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Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zur Flüchtlingsunterbringung in der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
272 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
13.12.16, 13:16
Aktualisiert
20.12.16, 14:45

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 17 / Wirtschaftsförderung und strategische Planung Bearbeiter/in: Barbara Pütz TOP Drs.-Nr.: 659.16 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 02.12.2016 Bemerkungen 20.12.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Sachstandsbericht zur Flüchtlingsunterbringung in der Kolpingstadt Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt den Sachstandsbericht zur Flüchtlingsunterbringung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Mitzeichnung 24.2 Mitzeichnung 21.2 Amtsleiter/in Pütz Floryszak Siepen Comacchio Mitzeichnung Dez. II / IIIt Canzler / Schwister Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: 1. Entwicklung der Flüchtlingszahlen In den Jahren 2010-2012 wurden der Kolpingstadt Kerpen im Jahresdurchschnitt jeweils 42 Flüchtlinge zugewiesen. Diese Flüchtlinge kamen -wie die Jahre zuvor- mehrheitlich aus den Westbalkanstaaten und hatten eine geringe Anerkennungs- und somit Bleibeperspektive. Diese Zahlen sind repräsentativ für die jährlichen Zuweisungszahlen im vorausgehenden Jahrzehnt. In 2014 wirkten sich die globalen Flüchtlingsbewegungen erstmalig auf die Zuweisungen aus. Es erfolgten 153 Zuweisungen, wobei die Zahl derjenigen Flüchtlinge, die aufgrund ihrer Herkunft eine positive Asylentscheidung bzw. eine Bleiberechtsentscheidung zugesprochen bekamen, merklich anstieg. Im vergangenen Jahr erfolgten -insbesondere im Dezember- die bislang meisten Zuweisungen. Der Kolpingstadt Kerpen wurden insgesamt 391 Flüchtlinge zugewiesen, nahezu 70 % kamen aus Herkunftsstaaten mit sicherer Bleibeperspektive. Diese für das Jahr 2015 vergleichsweise geringe Zuweisungszahl ist begründet durch die Freistellung von 600 Zuweisungen für die Nutzung der Boelcke-Kaserne durch das Land NRW. Aufgrund der Freistellung erfolgten in der Zeit zwischen dem 29.07.2015 – 27.11.2015 keine Zuweisungen. Nach Verbrauch der Freistellung wurden in den darauf folgenden drei Wochen bis Weihnachten 163 Flüchtlinge -mehr als 50 Flüchtlinge wöchentlich- zugewiesen. Ohne diese Freistellung wären in 2015 rd. 1.000 Flüchtlinge zugewiesen worden. Eine der zahlreichen Gesetzesänderungen in 2015 führte dazu, dass seit Oktober 2015 Flüchtlinge, die nach erfolgter Ausreise/Abschiebung erneut einreisten -i.d.R. über die Wintermonate- und einen Asylantrag stellten (Asylfolgeantrag), auch der Zuweisung unterliegen. Dieser Personenkreis wurde zuvor nicht erneut zugewiesen, die ursprüngliche Zuweisung aus Vorjahren lebte bei Folgeantragstellung wieder auf. Die vorgenannten Zahlen beinhalten keine Folgeantragsteller (2014: 18 Folgeantragsteller, 2015: 10 Folgeantragsteller). Durch eine weitere Gesetzesänderung in 2015 wurden die Staaten des Westbalkans als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Asylsuchende aus diesen Staaten kommen nicht mehr in das Verteilverfahren, sie verbleiben bis zur Entscheidung im Asylverfahren in einer Landeseinrichtung. Im Frühjahr 2016 wurde diese Regelung auf Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive erweitert, mithin für Staatsangehörige aus Teilen der Maghreb-Staaten (bezogen auf Marokko, Tunesien und Algerien). Sofern die Asylanträge der vorgenannten Staatsangehörigen als „offensichtlich unbegründet“ oder als „unzulässig“ abgelehnt werden, gilt die Wohnsitzverpflichtung bis zur Ausreise. Diese Regelungen sowie insbesondere die Auswirkungen bilateraler Verträge führten in 2016 zu einem deutlichen Rückgang der Flüchtlingsaufnahme und in der Folge der Flüchtlingszuweisung. In diesem Jahr wurden der Kolpingstadt Kerpen bislang 72 Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesen. Von diesen Flüchtlingen werden 60 Personen eine Bleibeperspektive aufgrund ihrer Herkunft erhalten, bei 12 Personen ist der Ausgang des Asylverfahrens offen. Beschlussvorlage 659.16 Seite 2 2. Prognose des weiteren Zugangs an Flüchtlingen Bilaterale Verträge führten wie bereits beschrieben zu einem deutlich verminderten Flüchtlingszustrom nach Deutschland. Dieser Umstand, die deutliche Kapazitätserweiterung von Landesunterkünften in 2015 und 2016 sowie die bereits erwähnten Sonderregelungen für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern bzw. Ländern mit geringer Bleibeperspektive führten zu einem drastischen Rückgang der Zuweisungszahlen. Diese Entwicklung war nicht vorhersehbar, insbesondere, da im Dezember 2015 Bund und Land für das Jahr 2016 eine deutlich höhere Flüchtlingszahl prognostizierten. Eine seriöse Prognose kann auch heute niemand abgeben. Entwicklung der Flüchtlingszahlen ist abhängig von vielen Ungewissheiten, wie z.B.    Entwicklung des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Afrika Entwicklung einer europäischen Aufnahme- und Quotenregelung. Die Anzahl der Flüchtlinge, die der Kolpingstadt Kerpen nach dem Zuweisungsschlüssel des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zugewiesen werden, ist maßgeblich abhängig von den vorgenannten Faktoren und somit nicht prognostizierbar. Zum 01.12.2016 trat in NRW die Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV) in Kraft. Diese Verordnung -die Ermächtigungsgrundlage dafür schaffte im August 2016 das neue Integrationsgesetz- regelt unter Berücksichtigung der Integrationsfähigkeit der einzelnen Kommunen die Zuweisung von Flüchtlingen mit hoher Schutzquote (insbesondere Syrien, Eritrea, religiöse Minderheiten im Irak) nach einem Integrationsschlüssel. Dieser Integrationsschlüssel ergänzt den Zuweisungsschlüssel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Nach einer ersten, bislang nicht nachprüfbaren Information muss die Kolpingstadt Kerpen aktuell insgesamt 73 Flüchtlinge nach dem Integrationsschlüssel aufnehmen. Die Bezirksregierung Arnsberg wird mit jeder Kommune in Kontakt treten und eine Zielvereinbarung treffen. Dabei werden u.a. die Berechnungsgrundlagen erläutert. 3. Aktuelle Unterbringungssituation Den steigenden Flüchtlingszahlen ab 2014 geschuldet wurde beschlossen, die Flüchtlingsunterkunft in der Erftstraße 188 durch Neubauten zu erweitern. Die Baumaßnahme ist abgeschlossen, ab Mitte Dezember 2016 ist die Unterkunft bezugsfertig. Nach dem zu Beginn des Jahres 2016 von einer hohen Flüchtlingszuweisungszahl für die Kolpingstadt auszugehen war, hat die Verwaltung zunächst ihr Hauptaugenmerk auf die Errichtung schnell verfügbarer Unterbringungseinheiten in Form von temporären Containerstandorten gesetzt. Unter Zugrundelegung der Zuweisungszahlen zum Ende des Jahres 2015, hat sich die Lenkungsgruppe Flüchtlingsunterbringung darauf verständigt, eine Anzahl von rd. 50 Flüchtlingszuweisungen pro Woche, demnach 2.400 Personen pro Jahr, bei der Planung der Unterbringungsmöglichkeit anzunehmen. Zur Realisierung der temporären Containerstandorte wurde in Abstimmung mit der Politik der Bau der folgenden Containerstandorte beschlossen: 1. Sindorf, Bruchhöhe 22 mit einer Kapazität von 200 Plätzen, bereits in Teilen bezogen, 2. Kerpen, Humboldtstraße 21 mit einer Kapazität von 200 Plätzen, in Kürze bezugsfertig, 3. Buir, Blatzheimer Weg 15 mit einer Kapazität von maximal 100 Plätzen, in Kürze bezugsfertig. Es sei darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Zahl der untergebrachten Flüchtlinge je nach Belegung auch deutlich unter der möglichen Soll-Platzzahl liegen kann. So hat sich bei der Beschlussvorlage 659.16 Seite 3 Einrichtung der Container bereits gezeigt, dass die Bruchhöhe und die Humboldtstraße jeweils maximal mit nur 190 Plätzen und der Blatzheimer Weg maximal mit nur 94 Plätzen belegt werden kann. Darüber hinaus stehen der Kolpingstadt Kerpen im Ortsteil Manheim-Alt insgesamt 28 Gebäude mit einer Belegungskapazität von 416 Plätzen zur Verfügung. Diese Gebäude wurden der Kolpingstadt Kerpen kostenfrei durch RWE überlassen. Neben diesen Unterkunftsformen werden städtische Gebäude sowie angemieteter Wohnraum als Flüchtlingsunterkünfte genutzt. Die nachfolgende Grafik gibt die aktuelle Flüchtlingsunterbringung wieder: Wohn ungen Balkhausen Bergerhausen Blatzheim Brüggen Buir Horrem Kerpen Manheim Mödrath Neubottenbroich Sindorf Türnich Summen 26 0 19 18 5 42 41 213 5 34 5 0 408 GU* Erftstraß e GU* JosefBit.Str. GU* Sindorf Bruchhöhe GU* Kerpen Humboldtst r. GU* Buir Bl. Weg LU** BoelckeKaserne Gesamt 26 0 19 18 5 80 356 213 5 34 98 0 854 38 315*** 75 18 75 38 18 315 539 * ** *** GU = Gemeinschaftsunterkunft LU = Landesunterkunft tagesabhängige Belegung, hier Stand 05.12.2016 Gemäß dieser Auflistung werden aktuell 539 Flüchtlinge durch die Kolpingstadt Kerpen untergebracht. Durch die vorgenannten baulichen Maßnahmen bestehen aktuell bzw. in Kürze folgende Unterkunftskapazitäten (ohne Betrachtung städt. Wohnungen/Mietwohnungen): Unterkunft GU Erftstraße (alt) GU Erftstraße (neu) GU Josef-Bitschn.Str. Container Sindorf Container Kerpen Container Buir Manheim RWE-Obj. Summen Kapazität 90 156 60 190 190 94 416 1.196 Belegung 75 0 38 18 0 0 213 344 Freie Kapazität 15 156 22 172 190 94 203 852 Gemäß der vorangestellten Übersicht besteht aktuell bzw. in Kürze eine freie Kapazität von 852 Plätzen in den Gemeinschaftsunterkünften. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine Erkenntnisse darüber, ob die Verträge mit RWE zum Herbst 2017 verlängert werden oder ob die in Manheim lebenden Flüchtlinge auf andere Unterkünfte verteilt werden müssen. Beschlussvorlage 659.16 Seite 4 Dies dürfte selbst unter Berücksichtigung einer eventuellen Aufnahmeverpflichtung von 73 Personen nach dem Integrationsschlüssel zumindest aus Sicht vorhandener Kapazitäten kein Problem darstellen. Für diesen Fall stünden immer noch rechnerisch 566 Plätze (852 freie Plätze – 213 Flüchtlinge aus Manheim – 73 Zuweisungen nach dem Integrationsschlüssel) für weitere Flüchtlingszuweisungen zur Verfügung. 3.1 Errichtung von Containerstandorten Im Zusammenhang mit der Entscheidung Containerunterkünfte zur temporären Unterbringung von Flüchtlingen zu errichten, wurde festgelegt, dass Container zur Unterbringung von 1.200 Personen zum Preis von 3,72 Mio. € beschafft werden sollten, sodass insgesamt 534 Container mit folgender Aufteilung bestellt wurden: - 288 reine Wohncontainer - 48 Container Aufenthalt - 24 Küchencontainer - 24 Technikcontainer - 6 Waschraumcontainer (pro 200 Personen ein Waschraumcontainer) - 96 Flurcontainer - 48 Sanitärcontainer 222 Container wurden an den Standorten Bruchhöhe, Humboldtstraße und Blatzheimer Weg verbaut. 3.1.1 Kosten der Containerstandorte und Lagerung der überzähligen Container Bisher sind für die Errichtung der drei Containerstandorte und Unterbringung von rd. 480 Personen Gesamtausgaben in Höhe von 4.042.806,16 Mio. € angefallen. Darin inkludiert sind die folgenden Kosten: - Beschaffung, Montage und Aufbau der Container Standortaufbereitung (Bodengutachten- und untersuchung) sämtliche Tiefbauarbeiten (z.B. Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen) Herrichtung des Geländes (z.B. Anlegen von Wegen, Einsaat von Rasen, Einfriedung der Anlage) - Möblierung der Container Die Rechnungsbuchung ist noch nicht komplett abgeschlossen, so dass es noch durch vereinzelte Rechnungen z.B. noch zu beschaffene Spielgeräte (Wipptiere, Fußballtore), Ausstattungsgestände (Tisch, Bänke) zu einem Kostenmehraufwand kommen wird. Sicher ist aber, dass sich die getätigten Ausgaben im Rahmen der hierfür angesetzten Haushaltsmittel bewegen werden. Zudem wurde der Standort Bruchhöhe optional für 400 Personen vorgerichtet, um bei einer Notlage und ein hierdurch entstehender großer Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten flexibel reagieren und weitere Plätze generieren zu können. Diese Kosten sind ebenfalls schon in den Gesamtausgaben enthalten. Die restlichen nicht verbauten Container werden derzeit in einer Halle in der Boelckestraße 77 eingelagert, da aus Gründen des Wetterschutzes und der Vermeidung von Vandalismus eine Freiflächenlagerung nicht für sinnvoll erachtet wurde. Hierfür sind monatliche Mietkosten von 6.510 € einschl. aller Nebenkosten zu zahlen. Beschlussvorlage 659.16 Seite 5 Zunächst war geplant, alle nicht gebrauchten Container in dieser Lagerhalle unterzubringen. Aufgrund nachträglich erweiterter Brandschutzwege können aus Platzgründen 19 von diesen 312 Containern nicht mehr untergebracht werden. Es ist nun angedacht, diese auf dem Gelände der Boelckekaserne zu lagern. Entsprechende Gespräche werden derzeit geführt. 3.2 Bau von Wohnhäusern zur Flüchtlingsunterbringung Für Kommunen besteht die Möglichkeit, über das Programm „Flüchtlingsunterkünfte“ der NRW.BANK (Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge RLFlü) für den Bau von Flüchtlingsunterkünften Fördermittel unter besonderen Konditionen zu beantragen. Hierzu wurden in einem langen politischen Abstimmungsprozess Standorte für den Bau von Wohnhäusern für Flüchtlinge gesucht, um die Unterbringungssituation weiter zu entspannen und die temporär geschaffenen Standorte in Zukunft durch langfristig nutzbare Unterkünfte ablösen zu können. Auf den folgenden Grundstücken wurde der Bau von drei Referenzprojekten im Stadtgebiet beschlossen: - Sindorf, Augsburger Straße Brüggen, Friedhofsweg Blatzheim, Peters Mühle max. 84 Plätze max. 55 Plätze max. 36 Plätze In seiner Sitzung am 05.07.2016 (Drucksachen-Nr. 337.16) beschloss der Stadtrat unter anderem, dass in den geplanten Flüchtlingshäusern an den vorgesehen Standorten Friedhofsweg in Brüggen, Augsburger Straße in Sindorf und Peters Mühle in Blatzheim vorrangig nur Familien untergebracht werden sollen und dass die bislang in den Häusern angedachte Maximalbelegung so nicht umgesetzt werden soll. Vielmehr soll je nach Bedarf und Umständen eine dem Umfeld angepasste und verträgliche Belegung vorgenommen werden. Hierüber soll vor der Erstbelegung der Häuser nochmals gesondert in den zuständigen politischen Vertretungsgremien beraten und entschieden werden. Die Verwaltung hat die Förderanträge für die drei geplanten Bauvorhaben zur Flüchtlingsunterbringung im Stadtgebiet am 21.09.2016 beim Fördergeber eingereicht. Die Bewilligungsbescheide sind am 06.12.2016 mit den üblichen Auflagen und Bedingungen hier eingegangen. Eine Verfügbarkeit der Mittel ist danach z.B. erst dann gegeben, wenn die Bonitätsprüfung durch die NRW Bank abgeschlossen ist, die Baugenehmigungen erteilt und entsprechende Verträge mit einem Generalunternehmer abgeschlossen worden sind. Beschlussvorlage 659.16 Seite 6 3. Weitere Vorgehensweise a. Die Verwaltung beobachtet fortwährend die weitere Entwicklung der Zuweisungszahlen und Fluktuationen, um hieraus entsprechende Entscheidungen hinsichtlich der Unterbringung treffen zu können. Durch Schließung der „Balkanroute“ und aufgrund des Abkommens mit der Türkei bleiben die Zugangsmöglichkeiten nach Europa – wie dargestellt –erheblich erschwert. Insofern muss abgewartet werden, ob es neuerlich einen signifikanten Anstieg der Flüchtlingszahlen in den kommenden Monaten geben wird. Um jederzeit flexibel auf erhöhte Zuweisungszahlen reagieren zu können, führt die Verwaltung vorbereitende Arbeiten (Bodenuntersuchungen etc.) auf den durch die Lenkungsgruppe ansonsten noch festgelegten Standorten zur Errichtung weiterer Containeranlagen im Stadtgebiet durch. Sobald sich abzeichnen sollte, dass diese benötigt werden sollten, wird die Verwaltung umgehend die nächste Lenkungsgruppensitzung einberufen und die weitere Vorgehensweise abstimmen. b. Spätestens im Februar 2017 wird die Verwaltung im Gespräch mit RWE klären, ob in Manheim-Alt auch über den derzeit genannten Fixtermin (August 2017) hinaus weiterhin Flüchtlinge in den dort befindlichen bereits verlassenen Wohnhäusern untergebracht werden können. c. Über die Frage, ob in 2017 weitere Förderanträge nach RLFlü für zusätzliche Wohnhäuser gestellt werden sollen, wird zu gegebener Zeit ebenfalls in einer Lenkungsgruppensitzung zu beraten sein. Hierbei werden dann sicherlich die bis jetzt vorliegenden Erkenntnisse und Erfahrungen aus den bereits eingereichten Förderanträgen mit einfließen bzw. zu berücksichtigen sein. Beschlussvorlage 659.16 Seite 7