Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
23.01.17, 13:16
Aktualisiert
23.01.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: IB / Integrationsbeauftragte
Bearbeiter/in: Annette Seiche
TOP
Drs.-Nr.: 673.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Integrationsrat
01.02.2017
Stadtrat
21.02.2017
X
08.12.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Wahl eines beratenden Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss sowie Wahl eines
stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss aus der Mitte des
Integrationsrates, Bestätigung durch den Stadtrat
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
1. Der Integrationsrat wählt gemäß § 5 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und
Jugendhilfegesetz (AG KJHG) i.V.m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der
Kolpingstadt Kerpen folgendes Mitglied zum beratenden Mitglied im Jugendhilfeausschuss des
Rates der Stadt Kerpen: …………………………
Folgendes Mitglied wird als deren/dessen Stellvertretung bestellt:…………………………..
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Integrationsbeauftragte
Seiche
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
2. Der Stadtrat bestätigt die Bestellung des vorgenannten Integrationsratsmitglieds sowie
deren/dessen Stellvertretung.
Beschlussvorlage 673.16
Seite 2
Begründung:
Der Stadtrat bildet gem. §§ 70 Abs. 1 und 71 des Sozialgesetzbuches Teil VIII (SGB VIII, entspricht
dem Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) i.V.m. dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und
Jugendhilfegesetz (AG KJHG) und der Satzung für das Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen vom
18.04.2012 den Jugendhilfeausschuss, der aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern und der
gleichen Anzahl an persönlichen stellvertretenden Mitgliedern besteht.
Weiterhin werden 14 beratende Mitglieder und deren persönliche Stellvertreter/innen vom Rat
bestätigt (§ 5 AG KJHG i.V.m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Kolpingstadt
Kerpen), unter anderem:
–
ein/e Vertreter/in des Integrationsrates, der/die durch den Integrationsrat gewählt wird;
Für die beratenden Mitglieder ist gem. § 5 Abs. 2 AG KJHG jeweils eine persönliche
Stellvertretung zu bestellen.
Mit Schreiben vom 24.11.2016 und gemäß eigenen Erläuterungen am 07.12.2016 ist Walter Kock
als gewähltes Einzelmitglied des Integrationsrates von seiner Funktion zurückgetreten.
Als seine Stellvertreterin und mögliche Nachrückerin wurde entsprechend § 27 der
Gemeindeordnung (GO NRW) am 25. Mai 2014 Frau Fatima Fakhar gewählt. Sie hat seinerzeit
die Wahl angenommen und ist bereit, als reguläres Mitglied in den Integrationsrat nachzurücken.
Walter Kock war bis zu seinem Rücktritt gemäß § 27 GO NRW beratendes Mitglied im
Jugendhilfeausschuss der Kolpingstadt Kerpen. Aufgrund dessen ist die Wahl eines neuen
beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss sowie die Bestellung einer Vertreterin / eines
Vertreters aus der Mitte des Integrationsrates erforderlich.
Beschlussvorlage 673.16
Seite 3