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Beschlussvorlage (Ergänzung des Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen vom 05.07.2017 – hier: Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
163 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
27.01.17, 13:16
Aktualisiert
27.01.17, 13:16
Beschlussvorlage (Ergänzung des Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen vom 05.07.2017 – hier: Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen) Beschlussvorlage (Ergänzung des Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen vom 05.07.2017 – hier: Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: Jörg Mackeprang TOP Drs.-Nr.: 30.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 07.02.2017 Stadtrat 21.02.2017 X 11.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Ergänzung des Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen vom 05.07.2017 – hier: Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 05.07.2016 gefassten Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels – und Zentrenkonzept dahingehend zu ergänzen, dass: 1. für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen nur ein zentraler Versorgungsbereich im Flächennutzungsplan der Kolpingstadt Kerpen ausgewiesen wird und 2. der zentrale Versorgungsbereich im Ortsteil Brüggen im Rahmen der in Aufstellung befindlichen 75. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Eifelstraße/Heerstraße dargestellt und entwickelt wird. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mackeprang Mackeprang Held Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Aktuell wird das Einzelhandelskonzept der Kolpingstadt Kerpen fortgeschrieben und befindet sich in der Abstimmungsphase. Dem Gebiet rund um den Hubertusplatz kommt als neuer zentraler Versorgungsbereich für die Kolpingstadt Kerpen und hier für die Ortsteile Türnich, Balkhausen und Brüggen eine besondere Rolle zu. Der zentrale Versorgungsbereich Kerpen-Brüggen soll vorwiegend der Nahversorgung der Bevölkerung dienen. In den Erläuterungen zur Beschlussvorlage zum Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen, beschlossen in der Sitzung des Stadtrates am 5. Juli 2016, ist zum Standort Türnich/Brüggen/Nahversorgungszentrum ausgeführt: »In den beiden Ortsteilen Türnich und Brüggen ist aufgrund der Lage und räumlichen Verflechtungen nur ein zentraler Versorgungsbereich darstellbar/entwickelbar. « In dem Entwurf zum Einzelhandelskonzept BBE) ist festgelegt, dass der dargestellte Bereich eines zentralen Versorgungsbereiches in Brüggen (hier eines »Nahversorgungszentrum«) für die Ortsteile Türnich Balkhausen und Brüggen der einzige zentrale Versorgungsbereich bleibt. Hierdurch wird entsprechend den Ausführungen des Gutachters (BBE – Köln) die Nahversorgung im Siedlungsband Türnich/Balkhausen/Brüggen gewährleistet. Eine Steuerung des Einzelhandels im zentralen Versorgungsbereich Brüggen ist geboten, damit die heute im Siedlungsband Türnich/Balkhausen/Brüggen flächendeckend bereits vorhandenen Nahversorgungsstrukturen, u.a. am Türnicher Marktplatz, erhalten werden können. Durch die Ergänzung des Grundsatzbeschlusses vom 05.07.2016, stellt der Rat der Kolpingstadt Kerpen nunmehr eindeutig dar, dass für die Stadtteile Türnich/Balkhausen/Brüggen nur der durch die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellte, zukünftige Einzelhandelsbereich an der Heerstraße/Eifelstraße zu einem zentralen Versorgungsbereich entwickelt wird. Anlage.  Übersichtskarte zentraler Versorgungsbereich Beschlussvorlage 30.17 Seite 2