Daten
Kommune
Kerpen
Größe
163 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
27.01.17, 13:16
Aktualisiert
27.01.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: Jörg Mackeprang
TOP
Drs.-Nr.: 30.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
07.02.2017
Stadtrat
21.02.2017
X
11.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Ergänzung des Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der
Kolpingstadt Kerpen vom 05.07.2017 – hier: Festlegung eines zentralen
Versorgungsbereiches für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt den vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 05.07.2016 gefassten Grundsatzbeschluss
zum Einzelhandels – und Zentrenkonzept dahingehend zu ergänzen, dass:
1.
für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen nur ein zentraler Versorgungsbereich im
Flächennutzungsplan der Kolpingstadt Kerpen ausgewiesen wird und
2.
der zentrale Versorgungsbereich im Ortsteil Brüggen im Rahmen der in Aufstellung
befindlichen 75. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Eifelstraße/Heerstraße
dargestellt und entwickelt wird.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter
Abteilungsleiter
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mackeprang
Mackeprang
Held
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Aktuell wird das Einzelhandelskonzept der Kolpingstadt Kerpen fortgeschrieben und befindet sich
in der Abstimmungsphase. Dem Gebiet rund um den Hubertusplatz kommt als neuer zentraler
Versorgungsbereich für die Kolpingstadt Kerpen und hier für die Ortsteile Türnich, Balkhausen und
Brüggen eine besondere Rolle zu. Der zentrale Versorgungsbereich Kerpen-Brüggen soll
vorwiegend der Nahversorgung der Bevölkerung dienen.
In den Erläuterungen zur Beschlussvorlage zum Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und
Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen, beschlossen in der Sitzung des Stadtrates am 5. Juli
2016, ist zum Standort Türnich/Brüggen/Nahversorgungszentrum ausgeführt:
»In den beiden Ortsteilen Türnich und Brüggen ist aufgrund der Lage und räumlichen
Verflechtungen nur ein zentraler Versorgungsbereich darstellbar/entwickelbar. «
In dem Entwurf zum Einzelhandelskonzept BBE) ist festgelegt, dass der dargestellte Bereich eines
zentralen Versorgungsbereiches in Brüggen (hier eines »Nahversorgungszentrum«) für die
Ortsteile Türnich Balkhausen und Brüggen der einzige zentrale Versorgungsbereich bleibt.
Hierdurch wird entsprechend den Ausführungen des Gutachters (BBE – Köln) die Nahversorgung
im Siedlungsband Türnich/Balkhausen/Brüggen gewährleistet. Eine Steuerung des Einzelhandels
im zentralen Versorgungsbereich Brüggen ist geboten, damit die heute im Siedlungsband
Türnich/Balkhausen/Brüggen flächendeckend bereits vorhandenen Nahversorgungsstrukturen,
u.a. am Türnicher Marktplatz, erhalten werden können.
Durch die Ergänzung des Grundsatzbeschlusses vom 05.07.2016, stellt der Rat der Kolpingstadt
Kerpen nunmehr eindeutig dar, dass für die Stadtteile Türnich/Balkhausen/Brüggen nur der durch
die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellte, zukünftige Einzelhandelsbereich an
der Heerstraße/Eifelstraße zu einem zentralen Versorgungsbereich entwickelt wird.
Anlage.
Übersichtskarte zentraler Versorgungsbereich
Beschlussvorlage 30.17
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