Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erweiterung Mühlenfeldschule hier: Variantenbetrachtung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
151 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
24.01.17, 10:42
Aktualisiert
24.01.17, 10:42
Beschlussvorlage (Erweiterung Mühlenfeldschule
hier: Variantenbetrachtung) Beschlussvorlage (Erweiterung Mühlenfeldschule
hier: Variantenbetrachtung) Beschlussvorlage (Erweiterung Mühlenfeldschule
hier: Variantenbetrachtung)

öffnen download melden Dateigröße: 151 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeiter/in: Frau Leung TOP Drs.-Nr.: 19.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Schulausschuss 25.01.2017 Stadtrat 21.02.2017 X 10.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erweiterung Mühlenfeldschule Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 60.000,- € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: X Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : 2017 Produktsachkonto: 212110102 0961103 I001371 Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Realisierung der Variante 3 zur Erweiterung der Mühlenfeldschule und empfiehlt dem Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen, Mittel in Höhe von 60.000,- € zusätzlich bereitzustellen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Leung Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt 22 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Pütgens Schwister Rieker Schaaf Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 60.000,- Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand brutto: 60.000,- Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 19.17 Seite 2 Begründung: Mit Verweis auf den Zwischenbericht, Drs.-Nr.: 661.16 vom 05.12.2016, und nach erfolgter Abstimmung mit der Schulleitung wird die Umsetzung Erweiterung Mühlenfeldschule gemäß Variante 3 als Solitärgebäude auf städtischen Grundstück (Flurstück 289) neben dem Bolzplatz empfohlen. In der Variantenuntersuchung von sic Architekten vom 13.10.2016 stellt die Realisierung dieser Variante zusammenfassend folgende wesentliche Vorteile dar: - - Erweiterungsmöglichkeiten über 2 + 2 Klassen (Aufstockung) hinaus gegeben und damit die Flexibilität, zukünftige Entwicklungen bezüglich Mehrbedarf berücksichtigen zu können Die Schulhoffläche und die Feuerwehrzufahrt bleiben erhalten Kein Eingriff in die bestehende Bausubstanz und Interimsmaßnahmen während der Bauphase erforderlich Für den 1. Bauabschnitt mit 2 Klassenräumen werden voraussichtlich 60.000,- € Mehrkosten gegenüber der bisherigen Kostenschätzung entstehen, da gemäß dem Nutzerbedarf das Raumprogramm mit Toiletten, Treppenhaus und Technikraum erweitert worden ist. Diese zusätzlichen Kosten sind allerdings auch in der Ursprungsvariante, Solitärgebäude auf dem Schulhof, zu veranschlagen, da nach aktueller Kostenermittlung für die Außenanlagen, hier insbesondere für die notwendige Verlegung der Feuerwehrzufahrt, höhere Kosten anfallen werden. Vor diesem Hintergrund ist die Umsetzung der Variante 3 auch wirtschaftlich darstellbar, da für das gleiche Kostenbudget die Realisierung eines vergrößerten Baukörpers mit dem dargelegten Mehrnutzen durchgeführt werden kann. Aufgrund der Verschiebung des geplanten Fertigstellungstermins der Erweiterungsmaßnahme wurde als Zwischenlösung zur Bedarfsdeckung an Klassenräumen die Aufstellung von Mietcontainern gemäß Drs.-Nr. 471.16 vom 13.09.2016 beschlossen. Inzwischen ist ein Auftrag am 12.01.2017 erteilt worden und die Mietcontainer sollen im März 2017 bereitgestellt werden. Die Planung und Umsetzung des Festbaus kann somit nach der Beschlussfassung ohne Termindruck zügig durchgeführt werden, so daß eine Fertigstellung nach den Weihnachtsferien des Schuljahres 2018/2019 prognostiziert werden kann. Beschlussvorlage 19.17 Seite 3