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Beschlussvorlage (Betrieb des Kanalnetzes der Kolpingstadt Kerpen hier: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
02.12.16, 09:10
Aktualisiert
02.12.16, 09:10
Beschlussvorlage (Betrieb des Kanalnetzes der Kolpingstadt Kerpen
hier: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung) Beschlussvorlage (Betrieb des Kanalnetzes der Kolpingstadt Kerpen
hier: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 15.2 / Stadtentwässerung Bearbeiter/in: Franz Claßen TOP Drs.-Nr.: 532.16 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 14.10.2016 Bemerkungen 13.12.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Betrieb des Kanalnetzes der Kolpingstadt Kerpen hier: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Abwasserbeseitigungspflicht bezogen auf das Sammeln und Fortleiten von Abwasser für das gesamte Gemeindegebiet (den Betrieb des Abwassernetzes mit den zugehörigen Sonderbauwerken wie Kanal, Pumpwerke und sonstige Sonderbauwerke) weiterhin in der Zuständigkeit der Kolpingstadt Kerpen zu belassen und nicht auf den Erftverband zu übertragen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Claßen Claßen Giesen Zuständiger Dezernent i.V. Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig Begründung: Durch das neue Landeswassergesetz NRW besteht wiederum die Möglichkeit den Betrieb des Entwässerungsnetzes, einschließlich der Sonderbauwerke an den Erftverband zu übertragen. Seitens der Fraktion Bündnis 90/die Grünen wurde daraufhin die beigefügte Anfrage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016 gestellt. Die Anfrage beruht in erster Linie auf wirtschaftliche Auswirkungen einer Übertragung. Die Beantwortung der Fragen würde bei einer dezidierten Beantwortung einen erheblichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Damit ist jedoch nicht die Gesamtfolge einer Übertragung dargestellt. Hier werden in dem beigefügten Schnellbrief 218/2016 des Städte- und Gemeindebundes NRW vor allem erhebliche Prozessrisiken, gebührenrechtliche Risiken und eine massive Einschränkung der Planungshoheit der Kommune angeführt. Auf Grund dieser Ausführungen ist nach Ansicht der Verwaltung bereits die Basis für eine Entscheidung des Gremiums gegeben. Beschlussvorlage 532.16 Seite 2