewiesenen Asylsuchenden muss gefördert und begleitet werden. An Schulen und in Kitas sind Zusatzangebote aufgelegt worden; es werden auch mehr Trainings für ehrenamtliche Eingliederungsbegleiter und Kümmerer durchgeführt. Eine Erhöhung der Ansätze ist für 2017 nicht erforderlich, weil zum einen die BollStiftung die sprachliche Integration der zugewanderten Kinder an Kerpener Grundschulen in den Jahren 2016 und 2017 finanziell unterstützt. Das Projekt „Deutsch macht heimisch“ ist über die Kreisgrenzen hinweg bekannt geworden und findet bei den Schulen lebhaften Anklang. Zum anderen fördert das Land im Rahmen des KOMM-AN NRW Förderkonzepts die Tätigkeit ehrenamtlicher Flüchtlingsbegleiter und -begleiterinnen. Im Jahr 2016 wurden von der Kolpingstadt via Kommunales Integrationszentrum beim Rhein-Erft-Kreis hierfür rund 26.900 € vereinnahmt und verwendet, im Jahr 2017 werden es rund 24.000 € sein. Den „Kümmerern“ werden zum einen zur Aufwandsentschädigung Pauschalen gezahlt, zum anderen gibt es Leistungen für erteilte niedrigschwellige Kurse sowie für die Herrichtung von Räumen für Flüchtlingstreffstrukturen. Die Erläuterungen zu den Haushaltsansätzen in den Bereichen Leistungen und soziale Einrichtungen für Asylsuchende und weitere Unterzubringende sind aus dem Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf S. 40 ff. entnommen und befinden sich in der Anlage zu dieser Vorlage, der Übersicht über die Mittelveranschlagungen. Beschlussvorlage 43.17 Seite 2