Daten
Kommune
Brühl
Größe
120 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:29
Aktualisiert
10.06.15, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Dreßen-Schneider
51.1
19.05.2015
216/2015
Betreff
Niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus
Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 414100/541210 / KST 36030000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle Kämmerer
Freytag
Burkhardt
L.Schmitz
Abt. 20/1
R.Radermacher Obladen
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Unter den Flüchtlingen, die nach Brühl kommen, sind zahlreiche Kinder, die einen
Anspruch auf die frühkindlichen Betreuungs- und Bildungsangebote haben. Da nicht alle
betroffenen Kinder vor dem Hintergrund ihrer oftmals traumatischen Erfahrungen getrennt
von ihrer Familie sofort ein Regelangebot besuchen (sollten), ist mit Blick auf die
besondere Situation aller Beteiligten eine besondere Vorgehensweise erforderlich. Dem
trägt die Landesregierung NRW Rechnung und stellt mit Erlass vom 30.04.2015
Fördermittel für zusätzliche Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vor
Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Situationen zur Verfügung, die von
anerkannten Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe über das örtliche Jugendamt
beim Landesjugendamt beantragt werden können.
Die Bemessungsgrundlage für die Förderung stellen sogenannte Betreuungspakete dar.
Pro Betreuungspaket wird eine Pauschale in Höhe von 30 Euro gewährt. Ein
Betreuungspaket umfasst ein Angebot durch pädagogisch qualifiziertes Personal in einem
zeitlichen Umfang von 60 Minuten, bei dem bis zu fünf Kinder betreut werden können.
Umfasst sind auch Sachausgaben.
Für Brühl sind mit Stand Mai 2015 insgesamt 26 Flüchtlingskinder in der Altersgruppe vor
Schuleintritt zu verzeichnen, davon 6 Kinder im Alter von 0-1 Jahren, 3 Kinder im Alter von
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1-2 Jahren, 5 Kinder im Alter von 2-3 Jahren, 5 Kinder im Alter von 3-4 Jahren, 2 Kinder
im Alter von 4-5 Jahren und 5 Kinder im Alter von 5-6 Jahren.
In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass ein passgenaues Vorgehen die
intensive Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung, insbesondere zwischen
Jugendamt, Sozialamt und der Integrationsbeauftragten erfordert. Um den Datenschutz zu
gewährleisten, werden Kennzahlen in anonymisierter Form verwendet, die Vermittlung der
Flüchtlingsfamilien und Kinder in die Angebote geschieht über die Integrationsbeauftragte
oder andere autorisierte Personen.
Über das Stadtgebiet verteilt stehen den Flüchtlingsfamilien neben mehreren Wohnheimen
auch separate Wohnungen zur Verfügung. Um wohnortnah agieren und gleichzeitig einem
möglichen Umzug der Familien innerhalb des Stadtgebiets Rechnung tragen zu können,
werden die Angebote an drei Standorten bereitgestellt: im Kinder- und Familienzentrum
Vochem für Familien in Vochem und Brühl-Nord, in der Kindertagesstätte Lessingstrasse
des Familienzentrums Brühl-Süd für Familien in der Innenstadt und Pingsdorf sowie in
Kooperation mit der Evangelischen Kirchengemeinde Brühl im Gemeindezentrum
Rodderweg für Familien in West, Heide und Kierberg (s. Tabelle 1).
Tabelle 1:
Stadtteil
Heide
Kierberg
Innenstadt
Pingsdorf
Vochem
Brühl-Nord
alters- und stadtteilbezogene Verteilung der Flüchtlingskinder
Stand Mai 2015
Familienzentrum /
Gemeindezentrum
0-1
1-2
2-3
3-4
4-5
5-6
gesamt
Rodderweg
2
1
1
4
0
4
12
Süd
3
1
2
1
2
0
9
Vochem
1
1
2
0
0
1
5
6
3
5
5
2
5
26
Das Angebot sieht vor, in einem angebotsspezifischen wöchentlichen beziehungsweise
vierzehntägigen Rhythmus von je zwei Stunden mit je ein bis zwei Pädagoginnen
unterschiedliche Formen von alters- und/oder herkunftsbezogenen Eltern-Kind-Angeboten
durchzuführen. Die Durchführung kann um die (nicht förderfähige) Begleitung durch
ehrenamtliche Integrationslotsen ergänzt werden.
Die Angebotsformen umfassen Eltern-Kind-Spielgruppen und Bewegungsangebote in den
Familienzentren und dem Gemeindezentrum, Kunst- und Musikangebote in Kooperation
mit der Kunst- und Musikschule Brühl sowie sprach-/medienfördernde Angebote in
Kooperation mit der Stadtbücherei Brühl.
Die enge Anbindung der Förderangebote an die Familienzentren dient neben einer
bedürfnissensiblen Unterstützung insbesondere der Vermeidung bzw. Vorbeugung von
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Drucksache 216/2015
Segregation und der
Kindertagesbetreuung.
niedrigschwelligen
Heranführung
an
die
institutionalisierte
Sofern Kinder aus Flüchtlingsfamilien bereits eine Kindertageseinrichtung besuchen
(derzeit zwei), steht diesen Familien das Angebot ebenfalls zur Verfügung, da das Projekt
für alle Flüchtlingsfamilien eine wertvolle Brücke zwischen Herkunfts- und aufnehmender
Kultur bauen kann.
Ziel ist die betonte Neutralisierung des Bezugsrahmens: Durch die explizite Veränderung
des Identitätsfokus von „Flüchtling“ auf „Mutter/Vater/Kind“ entsteht eine gleichwertige
Basis für status- und kulturunabhängige Interaktion.
Für die Implementierung der Angebote wurden für 2015 insgesamt 740 Betreuungspakete
in Höhe einer Gesamtsumme von 22.200 Euro beantragt, die sich aufteilen in Stadt Brühl
560 Betreuungspakete in Höhe von 16.800 Euro sowie Waldkindergarten Brühl e.V. 180
Betreuungspakete in Höhe von 5.400 Euro. Eine Zuwendungszusage kann als gesichert
betrachtet werden. In Anbetracht der Dauer des Antragsverfahrens sowie der Ende Juni in
NRW beginnenden Sommerferien wird der Start des Förderangebotes auf August 2015
gelegt.
Aufgrund der kurzfristigen Bereitstellung der Projektmittel durch die Landesregierung
wurden im Haushaltsplan 2015 keine entsprechenden Mittel veranschlagt. Die Abwicklung
der Fördergelder wird vorbehaltlich der überplanmäßigen Mittelbereitstellung durch den
Rat bei der Konten Kostenstellen Kombination 541210/36030000 (gesonderte Vorlage)
vorgenommen. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei SK 414100
(Landeszuwendung).
Sofern das Land NRW weitere Fördermittel zur Verfügung stellt, wird die Antragsstellung
auf 2016 ausgedehnt.