Daten
Kommune
Kerpen
Größe
102 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
27.01.17, 13:16
Aktualisiert
27.01.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: 16.1 fu
TOP
Drs.-Nr.: 22.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
07.02.2017
Stadtrat
21.02.2017
X
10.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen
Manheim
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
A
Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
H. Fuhs
Mackeprang
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
i.V.
Canzler
Abt. 10.1
Ratsbüro
Seidenpfennig
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein).
B
Die öffentlichen Auslegung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage
Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim.
Der Entwurf der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ und
der Erläuterungsbericht ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger
öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km westlich der
Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim (alt) und wird begrenzt
durch
- die Deponie Haus Forst im Norden,
- landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen,
- das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich.
Er umfasst den Bereich der Abfallbehandlungsanlage Haus Forst, der als Sonderbaufläche dargestellt ist sowie Flächen, die derzeit noch in der verbindlichen 1. Änderung des FNP als „Flächen für
die Landwirtschaft“ bzw. als „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, sowie für Ablagerungen“ dargestellt sind.
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 10 ha.
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA- Anlage Haus Forst“ ist
dem Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und
deren Aufbereitung zu sehen. Gleichzeitig wird eine Vorbehandlung von Siedlungsabfällen vor
Ablagerung nicht mehr benötigt.
Das wesentlichen Ziel der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die bauplanungsrechtliche
Sicherung für die Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (RAA) am Standort der Deponie Haus Forst,
Erreicht der Verfüllfortschritt der im Norden anschließenden Deponie die Sonderbaufläche, wird
die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes (in ca. 20 bis 25 Jahren) nichtig.
Beschlussvorlage 22.17
Seite 2
Beschreibung:
Anlass
Die Remex Mineralstoff GmbH beabsichtigt, eine geänderte und erweiterte Abfallbehandlungsanlage (künftig zusätzlich Rostascheaufbereitungsanlage (RAA) inklusive Roh- und
Fertigschlackelager) zu errichten. Die bisher bestehende Abfallbehandlungsanlage
WSAA (Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage) wird ebenfalls weiter betrieben.
Um die planungsrechtlichen Grundlagen für die geplante Nutzung zu schaffen, sind die
Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (Darstellung einer Sonderbaufläche)
und die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Ma 360 „RAA- Anlage“ erforderlich.
Verfahren
Beschluss zur Aufstellung PA:
Beschluss zur Aufstellung Rat:
Frühzeitige Beteiligung:
Beteiligung der TÖB und Behörden:
Beschluss zur öffentlichen Auslegung PA (gepl):
Beschluss zur öffentlichen Auslegung Rat (gepl):
21.06.2016
05.07.2016
14.07.2016 – 23.08.2016
08.07.2016 – 23.08.2016
07.02.2017
21.02.2017
Anlagen
Anlage 1 - Übersichtsplan
Anlage 2 - Flächennutzunsplanverkleinerung
Anlage 3 - Stellungnahmen der TÖB und Behörden
Anlage 4 - Erläuterung Teil A mit Umweltbericht Teil B
Beschlussvorlage 22.17
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