Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
170 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
27.01.17, 13:16
Aktualisiert
27.01.17, 13:16

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und Wohnungsmanagement Bearbeiterin: Sabine Wilkens TOP Drs.-Nr.: 8.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 17.01.2017 Bemerkungen 07.02.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Wilkens Habicht Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 25.08.2015 TOP 9.1 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand Empfehlung an den Rat den Bebauungsplan grundsätzlich aufzustellen. Der formale Aufstellungsbeschluss mit Konkretisierung von Inhalten und Zielen soll in Abstimmung mit der Bergbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) in der nächsten Ausschusssitzung gefasst werden. Sollte die Bezirksregierung Arnsberg dieser Aufschiebung nicht zustimmen, wird die Verwaltung beauftragt, rechtzeitig zur Ratssitzung die Vorlage zu ergänzen. 16.1 Die vorgezogene Beteiligung wurde vom 19.10.2015-16.11.2015 durchgeführt. Das Grundstück wurde von der Kolpingstadt Kerpen erworben. 1 324.15 Bebauungsplan HO 322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB B Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Hemmersbacher Erbbusch“ 2 14.16 74. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vorrangflächen für Windenergie-Anlagen“ hier: Aufstellungsbeschluss 02.02.2016 TOP 7.3 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die 74. Änderung des Flächen-nutzungsplanes „Vorrangflächen für Windenergie – Anlagen“- gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. - den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen, - die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. 16 Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 13.01.2017. 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“ Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12 BauGB Einleitungsbeschluss 19.04.2016 TOP 6.6 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: A die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12 BauGB einzuleiten B der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB ortsüblich bekannt zu machen C die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. 16 Der Offenlagebeschluss erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 07.02.2017. Beschlussvorlage 8.17 Seite 2 lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff 529.16 Stadtplanerische Fortentwicklung im Zuge des zunehmenden Bedarfs an Wohnflächen 508.16 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“; Stadtteil Kerpen Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB TOP der Sitzung 25.10.2016 TOP 6.2 6 509.16 Bebauungsplan KE BP 362 „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen Hier: Beschluss zur Aufstellung gem. §2 (1) BauGB 25.10.2016 TOP 7.2 7 518.16 Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme von Planungskosten für den Bereich des öffentlich-rechtlichen Bebauungsplanes KE Nr. 362 "Vinger Weg" im Stadtteil Kerpen 25.10.2016 TOP 7.3 4 5 Beschlussvorlage 8.17 25.10.2016 TOP 7.1 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für eine weitere Erhöhung der Wohnkapazitäten in der Kolpingstadt Kerpen aufzuzeigen. Federführung / Amt 16, 18 Bearbeitungsstand In Bearbeitung. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Aufstellungsbeschluss 1. Die Aufstellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen. 2. Der Aufstellungs-beschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. 4. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Aufstellungsbeschluss - den Bebauungsplan BP KE 362 „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. - der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen - die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. 16.1 Die vorgezogene Beteiligung wurde vom 16.12.2016 bis 16.01.2017 durchgeführt. 16.1 Die vorgezogene Beteiligung wurde vom 16.12.2016 bis 16.01.2017 durchgeführt. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzaus-schuss empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss des städte-baulichen Vertrages zur Übernahme von Planungskosten mit der Firma TerraD. 18.1 Der Vertrag wurde von der Kolpingstadt Kerpen gegengezeichnet und befindet sich in der weiteren Umsetzung. Seite 3 lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff 628.16 Anregung gem. § 24 GO NRW ; hier: geplante Erweiterung der Autobahnraststätte Ville West und Ville Ost an der BAB 1 TOP der Sitzung 06.12.2016 TOP 4.2 8 9 638.16 ISEK Maastrichter Straße Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB Beschlussvorlage 8.17 06.12.2016 TOP 7.1 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Auftrag an die Verwaltung zur Abgabe der schriftlichen Stellungnahme zum Vorverfahren der geplanten Erweiterung der Tank- und Rastanlage Ville an der A 1gegenüber Straßen NRW. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Maastrichter Straße (ISEK Maastrichter Straße) wird in der Fassung vom 01.12.2016 als Handlungsleitfaden für die Entwicklung des ISEKGebiets beschlossen. - Das ISEK-Gebiet wird nach §171e Abs. 3 BauGB als Gebiet beschlossen, in dem die Maßnahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Maastrichter Straße durchgeführt werden sollen. - Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße ist zum 09. Dezember 2016 ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen der Stadterneuerung aus dem Programm „Soziale Stadt“ zu stellen. - Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße sind die notwendigen gebietsbezogenen Prozesse zur Umsetzung des ISEKs unter Beteiligung der Anlieger und Einwohner fortzuführen. - Die Kosten für den Abriss des Hochhauses Maastrichter Straße 5-7 werden zur Zeit noch einmal einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und können sich bis zur Abgabe des Förderantrags noch ändern. - Die Sportanlagen des Jahnstadions sollen bedarfsoptimiert im direkten Umfeld des Europagymnasiums zwischen Philipp-SchneiderStraße, Lothringer Straße, Auf dem Bürrig und dem Erft Karree entstehen. Über den konkreten Standort der Sportanlagen des Jahnstadions wird in Abhängigkeit vom Beschluss bzgl. der Modernisierung und funktionalen Verbesserung des Seite 4 Federführung / Amt Bearbeitungsstand 16.2 Die Stellungnahme wurde versandt. 16.1, 18 Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Maastrichter Straße wurde fristgerecht beim Fördergeber, Bezirksregierung Köln, eingereicht. lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand Europagymnasiums entschieden. - Eine Entscheidung bzgl. Abriss oder Neubau des Europagymnasiums zur Modernisierung und funktionalen Verbesserung des Schulgebäudes wird nach abschließender Untersuchung bzgl. der Wirtschaftlichkeit beider Varianten getroffen. Ergänzung zum Beschlussentwurf: - 10 651.16 zu den Anträgen 609.16, 610.16 06.12.2016 TOP 7.3 Auftrag an die Verwaltung zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 04.04.2017 ein Konzept zur zukünftigen Wohnbaulandentwicklung im Stadtteil Buir zu erarbeiten. 16.1 Die entsprechende Vorlage wird für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 04.04.2017 gefertigt. 06.12.2016 TOP 7.3.2 Der Ausschuss beschließt einstimmig folgendes: 1. Die Situation im St. Josef Haus ist nach wie vor unklar. Die Caritas hat kein Interesse an der Liegenschaft. Es sollte kurzfristig geprüft werden, ob sich ein bekannter Investor für dieses Projekt eignet und sich verbindlich dazu bereit erklärt. Bei ernstem Interesse des Investors sollte diese Lösung umgesetzt werden. 2. Lässt sich dieses Vorhaben nicht realisieren, sollte die Stadt das Schulgelände in einzelne Grundstücke aufteilen und selbst vermarkten. Hier sollte ein Grundstück so geschnitten sein, dass sich ein Haus für behinderten- bzw. seniorengerechtes Wohnen über einen Investor realisieren lässt. Die übrigen Grundstücke sollten frei vermarktet und 16.1 Siehe entsprechend der lfd. Nr. 10 dieser Vorlage. Baulandentwicklung in Buir 11 610.16 Entwicklung alte Schule (Eichemstraße) im Stadtteil Buir Beschlussvorlage 8.17 Spielplätze im ISEK sollen in die Priorität „1 – kurzfristig“, der Quartiersplatz Nordring soll in die Priorität „1mittelfristig“ und der städtebauliche Wettbewerb Jahnwiese soll in die Priorität „1-kurzfristig“ verschoben werden, damit die Ergebnisse vor dem Bau einer möglichen KiTa Jahnwiese vorliegen. Die Betriebskosten des Begegnungszentrums sind zu 100% vom Betreiber zu übernehmen. Seite 5 lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand Die Wehrbereichsverwaltung hat hierzu eine negative Stellungnahme abgegeben. Die Kolpingstadt Kerpen wird das Einvernehmen zum Bauvorhaben derzeit nicht erteilen und den Rhein-Erft-Kreis entsprechend informieren. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2016 den Beschluss gefasst. Die Verwaltung hat den Beschluss an die Flurbereinigungsbehörde weitergeleitet. für eine zum Dorf passende Einfamilienhausbebauung vorgesehen werden. 3. Lässt sich kein Investor für das seniorengerechte Wohnen finden, sollte auch hier eine Einfamilienhausbebauung realisiert werden. 12 616.16 Genehmigungsantrag der Fa. SL-Windenergie GmbH zur Errichtung von 5 Windenergieanlagen in KerpenTürnich vom 20.07.2016 gemäß § 4 BImSchG hier: Stellungnahme 06.12.2016 TOP 7.4 Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt, über die Abweichung von der im wirksamen FNP der Kolpingstadt Kerpen (14.Änd.)festgelegten max. Nabenhöhe von 65m (Antrag: 85m) und dem Genehmigungsantrag auf Errichtung von 5 Windenergieanlagen auf der Konzentrationszone 4 in Kerpen Türnich im Stadtrat zu beraten und dort auch zu entscheiden. 16.1 13 650.16 Flurbereinigungsverfahren Hambach Ost, Änderung der Stadtgrenze hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2012 06.12.2016 TOP 7.7 Empfehlung an den Stadtrat folgendes zu beschließen: Den am 4.12.2012 gefassten Ratsbeschluss (Drucksachen-Nr. 370.12) aufzuheben und dem Vorschlag der Bezirksregierung Köln als zuständige Flurbereinigungsbehörde, den Grenzverlauf zwischen der Stadt Elsdorf und der Kolpingstadt Kerpen den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, nicht zu folgen. 16.1 14 590.16 Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen 06.12.2016 TOP 8.1 Einstimmige Empfehlung an den Stadtrat folgendes zu beschließen: - die vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 16.12.2014 beschlossene und am 24.01.2015 im Kölner Stadtanzeiger und in der Kölnischen Rundschau veröffentlichte Veränderungssperre gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB, für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ im Stadtteil Brüggen, gem. § 17 (2) BauGB um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Geltungsbereich dieser als Satzung beschlossenen Verlängerung der Veränderungssperre ist in einem Übersichtsplan, 16.1 Beschlussvorlage 8.17 Seite 6 Die Bekanntmachung der Verlängerung der Veränderungssperre erfolgte am 11.01.2017. lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung welcher Anlage dieser Satzung ist, grafisch dargestellt (siehe Anlage 2 der Vorlage). Beschlussvorlage 8.17 Seite 7 Federführung / Amt Bearbeitungsstand