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Vorlage (Bebauungsplan 10.07 'Nördlich Winterburg' - Öffentliche Auslegung -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
08.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:29
Aktualisiert
02.06.15, 18:29
Vorlage (Bebauungsplan 10.07 'Nördlich Winterburg'
- Öffentliche Auslegung -) Vorlage (Bebauungsplan 10.07 'Nördlich Winterburg'
- Öffentliche Auslegung -)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Müller 61 26-10 10.07 08.05.2015 187/2015 Betreff Bebauungsplan 10.07 'Nördlich Winterburg' - Öffentliche Auslegung Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Schaaf Kämmerer RPA Abt. 61/1 Lamberty Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBL. l S. 1748), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 10.07 ‚Nördlich Winterburg‘. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kierberg, Flur 3. Es umfasst die Flurstücke: 2021/549 und 2018/549 (Winterburg 48). Die Plangebietsfläche beträgt 792 m². Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 28.08.2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 10.07 ‚Nördlich Winterburg‘ gemäß § 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist in der Zeit vom 27.11.2014 bis einschließlich 12.12.2014 durch Aushang der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Brühl erfolgt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 20.11.2014 von der Bauleitplanung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten worden. Der Planentwurf sieht eine neue zweigeschossige Bebauung mit ausgebautem Dachgeschoss vor. Insgesamt sollen 6 Wohneinheiten in Zeilenbauweise auf dem Grundstück realisiert werden. Die getroffenen Festsetzungen orientieren sich an der unmittelbar in der Nachbarschaft bestehenden Siedlungsstruktur. So wird u.a. durch die Drucksache 187/2015 Seite - 2 – Begrenzung der Gebäudehöhe auf ein maximales Höhenmaß gewährleistet, dass sich, aus stadtplanerischer Sicht, die geplante Bebauung in den städtebaulichen Zusammenhang einfügt. Anregungen von den Bürgern liegen der Verwaltung keine vor. Auch von den Trägern öffentlicher Belange wurden keine Bedenken zum Verfahren geäußert, sondern lediglich Hinweise gegeben, die in dem Bebauungsplan unter Hinweise mit aufgenommen wurden. Seitens der Verwaltung wird die öffentliche Auslegung des derzeitigen Planungsstands empfohlen. Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung. Anlage(n): (1) Übersichtsplan (2) Planzeichnung und Legende (3) Textliche Festsetzungen (4) Begründung