Daten
Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
08.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:29
Aktualisiert
02.06.15, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BRÜHL
BEBAUUNGSPLAN 10.07 ‚NÖRDLICH WINTERBURG‘
ZUR ÖFFENTLICHEN AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB
______________________________________________________________________
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, HINWEISE
A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Maß der baulichen Nutzung / Höhe baulicher Anlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Die maximal zulässigen Wandhöhen (max. WH) und Gebäudehöhen (max. H) der zulässigen Bebauung dürfen gemäß § 16 Abs. 2 Ziffer 4 BauNVO die in der Planzeichnung
festgesetzten Höhen nicht überschreiten.
2. Überschreitung der Grundflächenzahl
(gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 19 Abs. 4, Satz 2 und 3 BauNVO)
Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 darf durch Grundflächen
von Stellplätzen, überdachten Stellplätzen, überdachten Fahrradabstellplätzen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO um bis zu 50% überschritten werden.
3. Überschreitung der Baugrenzen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 3 BauNVO)
Die festgesetzten Baugrenzen dürfen durch Vordächer, Balkone, Wintergärten, die nicht
zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, Terrassen und überdachte
Terrassen, bis zu einer Tiefe von 2,0 m überschritten werden.
4. Nebenanlagen sowie Garagen, Stellplätze und überdachte Stellplätze
(§ 14 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 5 und § 12 BauNVO)
4.1 Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO
Innerhalb des festgesetzten WR - Reinen Wohngebietes sind Gartengerätehäuser,
Schuppen und dgl. mit einer Grundfläche von mehr als 16 m² ausgeschlossen.
4.2 Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO
Innerhalb des festgesetzten WR - Reinen Wohngebietes sind Nebenanlagen nach § 14
Abs. 2 BauNVO, die der Versorgung des Baugebietes mit Elektrizität, Gas, Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienen, ausnahmsweise zulässig.
4.3 Stellplätze und überdachte Stellplätze (§ 12 BauNVO)
Überdachte Stellplätze sind gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO nur innerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen und auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig.
2
5. Anzahl der zulässigen Wohneinheiten (WE) je Hauseinheit (HE)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
Die Anzahl der zulässigen Wohnungen wird auf 6 Wohneinheiten (WE) beschränkt.
B. GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN
(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO NRW)
1. Fassaden
Für die Fassadengestaltung sind folgende Materialien zulässig:
- Putz,
- unglasierte Ziegel,
- Klinkerriemchen und Sparklinker,
- Kalksandstein.
Für untergeordnete Bauteile können bis zu maximal 10% der jeweiligen Fassadenseite
Ausnahmen zugelassen werden.
2. Dachgestaltung
2.1 Dachform / Dachneigung
Als Dachformen sind Flach- und Pultdächer mit folgenden Neigungen zulässig:
Flachdach
0° - 5°
Pultdach
15° - 30°
2.2 Dacheindeckung - Material
Flachdach:
Pultdach:
keine Vorgaben
Metalleindeckung
Für untergeordnete Bauteile sind auch andere Materialien zulässig.
3. Grundstückseinfriedungen
3.1 Einfriedungen zwischen der straßenseitigen Gebäudefront und der Grundstücksgrenze entlang der öffentlichen Verkehrsfläche sind nur als Zaunanlage und/oder Hecke
bis zu einer Höhe von max. 1,0 m zulässig.
3.2 Einfriedungen zwischen privaten Gärten innerhalb des Plangebietes sind nur als
Zaunanlage und/oder Hecke bis zu einer Höhe von max. 1,0 m zulässig.
3.3 Abweichend von 3.2 ist als Abtrennung zwischen zwei aneinander liegenden privaten Terrassen auch ein geschlossenes Element bis zu einer Höhe von max. 2,0 m und
einer Tiefe von der Gebäudeabschlusswand bis zu max. 2,0 m zulässig.
3.4 Sonstige Einfriedungen sind nur als Hecke mit innenliegendem Zaun bis zu einer
Höhe von max. 2,0 m zulässig.
3
C. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN
Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone IIIB des Wasserwerks HürthEfferen.
D. HINWEISE
1. Kampfmittel
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf hat der Stadt Brühl
mitgeteilt, dass Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich
liefern. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden.
Bei Auffinden von Bombenblindgängern / Kampfmitteln während der Erd- / Bauarbeiten
sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene
Polizeidienststelle oder die Ordnungsbehörde zu verständigen.
Sollten innerhalb des Plangebietes Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung
(z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten)
durchgeführt werden, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
2. Wasserwirtschaft
Für die Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen (RCL), Müllverbrennungsaschen
oder Mineralstoffen aus industrieller Produktion zur Untergrundbefestigung etc. ist eine
wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen ist.
3. Abfallwirtschaft
Im Rahmen der Abbruchgenehmigung ist die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des
Rhein-Erft-Kreises zu beteiligen.
4. Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch
Es wird auf das Beratungsangebot der Kreispolizeibehörde zu kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen
hingewiesen.
5. Erdbebenzone
Das gesamte Gebiet der Stadt Brühl befindet sich in Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse T. Die bautechnischen Anforderungen der DIN 4149 sind zu beachten.
Die DIN-Vorschrift wird im Planungsamt der Stadt Brühl vorgehalten und kann während
der Sprechzeiten eingesehen werden.
6. Artenschutz
Zur Minderung artenschutzrechtlicher Beeinträchtigungen sind zeitliche Begrenzungen
der Inanspruchnahmen von Gehölzen zu beachten.
Das Entfernen von Gehölzen ist außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten (Zeitraum für Revierbesetzung, Balz und Brut bis zum Ausfliegen der Jungtiere,
1. März bis 30. September) durchzuführen.
4
E. GUTACHTEN
Folgende Gutachten sind Bestandteil dieses Bebauungsplanverfahrens und sind beim
Fachbereich Bauen und Umwelt der Stadt Brühl einsehbar:
-
Artenschutzprüfung, Kölner Büro für Faunistik, Köln, Oktober 2014.
Im Auftrag der Stadt Brühl
La Città Stadtplanung
Grevenbroich, den 13.05.2015