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Beschlussvorlage (Haushalt 2017 für die Produkte Baubetriebshof, Friedhofs- und Bestattungswesen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
89 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
27.01.17, 13:16
Aktualisiert
27.01.17, 13:16
Beschlussvorlage (Haushalt 2017 für die Produkte Baubetriebshof, Friedhofs- und Bestattungswesen) Beschlussvorlage (Haushalt 2017 für die Produkte Baubetriebshof, Friedhofs- und Bestattungswesen)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 25.2 Baubetriebshof, Friedhofswesen Bearbeiter/in: Herr Gronenwald TOP Drs.-Nr.: 24.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 11.01.2017 Bemerkungen 09.02.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Haushalt 2017 für die Produkte Baubetriebshof, Friedhofs- und Bestattungswesen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen, die in der Anlage aufgeführten Haushaltsmittel für das Jahr 2017 bereitzustellen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Gronenwald Gronenwald Otten Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro i.V. Söntgen Spürck Seidenpfennig Begründung: Zur allgemeinen Darstellung wird auf die als Anlage beigefügten Auszüge aus dem Entwurf der Haushaltssatzung 2017 hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass gem. Beschluss des Stadtrates vom 20.12.2016 bei Produkt 11.111.18, Sachkonto: 5281512, Unterhaltung Kinderspielplätze, der Ansatz für den Rückbau und die Verkleinerung von Kinderspielplätzen in Höhe von 120.000,-- € auf 67.900,-- € reduziert wurde. Der Ansatz wurde auf S. 226 der beigefügten Anlage von Hand korrigiert. Beschlussvorlage 24.17 Seite 2