Daten
Kommune
Kerpen
Größe
438 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
12.12.16, 15:15
Aktualisiert
20.12.16, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder
Bearbeiter/in: Herr Floryszak
TOP
Drs.-Nr.: 671.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
13.12.2016
Stadtrat
20.12.2016
X
08.12.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sanierung der Erftlagune
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 150.000 € (s. Anlage)
X
X
Mittel stehen in Höhe von 47.000 € haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Aufhebung des entsprechenden Sperrvermerkes erforderlich
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2.579.963,81 €
Produktsachkonto: 424240204/5241895
X
Mittel müssen in Höhe von 103.000 € über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2016
Produktsachkonto: 424240204/5241895
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
X
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
1.
2.
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, dass das
Solebecken der Erftlagune nicht wieder in Betrieb genommen wird.
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, dass die derzeit nicht besetzten Stellen im Bereich der Erftlagune nicht wiederbesetzt werden und
stimmt dem in der Vorlage dargestellten Konzept zur Neugestaltung der Öffnungszeiten zu.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Floryszak
Pütgens
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
s. Stellungnahme
Spürck
Seidenpfennig
3.
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, den derzeitigen Parkplatz im Rahmen des in der Vorlage dargestellten Konzeptes neu zu gestalten
und die erforderlichen Mittel in Höhe von 150.000 € netto wie folgt bereitzustellen:
a)
47.000 €:
Aufhebung Sperrvermerk bei PSK : 424240204/5241895
b)
103.000 €:
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln
Beschlussvorlage 671.16
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
2016
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten Parkplatz (z.B.
Baukosten)
150.000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 671.16
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Begründung:
Nachfolgend wird der aktuelle Sachstand bzgl. der Sanierung der Erftlagune dargestellt. Aus einzelnen Sachständen resultiert ein Entscheidungsbedarf, der ebenfalls bei den jeweiligen Sachverhalten erläutert wird und der jeweils in entsprechende Beschlussvorschläge mündet.
1.
Finanzstatus
Der Finanzstatus kann der beigefügten Finanzübersicht entnommen werden. Zusammenfassend
kann gesagt werden:
a)
Im Budget können alle Nachträge abgebildet werden (auch die noch zu erwartenden Nachträge für die Gewerke Fliesen oder Bauzeitenverlängerung Architekt/ einschl. der Nachträge für den Außenschwimmbereich Vierjahreszeitenbecken und Solebecken/ s. hierzu auch
DRS.Nr. 670.16).
b)
Der bisherige Puffer von 190.000 € ist auf ca. 40.000 € abgeschmolzen. Eine Inanspruchnahme des Restbetrages durch möglicherweise noch zu beauftragende Leistungen kann
derzeit nicht ausgeschlossen werden.
c)
Würde der Außenschwimmbereich Vierjahreszeitenbecken und das Solebecken nicht
wieder in Betrieb genommen werden, können Baukosten von bis zu 170.000 € erspart
werden (s. auch Ziffer 2).
d)
Die Kosten für die Umgestaltung des Parkplatzes sind nicht im Budget enthalten und können nur dann im Budget dargestellt werden, wenn der Außenschwimmbereich Vierjahreszeitenbecken und das Solebecken nicht wieder in Betrieb genommen wird.
Alternativ wären überplanmäßige Mittel bereit zu stellen und der entsprechende Sperrvermerk aufzuheben.
2.
Bauzeitenplan
Ursprünglich war angedacht, dass die Bauarbeiten in der Erftlagune Ende Dezember 2016 abgeschlossen sein werden. Aus diversen Gründen musste jedoch der Beginn der Fliesenarbeiten auf
den 22.11.2016 hinausgeschoben werden. Dies hat folgende Auswirkungen auf den Zeitplan.
-
-
-
Die Inbetriebnahme der Innenbecken ist ab Ende Januar/ Anfang Februar 2017 möglich.
Eine Eröffnung des Bades im Innenbereich Anfang März 2017 wird seitens der beauftragten Architekten-/Ingenieurbüros weiterhin mit großem Nachdruck verfolgt. Aktuell finden
jedoch noch Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Büros und den ausführenden Gewerken bzgl. der evtl. Auswirkungen der Verzögerungen des Gewerkes Fliesen auf
den Gesamtbauzeitenplan statt. In der Sitzung des Stadtrates am 20.12.2016 soll hierzu
eine aktualisierte Aussage erfolgen.
Der verzögerte Beginn der Fliesenarbeiten führt dazu, dass die Arbeiten in den Außenbecken (Solebecken/ Außenschwimmbereich Vierjahreszeitenbecken) erst im
Frühjahr 2016 fortgesetzt werden können (Thema „Frostgefahr“). Eine Fertigstellung der
Außenbecken erscheint im Mai/Juni 2017 realistisch.
Nicht betroffen von diesen Aussagen ist die Inbetriebnahme des Sportaußenbeckens. Dieses war nicht Bestandteil der Sanierung und wird im Rahmen der normalen Auswinterung
in Betrieb genommen. Hierfür sind – wie in normalen Betriebsjahren auch – entsprechenden Haushaltsmittel für den HH 2017 eingestellt worden (80.000 €).
Aus diesen Aussagen in Kombination mit dem Thema „Finanzen“ (Aktueller Finanzstatus, s. Ziffer
1/ + Thema „Betriebskosten“) ergibt sich folgender Entscheidungsbedarf:
Beschlussvorlage 671.16
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Sollen das Solebecken und der Außenschwimmbereich des Vierjahreszeitenbeckens wieder in Betrieb genommen werden?
Nach Aussage des beauftragten Fachingenieurs können diese beiden Bereiche technisch von den
übrigen Bereichen ohne größeren Aufwand abgekoppelt werden (z.B. bzgl. der Wasseraufbereitung). Bei einer Entscheidung zugunsten einer Schließung dieser Außenbereiche ergäben sich
folgende Einspareffekte:
a)
Aktuelle Baukosten
b)
Keine Beauftragung eines momentan vorliegenden Nachtrages über 80.000 € für den Austausch der Unterwasserscheinwerfer im Außenbereich (Betrag ist im ursprünglichen
Budget enthalten)
Derzeitig könnten weitere Aufträge mit entsprechenden Einspareffekten gestoppt bzw. modifiziert werden (u.a. Erdarbeiten für die Unterwasserscheinwerfer und den Blitzschutz,
Blitzschutz an sich/ Umfang geschätzt ca. 20.000 €).
Keine Beauftragung eines drohenden Nachtrages für die Fliesenarbeiten im Außenbereich
(bis zu 60.000 € - 70.000 €).
Betriebskosten
Das beauftragte Ingenieurbüro ermittelte bzgl. der Betriebskosten ein Einsparpotential von knapp
100.000 € jährlich (insbesondere geringere Energiekosten).
Bei einer Entscheidung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Entscheidungsvorschlag Außenschwimmbereich des Vierjahreszeitenbeckens
Der Außenschwimmbereich des Vierjahreszeitenbeckens bildet insbesondere für die Eltern die
einzige Möglichkeit, ihre Kinder im Außenbereich an das Thema „Schwimmen“ heranzuführen.
Auch für die übrigen Besucher würde eine solche Entscheidung zu Einschränkungen bzgl. der
Attraktivität des Bades führen. Die Attraktion „Wasserpilz“ und „Massagebereich“ würde wegfallen.
Es kann nicht abgeschätzt werden, mit welchen Einnahmeverlusten bei einer Schließung dieses
Bereiches (aber auch „Solebecken, s.u.) zu rechnen ist. Fakt ist, dass der Außenschwimmbereich
des Vierjahreszeitenbeckens insbesondere in den Sommermonaten von Eltern mit ihren Kindern
stark frequentiert wird. Zudem würde bei einer Schließung dieses Bereiches ein wesentlicher Baustein der ursprünglichen Konzeption dieses Bades (Stichwort „Familienbad“) verloren gehen. Insofern schlägt die Verwaltung vor, diesen Bereich zu erhalten.
Entscheidungsvorschlag Solebecken
Das Solebecken stellt zwar auch eine Attraktion für die Erftlagune dar, allerdings für einen kleineren Teil der Besucher. Zudem ist der Betrieb dieses Bereich mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Insbesondere dieser Bereich bedarf einer kostenintensiven Bauunterhaltung (Stichwort:
„Abschottung der baulichen Bereiche gegenüber dem Eindringen von Salzwasser“).
Das Solebecken scheint im Verhältnis Besucherzahlen/ Unterhaltungsaufwand dagegen jedoch
wesentlich unattraktiver zu sein. Geschätzt führt eine Schließung zu einer Reduzierung der Baukosten um ca. 30.000 € - 40.000 € und zu Betriebskostenreduzierung von 20.000 € - 30.000 €
jährlich. Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen schlägt die Verwaltung eine Schließung des
Solebeckens vor.
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3.
Öffnungszeiten/ Reduzierung Betriebskosten
Es wurde bereits in der Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 22.11.2016 sowie im Bau- und Feuerschutzausschuss am 08.12.2016 darauf hingewiesen, dass im Laufe der Sanierungsphase 6 Mitarbeiter/innen der Erftlagune aus dem Dienst der Stadt Kerpen ausgeschieden sind (z.B. Rente,
Wechsel Arbeitgeber). Insofern stellt sich die Frage, ob diese Stellen wiederbesetzt werden sollen.
Die Verwaltung hat ein Modell erarbeitet, bei dem der Badebetrieb in der Erftlagune ohne diese
Stellen auf den Nachmittag konzentriert werden würde.
Im Gegenzug könnte das Angebot für das Schulschwimmen im Vormittagsbereich ausgebaut
werden.
Insgesamt ergeben sich durch eine Neuregelung Betriebskostenersparnisse in folgender Höhe:
Reduzierung Stellen: 240.000 € Ersparnis
Weniger Kursangebote durch eigene MA/innen (= weniger Einnahmen/ geschätzt ca.
60.000 €)
Aktuell kann nur vermutet werden, in welcher Höhe die Besucher/innenzahlen bei einer
Reduzierung der Öffnungszeiten zurückgehen. Grob geschätzt – ohne Anspruch auf Richtigkeit - wird von einem Betrag von ca. 30.000 € Einnahmeverlust ausgegangen.
Betriebskostenreduzierung durch Verringerung Personal/Reduzierung Öffnungszeiten:
ca. 150.000 €
Betriebskostenreduzierung durch Schließung Solebecken (s. Ziffer 2):
ca. 25.000 €
Potential Betriebskostenreduzierung:
ca. 175.000 €
Anm.:
Die Badleitung weist darauf hin, dass das Arbeitszeitmodell (fast ausschließlich in den Abendstunden) für einzelne Mitarbeiter/innen unattraktiv werden könnte. Es ist vermehrt mit Arbeitgeberwechseln zu rechnen. Bei der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt (Fachkräftemängel im Bäderbereich) drohen in einem solchen Fall Personalengpässe.
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4.
Parkplatz
Der derzeitige Parkplatz der Erftlagune ist in einem nicht mehr tragbaren Zustand. Die Bodenwellen (ausgelöst durch einen Untergrund aus Schlacke) können teilweise zu Beschädigungen an
Fahrzeugen führen. Ein Rückbau einschl. Neuaufbau als Parkplatz wäre nach ersten Schätzungen
– wie in der Vergangenheit bereits erläutert – mit Kosten von bis zu 500.000 € verbunden.
Die Verwaltung stellt nachfolgende kostengünstigere Variante zur Lösung der Parkplatzsituation
vor:
Ausschließlich Rückbau des aktuellen Hauptparkplatzes
Bisheriger Zusatzparkplatz Richtung Bahnlinie wird Hauptparkplatz
Nicht bebaute Untergrundflächen der benachbarten Containereinheiten dienen im Sommer
als zusätzliche Parkflächen
Planerisch würde sich dieser Vorschlag wie folgt darstellen:
Aktueller
Hauptparkplatz
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Zukünftig könnte die Fläche des aktuellen Parkplatzes wie folgt gestaltet sein:
Diese Planung würde die Zuwegung zur Erftlagune erheblich verbessern und für den Besucher
attraktiver gestalten.
Eine Kostenberechnung ergab einen Mittelbedarf von ca. 150.000 € netto. Diese Mittel wären teilweise außerplanmäßig bereitzustellen (103.000 €), da sie im vorhandenen Budget nicht ausgewiesen sind. Weiterhin beantragt die Verwaltung, zur Finanzierung dieser Maßnahme den Sperrvermerk bei PSK 424240204/5241895 aufzuheben.
5.
Ortsbesichtigung
Die Verwaltung wird im Februar 2017 alle Mitglieder des Bau- und Feuerschutzausschuss, des
Koordinierungskreises Sanierung Erftlagune sowie alle interessierten Ratsmitglieder zu einer
Ortsbesichtigung einladen.
Stellungnahme Kämmerer
„Wie bereits in den Stellungnahmen zu den Vorlagen V 495.15 (Sanierung Erftlagune; hier: Aktueller Sachstand und Kosten Sanierung Parkplatz) und V 206.16 (Dringlichkeitsentscheidung für
überplanmäßige Mittelbereitstellung) ausgeführt ist aus Gründen der Haushaltslage eine Standardreduzierung dringend angezeigt, die zu einer Kosteneinsparung führen wird.
Dies erscheint auch dann möglich, wenn berücksichtigt werden muss, dass Schulschwimmen und
darüber hinaus weiterhin ein öffentlicher Bäderbetrieb in Form eines Vierjahreszeitenbades angeboten soll.
Es sei an die Ausführungen im Genehmigungsschreiben der Aufsichtsbehörde zur diesjährigen
Haushaltssatzung und zum Haushaltssicherungskonzept erinnert, in denen strukturelle Einsparungen angemahnt werden.“
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