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Vorlage (Grundlagen für JeKits)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
151 kB
Datum
12.05.2015
Erstellt
21.04.15, 18:28
Aktualisiert
21.04.15, 18:28
Vorlage (Grundlagen für JeKits) Vorlage (Grundlagen für JeKits)

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Inhalt der Datei

Grundlagen für JeKits (gültig ab Schuljahr 2015/2016) Alle am Programm teilnehmenden Kommunen schließen Verträge mit der Stiftung ab. Alle beteiligten Programmpartner verpflichten sich zu einer Umsetzung des Programms im Sinne dieser Standards. Programmausrichtung 1. Das Programm „JeKits - Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist ein kulturelles Bildungsprogramm in der Grundschule mit den drei alternativen Schwerpunkten Instrumente, Tanzen und Singen. 2. JeKits strebt drei zentrale Ziele an: Gemeinsames Musizieren oder Tanzen, kulturelle Teilhabegerechtigkeit und eine Bereicherung der kommunalen Bildungslandschaft. 3. Im Mittelpunkt des Programms steht das gemeinsame Musizieren oder Tanzen verbunden mit dem fundierten Einstieg in das Instrumentalspiel, das Tanzen oder das Singen. 4. Das Programm richtet sich an alle Kinder einer Grundschule. 5. JeKits ist ein Zusatzangebot zum Musikunterricht der Schule. Das Programm ergänzt den schulischen Musikunterricht und ersetzt ihn nicht. 6. JeKits wird über 2 Jahre gefördert und soll in der Schuleingangsphase möglichst im zweiten Schuljahr starten. Das erste JeKitsJeKits- Jahr (JeKits 1) 7. Jedes Kind erhält eine Unterrichtsstunde von 45 Minuten pro Woche. 8. Der Unterricht in JeKits 1 wird von einer Lehrkraft der Grundschule und einer Lehrkraft des außerschulischen Kooperationspartners gemeinsam im „Tandem“ erteilt. 9. JeKits 1 findet im Klassenverband innerhalb der Stundentafel der Grundschule statt. Die Teilnahme an JeKits 1 ist verbindlich und kostenfrei. 10. Grundschule und Musikschule entscheiden gemeinsam vor Programmstart, welche Instrumente wählbar sein sollen. Grundsätzlich können alle Instrumente im Schwerpunkt Instrumente angeboten werden. Das zweite JeKitsJeKits- Jahr (JeKits 2) 11. Jedes Kind erhält 90 Minuten pro Woche Unterricht. 12. Der Unterricht in JeKits 2 wird von Lehrkräften des außerschulischen Kooperationspartners erteilt. 13. Die Teilnahme an JeKits 2 ist freiwillig und kostenpflichtig. Es werden für den Unterricht in JeKits 2 maximal folgende Elternbeiträge monatlich erhoben: Im Schwerpunkt Instrumente 23 €, im Schwerpunkt Tanzen 17 € und im Schwerpunkt Singen 12 €. 14. Empfänger bestimmter staatlicher Transferleistungen sind von den Beiträgen befreit. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50%. 15. Im Schwerpunkt Instrumente erhält jedes Kind ein kostenloses Leihinstrument. 16. Am Ende von JeKits 2 findet eine Abschlusspräsentation statt. Kooperation 17. Die Grundschule und der außerschulische Kooperationspartner schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab, in der u.a. die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten und deren Ausstattung geregelt sind. 18. Kommune, Grundschule und außerschulischer Kooperationspartner nutzen ihre Strukturen, um insbesondere Kinder aus bildungsfernen und finanzschwachen Familien durch gezielte Ansprache für eine Teilnahme an JeKits 2 zu gewinnen. Qualität und Nachhaltigkeit 19. Der außerschulische Kooperationspartner o setzt grundsätzlich qualifizierte Lehrkräfte ein. o setzt grundsätzlich entsprechend bezahlte Lehrkräfte (TVöD) ein. o zahlt Honorare in einer Mindesthöhe der TVöDArbeitgeberkosten, Gruppe 9, wenn in Ausnahmefällen ersatzweise Honorarkräfte eingesetzt werden. 20. Der außerschulische Kooperationspartner verpflichtet sich im Sinne des Programms zur permanenten Weiterbildung der Lehrkräfte, unterstützt durch die JeKits-Stiftung. 21. Kommune, Grundschule und außerschulischer Kooperationspartner unterbreiten den teilnehmenden Kindern nach Abschluss des JeKitsProgramms geeignete Anschlussangebote innerhalb der jeweiligen Stand: 11/14 kommunalen Bildungslandschaft.