Daten
Kommune
Brühl
Größe
63 kB
Datum
12.05.2015
Erstellt
21.04.15, 18:28
Aktualisiert
21.04.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Was ist JeKits?
„JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist ein durch das
Land Nordrhein-Westfalen gefördertes kulturelles Bildungsprogramm in
der Grundschule. Mit JeKits werden alle Kinder einer Schule erreicht.
JeKits hat drei alternative Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen und Singen.
JeKits startet zum Schuljahr 2015/16 als landesweites Nachfolgeprogramm
von „Jedem Kind ein Instrument“.
Ziele
Gemeinsames
Musizieren und Tanzen
JeKits will Kindern die Erfahrung
des Instrumentalspiels, des
Tanzens oder des Singens als
ästhetisches Handeln in der
Gruppe ermöglichen.
Kulturelle
Teilhabegerechtigkeit
JeKits will möglichst vielen
Kindern in NRW den Zugang zur
musikalisch-tänzerischen Bildung
eröffnen, unabhängig von ihren
persönlichen und sozio-ökonomi
schen Voraussetzungen.
Impuls für die kommunale
Bildungslandschaft
JeKits will die kommunale
Bildungslandschaft mit einer
systematisch gepflegten Kooperation von Schule und außerschulischen Partnern nachhaltig
bereichern.
Inhalt
Das erste JeKits-Jahr bietet eine musikalisch-tänzerische Grundbildung für alle Kinder der JeKits-Grund
schule als Einstieg in das gemeinsame Musizieren oder Tanzen. Im Mittelpunkt stehen die Freude am
Musizieren und Tanzen und das gemeinsame Entdecken, Erleben und Gestalten. Die Kinder machen
grundlegende Erfahrungen mit Musik und ihren Ausdrucksformen Instrumentalspiel, Tanzen oder Singen.
Das zweite JeKits-Jahr bildet eine Weiterführung und Vertiefung für alle interessierten und angemeldeten
Kinder. Aufbauend auf dem ersten JeKits-Jahr findet das gemeinsame Musizieren und Tanzen im „JeKits-
Orchester“, „JeKits-Tanzensemble“ und „JeKits-Chor“ statt. Begleitend erweitert der JeKits-Unterricht die
Kompetenzen im Instrumentalspiel, Tanzen oder Singen. Am Ende des Schuljahres findet eine Abschluss
präsentation statt.
JeKits Schwerpunkte
Instrumente
• JeKits 1: Eine Unterrichts
stunde im Klassenverband
• JeKits 2: Eine Unterrichts
stunde im JeKits-Orchester
und eine Unterrichtsstunde
in der Instrumentalgruppe
Tanzen
Singen
• JeKits 1: Eine Unterrichts
stunde im Klassenverband
• JeKits 2: Zwei Unterrichts
stunden im JeKits-Tanzen
semble
• JeKits 1: Eine Unterrichts
stunde im Klassenverband
• JeKits 2: Zwei Unterrichts
stunden im JeKits-Chor
Struktur
Die Grundschule entscheidet sich gemeinsam mit dem außerschulischen Kooperationspartner für einen
Schwerpunkt. Das Programm soll in der Schuleingangsphase möglichst im zweiten Schuljahr starten
und wird zwei Jahre vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. JeKits ist ein Zusatzangebot zum Musik
unterricht der Schule. Das Programm verstärkt den schulischen Musikunterricht und ersetzt ihn nicht.
JeKits 1
• Jedes Kind erhält eine Unterrichtsstunde pro Woche im Klassenverband.
• Der Unterricht wird von einer Lehrkraft der Grundschule und einer Lehrkraft
des außerschulischen Kooperationspartners (z. B. Musikschule) im Tandem erteilt.
• Der Unterricht ist verpflichtend und kostenfrei.
• Der Unterricht findet innerhalb der Stundentafel statt.
JeKits 2
• Jedes Kind erhält zwei Unterrichtsstunden pro Woche.
• Der Unterricht wird von Lehrkräften des außerschulischen Kooperationspartners erteilt.
• Die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig.
• Die Unterrichtsform richtet sich nach dem gewählten Schwerpunkt der Schule.
• Im Schwerpunkt Instrumente erhält jedes Kind ein kostenloses Leihinstrument.
Elternbeiträge
Das erste JeKits-Jahr ist kostenfrei.
Für das zweite JeKits-Jahr fallen je nach Schwerpunkt folgende Elternbeiträge an:
• JeKits Instrumente: 23 €
• JeKits Tanzen: 17 €
• JeKits Singen: 12 €
•
Die Empfänger bestimmter staatlicher Transferleistungen* sind von den Elternbeiträgen befreit.
Eine Einbeziehung von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist möglich.
Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50 %.
Finanzierung
Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert
• Zuschüsse zu den Kosten für die Lehrkräfte der außerschulischen Kooperationspartner
• die Beitragsausfälle für Empfänger von staatlichen Transferleistungen*
• Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für Instrumente bei Wahl des Schwerpunkts Instrumente
Informationen zum Antrags- und Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.jekits.nrw.de.
* Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe nach
SGB XII (insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld nach Wohngeldgesetz,
Kinderzuschläge nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe
nach den §§ 59 ff SGB III), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz