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Beschlussvorlage (Erweiterung der Ulrichschule Sindorf / Integration einer Begegnungsstätte hier: Anträge der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
377 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
30.11.16, 13:16
Aktualisiert
20.12.16, 14:45

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeiter/in: Joachim Floryszak TOP Drs.-Nr.: 557.16 Datum : Beratungsfolge Bau- und Feuerschutzausschuss Stadtrat X Termin 08.12.2016 20.12.2016 23.11.2016 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erweiterung der Ulrichschule Sindorf / Integration einer Begegnungsstätte hier: Anträge der SPD-Fraktion Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 50.000 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; X Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : 50.000 € Produktsachkonto: 212110199/5241000 Deckung: X Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: s. Anlage Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgend dargestellten Überlegungen einschl. der entsprechenden Kosten für einen Schulerweiterungsbau Ulrichschule unter Berücksichtigung der Einbindung einer Begegnungsstätte Sindorf zu konkretisieren. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Stv. Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez.II / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Floryszak Schwister Canzler Schaaf Spürck Seidenpfennig 2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sanierung der sog. „Weißen Schule“ (Teil des Schulgeländes Ulrichschule Sindorf) mit dem Ziel zu prüfen, den nach Schulentwicklungsplan erforderlichen Raumbedarf zusammen mit dem angedachten Schulerweiterungsbedarf abzubilden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Architekturbüro mit den Arbeiten gem. Ziffer 1 und 2 zu beauftragen. Der Stadtrat beschließt die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 50.000 € überplanmäßig bereitzustellen. 4. Der Verwaltung wird beauftragt, eine Finanzierung der unter den Ziffern 1. – 3. dargestellten Maßnahmen aus dem Förderprogramm „Gute Schule“ zu prüfen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Untersuchungen sowie der Prüfaufträge im Schulausschuss am 25.01.2017 mit dem Ziel vorzustellen, die im Entwurf des Haushaltes 2017 dargestellten Kosten zu konkretisieren und einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen vorzulegen. Beschlussvorlage 557.16 Seite 2 MAßNAHME: Schulerweiterung Ulrichschule/ Sanierung „Weiße Schule“/ Integration Begegnungszentrum ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 2017 2018 2019 2020 Entwurf HH Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (grob geschätzt) a) Kosten Erweiterungsbau b) Sanierung „Weiße Schule“ 600.000 € 300.000 € 1.200.000 € 400.000 € 600.000 € 120.000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 50.000 € 50.000 € 900.000 € 1.600.000 € 600.000 € 120.000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 557.16 Seite 3 Begründung: A. Sachverhalt Mit Schreiben vom 21.10.2016 beantragt der SPD-Ortsverein Sindorf (der Antrag wurde mit gleichem Datum von der SPD-Fraktion übernommen), zu verschiedenen Fragen bzgl. der Erweiterung der Ulrichschule Sindorf und der Einbindung einer Begegnungsstätte Stellung zu nehmen (DRS.Nr. 557.16). Dabei bezieht sich der Antrag auf „die bisher getroffenen Aussagen der Verwaltung zum Schulneubau an der Ulrichschule, „Weißes Gebäude““. Der Antrag entspricht zudem der aktuellen Beschlusslage aus der letzten Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses vom 06.10.2016, wonach die Verwaltung beauftragt wurde, bis zur nächsten Sitzung für den Neubau einer Begegnungsstätte Sindorf eine konkrete Planung und Zeitschiene auszuarbeiten. Zudem wird in diese Vorlage der Antrag der SPD-Fraktion vom 23.09.2016 einbezogen. B. Beantwortung Fragenkatalog Die Fragen einschl. der entsprechenden Antworten der Verwaltung im Einzelnen: 1. Die Verwaltung möge Unterlagen vorlegen, wie die Begegnungsstätte in diesen Baukörper integriert werden kann. Hier sollten die geplanten Flächen für die Begegnungsstätte klar zu erkennen sein. Aus diesem Plan wird zunächst einmal ersichtlich, wie in das vorhandene Schulgelände der Baukörper für eine Schulerweiterung einschl. einer Begegnungsstätte integriert werden könnte Beschlussvorlage 557.16 Seite 4 2. Darstellung, wie sichergestellt wird, dass eine Begegnungsstätte in einer Schule möglich ist. Darstellung 1: Grundriss Darstellung 2: Schnitt/Ansicht Diese beiden Darstellungen sollen verdeutlichen, dass eine gemeinsame Nutzung von Schulräumen mit Räumen für eine Begegnungsstätte möglich ist. Die Idee: am Spätnachmittag steht der überwiegende Teil von Schul-/OGS-Räumen leer. Evtl. könnten diese Räume am Abend für eine Parallelnutzung zu Vereins- bzw. sonstigen Zwecken zur Verfügung gestellt werden. Ggf. sind ein oder zwei Räume für eine Vormittagsnutzung für Vereine vorzusehen. Beschlussvorlage 557.16 Seite 5 3. Für die Baumaßnahme einen klaren und beschlussfähigen Zeit-/Maßnahmenplan vorlegen. Die Erarbeitung eines solchen Zeit-/Maßnahmenplanes ist derzeit noch von verschiedenen anderen Faktoren abhängig. So wird z.B. am 01.12.2016 in einer Sondersitzung des Schulausschusses über den Schulentwicklungsplan beraten. Daraus ergibt sich dann die Planungsgröße für den Schulerweiterungsbau. Weiterhin wären für die Integration einer solchen Begegnungsstätte in einen Schulerweiterungsbau Abstimmungen erforderlich, welche Vereinsbzw.- sonstigen Nutzungen in einer solchen Begegnungsstätte vorgesehen werden sollen. Ein grober Zeitplan könnte wie folgt aussehen: 08.12.2016: Der Bau- und FeuerschutzA beauftragt die Verwaltung, auf der Basis der o.a. Überlegungen die Planungen zu konkretisieren und entsprechende Kosten zu ermitteln. 25.01.2017: Präsentation der Ergebnisse im SchulA mit dem Ziel, entsprechende Mittel im HH 2017 zu veranschlagen. 06/07 2017: Nach Inkrafttreten HH 2017 Beginn der Planungen Ende 2017/ Anfang 2018: Mitte 2020: 4. Beginn der Bauarbeiten Fertigstellung Ferner soll sichergestellt sein, dass die Haushaltsmittel ins nächste Jahr übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für ein solches Projekt derzeit keine Personalkapazitäten im Amt 24 vorhanden sind und auch nicht vorgesehen werden können (s. auch Thema „Prioritätenliste Hochbau“). Insofern wäre für die Aufgabe „Planungen konkretisieren/ Kostenermittlung“ die Beauftragung eines externen Architektenbüros erforderlich. Die Verwaltung würde nach entsprechender Beschlussfassung eine entsprechende Beauftragung vornehmen. Die erforderlichen Mittel für die Gesamtmaßnahme werden für den Haushaltsplanentwurf 2017 neu veranschlagt. C. Finanzierung Grundsätzlich wird in Erwägung gezogen, dass die Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule“ zur Finanzierung des Schulerweiterungsbaus Ulrichschule verwendet werden. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, zusätzlich die Sanierung eines vorhandenen Gebäudes (sog. „Weiße Schule“) zu prüfen, um den gesamten Raumbedarf durch die angedachten Maßnahmen abzubilden. In den Entwurf zum Haushalt 2017 wurden vorsorglich folgende grob kalkulierten Mittel eingestellt: 2017: 2018: 2019: 2020: 600.000 € (Baukosten Erweiterungsbau)/ 300.000 € (Sanierung „Weiße Schule“) 1.200.000 € (Baukosten Erweiterungsbau)/ 400.000 € (Sanierung „Weiße Schule“) 600.000 € (Baukosten Erweiterungsbau) 120.000 € (Einrichtungskosten) Beschlussvorlage 557.16 Seite 6 Diese Zahlen basieren auf ersten groben Berechnungen. Alle angedachten Maßnahmen und Kosten wären bis zur Schulausschusssitzung am 25.01.2017 zu konkretisieren (siehe auch Ziffer B4). Inwiefern dies sichergestellt werden kann, ist von einer zügigen Beauftragung eines Architekturbüros abhängig. Für diese Beauftragung wird die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € vorgeschlagen. Beschlussvorlage 557.16 Seite 7