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Beschlussvorlage (Umbesetzung Jugendhilfeausschuss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
09.12.16, 11:06
Aktualisiert
20.12.16, 16:04
Beschlussvorlage (Umbesetzung Jugendhilfeausschuss) Beschlussvorlage (Umbesetzung Jugendhilfeausschuss)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung, Vormundschaften Bearbeiter: Manfred Manzke TOP Drs.-Nr.: 643.16 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 23.11.2016 Bemerkungen 20.12.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umbesetzung Jugendhilfeausschuss X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat bestätigt Herrn Dr. Martin Faber als neue persönliche Stellvertretung des beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss, Herrn Dr. Harald Lüdicke (bisherige Stellvertretung: Frau Sarah Kuchta). Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Manzke Canzler Schürheck Landscheidt Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Der Stadtrat bildete gem. §§ 70 Abs. 1 und 71 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) i.V.m. dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Kerpen den Jugendhilfeausschuss, der aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern besteht. Darüber hinaus wurden 17 beratende Mitglieder und deren persönliche Stellvertreter/innen vom Stadtrat bestätigt (§ 5 AG KJHG i.V.m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen). Das Sozialpädiatrische Zentrum Rhein-Erft-Kreis teilte am 14.11.2016 mit, dass künftig Herr Dr. Martin Faber die persönliche Stellvertretung für Herrn Dr. Harald Lüdicke im Jugendhilfeausschuss übernehmen soll. Beschlussvorlage 643.16 Seite 2