Daten
Kommune
Kerpen
Größe
151 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
24.01.17, 10:42
Aktualisiert
24.01.17, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeiter/in: Frau Leung
TOP
Drs.-Nr.: 19.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Schulausschuss
25.01.2017
Stadtrat
21.02.2017
X
10.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erweiterung Mühlenfeldschule
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 60.000,- € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
X
Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2017
Produktsachkonto: 212110102 0961103 I001371
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Realisierung der Variante 3 zur
Erweiterung der Mühlenfeldschule und empfiehlt dem Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen, Mittel in
Höhe von 60.000,- € zusätzlich bereitzustellen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Leung
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt 22
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Pütgens
Schwister
Rieker
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
60.000,-
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand brutto:
60.000,-
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 19.17
Seite 2
Begründung:
Mit Verweis auf den Zwischenbericht, Drs.-Nr.: 661.16 vom 05.12.2016, und nach erfolgter
Abstimmung mit der Schulleitung wird die Umsetzung Erweiterung Mühlenfeldschule gemäß
Variante 3 als Solitärgebäude auf städtischen Grundstück (Flurstück 289) neben dem Bolzplatz
empfohlen. In der Variantenuntersuchung von sic Architekten vom 13.10.2016 stellt die
Realisierung dieser Variante zusammenfassend folgende wesentliche Vorteile dar:
-
-
Erweiterungsmöglichkeiten über 2 + 2 Klassen (Aufstockung) hinaus gegeben und
damit die Flexibilität, zukünftige Entwicklungen bezüglich Mehrbedarf berücksichtigen
zu können
Die Schulhoffläche und die Feuerwehrzufahrt bleiben erhalten
Kein Eingriff in die bestehende Bausubstanz und Interimsmaßnahmen während der
Bauphase erforderlich
Für den 1. Bauabschnitt mit 2 Klassenräumen werden voraussichtlich 60.000,- € Mehrkosten
gegenüber der bisherigen Kostenschätzung entstehen, da gemäß dem Nutzerbedarf das
Raumprogramm mit Toiletten, Treppenhaus und Technikraum erweitert worden ist.
Diese zusätzlichen Kosten sind allerdings auch in der Ursprungsvariante, Solitärgebäude
auf dem Schulhof, zu veranschlagen, da nach aktueller Kostenermittlung für die Außenanlagen, hier insbesondere für die notwendige Verlegung der Feuerwehrzufahrt, höhere Kosten
anfallen werden. Vor diesem Hintergrund ist die Umsetzung der Variante 3 auch wirtschaftlich
darstellbar, da für das gleiche Kostenbudget die Realisierung eines vergrößerten Baukörpers
mit dem dargelegten Mehrnutzen durchgeführt werden kann.
Aufgrund der Verschiebung des geplanten Fertigstellungstermins der Erweiterungsmaßnahme
wurde als Zwischenlösung zur Bedarfsdeckung an Klassenräumen die Aufstellung von
Mietcontainern gemäß Drs.-Nr. 471.16 vom 13.09.2016 beschlossen. Inzwischen ist ein Auftrag
am 12.01.2017 erteilt worden und die Mietcontainer sollen im März 2017 bereitgestellt werden.
Die Planung und Umsetzung des Festbaus kann somit nach der Beschlussfassung ohne
Termindruck zügig durchgeführt werden, so daß eine Fertigstellung nach den Weihnachtsferien
des Schuljahres 2018/2019 prognostiziert werden kann.
Beschlussvorlage 19.17
Seite 3