Daten
Kommune
Kerpen
Größe
165 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
27.01.17, 13:16
Aktualisiert
27.01.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 18.17
Datum: 09.01.2017
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
07.02.2017
Stadtrat
21.02.2017
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk" und zum Bebauungsplan SI 254 A
"Heppendorferstraße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
-
die Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) BauGB zur 68. Änderung des FNP und zum
Bebauungsplan SI 254 A vom 17.12.2013 aufzuheben.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter
Dieken
Mackeprang
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
1.
Lage des Plangebietes (68. Änderung des FNP)
Der Wirkungsbereich der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am
nordwestlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Sindorf, nördlich der Heppendorfer
Straße.
Der Wirkungsbereich der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt
begrenzt:
-
im Süden durch die Heppendorfer Straße
im Osten durch die Straße „Zum Wasserwerk“
im Norden durch die Nahversorgungsmärkte
im Westen durch das bestehende Einfamilienhaus an der Heppendorfer Straße und
ein geplantes Einfamilienhaus, das über die Verlängerung des
Glockenblumenweges realisiert werden soll.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu
entnehmen.
2.
Lage des Plangebietes (Bebauungsplan SI 254 A)
Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt am nordwestlichen Ortsrand des Kerpener
Stadtteiles Sindorf, nördlich der Heppendorfer Straße / westlich der Straße "Zum
Wasserwerk".
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
-
im Süden durch die Heppendorfer Straße
im Osten durch die Straße „Am Wasserwerk“
im Norden durch die Nahversorgungsmärkte
im Westen durch den Bebauungsplan SI 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan zu
entnehmen.
Beschlussvorlage 18.17
Seite 2
Begründung:
1.
Ziel und Zweck der Planung
1.1.
68. Änderung des Flächennutzungsplanes „Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk“
Ziel und Zweck der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 254 A
„Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ zu schaffen. Ziel ist die Darstellung einer
Sonderbaufläche mit der Widmung „Altenpflegeheim“.
Im Bebauungsplan SI 254 A soll die planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung einer
Alten – und Pflegeeinrichtung mit 80 Plätzen im letzten Bauabschnitt der Städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme "Vogelrutherfeld". geschaffen werden.
1.2
Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk“
Ziel der Planung ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Ansiedlung
einer Alten – und Pflegeeinrichtung, sowie für eine kleinteilige Einfamilienhausbebauung im
letzten Bauabschnitt der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Vogelrutherfeld".
2.
Bisheriges Verfahren
Für die beiden Planverfahren wurde am 17.12.2013 durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen
jeweils der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem.
§ 3 (1) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wurden vom
03.02.2014 – einschließlich 28.02.2014 durchgeführt.
Die beiden Planverfahren gerieten ins Stocken, da man zu der Erkenntnis gelangte, dass
die Einschränkungen aufgrund der Lage des Fremdgrundstückes im Plangebiet zu groß
seien. Die Planung wurde seitens des Betreibers nicht weiter verfolgt.
3.
Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse
Zwischenzeitlich konnte das Grundstück des privaten Eigentümers von dem
Projektentwickler erworben werden.
Der Erwerber beabsichtigt nun auf der Grundlage eines überarbeiteten Entwurfes an der
Heppendorfer Straße in Kerpen-Sindorf eine Seniorenpflegeeinrichtung sowie betreutes
Wohnen zu realisieren.
Da es sich jetzt um einen Eigentümer für das gesamte Plangebiet handelt und dieser als
Projektentwickler für das gesamte Vorhaben auftritt, soll der Bebauungsplan gem. § 12
BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren der
Innenentwicklung gem. § 13a BauGB erneut aufgestellt werden. Aufgrund der Umstellung
des Verfahrens auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Umstellung auf ein
Verfahren gem. § 13a BauGB hält die Verwaltung einen erneuten Aufstellungsbeschluss
sowie eine erneute frühzeitige Beteiligung für erforderlich.
Die rechtskräftige 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kolpingstadt Kerpen weist
für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 254 A „Wohnbaufläche“ aus. Da die
geplante Seniorenpflegeeinrichtung sowie betreutes Wohnen in einem WA – Allgemeines
Wohngebiet - allgemein zulässig sind, ist die Festsetzung als „Sondergebiet“ im
Bebauungsplan SI 254 A nicht erforderlich. Der Bebauungsplan wird somit gem. § 8 (2)
BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Beschlussvorlage 18.17
Seite 3
Aufgrund der o.g. Ausführungen sollen die Aufstellungsbeschlüsse vom 17.12.2013
aufgehoben werden. Gleichzeitig soll der Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk“ gefasst werden.
4.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 2: Übersichtsplan des Bebauungsplanes SI 254 A „Heppendorfer Straße/Am
Wasserwerk“
Beschlussvorlage 18.17
Seite 4