Daten
Kommune
Kerpen
Größe
170 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
27.01.17, 13:16
Aktualisiert
27.01.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und
Wohnungsmanagement
Bearbeiterin: Sabine Wilkens
TOP
Drs.-Nr.: 8.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
17.01.2017
Bemerkungen
07.02.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt den Bericht über die Ausführung der
Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Wilkens
Habicht
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
25.08.2015
TOP 9.1
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
Empfehlung an den Rat den Bebauungsplan
grundsätzlich aufzustellen. Der formale
Aufstellungsbeschluss mit Konkretisierung von
Inhalten und Zielen soll in Abstimmung mit der
Bergbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) in der
nächsten Ausschusssitzung gefasst werden. Sollte
die Bezirksregierung Arnsberg dieser Aufschiebung
nicht zustimmen, wird die Verwaltung beauftragt,
rechtzeitig zur Ratssitzung die Vorlage zu ergänzen.
16.1
Die vorgezogene
Beteiligung wurde vom
19.10.2015-16.11.2015
durchgeführt.
Das Grundstück wurde von
der Kolpingstadt Kerpen
erworben.
1
324.15
Bebauungsplan HO 322 „Am
Winterberg“, Stadtteil Horrem
A Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB
B Teilaufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 26
„Hemmersbacher Erbbusch“
2
14.16
74. Änderung des
Flächennutzungsplanes
„Vorrangflächen für
Windenergie-Anlagen“
hier: Aufstellungsbeschluss
02.02.2016
TOP 7.3
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
- die 74. Änderung des Flächen-nutzungsplanes
„Vorrangflächen für Windenergie – Anlagen“- gem. §
2 (1) BauGB aufzustellen.
- den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
ortsüblich bekannt zu machen,
- die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
BauGB durchzuführen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB zu beteiligen.
16
Die Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses
erfolgte am 13.01.2017.
3
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan SI 359 „Hahner
Äcker West“ Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Aufstellung
gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12
BauGB Einleitungsbeschluss
19.04.2016
TOP 6.6
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
A die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 359
„Hahner Äcker West“ gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit §
12 BauGB einzuleiten
B der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB
in Verbindung mit § 12 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen
C die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1)
BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
16
Der Offenlagebeschluss
erfolgt in der Sitzung des
Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 07.02.2017.
Beschlussvorlage 8.17
Seite 2
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
529.16
Stadtplanerische
Fortentwicklung im Zuge des
zunehmenden Bedarfs an
Wohnflächen
508.16
80. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Vinger
Weg“; Stadtteil Kerpen
Hier: Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB
TOP der Sitzung
25.10.2016
TOP 6.2
6
509.16
Bebauungsplan KE BP 362
„Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen
Hier: Beschluss zur Aufstellung
gem. §2 (1) BauGB
25.10.2016
TOP 7.2
7
518.16
Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages zur Übernahme von
Planungskosten für den Bereich
des öffentlich-rechtlichen
Bebauungsplanes KE Nr. 362
"Vinger Weg" im Stadtteil
Kerpen
25.10.2016
TOP 7.3
4
5
Beschlussvorlage 8.17
25.10.2016
TOP 7.1
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für eine
weitere Erhöhung der Wohnkapazitäten in der
Kolpingstadt Kerpen aufzuzeigen.
Federführung
/ Amt
16, 18
Bearbeitungsstand
In Bearbeitung.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Aufstellungsbeschluss
1.
Die Aufstellung der 80. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil
Kerpen.
2.
Der Aufstellungs-beschluss ist gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3
(1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
4.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Aufstellungsbeschluss
- den Bebauungsplan BP KE 362 „Vinger Weg“,
Stadtteil Kerpen gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen.
- der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB
ortsüblich bekannt zu machen
- die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1)
durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu
beteiligen.
16.1
Die vorgezogene
Beteiligung wurde vom
16.12.2016 bis 16.01.2017
durchgeführt.
16.1
Die vorgezogene
Beteiligung wurde vom
16.12.2016 bis 16.01.2017
durchgeführt.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der
Haupt- und Finanzaus-schuss empfiehlt / der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss des
städte-baulichen Vertrages zur Übernahme von
Planungskosten mit der Firma TerraD.
18.1
Der Vertrag wurde von der
Kolpingstadt Kerpen
gegengezeichnet und
befindet sich in der
weiteren Umsetzung.
Seite 3
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
628.16
Anregung gem. § 24 GO NRW ;
hier: geplante Erweiterung der
Autobahnraststätte Ville West
und Ville Ost an der BAB 1
TOP der Sitzung
06.12.2016
TOP 4.2
8
9
638.16
ISEK Maastrichter Straße Beschluss gem. § 171 e (3)
BauGB
Beschlussvorlage 8.17
06.12.2016
TOP 7.1
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Auftrag an die Verwaltung zur Abgabe der
schriftlichen Stellungnahme zum Vorverfahren der
geplanten Erweiterung der Tank- und Rastanlage
Ville an der A 1gegenüber Straßen NRW.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
- Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept
Maastrichter Straße (ISEK Maastrichter Straße)
wird in der Fassung vom 01.12.2016 als
Handlungsleitfaden für die Entwicklung des ISEKGebiets beschlossen.
- Das ISEK-Gebiet wird nach §171e Abs. 3 BauGB
als Gebiet beschlossen, in dem die Maßnahmen
des Integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzepts Maastrichter Straße
durchgeführt werden sollen.
- Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße ist
zum 09. Dezember 2016 ein Antrag auf Gewährung
von Zuwendungen der Stadterneuerung aus dem
Programm „Soziale Stadt“ zu stellen.
- Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße sind
die notwendigen gebietsbezogenen Prozesse zur
Umsetzung des ISEKs unter Beteiligung der
Anlieger und Einwohner fortzuführen.
- Die Kosten für den Abriss des Hochhauses
Maastrichter Straße 5-7 werden zur Zeit noch
einmal einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und
können sich bis zur Abgabe des Förderantrags
noch ändern.
- Die Sportanlagen des Jahnstadions sollen
bedarfsoptimiert im direkten Umfeld des
Europagymnasiums zwischen Philipp-SchneiderStraße, Lothringer Straße, Auf dem Bürrig und dem
Erft Karree entstehen. Über den konkreten Standort
der Sportanlagen des Jahnstadions wird in
Abhängigkeit vom Beschluss bzgl. der
Modernisierung und funktionalen Verbesserung des
Seite 4
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
16.2
Die Stellungnahme wurde
versandt.
16.1, 18
Das Integrierte
städtebauliche
Entwicklungskonzept
Maastrichter Straße wurde
fristgerecht beim
Fördergeber,
Bezirksregierung Köln,
eingereicht.
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
Europagymnasiums entschieden.
- Eine Entscheidung bzgl. Abriss oder Neubau des
Europagymnasiums zur Modernisierung und
funktionalen Verbesserung des Schulgebäudes
wird nach abschließender Untersuchung bzgl. der
Wirtschaftlichkeit beider Varianten getroffen.
Ergänzung zum Beschlussentwurf:
-
10
651.16
zu den Anträgen 609.16, 610.16
06.12.2016
TOP 7.3
Auftrag an die Verwaltung zur Sitzung des
Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am
04.04.2017 ein Konzept zur zukünftigen
Wohnbaulandentwicklung im Stadtteil Buir zu
erarbeiten.
16.1
Die entsprechende Vorlage
wird für die Sitzung des
Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 04.04.2017 gefertigt.
06.12.2016
TOP 7.3.2
Der Ausschuss beschließt einstimmig folgendes:
1. Die Situation im St. Josef Haus ist nach wie vor
unklar. Die Caritas hat kein Interesse an der
Liegenschaft. Es sollte kurzfristig geprüft werden, ob
sich ein bekannter Investor für dieses Projekt eignet
und sich verbindlich dazu bereit erklärt. Bei ernstem
Interesse des Investors sollte diese Lösung
umgesetzt werden.
2. Lässt sich dieses Vorhaben nicht realisieren, sollte
die Stadt das Schulgelände in einzelne Grundstücke
aufteilen und selbst vermarkten. Hier sollte ein
Grundstück so geschnitten sein, dass sich ein Haus
für behinderten- bzw. seniorengerechtes Wohnen
über einen Investor realisieren lässt.
Die übrigen Grundstücke sollten frei vermarktet und
16.1
Siehe entsprechend der
lfd. Nr. 10 dieser Vorlage.
Baulandentwicklung in Buir
11
610.16
Entwicklung alte Schule
(Eichemstraße) im Stadtteil Buir
Beschlussvorlage 8.17
Spielplätze im ISEK sollen in die Priorität „1 –
kurzfristig“,
der Quartiersplatz Nordring soll in die Priorität „1mittelfristig“ und
der städtebauliche Wettbewerb Jahnwiese soll in
die Priorität „1-kurzfristig“ verschoben werden,
damit die Ergebnisse vor dem Bau einer möglichen
KiTa Jahnwiese vorliegen.
Die Betriebskosten des Begegnungszentrums
sind zu 100% vom Betreiber zu übernehmen.
Seite 5
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
Die Wehrbereichsverwaltung hat hierzu eine
negative Stellungnahme
abgegeben.
Die Kolpingstadt Kerpen
wird das Einvernehmen
zum Bauvorhaben derzeit
nicht erteilen und den
Rhein-Erft-Kreis
entsprechend informieren.
Der Stadtrat hat in seiner
Sitzung vom 20.12.2016
den Beschluss gefasst.
Die Verwaltung hat den
Beschluss an die
Flurbereinigungsbehörde
weitergeleitet.
für eine zum Dorf passende
Einfamilienhausbebauung vorgesehen werden.
3. Lässt sich kein Investor für das seniorengerechte
Wohnen finden, sollte auch hier eine
Einfamilienhausbebauung realisiert werden.
12
616.16
Genehmigungsantrag der Fa.
SL-Windenergie GmbH zur
Errichtung von 5
Windenergieanlagen in KerpenTürnich vom 20.07.2016 gemäß
§ 4 BImSchG
hier: Stellungnahme
06.12.2016
TOP 7.4
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
beschließt, über die Abweichung von der im
wirksamen FNP der Kolpingstadt Kerpen
(14.Änd.)festgelegten max. Nabenhöhe von 65m
(Antrag: 85m) und dem Genehmigungsantrag auf
Errichtung von 5 Windenergieanlagen auf der
Konzentrationszone 4 in Kerpen Türnich im Stadtrat
zu beraten und dort auch zu entscheiden.
16.1
13
650.16
Flurbereinigungsverfahren
Hambach Ost, Änderung der
Stadtgrenze
hier: Aufhebung des
Ratsbeschlusses vom
11.12.2012
06.12.2016
TOP 7.7
Empfehlung an den Stadtrat folgendes zu
beschließen:
Den am 4.12.2012 gefassten Ratsbeschluss
(Drucksachen-Nr. 370.12) aufzuheben und dem
Vorschlag der Bezirksregierung Köln als zuständige
Flurbereinigungsbehörde, den Grenzverlauf zwischen
der Stadt Elsdorf und der Kolpingstadt Kerpen den
örtlichen Gegebenheiten anzupassen, nicht zu folgen.
16.1
14
590.16
Verlängerung der
Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des
Bebauungsplanes
TÜ 356
"Eifelstraße/Heerstraße",
Stadtteil Brüggen
06.12.2016
TOP 8.1
Einstimmige Empfehlung an den Stadtrat folgendes
zu beschließen:
- die vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am
16.12.2014 beschlossene und am 24.01.2015 im
Kölner Stadtanzeiger und in der Kölnischen
Rundschau veröffentlichte Veränderungssperre gem.
§§ 14, 16 und 17 BauGB, für den Geltungsbereich
des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes TÜ
356 „Eifelstraße/Heerstraße“ im Stadtteil Brüggen,
gem. § 17 (2) BauGB um ein weiteres Jahr zu
verlängern.
Der Geltungsbereich dieser als Satzung
beschlossenen Verlängerung der
Veränderungssperre ist in einem Übersichtsplan,
16.1
Beschlussvorlage 8.17
Seite 6
Die Bekanntmachung der
Verlängerung der
Veränderungssperre
erfolgte am 11.01.2017.
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
welcher Anlage dieser Satzung ist, grafisch
dargestellt (siehe Anlage 2 der Vorlage).
Beschlussvorlage 8.17
Seite 7
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand