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Vorlage (Infoblatt zu JeKits)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
63 kB
Datum
12.05.2015
Erstellt
21.04.15, 18:28
Aktualisiert
21.04.15, 18:28
Vorlage (Infoblatt zu JeKits) Vorlage (Infoblatt zu JeKits)

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Inhalt der Datei

Was ist JeKits? „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist ein durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördertes kulturelles Bildungsprogramm in der Grundschule. Mit JeKits werden alle Kinder einer Schule erreicht. JeKits hat drei alternative Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen und Singen. JeKits startet zum Schuljahr 2015/16 als landesweites Nachfolgeprogramm von „Jedem Kind ein Instrument“. Ziele Gemeinsames Musizieren und Tanzen JeKits will Kindern die Erfahrung des Instrumentalspiels, des Tan­zens oder des Singens als ästhetisches Handeln in der Gruppe ermöglichen. Kulturelle Teilhabegerechtigkeit JeKits will möglichst vielen Kindern in NRW den Zugang zur musikalisch-tänzerischen Bildung eröffnen, unabhängig von ihren persönlichen und sozio-­öko­no­mi­ schen Voraussetzungen. Impuls für die kommunale Bildungslandschaft JeKits will die kommunale Bildungs­landschaft mit einer syste­matisch gepflegten Kooperation von Schule und außerschulischen Partnern nachhaltig bereichern. Inhalt Das erste JeKits-Jahr bietet eine musikalisch-tänzerische Grundbildung für alle Kinder der JeKits-Grund­ schule als Einstieg in das gemeinsame Musizieren oder Tanzen. Im Mittelpunkt stehen die Freude am Musizieren und Tanzen und das gemeinsame Entdecken, Erleben und Gestalten. Die Kinder machen grundlegende Erfahrungen mit Musik und ihren Ausdrucksformen Instrumentalspiel, Tanzen oder Singen. Das zweite JeKits-Jahr bildet eine Weiterführung und Vertiefung für alle interessierten und angemeldeten Kinder. Aufbauend auf dem ersten JeKits-Jahr findet das gemeinsame Musizieren und Tanzen im „JeKits-­ Orchester“, „JeKits-Tanzensemble“ und „JeKits-Chor“ statt. Begleitend erweitert der JeKits-Unterricht die Kompetenzen im Instrumentalspiel, Tanzen oder Singen. Am Ende des Schuljahres findet eine Abschluss­ präsentation statt.  JeKits Schwerpunkte Instrumente • JeKits 1: Eine Unterrichts­ stunde im Klassenverband • JeKits 2: Eine Unterrichts­ stunde im JeKits-­Orchester und eine Unterrichtsstunde in der Instrumentalgruppe Tanzen Singen • JeKits 1: Eine Unterrichts­ stunde im Klassenverband • JeKits 2: Zwei Unterrichts­ stunden im JeKits-Tanzen­ semble • JeKits 1: Eine Unterrichts­ stunde im Klassenverband • JeKits 2: Zwei Unterrichts­ stunden im JeKits-Chor Struktur Die Grundschule entscheidet sich gemeinsam mit dem außerschulischen Kooperationspartner für einen Schwerpunkt. Das Programm soll in der Schuleingangsphase möglichst im zweiten Schuljahr starten und wird zwei Jahre vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. JeKits ist ein Zusatzangebot zum Musik­ unterricht der Schule. Das Programm verstärkt den schulischen Musikunterricht und ersetzt ihn nicht. JeKits 1 • Jedes Kind erhält eine Unterrichtsstunde pro Woche im Klassenverband. • Der Unterricht wird von einer Lehrkraft der Grundschule und einer Lehrkraft des außerschulischen Kooperationspartners (z. B. Musikschule) im Tandem erteilt. • Der Unterricht ist verpflichtend und kostenfrei. • Der Unterricht findet innerhalb der Stundentafel statt. JeKits 2 • Jedes Kind erhält zwei Unterrichtsstunden pro Woche. • Der Unterricht wird von Lehrkräften des außerschulischen Kooperationspartners erteilt. • Die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig. • Die Unterrichtsform richtet sich nach dem gewählten Schwerpunkt der Schule. • Im Schwerpunkt Instrumente erhält jedes Kind ein kostenloses Leihinstrument. Elternbeiträge Das erste JeKits-Jahr ist kostenfrei. Für das zweite JeKits-Jahr fallen je nach Schwerpunkt folgende Elternbeiträge an: • JeKits Instrumente: 23 € • JeKits Tanzen: 17 € • JeKits Singen: 12 € •  Die Empfänger bestimmter staatlicher Transferleistungen* sind von den Elternbeiträgen befreit. Eine Einbeziehung von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist möglich. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50 %. Finanzierung Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert • Zuschüsse zu den Kosten für die Lehrkräfte der außer­schulischen Kooperationspartner • die Beitragsausfälle für Empfänger von staatlichen Transfer­leistungen* • Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für Instrumente bei Wahl des Schwerpunkts Instrumente Informationen zum Antrags- und Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.jekits.nrw.de. * Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld nach Wohngeldgesetz, Kinderzuschläge nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 59 ff SGB III), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz