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Vorlage (Niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
120 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:29
Aktualisiert
10.06.15, 18:29
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Dreßen-Schneider 51.1 19.05.2015 216/2015 Betreff Niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 414100/541210 / KST 36030000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Freytag Burkhardt L.Schmitz Abt. 20/1 R.Radermacher Obladen Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Unter den Flüchtlingen, die nach Brühl kommen, sind zahlreiche Kinder, die einen Anspruch auf die frühkindlichen Betreuungs- und Bildungsangebote haben. Da nicht alle betroffenen Kinder vor dem Hintergrund ihrer oftmals traumatischen Erfahrungen getrennt von ihrer Familie sofort ein Regelangebot besuchen (sollten), ist mit Blick auf die besondere Situation aller Beteiligten eine besondere Vorgehensweise erforderlich. Dem trägt die Landesregierung NRW Rechnung und stellt mit Erlass vom 30.04.2015 Fördermittel für zusätzliche Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Situationen zur Verfügung, die von anerkannten Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe über das örtliche Jugendamt beim Landesjugendamt beantragt werden können. Die Bemessungsgrundlage für die Förderung stellen sogenannte Betreuungspakete dar. Pro Betreuungspaket wird eine Pauschale in Höhe von 30 Euro gewährt. Ein Betreuungspaket umfasst ein Angebot durch pädagogisch qualifiziertes Personal in einem zeitlichen Umfang von 60 Minuten, bei dem bis zu fünf Kinder betreut werden können. Umfasst sind auch Sachausgaben. Für Brühl sind mit Stand Mai 2015 insgesamt 26 Flüchtlingskinder in der Altersgruppe vor Schuleintritt zu verzeichnen, davon 6 Kinder im Alter von 0-1 Jahren, 3 Kinder im Alter von Seite - 2 – Drucksache 216/2015 1-2 Jahren, 5 Kinder im Alter von 2-3 Jahren, 5 Kinder im Alter von 3-4 Jahren, 2 Kinder im Alter von 4-5 Jahren und 5 Kinder im Alter von 5-6 Jahren. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass ein passgenaues Vorgehen die intensive Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung, insbesondere zwischen Jugendamt, Sozialamt und der Integrationsbeauftragten erfordert. Um den Datenschutz zu gewährleisten, werden Kennzahlen in anonymisierter Form verwendet, die Vermittlung der Flüchtlingsfamilien und Kinder in die Angebote geschieht über die Integrationsbeauftragte oder andere autorisierte Personen. Über das Stadtgebiet verteilt stehen den Flüchtlingsfamilien neben mehreren Wohnheimen auch separate Wohnungen zur Verfügung. Um wohnortnah agieren und gleichzeitig einem möglichen Umzug der Familien innerhalb des Stadtgebiets Rechnung tragen zu können, werden die Angebote an drei Standorten bereitgestellt: im Kinder- und Familienzentrum Vochem für Familien in Vochem und Brühl-Nord, in der Kindertagesstätte Lessingstrasse des Familienzentrums Brühl-Süd für Familien in der Innenstadt und Pingsdorf sowie in Kooperation mit der Evangelischen Kirchengemeinde Brühl im Gemeindezentrum Rodderweg für Familien in West, Heide und Kierberg (s. Tabelle 1). Tabelle 1: Stadtteil Heide Kierberg Innenstadt Pingsdorf Vochem Brühl-Nord alters- und stadtteilbezogene Verteilung der Flüchtlingskinder Stand Mai 2015 Familienzentrum / Gemeindezentrum 0-1 1-2 2-3 3-4 4-5 5-6 gesamt Rodderweg 2 1 1 4 0 4 12 Süd 3 1 2 1 2 0 9 Vochem 1 1 2 0 0 1 5 6 3 5 5 2 5 26 Das Angebot sieht vor, in einem angebotsspezifischen wöchentlichen beziehungsweise vierzehntägigen Rhythmus von je zwei Stunden mit je ein bis zwei Pädagoginnen unterschiedliche Formen von alters- und/oder herkunftsbezogenen Eltern-Kind-Angeboten durchzuführen. Die Durchführung kann um die (nicht förderfähige) Begleitung durch ehrenamtliche Integrationslotsen ergänzt werden. Die Angebotsformen umfassen Eltern-Kind-Spielgruppen und Bewegungsangebote in den Familienzentren und dem Gemeindezentrum, Kunst- und Musikangebote in Kooperation mit der Kunst- und Musikschule Brühl sowie sprach-/medienfördernde Angebote in Kooperation mit der Stadtbücherei Brühl. Die enge Anbindung der Förderangebote an die Familienzentren dient neben einer bedürfnissensiblen Unterstützung insbesondere der Vermeidung bzw. Vorbeugung von Seite - 3 – Drucksache 216/2015 Segregation und der Kindertagesbetreuung. niedrigschwelligen Heranführung an die institutionalisierte Sofern Kinder aus Flüchtlingsfamilien bereits eine Kindertageseinrichtung besuchen (derzeit zwei), steht diesen Familien das Angebot ebenfalls zur Verfügung, da das Projekt für alle Flüchtlingsfamilien eine wertvolle Brücke zwischen Herkunfts- und aufnehmender Kultur bauen kann. Ziel ist die betonte Neutralisierung des Bezugsrahmens: Durch die explizite Veränderung des Identitätsfokus von „Flüchtling“ auf „Mutter/Vater/Kind“ entsteht eine gleichwertige Basis für status- und kulturunabhängige Interaktion. Für die Implementierung der Angebote wurden für 2015 insgesamt 740 Betreuungspakete in Höhe einer Gesamtsumme von 22.200 Euro beantragt, die sich aufteilen in Stadt Brühl 560 Betreuungspakete in Höhe von 16.800 Euro sowie Waldkindergarten Brühl e.V. 180 Betreuungspakete in Höhe von 5.400 Euro. Eine Zuwendungszusage kann als gesichert betrachtet werden. In Anbetracht der Dauer des Antragsverfahrens sowie der Ende Juni in NRW beginnenden Sommerferien wird der Start des Förderangebotes auf August 2015 gelegt. Aufgrund der kurzfristigen Bereitstellung der Projektmittel durch die Landesregierung wurden im Haushaltsplan 2015 keine entsprechenden Mittel veranschlagt. Die Abwicklung der Fördergelder wird vorbehaltlich der überplanmäßigen Mittelbereitstellung durch den Rat bei der Konten Kostenstellen Kombination 541210/36030000 (gesonderte Vorlage) vorgenommen. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei SK 414100 (Landeszuwendung). Sofern das Land NRW weitere Fördermittel zur Verfügung stellt, wird die Antragsstellung auf 2016 ausgedehnt.