Daten
Kommune
Kerpen
Größe
157 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
27.01.17, 13:16
Aktualisiert
27.01.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Baumanagement
Bearbeiter/in: Detlef Habicht
TOP
Drs.-Nr.: 700.16
Datum:
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
07.02.2017
Haupt- und Finanzausschuss
14.02.2017
Stadtrat
21.02.2017
X
10.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Sindorf;
hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4.500 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der
Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss eines Durchführungsvertrages (siehe
Anlage) mit der Firma ProLogis Germany CXII B.V., vertreten durch Directeur Christian NickelsTeske, Symphony Offices, Gustav Mahlerplein 17-21, 1082 MS Amsterdam, Niederlande für den
Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil
Sindorf.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Habicht
Schwister
Vaaßen
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
4.500 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4.500 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
4.500 €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
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Begründung:
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 „Hahner Äcker West“ liegt
im Süden des Stadtteils Sindorf, in unmittelbarer Nähe zu den Gewerbegebieten "Hahner Äcker
Ost", "Europaring" und "Dickenbuschfeld-Ost". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI Nr.
359 "Hahner Äcker West" umfasst dabei im Wesentlichen das Flurstück 183, Flur 5, Gemarkung
Kerpen der Gemeinde Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet das Flurstück 182 und
Flurstück 25 sowie Teile des Flurstückes 160 (beide Flur 5, Gemarkung Kerpen, Gemeinde
Kerpen) und Teilflächen der K 39 und der Daimlerstraße, welche auf der Flur 18, Gemarkung
Sindorf der Gemeinde Kerpen liegen. Die überwiegenden Flächen des Plangebietes werden
derzeit als Ackerfläche genutzt. Die detaillierte Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan in
der Anlage 2 des Durchführungsvertrages zu entnehmen.
Das übergeordnete Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die
planungsrechtliche Grundlage zum Bau eines GE-Gebietes und zur verkehrlichen Anbindung des
Gebietes an die K 39 zu schaffen.
Die Firma Prologis plant als Bauherr auf dem Grundstück eine schlüsselfertige Logistikanlage
inklusive aller notwendigen Infrastrukturmaßnahmen und Außenanlagen zu errichten.
Maßgeblicher Initiator dieses Vorhabens ist die bereits in Kerpen ansässige Fa. Computacenter,
welche die Logistikflächen „Units 1-3“ langfristig vom Vorhabenträger anmieten wird. Darüber
hinaus benötigt die Fa. Computacenter ein neues Bürogebäude, welches ebenfalls zentraler
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist. Diesbezüglich ist im Moment
beabsichtigt, dass die Fa. Computacenter die hierfür erforderlichen Flächen zu gegebener Zeit
erwirbt und das Bürogebäude im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes von einem
Dritten entwickeln lässt.
Die zu den vorgenannten Planvorhaben zwischen dem Vorhabenträger und der Fa.
Computacenter getroffenen Absprachen sind im Letter of Intent im April 2016 (vgl. Anlage B) und
im 1. Nachtrag zum Letter of Intent im Dezember 2016 (vgl. Anlage C) schriftlich formuliert
worden.
Mit einer Umsetzung des im Durchführungsvertrages detailliert dargestellten Vorhabens kann
sichergestellt werden, dass das Unternehmen Computacenter langfristig am Standort Kerpen
gehalten wird und somit ca. 700 Arbeitsplätze in der Kolpingstadt Kerpen erhalten bleiben.
Zur nachhaltigen Erschließung des Plangebietes ist u. a. die Anbindung der o. g. Grundstücke an
das heutige öffentliche Straßennetz im Bereich der K 39 (Europaring) erforderlich. Da die
Kolpingstadt Kerpen für die K 39 nicht Straßenbaulastträger ist, muss zur Umsetzung der hierfür
erforderlichen Umbau- und Anpassungsmaßnahmen an dieser Straße eine
Verwaltungsvereinbarung zwischen der Kolpingstadt Kerpen und dem Rhein-Erft-Kreis als
zuständigen Straßenbaulastträger abgeschlossen werden. Der Vorhabenträger verpflichtet sich
deshalb u. a. im Durchführungsvertrag dazu, in diese Verwaltungsvereinbarung an die Stelle der
Kolpingstadt Kerpen zu treten und alle Rechte und Pflichten aus dieser Verwaltungsvereinbarung
zu übernehmen, insbesondere auf der Grundlage der vom Rhein-Erft-Kreis genehmigten
Ausführungsplanung alle dort genannten Anlagen zu errichten, sowie alle in diesem
Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen.
Mit dem Abschluss dieses Durchführungsvertrages verpflichtet sich der Vorhabenträger weiterhin
verbindlich dazu, neben der Herstellung der privaten Erschließungsanlagen, auch alle öffentlichen
Erschließungsanlagen, die zur Anbindung und Realisierung des Vorhabens erforderlich werden,
auf eigene Kosten erstmalig herzustellen bzw. alle ggfls. in diesem Zusammenhang anfallenden
Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen.
Um eine Umsetzung des Vorhabens unter Berücksichtigung der o. g. Ziele zu ermöglichen und zu
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sichern, soll der in der Anlage A beigefügte Entwurf des Durchführungsvertrages zwischen der
Kolpingstadt Kerpen und der Firma ProLogis Germany CXII B.V., vertreten durch Directeur
Christian Nickels-Teske, Symphony Offices, Gustav Mahlerplein 17-21, 1082 MS Amsterdam,
Niederlande abgeschlossen werden.
Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf.
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