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Beschlussvorlage (Wahl eines beratenden Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss sowie Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss aus der Mitte des Integrationsrates, Bestätigung durch den Stadtrat)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
23.01.17, 13:16
Aktualisiert
23.01.17, 13:16
Beschlussvorlage (Wahl eines beratenden Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss sowie Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss aus der Mitte des Integrationsrates, Bestätigung durch den Stadtrat) Beschlussvorlage (Wahl eines beratenden Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss sowie Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss aus der Mitte des Integrationsrates, Bestätigung durch den Stadtrat) Beschlussvorlage (Wahl eines beratenden Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss sowie Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss aus der Mitte des Integrationsrates, Bestätigung durch den Stadtrat)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: IB / Integrationsbeauftragte Bearbeiter/in: Annette Seiche TOP Drs.-Nr.: 673.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Integrationsrat 01.02.2017 Stadtrat 21.02.2017 X 08.12.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Wahl eines beratenden Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss sowie Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss aus der Mitte des Integrationsrates, Bestätigung durch den Stadtrat X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: 1. Der Integrationsrat wählt gemäß § 5 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) i.V.m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen folgendes Mitglied zum beratenden Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Kerpen: ………………………… Folgendes Mitglied wird als deren/dessen Stellvertretung bestellt:………………………….. Beschlussausfertigung soll erhalten: Integrationsbeauftragte Seiche Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig 2. Der Stadtrat bestätigt die Bestellung des vorgenannten Integrationsratsmitglieds sowie deren/dessen Stellvertretung. Beschlussvorlage 673.16 Seite 2 Begründung: Der Stadtrat bildet gem. §§ 70 Abs. 1 und 71 des Sozialgesetzbuches Teil VIII (SGB VIII, entspricht dem Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) i.V.m. dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) und der Satzung für das Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen vom 18.04.2012 den Jugendhilfeausschuss, der aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern und der gleichen Anzahl an persönlichen stellvertretenden Mitgliedern besteht. Weiterhin werden 14 beratende Mitglieder und deren persönliche Stellvertreter/innen vom Rat bestätigt (§ 5 AG KJHG i.V.m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen), unter anderem: – ein/e Vertreter/in des Integrationsrates, der/die durch den Integrationsrat gewählt wird; Für die beratenden Mitglieder ist gem. § 5 Abs. 2 AG KJHG jeweils eine persönliche Stellvertretung zu bestellen. Mit Schreiben vom 24.11.2016 und gemäß eigenen Erläuterungen am 07.12.2016 ist Walter Kock als gewähltes Einzelmitglied des Integrationsrates von seiner Funktion zurückgetreten. Als seine Stellvertreterin und mögliche Nachrückerin wurde entsprechend § 27 der Gemeindeordnung (GO NRW) am 25. Mai 2014 Frau Fatima Fakhar gewählt. Sie hat seinerzeit die Wahl angenommen und ist bereit, als reguläres Mitglied in den Integrationsrat nachzurücken. Walter Kock war bis zu seinem Rücktritt gemäß § 27 GO NRW beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Kolpingstadt Kerpen. Aufgrund dessen ist die Wahl eines neuen beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss sowie die Bestellung einer Vertreterin / eines Vertreters aus der Mitte des Integrationsrates erforderlich. Beschlussvorlage 673.16 Seite 3