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Beschlussvorlage (Schenkung einer Skulptur für den Standort der ehemaligen Brunnenanlage an der Grundschule im Park in Kerpen - Buir)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
157 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
20.01.17, 13:16
Aktualisiert
20.01.17, 13:16
Beschlussvorlage (Schenkung einer Skulptur für den Standort der ehemaligen Brunnenanlage an der Grundschule im Park in Kerpen - Buir) Beschlussvorlage (Schenkung einer Skulptur für den Standort der ehemaligen Brunnenanlage an der Grundschule im Park in Kerpen - Buir) Beschlussvorlage (Schenkung einer Skulptur für den Standort der ehemaligen Brunnenanlage an der Grundschule im Park in Kerpen - Buir) Beschlussvorlage (Schenkung einer Skulptur für den Standort der ehemaligen Brunnenanlage an der Grundschule im Park in Kerpen - Buir)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport, Städtepartnerschaft und Tourismus Bearbeiter/in: 10.2- D. Geratz TOP Drs.-Nr.: 7.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur 31.01.2017 Haupt- und Finanzausschuss 14.02.2017 X 02.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Schenkung einer Skulptur für den Standort der ehemaligen Brunnenanlage an der Grundschule im Park in Kerpen - Buir Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 1.000,- € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: X Mittel sollen ab folgenden Haushaltsjahr 2017 veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Schenkung anzunehmen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Geratz Geratz Amtsleiter/in Mitzeichnung Dezernent Mitzeichnung Amt 24 / 25 Schwister Floryszak/ Gronenwald Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) ca. 13.000€ Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: ca. 13.000€ Einnahmen / Erträge ca.13.000€ Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: ca. 13.000€ 0,-€ Folgekosten: Aufwendungen siehe beigefügte Begründung Sachkosten (z.B. Unterhaltung) 1.000,-€ Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt 1.000,-€ Erträge 0,-€ Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 7.17 1.000,-€ Seite 2 Begründung: Der aus Düren stammende Künstler Ulrich Rückriem plant die Errichtung einer Stele, bestehend aus zwei keilförmigen, sich gegeneinander abstützenden ca. 3 m hoch/ 1,20m im Durchmesser hohen Steinblöcken auf dem Gelände der Schule im Park in Kerpen-Buir. Rückriem arbeitete als gelernter Steinmetz zunächst an der Kölner Dombauhütte, wandte sich dann aber dem Studium der freien Künste zu. Seit 1968 gestaltet er vornehmlich große Steinbildskulpturen, mit denen er bald international bekannt wurde. Rückriem variiert dabei die Technik von in gewaltigen Blöcken gebrochenen und dann weiter geteilten Steinen, die zu archaisch-monumentalen Skulpturen und Stelen zusammengefügt werden. Arbeiten Rückriems finden sich in ganz Deutschland mit Schwerpunkt im Rheinland, darüber hinaus aber auch im gesamten europäischen Ausland und Übersee. Er ist einer der wichtigsten zeitgenössischen Bildhauer. Ulrich Rückriems Anliegen, noch zu Lebzeiten in Buir eine Stele zu errichten, basiert auf seiner persönlichen und sehr privaten Beziehung zu diesem Stadtteil der Kolpingstadt: zwei seiner Töchter kamen in Kerpen-Buir zur Welt. Diese Stele wird z. Zt. gefertigt und kann noch nicht besichtigt werden. Eine ähnliche Skulptur steht vor dem Rathaus in Solingen, ein Bild ist hierzu ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der verwendete Grünstein ist ein relativ weicher Stein, der, vom Künstler ausdrücklich gewollt, durch Witterungseinflüsse stark angegriffen wird. Die Stele wird jedoch mit einer Lackschicht überzogen, die die vorgenannten Witterungseinflüsse reduziert und zudem auch bei einer übermäßigen Verunreinigung/ Verschmutzung leichter zu reinigen ist. Durch diesen Lackschutz ist auch die Gebäudeversicherung der Kolpingstadt bereit, dieses Objekt mitzuversichern. Bei einem Schadensfall verbliebe jedoch ein 10% iger Anteil bei der Kolpingstadt, mindestens aber 2.500€. Bis zu einer Gesamtsumme von insgesamt 2.500€ ist jedoch eine Privatperson bereit, mögliche Verunreinigungen auf seine Kosten zu beseitigen (Übernahme einer Patenschaft). Als Standort bietet sich in Absprache mit der Ortsvorsteherin, Frau Hedi Reintgen Cremer, und dem Künstler die alte Brunnenanlage an der Grundschule in Kerpen- Buir an. Diese alte Brunnenanlage sollte auch schon seit Jahren zurückgebaut werden, aufgrund fehlender Haushaltsmittel wurde dies aber immer wieder zurückgestellt. Die Stele wird durch Rasen eingefasst. Die weitere Rasenpflege wird durch den Baubetriebshof erfolgen, im Vergleich zur alten Brunnenanlage sollte sich jedoch der Unterhaltungsaufwand reduzieren. Da die Kosten noch nicht genau beziffert werden können, werden 1.000,-€ zunächst vorsorglich für 2017 und die Folgejahre veranschlagt. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf ca. 13.000 €, wobei 8.000 € für Transport, Aufsetzung und Fundamentierung sowie weitere logistische Dinge aufgewendet werden und ca. 5.000 € für den Rückbau eines Brunnens, der sich an der Stelle befindet, wo die Stele aufgesetzt werden soll. Die Finanzierung erfolgt über die Kulturstiftung der KSK Köln i .H. v. 3.000€ sowie bis zu 10.000€ durch die Kunststiftung des Landes NRW, der Kolpingstadt entstehen hierbei keine Kosten. Eigentümerin wird die Kolpingstadt Kerpen, sie übernimmt auch die Verkehrsicherungspflicht. Beschlussvorlage 7.17 Seite 3 Über die Schenkung und die Patenschaft werden gesonderte vertragliche Vereinbarungen getroffen, die noch mit dem Rechtsamt abzustimmen sind. Zwischenzeitlich wurde auch durch die Verwaltung versucht, den Heimatverein in der Kolpingstadt Kerpen zu bewegen bzw. über die Ortsvorsteherin des Stadtteils Buir eine Gruppierung zu finden, die die Patenschaft übernehmen könnte. Dies war jedoch in beiden Fällen nicht möglich. In einem Gespräch mit dem Solinger Kunstverein e. V., der 2011 der Stadt Solingen eine ähnliche Stele als Geschenk überreichte, konnten bislang keine Verunreinigungen festgestellt werden, lediglich zwischen den beiden Stelen wurden vereinzelt Unrat entfernt Auch unter Berücksichtigung eines geringen Risikos (die Patenschaft übernimmt Kosten bis zu 2.500€, darüber hinaus müsste die Stadt einstehen) sollte die Schenkung angenommen werden. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Schenkung anzunehmen. Beschlussvorlage 7.17 Seite 4