Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Sindorf; hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
157 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
27.01.17, 13:16
Aktualisiert
27.01.17, 13:16
Beschlussvorlage (VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Sindorf; 
hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages) Beschlussvorlage (VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Sindorf; 
hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages) Beschlussvorlage (VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Sindorf; 
hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages) Beschlussvorlage (VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Sindorf; 
hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages)

öffnen download melden Dateigröße: 157 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Baumanagement Bearbeiter/in: Detlef Habicht TOP Drs.-Nr.: 700.16 Datum: Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 07.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss 14.02.2017 Stadtrat 21.02.2017 X 10.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Sindorf; hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4.500 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss eines Durchführungsvertrages (siehe Anlage) mit der Firma ProLogis Germany CXII B.V., vertreten durch Directeur Christian NickelsTeske, Symphony Offices, Gustav Mahlerplein 17-21, 1082 MS Amsterdam, Niederlande für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Sindorf. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Habicht Schwister Vaaßen Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 4.500 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4.500 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 4.500 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 700.16 Seite 2 Begründung: Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 „Hahner Äcker West“ liegt im Süden des Stadtteils Sindorf, in unmittelbarer Nähe zu den Gewerbegebieten "Hahner Äcker Ost", "Europaring" und "Dickenbuschfeld-Ost". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI Nr. 359 "Hahner Äcker West" umfasst dabei im Wesentlichen das Flurstück 183, Flur 5, Gemarkung Kerpen der Gemeinde Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet das Flurstück 182 und Flurstück 25 sowie Teile des Flurstückes 160 (beide Flur 5, Gemarkung Kerpen, Gemeinde Kerpen) und Teilflächen der K 39 und der Daimlerstraße, welche auf der Flur 18, Gemarkung Sindorf der Gemeinde Kerpen liegen. Die überwiegenden Flächen des Plangebietes werden derzeit als Ackerfläche genutzt. Die detaillierte Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan in der Anlage 2 des Durchführungsvertrages zu entnehmen. Das übergeordnete Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtliche Grundlage zum Bau eines GE-Gebietes und zur verkehrlichen Anbindung des Gebietes an die K 39 zu schaffen. Die Firma Prologis plant als Bauherr auf dem Grundstück eine schlüsselfertige Logistikanlage inklusive aller notwendigen Infrastrukturmaßnahmen und Außenanlagen zu errichten. Maßgeblicher Initiator dieses Vorhabens ist die bereits in Kerpen ansässige Fa. Computacenter, welche die Logistikflächen „Units 1-3“ langfristig vom Vorhabenträger anmieten wird. Darüber hinaus benötigt die Fa. Computacenter ein neues Bürogebäude, welches ebenfalls zentraler Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist. Diesbezüglich ist im Moment beabsichtigt, dass die Fa. Computacenter die hierfür erforderlichen Flächen zu gegebener Zeit erwirbt und das Bürogebäude im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes von einem Dritten entwickeln lässt. Die zu den vorgenannten Planvorhaben zwischen dem Vorhabenträger und der Fa. Computacenter getroffenen Absprachen sind im Letter of Intent im April 2016 (vgl. Anlage B) und im 1. Nachtrag zum Letter of Intent im Dezember 2016 (vgl. Anlage C) schriftlich formuliert worden. Mit einer Umsetzung des im Durchführungsvertrages detailliert dargestellten Vorhabens kann sichergestellt werden, dass das Unternehmen Computacenter langfristig am Standort Kerpen gehalten wird und somit ca. 700 Arbeitsplätze in der Kolpingstadt Kerpen erhalten bleiben. Zur nachhaltigen Erschließung des Plangebietes ist u. a. die Anbindung der o. g. Grundstücke an das heutige öffentliche Straßennetz im Bereich der K 39 (Europaring) erforderlich. Da die Kolpingstadt Kerpen für die K 39 nicht Straßenbaulastträger ist, muss zur Umsetzung der hierfür erforderlichen Umbau- und Anpassungsmaßnahmen an dieser Straße eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Kolpingstadt Kerpen und dem Rhein-Erft-Kreis als zuständigen Straßenbaulastträger abgeschlossen werden. Der Vorhabenträger verpflichtet sich deshalb u. a. im Durchführungsvertrag dazu, in diese Verwaltungsvereinbarung an die Stelle der Kolpingstadt Kerpen zu treten und alle Rechte und Pflichten aus dieser Verwaltungsvereinbarung zu übernehmen, insbesondere auf der Grundlage der vom Rhein-Erft-Kreis genehmigten Ausführungsplanung alle dort genannten Anlagen zu errichten, sowie alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen. Mit dem Abschluss dieses Durchführungsvertrages verpflichtet sich der Vorhabenträger weiterhin verbindlich dazu, neben der Herstellung der privaten Erschließungsanlagen, auch alle öffentlichen Erschließungsanlagen, die zur Anbindung und Realisierung des Vorhabens erforderlich werden, auf eigene Kosten erstmalig herzustellen bzw. alle ggfls. in diesem Zusammenhang anfallenden Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen. Um eine Umsetzung des Vorhabens unter Berücksichtigung der o. g. Ziele zu ermöglichen und zu Beschlussvorlage 700.16 Seite 3 sichern, soll der in der Anlage A beigefügte Entwurf des Durchführungsvertrages zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Firma ProLogis Germany CXII B.V., vertreten durch Directeur Christian Nickels-Teske, Symphony Offices, Gustav Mahlerplein 17-21, 1082 MS Amsterdam, Niederlande abgeschlossen werden. Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 700.16 Seite 4