Daten
Kommune
Brühl
Größe
151 kB
Datum
12.05.2015
Erstellt
21.04.15, 18:28
Aktualisiert
21.04.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Grundlagen für JeKits (gültig ab Schuljahr 2015/2016)
Alle am Programm teilnehmenden Kommunen schließen Verträge mit der
Stiftung ab. Alle beteiligten Programmpartner verpflichten sich zu einer
Umsetzung des Programms im Sinne dieser Standards.
Programmausrichtung
1. Das Programm „JeKits - Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist
ein kulturelles Bildungsprogramm in der Grundschule mit den drei
alternativen Schwerpunkten Instrumente, Tanzen und Singen.
2. JeKits strebt drei zentrale Ziele an: Gemeinsames Musizieren oder
Tanzen, kulturelle Teilhabegerechtigkeit und eine Bereicherung der
kommunalen Bildungslandschaft.
3. Im Mittelpunkt des Programms steht das gemeinsame Musizieren oder
Tanzen verbunden mit dem fundierten Einstieg in das Instrumentalspiel,
das Tanzen oder das Singen.
4. Das Programm richtet sich an alle Kinder einer Grundschule.
5. JeKits ist ein Zusatzangebot zum Musikunterricht der Schule. Das
Programm ergänzt den schulischen Musikunterricht und ersetzt ihn
nicht.
6. JeKits wird über 2 Jahre gefördert und soll in der Schuleingangsphase
möglichst im zweiten Schuljahr starten.
Das erste JeKitsJeKits- Jahr (JeKits 1)
7. Jedes Kind erhält eine Unterrichtsstunde von 45 Minuten pro Woche.
8. Der Unterricht in JeKits 1 wird von einer Lehrkraft der Grundschule und
einer Lehrkraft des außerschulischen Kooperationspartners gemeinsam
im „Tandem“ erteilt.
9. JeKits 1 findet im Klassenverband innerhalb der Stundentafel der
Grundschule statt. Die Teilnahme an JeKits 1 ist verbindlich und
kostenfrei.
10. Grundschule und Musikschule entscheiden gemeinsam vor
Programmstart, welche Instrumente wählbar sein sollen. Grundsätzlich
können alle Instrumente im Schwerpunkt Instrumente angeboten
werden.
Das zweite JeKitsJeKits- Jahr (JeKits 2)
11. Jedes Kind erhält 90 Minuten pro Woche Unterricht.
12. Der Unterricht in JeKits 2 wird von Lehrkräften des außerschulischen
Kooperationspartners erteilt.
13. Die Teilnahme an JeKits 2 ist freiwillig und kostenpflichtig. Es werden
für den Unterricht in JeKits 2 maximal folgende Elternbeiträge
monatlich erhoben: Im Schwerpunkt Instrumente 23 €, im Schwerpunkt
Tanzen 17 € und im Schwerpunkt Singen 12 €.
14. Empfänger bestimmter staatlicher Transferleistungen sind von den
Beiträgen befreit. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von
50%.
15. Im Schwerpunkt Instrumente erhält jedes Kind ein kostenloses
Leihinstrument.
16. Am Ende von JeKits 2 findet eine Abschlusspräsentation statt.
Kooperation
17. Die Grundschule und der außerschulische Kooperationspartner
schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab, in der u.a. die
Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten und deren Ausstattung
geregelt sind.
18. Kommune, Grundschule und außerschulischer Kooperationspartner
nutzen ihre Strukturen, um insbesondere Kinder aus bildungsfernen und
finanzschwachen Familien durch gezielte Ansprache für eine Teilnahme
an JeKits 2 zu gewinnen.
Qualität und Nachhaltigkeit
19. Der außerschulische Kooperationspartner
o setzt grundsätzlich qualifizierte Lehrkräfte ein.
o setzt grundsätzlich entsprechend bezahlte Lehrkräfte (TVöD) ein.
o zahlt Honorare in einer Mindesthöhe der TVöDArbeitgeberkosten, Gruppe 9, wenn in Ausnahmefällen
ersatzweise Honorarkräfte eingesetzt werden.
20. Der außerschulische Kooperationspartner verpflichtet sich im Sinne des
Programms zur permanenten Weiterbildung der Lehrkräfte, unterstützt
durch die JeKits-Stiftung.
21. Kommune, Grundschule und außerschulischer Kooperationspartner
unterbreiten den teilnehmenden Kindern nach Abschluss des JeKitsProgramms geeignete Anschlussangebote innerhalb der jeweiligen
Stand: 11/14
kommunalen Bildungslandschaft.