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Beschlussvorlage (Bericht über Hagelschäden an städtischen Gebäuden)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
246 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
27.01.17, 13:16
Aktualisiert
27.01.17, 13:16
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeiter/in: Frau Keller TOP Drs.-Nr.: 53.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 20.01.2017 Bemerkungen 09.02.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht über Hagelschäden an städtischen Gebäuden X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Keller Leung Pütgens Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister i.V. Canzler Abt. 10.1 Ratsbüro Seidenpfennig Begründung: Am 27. August 2016 wurden 5 große Gebäude in Kerpen von einem Hagelereignis beschädigt. Murmelgroße Hagelkörner perforierten die Flachdachflächen folgender Liegenschaften: Feuerwehr Martinusschule Theodor-Heuss-Schule Adolph-Kolping-Schule Evangelische Grundschule Gesamt 630 m² 1263 m² 820 m² 278 m² 450 m² 3.439 m² Durch die Hageleinschläge wurden auch mehrere Lichtkuppeln zerstört. Die Schadensbehebung erfolgte in Abstimmung mit der Versicherung durch eine örtliche Dachdeckerfirma. Auf deren Vorschlag wurde mit Zustimmung der Versicherung ein Ersatz der vorhandenen „Alwitrabahnen (Kunststoff)“ durch eine zweilagige Bitumenschweißbahn gewählt. Der Zustand des Kunststoffmaterials und dessen Verschleißeigenschaften in der Praxis sprachen aus Sicht der Verwaltung für die vorgeschlagene und auch „altbewährte“ Ausführungsvariante mit Bitumen, die als eine dauerhafte Lösung für die nächsten 20 Jahre erscheint. Es wurden sofort alle Kapazitäten hinsichtlich von Arbeitskräften und Materialbeschaffung organisiert und mobilisiert, um die großflächigen Dacharbeiten schnellstmöglich auszuführen, um Folgeschäden an den Gebäuden zu verhindern. Hier hat das Wetter glücklicherweise mitgespielt, da es im September kaum und im Oktober nur wenig geregnet hat. Der Schaden wurde unbürokratisch und unter versicherungsseitigem Verzicht auf irgendwelche Einreden in Bezug auf Alter und Wartungszustand der betroffenen Dachflächen reguliert. Die Größenordnung des Gesamtschadens ist mit ca. 0,5 Mio. € zu beziffern. Entsprechend den Versicherungsbedingungen trägt die Stadt Kerpen pro Objekt einen Eigenanteil von 2.000,-- € / insgesamt 10.000,--€. Die Versicherung wies darauf hin, dass die Dachflächen, die nicht vom Hagel beschädigt wurden und mit Alwitrabahnen ausgestattet sind, einen erheblichen Sanierungsbedarf aufweisen. Hier besteht ein künftiges Risiko bei vergleichbaren Schäden. Es ist nicht sicher, dass nochmals in einem solchen Umfang Versicherungsschutz zu erwarten ist. Zum Schadensumfang wird auf beigefügte Fotodokumentation verwiesen. Beschlussvorlage 53.17 Seite 2