Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
02.12.16, 09:10
Aktualisiert
02.12.16, 09:10
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 15.2 / Stadtentwässerung
Bearbeiter/in: Franz Claßen
TOP
Drs.-Nr.: 532.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
14.10.2016
Bemerkungen
13.12.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Betrieb des Kanalnetzes der Kolpingstadt Kerpen
hier: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die
Abwasserbeseitigungspflicht bezogen auf das Sammeln und Fortleiten von Abwasser für das
gesamte Gemeindegebiet (den Betrieb des Abwassernetzes mit den zugehörigen
Sonderbauwerken wie Kanal, Pumpwerke und sonstige Sonderbauwerke) weiterhin in der
Zuständigkeit der Kolpingstadt Kerpen zu belassen und nicht auf den Erftverband zu übertragen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Claßen
Claßen
Giesen
Zuständiger
Dezernent
i.V.
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Durch das neue Landeswassergesetz NRW besteht wiederum die Möglichkeit den Betrieb des
Entwässerungsnetzes, einschließlich der Sonderbauwerke an den Erftverband zu übertragen.
Seitens der Fraktion Bündnis 90/die Grünen wurde daraufhin die beigefügte Anfrage für die
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016 gestellt. Die Anfrage beruht in erster
Linie auf wirtschaftliche Auswirkungen einer Übertragung. Die Beantwortung der Fragen würde bei
einer dezidierten Beantwortung einen erheblichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Damit
ist jedoch nicht die Gesamtfolge einer Übertragung dargestellt. Hier werden in dem beigefügten
Schnellbrief 218/2016 des Städte- und Gemeindebundes NRW vor allem erhebliche
Prozessrisiken, gebührenrechtliche Risiken und eine massive Einschränkung der Planungshoheit
der Kommune angeführt. Auf Grund dieser Ausführungen ist nach Ansicht der Verwaltung bereits
die Basis für eine Entscheidung des Gremiums gegeben.
Beschlussvorlage 532.16
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