Daten
Kommune
Kerpen
Größe
272 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
13.12.16, 13:16
Aktualisiert
20.12.16, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 17 / Wirtschaftsförderung und
strategische Planung
Bearbeiter/in: Barbara Pütz
TOP
Drs.-Nr.: 659.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
02.12.2016
Bemerkungen
20.12.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sachstandsbericht zur Flüchtlingsunterbringung in der Kolpingstadt Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt den Sachstandsbericht zur Flüchtlingsunterbringung zur
Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Mitzeichnung
24.2
Mitzeichnung
21.2
Amtsleiter/in
Pütz
Floryszak
Siepen
Comacchio
Mitzeichnung
Dez. II / IIIt
Canzler /
Schwister
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
1.
Entwicklung der Flüchtlingszahlen
In den Jahren 2010-2012 wurden der Kolpingstadt Kerpen im Jahresdurchschnitt jeweils 42
Flüchtlinge zugewiesen. Diese Flüchtlinge kamen -wie die Jahre zuvor- mehrheitlich aus den
Westbalkanstaaten und hatten eine geringe Anerkennungs- und somit Bleibeperspektive.
Diese Zahlen sind repräsentativ für die jährlichen Zuweisungszahlen im vorausgehenden
Jahrzehnt.
In 2014 wirkten sich die globalen Flüchtlingsbewegungen erstmalig auf die Zuweisungen aus. Es
erfolgten 153 Zuweisungen, wobei die Zahl derjenigen Flüchtlinge, die aufgrund ihrer Herkunft
eine positive Asylentscheidung bzw. eine Bleiberechtsentscheidung zugesprochen bekamen,
merklich anstieg.
Im vergangenen Jahr erfolgten -insbesondere im Dezember- die bislang meisten Zuweisungen.
Der Kolpingstadt Kerpen wurden insgesamt 391 Flüchtlinge zugewiesen, nahezu 70 % kamen aus
Herkunftsstaaten mit sicherer Bleibeperspektive. Diese für das Jahr 2015 vergleichsweise geringe
Zuweisungszahl ist begründet durch die Freistellung von 600 Zuweisungen für die Nutzung der
Boelcke-Kaserne durch das Land NRW. Aufgrund der Freistellung erfolgten in der Zeit zwischen
dem 29.07.2015 – 27.11.2015 keine Zuweisungen. Nach Verbrauch der Freistellung wurden in
den darauf folgenden drei Wochen bis Weihnachten 163 Flüchtlinge -mehr als 50 Flüchtlinge
wöchentlich- zugewiesen. Ohne diese Freistellung wären in 2015 rd. 1.000 Flüchtlinge zugewiesen
worden.
Eine der zahlreichen Gesetzesänderungen in 2015 führte dazu, dass seit Oktober 2015
Flüchtlinge, die nach erfolgter Ausreise/Abschiebung erneut einreisten -i.d.R. über die
Wintermonate- und einen Asylantrag stellten (Asylfolgeantrag), auch der Zuweisung unterliegen.
Dieser Personenkreis wurde zuvor nicht erneut zugewiesen, die ursprüngliche Zuweisung aus
Vorjahren lebte bei Folgeantragstellung wieder auf. Die vorgenannten Zahlen beinhalten keine
Folgeantragsteller (2014: 18 Folgeantragsteller, 2015: 10 Folgeantragsteller).
Durch eine weitere Gesetzesänderung in 2015 wurden die Staaten des Westbalkans als sichere
Herkunftsstaaten eingestuft. Asylsuchende aus diesen Staaten kommen nicht mehr in das
Verteilverfahren, sie verbleiben bis zur Entscheidung im Asylverfahren in einer Landeseinrichtung.
Im Frühjahr 2016 wurde diese Regelung auf Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive erweitert,
mithin für Staatsangehörige aus Teilen der Maghreb-Staaten (bezogen auf Marokko, Tunesien
und Algerien). Sofern die Asylanträge der vorgenannten Staatsangehörigen als „offensichtlich
unbegründet“ oder als „unzulässig“ abgelehnt werden, gilt die Wohnsitzverpflichtung bis zur
Ausreise.
Diese Regelungen sowie insbesondere die Auswirkungen bilateraler Verträge führten in 2016 zu
einem deutlichen Rückgang der Flüchtlingsaufnahme und in der Folge der Flüchtlingszuweisung.
In diesem Jahr wurden der Kolpingstadt Kerpen bislang 72 Flüchtlinge nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesen. Von diesen Flüchtlingen werden 60 Personen eine
Bleibeperspektive aufgrund ihrer Herkunft erhalten, bei 12 Personen ist der Ausgang des
Asylverfahrens offen.
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2.
Prognose des weiteren Zugangs an Flüchtlingen
Bilaterale Verträge führten wie bereits beschrieben zu einem deutlich verminderten
Flüchtlingszustrom nach Deutschland. Dieser Umstand, die deutliche Kapazitätserweiterung von
Landesunterkünften in 2015 und 2016 sowie die bereits erwähnten Sonderregelungen für
Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern bzw. Ländern mit geringer Bleibeperspektive führten zu
einem drastischen Rückgang der Zuweisungszahlen.
Diese Entwicklung war nicht vorhersehbar, insbesondere, da im Dezember 2015 Bund und Land
für das Jahr 2016 eine deutlich höhere Flüchtlingszahl prognostizierten.
Eine seriöse Prognose kann auch heute niemand abgeben.
Entwicklung der Flüchtlingszahlen ist abhängig von vielen Ungewissheiten, wie z.B.
Entwicklung des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei
Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Afrika
Entwicklung einer europäischen Aufnahme- und Quotenregelung.
Die Anzahl der Flüchtlinge, die der Kolpingstadt Kerpen nach dem Zuweisungsschlüssel des
Flüchtlingsaufnahmegesetzes zugewiesen werden, ist maßgeblich abhängig von den
vorgenannten Faktoren und somit nicht prognostizierbar.
Zum 01.12.2016 trat in NRW die Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV) in Kraft. Diese
Verordnung -die Ermächtigungsgrundlage dafür schaffte im August 2016 das neue
Integrationsgesetz- regelt unter Berücksichtigung der Integrationsfähigkeit der einzelnen
Kommunen die Zuweisung von Flüchtlingen mit hoher Schutzquote (insbesondere Syrien, Eritrea,
religiöse Minderheiten im Irak) nach einem Integrationsschlüssel. Dieser Integrationsschlüssel
ergänzt den Zuweisungsschlüssel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz.
Nach einer ersten, bislang nicht nachprüfbaren Information muss die Kolpingstadt Kerpen aktuell
insgesamt 73 Flüchtlinge nach dem Integrationsschlüssel aufnehmen. Die Bezirksregierung
Arnsberg wird mit jeder Kommune in Kontakt treten und eine Zielvereinbarung treffen. Dabei
werden u.a. die Berechnungsgrundlagen erläutert.
3.
Aktuelle Unterbringungssituation
Den steigenden Flüchtlingszahlen ab 2014 geschuldet wurde beschlossen, die
Flüchtlingsunterkunft in der Erftstraße 188 durch Neubauten zu erweitern. Die Baumaßnahme ist
abgeschlossen, ab Mitte Dezember 2016 ist die Unterkunft bezugsfertig.
Nach dem zu Beginn des Jahres 2016 von einer hohen Flüchtlingszuweisungszahl für die
Kolpingstadt auszugehen war, hat die Verwaltung zunächst ihr Hauptaugenmerk auf die
Errichtung schnell verfügbarer Unterbringungseinheiten in Form von temporären
Containerstandorten gesetzt. Unter Zugrundelegung der Zuweisungszahlen zum Ende des Jahres
2015, hat sich die Lenkungsgruppe Flüchtlingsunterbringung darauf verständigt, eine Anzahl von
rd. 50 Flüchtlingszuweisungen pro Woche, demnach 2.400 Personen pro Jahr, bei der Planung
der Unterbringungsmöglichkeit anzunehmen.
Zur Realisierung der temporären Containerstandorte wurde in Abstimmung mit der Politik der Bau
der folgenden Containerstandorte beschlossen:
1. Sindorf, Bruchhöhe 22 mit einer Kapazität von 200 Plätzen, bereits in Teilen bezogen,
2. Kerpen, Humboldtstraße 21 mit einer Kapazität von 200 Plätzen, in Kürze bezugsfertig,
3. Buir, Blatzheimer Weg 15 mit einer Kapazität von maximal 100 Plätzen, in Kürze
bezugsfertig.
Es sei darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Zahl der untergebrachten Flüchtlinge je nach
Belegung auch deutlich unter der möglichen Soll-Platzzahl liegen kann. So hat sich bei der
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Einrichtung der Container bereits gezeigt, dass die Bruchhöhe und die Humboldtstraße jeweils
maximal mit nur 190 Plätzen und der Blatzheimer Weg maximal mit nur 94 Plätzen belegt werden
kann.
Darüber hinaus stehen der Kolpingstadt Kerpen im Ortsteil Manheim-Alt insgesamt 28 Gebäude
mit einer Belegungskapazität von 416 Plätzen zur Verfügung. Diese Gebäude wurden der
Kolpingstadt Kerpen kostenfrei durch RWE überlassen.
Neben diesen Unterkunftsformen werden städtische Gebäude sowie angemieteter Wohnraum als
Flüchtlingsunterkünfte genutzt.
Die nachfolgende Grafik gibt die aktuelle Flüchtlingsunterbringung wieder:
Wohn
ungen
Balkhausen
Bergerhausen
Blatzheim
Brüggen
Buir
Horrem
Kerpen
Manheim
Mödrath
Neubottenbroich
Sindorf
Türnich
Summen
26
0
19
18
5
42
41
213
5
34
5
0
408
GU*
Erftstraß
e
GU*
JosefBit.Str.
GU*
Sindorf
Bruchhöhe
GU*
Kerpen
Humboldtst
r.
GU*
Buir
Bl.
Weg
LU**
BoelckeKaserne
Gesamt
26
0
19
18
5
80
356
213
5
34
98
0
854
38
315***
75
18
75
38
18
315
539
*
**
***
GU = Gemeinschaftsunterkunft
LU = Landesunterkunft
tagesabhängige Belegung, hier Stand 05.12.2016
Gemäß dieser Auflistung werden aktuell 539 Flüchtlinge durch die Kolpingstadt Kerpen
untergebracht. Durch die vorgenannten baulichen Maßnahmen bestehen aktuell bzw. in Kürze
folgende Unterkunftskapazitäten (ohne Betrachtung städt. Wohnungen/Mietwohnungen):
Unterkunft
GU Erftstraße (alt)
GU Erftstraße (neu)
GU Josef-Bitschn.Str.
Container Sindorf
Container Kerpen
Container Buir
Manheim RWE-Obj.
Summen
Kapazität
90
156
60
190
190
94
416
1.196
Belegung
75
0
38
18
0
0
213
344
Freie Kapazität
15
156
22
172
190
94
203
852
Gemäß der vorangestellten Übersicht besteht aktuell bzw. in Kürze eine freie Kapazität von 852
Plätzen in den Gemeinschaftsunterkünften.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine Erkenntnisse darüber, ob die Verträge mit RWE zum
Herbst 2017 verlängert werden oder ob die in Manheim lebenden Flüchtlinge auf andere
Unterkünfte verteilt werden müssen.
Beschlussvorlage 659.16
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Dies dürfte selbst unter Berücksichtigung einer eventuellen Aufnahmeverpflichtung von 73
Personen nach dem Integrationsschlüssel zumindest aus Sicht vorhandener Kapazitäten kein
Problem darstellen. Für diesen Fall stünden immer noch rechnerisch 566 Plätze (852 freie Plätze
– 213 Flüchtlinge aus Manheim – 73 Zuweisungen nach dem Integrationsschlüssel) für weitere
Flüchtlingszuweisungen zur Verfügung.
3.1
Errichtung von Containerstandorten
Im Zusammenhang mit der Entscheidung Containerunterkünfte zur temporären Unterbringung von
Flüchtlingen zu errichten, wurde festgelegt, dass Container zur Unterbringung von 1.200 Personen
zum Preis von 3,72 Mio. € beschafft werden sollten, sodass insgesamt 534 Container mit
folgender Aufteilung bestellt wurden:
- 288 reine Wohncontainer
- 48 Container Aufenthalt
- 24 Küchencontainer
- 24 Technikcontainer
- 6 Waschraumcontainer (pro 200 Personen ein Waschraumcontainer)
- 96 Flurcontainer
- 48 Sanitärcontainer
222 Container wurden an den Standorten Bruchhöhe, Humboldtstraße und Blatzheimer Weg
verbaut.
3.1.1 Kosten der Containerstandorte und Lagerung der überzähligen Container
Bisher sind für die Errichtung der drei Containerstandorte und Unterbringung von rd. 480
Personen Gesamtausgaben in Höhe von 4.042.806,16 Mio. € angefallen. Darin inkludiert sind die
folgenden Kosten:
-
Beschaffung, Montage und Aufbau der Container
Standortaufbereitung (Bodengutachten- und untersuchung)
sämtliche Tiefbauarbeiten (z.B. Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen)
Herrichtung des Geländes (z.B. Anlegen von Wegen, Einsaat von Rasen, Einfriedung der
Anlage)
- Möblierung der Container
Die Rechnungsbuchung ist noch nicht komplett abgeschlossen, so dass es noch durch vereinzelte
Rechnungen z.B. noch zu beschaffene Spielgeräte (Wipptiere, Fußballtore),
Ausstattungsgestände (Tisch, Bänke) zu einem Kostenmehraufwand kommen wird. Sicher ist
aber, dass sich die getätigten Ausgaben im Rahmen der hierfür angesetzten Haushaltsmittel
bewegen werden. Zudem wurde der Standort Bruchhöhe optional für 400 Personen vorgerichtet,
um bei einer Notlage und ein hierdurch entstehender großer Bedarf an
Unterbringungsmöglichkeiten flexibel reagieren und weitere Plätze generieren zu können. Diese
Kosten sind ebenfalls schon in den Gesamtausgaben enthalten.
Die restlichen nicht verbauten Container werden derzeit in einer Halle in der Boelckestraße 77
eingelagert, da aus Gründen des Wetterschutzes und der Vermeidung von Vandalismus eine
Freiflächenlagerung nicht für sinnvoll erachtet wurde. Hierfür sind monatliche Mietkosten von
6.510 € einschl. aller Nebenkosten zu zahlen.
Beschlussvorlage 659.16
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Zunächst war geplant, alle nicht gebrauchten Container in dieser Lagerhalle unterzubringen.
Aufgrund nachträglich erweiterter Brandschutzwege können aus Platzgründen 19 von diesen 312
Containern nicht mehr untergebracht werden. Es ist nun angedacht, diese auf dem Gelände der
Boelckekaserne zu lagern. Entsprechende Gespräche werden derzeit geführt.
3.2
Bau von Wohnhäusern zur Flüchtlingsunterbringung
Für Kommunen besteht die Möglichkeit, über das Programm „Flüchtlingsunterkünfte“ der
NRW.BANK (Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge RLFlü) für den Bau von
Flüchtlingsunterkünften Fördermittel unter besonderen Konditionen zu beantragen.
Hierzu wurden in einem langen politischen Abstimmungsprozess Standorte für den Bau von
Wohnhäusern für Flüchtlinge gesucht, um die Unterbringungssituation weiter zu entspannen und
die temporär geschaffenen Standorte in Zukunft durch langfristig nutzbare Unterkünfte ablösen zu
können.
Auf den folgenden Grundstücken wurde der Bau von drei Referenzprojekten im Stadtgebiet
beschlossen:
-
Sindorf, Augsburger Straße
Brüggen, Friedhofsweg
Blatzheim, Peters Mühle
max. 84 Plätze
max. 55 Plätze
max. 36 Plätze
In seiner Sitzung am 05.07.2016 (Drucksachen-Nr. 337.16) beschloss der Stadtrat unter anderem,
dass in den geplanten Flüchtlingshäusern an den vorgesehen Standorten Friedhofsweg in
Brüggen, Augsburger Straße in Sindorf und Peters Mühle in Blatzheim vorrangig nur Familien
untergebracht werden sollen und dass die bislang in den Häusern angedachte Maximalbelegung
so nicht umgesetzt werden soll. Vielmehr soll je nach Bedarf und Umständen eine dem Umfeld
angepasste und verträgliche Belegung vorgenommen werden. Hierüber soll vor der Erstbelegung
der Häuser nochmals gesondert in den zuständigen politischen Vertretungsgremien beraten und
entschieden werden.
Die Verwaltung hat die Förderanträge für die drei geplanten Bauvorhaben zur
Flüchtlingsunterbringung im Stadtgebiet am 21.09.2016 beim Fördergeber eingereicht. Die
Bewilligungsbescheide sind am 06.12.2016 mit den üblichen Auflagen und Bedingungen hier
eingegangen. Eine Verfügbarkeit der Mittel ist danach z.B. erst dann gegeben, wenn die
Bonitätsprüfung durch die NRW Bank abgeschlossen ist, die Baugenehmigungen erteilt und
entsprechende Verträge mit einem Generalunternehmer abgeschlossen worden sind.
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3.
Weitere Vorgehensweise
a.
Die Verwaltung beobachtet fortwährend die weitere Entwicklung der Zuweisungszahlen
und Fluktuationen, um hieraus entsprechende Entscheidungen hinsichtlich der
Unterbringung treffen zu können. Durch Schließung der „Balkanroute“ und aufgrund
des Abkommens mit der Türkei bleiben die Zugangsmöglichkeiten nach Europa – wie
dargestellt –erheblich erschwert. Insofern muss abgewartet werden, ob es neuerlich
einen signifikanten Anstieg der Flüchtlingszahlen in den kommenden Monaten geben
wird. Um jederzeit flexibel auf erhöhte Zuweisungszahlen reagieren zu können, führt
die Verwaltung vorbereitende Arbeiten (Bodenuntersuchungen etc.) auf den durch die
Lenkungsgruppe ansonsten noch festgelegten Standorten zur Errichtung weiterer
Containeranlagen im Stadtgebiet durch. Sobald sich abzeichnen sollte, dass diese
benötigt werden sollten, wird die Verwaltung umgehend die nächste
Lenkungsgruppensitzung einberufen und die weitere Vorgehensweise abstimmen.
b.
Spätestens im Februar 2017 wird die Verwaltung im Gespräch mit RWE klären, ob in
Manheim-Alt auch über den derzeit genannten Fixtermin (August 2017) hinaus
weiterhin Flüchtlinge in den dort befindlichen bereits verlassenen Wohnhäusern
untergebracht werden können.
c.
Über die Frage, ob in 2017 weitere Förderanträge nach RLFlü für zusätzliche
Wohnhäuser gestellt werden sollen, wird zu gegebener Zeit ebenfalls in einer
Lenkungsgruppensitzung zu beraten sein. Hierbei werden dann sicherlich die bis jetzt
vorliegenden Erkenntnisse und Erfahrungen aus den bereits eingereichten
Förderanträgen mit einfließen bzw. zu berücksichtigen sein.
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