Daten
Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
08.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:29
Aktualisiert
02.06.15, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Müller
61 26-10 10.07
08.05.2015
187/2015
Betreff
Bebauungsplan 10.07 'Nördlich Winterburg'
- Öffentliche Auslegung Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Schaaf
Kämmerer
RPA
Abt. 61/1
Lamberty
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3
Abs. 2 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
20.11.2014 (BGBL. l S. 1748), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 10.07
‚Nördlich Winterburg‘.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kierberg, Flur 3. Es umfasst die Flurstücke:
2021/549 und 2018/549 (Winterburg 48). Die Plangebietsfläche beträgt 792 m².
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 28.08.2014
den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 10.07 ‚Nördlich Winterburg‘ gemäß
§ 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist in der Zeit vom
27.11.2014 bis einschließlich 12.12.2014 durch Aushang der Planunterlagen im Rathaus
der Stadt Brühl erfolgt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit
Schreiben vom 20.11.2014 von der Bauleitplanung unterrichtet und um Stellungnahme
gebeten worden.
Der Planentwurf sieht eine neue zweigeschossige Bebauung mit ausgebautem
Dachgeschoss vor. Insgesamt sollen 6 Wohneinheiten in Zeilenbauweise auf dem
Grundstück realisiert werden. Die getroffenen Festsetzungen orientieren sich an der
unmittelbar in der Nachbarschaft bestehenden Siedlungsstruktur. So wird u.a. durch die
Drucksache 187/2015
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Begrenzung der Gebäudehöhe auf ein maximales Höhenmaß gewährleistet, dass sich,
aus stadtplanerischer Sicht, die geplante Bebauung in den städtebaulichen
Zusammenhang einfügt.
Anregungen von den Bürgern liegen der Verwaltung keine vor.
Auch von den Trägern öffentlicher Belange wurden keine Bedenken zum Verfahren
geäußert, sondern lediglich Hinweise gegeben, die in dem Bebauungsplan unter Hinweise
mit aufgenommen wurden.
Seitens der Verwaltung wird die öffentliche Auslegung des derzeitigen Planungsstands
empfohlen.
Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan
(2) Planzeichnung und Legende
(3) Textliche Festsetzungen
(4) Begründung