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Beschlussvorlage (Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk" und zum Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorferstraße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
165 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
27.01.17, 13:16
Aktualisiert
27.01.17, 13:16
Beschlussvorlage (Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk" und zum Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorferstraße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf) Beschlussvorlage (Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk" und zum Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorferstraße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf) Beschlussvorlage (Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk" und zum Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorferstraße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf) Beschlussvorlage (Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk" und zum Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorferstraße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 18.17 Datum: 09.01.2017 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 07.02.2017 Stadtrat 21.02.2017 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk" und zum Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorferstraße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: - die Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) BauGB zur 68. Änderung des FNP und zum Bebauungsplan SI 254 A vom 17.12.2013 aufzuheben. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter Dieken Mackeprang Amtsleiter Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig 1. Lage des Plangebietes (68. Änderung des FNP) Der Wirkungsbereich der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am nordwestlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Sindorf, nördlich der Heppendorfer Straße. Der Wirkungsbereich der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Heppendorfer Straße im Osten durch die Straße „Zum Wasserwerk“ im Norden durch die Nahversorgungsmärkte im Westen durch das bestehende Einfamilienhaus an der Heppendorfer Straße und ein geplantes Einfamilienhaus, das über die Verlängerung des Glockenblumenweges realisiert werden soll. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. 2. Lage des Plangebietes (Bebauungsplan SI 254 A) Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt am nordwestlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Sindorf, nördlich der Heppendorfer Straße / westlich der Straße "Zum Wasserwerk". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Heppendorfer Straße im Osten durch die Straße „Am Wasserwerk“ im Norden durch die Nahversorgungsmärkte im Westen durch den Bebauungsplan SI 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Beschlussvorlage 18.17 Seite 2 Begründung: 1. Ziel und Zweck der Planung 1.1. 68. Änderung des Flächennutzungsplanes „Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk“ Ziel und Zweck der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ zu schaffen. Ziel ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Widmung „Altenpflegeheim“. Im Bebauungsplan SI 254 A soll die planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung einer Alten – und Pflegeeinrichtung mit 80 Plätzen im letzten Bauabschnitt der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Vogelrutherfeld". geschaffen werden. 1.2 Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk“ Ziel der Planung ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Ansiedlung einer Alten – und Pflegeeinrichtung, sowie für eine kleinteilige Einfamilienhausbebauung im letzten Bauabschnitt der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Vogelrutherfeld". 2. Bisheriges Verfahren Für die beiden Planverfahren wurde am 17.12.2013 durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen jeweils der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wurden vom 03.02.2014 – einschließlich 28.02.2014 durchgeführt. Die beiden Planverfahren gerieten ins Stocken, da man zu der Erkenntnis gelangte, dass die Einschränkungen aufgrund der Lage des Fremdgrundstückes im Plangebiet zu groß seien. Die Planung wurde seitens des Betreibers nicht weiter verfolgt. 3. Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse Zwischenzeitlich konnte das Grundstück des privaten Eigentümers von dem Projektentwickler erworben werden. Der Erwerber beabsichtigt nun auf der Grundlage eines überarbeiteten Entwurfes an der Heppendorfer Straße in Kerpen-Sindorf eine Seniorenpflegeeinrichtung sowie betreutes Wohnen zu realisieren. Da es sich jetzt um einen Eigentümer für das gesamte Plangebiet handelt und dieser als Projektentwickler für das gesamte Vorhaben auftritt, soll der Bebauungsplan gem. § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB erneut aufgestellt werden. Aufgrund der Umstellung des Verfahrens auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Umstellung auf ein Verfahren gem. § 13a BauGB hält die Verwaltung einen erneuten Aufstellungsbeschluss sowie eine erneute frühzeitige Beteiligung für erforderlich. Die rechtskräftige 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kolpingstadt Kerpen weist für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 254 A „Wohnbaufläche“ aus. Da die geplante Seniorenpflegeeinrichtung sowie betreutes Wohnen in einem WA – Allgemeines Wohngebiet - allgemein zulässig sind, ist die Festsetzung als „Sondergebiet“ im Bebauungsplan SI 254 A nicht erforderlich. Der Bebauungsplan wird somit gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Beschlussvorlage 18.17 Seite 3 Aufgrund der o.g. Ausführungen sollen die Aufstellungsbeschlüsse vom 17.12.2013 aufgehoben werden. Gleichzeitig soll der Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk“ gefasst werden. 4. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes Anlage 2: Übersichtsplan des Bebauungsplanes SI 254 A „Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk“ Beschlussvorlage 18.17 Seite 4