Daten
Kommune
Kerpen
Größe
246 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
27.01.17, 13:16
Aktualisiert
27.01.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeiter/in: Frau Keller
TOP
Drs.-Nr.: 53.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
20.01.2017
Bemerkungen
09.02.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über Hagelschäden an städtischen Gebäuden
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Keller
Leung
Pütgens
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
i.V.
Canzler
Abt. 10.1
Ratsbüro
Seidenpfennig
Begründung:
Am 27. August 2016 wurden 5 große Gebäude in Kerpen von einem Hagelereignis beschädigt.
Murmelgroße Hagelkörner perforierten die Flachdachflächen folgender Liegenschaften:
Feuerwehr
Martinusschule
Theodor-Heuss-Schule
Adolph-Kolping-Schule
Evangelische Grundschule
Gesamt
630 m²
1263 m²
820 m²
278 m²
450 m²
3.439 m²
Durch die Hageleinschläge wurden auch mehrere Lichtkuppeln zerstört.
Die Schadensbehebung erfolgte in Abstimmung mit der Versicherung durch eine örtliche
Dachdeckerfirma. Auf deren Vorschlag wurde mit Zustimmung der Versicherung ein Ersatz der
vorhandenen „Alwitrabahnen (Kunststoff)“ durch eine zweilagige Bitumenschweißbahn gewählt.
Der Zustand des Kunststoffmaterials und dessen Verschleißeigenschaften in der Praxis sprachen
aus Sicht der Verwaltung für die vorgeschlagene und auch „altbewährte“ Ausführungsvariante mit
Bitumen, die als eine dauerhafte Lösung für die nächsten 20 Jahre erscheint.
Es wurden sofort alle Kapazitäten hinsichtlich von Arbeitskräften und Materialbeschaffung
organisiert und mobilisiert, um die großflächigen Dacharbeiten schnellstmöglich auszuführen, um
Folgeschäden an den Gebäuden zu verhindern. Hier hat das Wetter glücklicherweise mitgespielt,
da es im September kaum und im Oktober nur wenig geregnet hat.
Der Schaden wurde unbürokratisch und unter versicherungsseitigem Verzicht auf irgendwelche
Einreden in Bezug auf Alter und Wartungszustand der betroffenen Dachflächen reguliert.
Die Größenordnung des Gesamtschadens ist mit ca. 0,5 Mio. € zu beziffern. Entsprechend
den Versicherungsbedingungen trägt die Stadt Kerpen pro Objekt einen Eigenanteil von
2.000,-- € / insgesamt 10.000,--€.
Die Versicherung wies darauf hin, dass die Dachflächen, die nicht vom Hagel beschädigt wurden
und mit Alwitrabahnen ausgestattet sind, einen erheblichen Sanierungsbedarf aufweisen. Hier
besteht ein künftiges Risiko bei vergleichbaren Schäden. Es ist nicht sicher, dass nochmals in
einem solchen Umfang Versicherungsschutz zu erwarten ist.
Zum Schadensumfang wird auf beigefügte Fotodokumentation verwiesen.
Beschlussvorlage 53.17
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