Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Baulandentwicklung in Buir)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
214 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
01.12.16, 15:20
Aktualisiert
08.12.16, 18:15
Beschlussvorlage (Baulandentwicklung in Buir) Beschlussvorlage (Baulandentwicklung in Buir) Beschlussvorlage (Baulandentwicklung in Buir) Beschlussvorlage (Baulandentwicklung in Buir)

öffnen download melden Dateigröße: 214 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: Jörg Mackeprang TOP Drs.-Nr.: 651.16 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 29.11.2016 Bemerkungen 06.12.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Baulandentwicklung in Buir - Anträge der CDU - Fraktion 609.16 und 610.16 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 04.04.2017 ein Konzept zur zukünftigen Wohnbaulandentwicklung im Stadtteil Buir zu erarbeiten. . Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mackeprang Mackeprang i.V. Held i.V. Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Die Anträge der CDU Fraktion umfassen die Themenbereiche der zukünftigen Baulandentwicklung in Buir und die Vermarktung des Grundstückes der ehemaligen Grundschule. 1. Zukünftige Baulandentwicklung im Ortsteil Buir DRS.NR. 609.16 Die CDU – Buir beantragt eine Bauleitplanung für Buir, die Entwicklung sollte sich an folgenden Randbedingungen orientieren: 1. Die Anzahl der zukünftigen Wohneinheiten sollte sich an den Möglichkeiten der vorhandenen Infrastruktur anpassen. 2. Städtische Grundstücke sollten bevorzugt vermarktet werden, mit nachfolgender Priorisierung: a) b) c) 1.1 Vermarktung alte Grundschule (Fläche 2 – Übersichtskarte) Baugebiet Südlich Mühlenweg (Fläche 4 – Übersichtskarte) Baugebiet Blatzheimer Weg bis zum Gelände Blümling unter Beibehaltung der Sportplatzfläche (Fläche 3 – Übersichtskarte), Gelände Blümling an bekannten (?) Interessenten verkaufen Derzeitiger Sachstand Auf der Grundlage der Ergebnisse des Wohnbaulandkonzeptes der Kolpingstadt Kerpen aus dem Jahr 2005 wurde mit Buirer Bürgerinnen und Bürgern am 31.01.2015 in der Aula der Grundschule im Park unter Leitung von Herrn Dr. Naumann (sgp Stadtplaner und Architekten, Bonn) über die zukünftige Entwicklung des Stadtteiles Buir diskutiert, Stärken und Schwächen identifiziert und Potenzialflächen für eine Wohnbaulandentwicklung des Ortes festgelegt, dabei handelt es sich um die in der Anlage 1 dargestellten Flächen 1 – 5.. Herr Dr. Naumann hat die Ergebnisse in einem Entwurf zur möglichen Wohnbaulandentwicklung (Rahmenplankonzept) zusammengefasst. Eine Zusammenfassung des Konzeptes wurde am 28.04.2015 im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und am 17.06.2015 im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung in der Aula der Grundschule vorgestellt und diskutiert. Ein wesentliches Ziel des Konzeptes ist es, durch eine gezielte Baulandentwicklung Mittel und Maßnahmen zu generieren, durch die Wohnumfeldverbesserungen für die Buirer Bevölkerung finanziert und umgesetzt werden könnten. Das Rahmenplankonzept sieht anknüpfend an das Konzept zur Wohnbaulandentwicklung u.a. folgende Maßnahmen vor: • Priorisierte Entwicklung von größeren Baugebieten (Leuchtturmprojekten) • Zur Finanzierung, und damit zur Realisierung weitergehender Schallschutzmaßnahmen entlang der A 4, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen, bedarf es neuer Ansätze, die nicht erst in 5 bis 10 Jahren umgesetzt werden können. • Die für neue Baugebiete erforderlichen ökologischen Ausgleichsmaßnahen sollten so konzentriert werden, dass sie als zusammenhängende Wald- und Erholungsflächen von der Buirer Bevölkerung genutzt werden können. Die Verwaltung hat in 2016 bezüglich einer integrierten Dorfentwicklung, die eine Umsetzung der im Rahmenplankonzept formulierten Zielvorstellungen ermöglichen könnte, Gespräche mit den Grundstückseigentümern der Flächen 1, 4 und 5 (siehe Übersichtskarte) geführt. Nach Auffassung der Verwaltung sind die Ziele nur dann zu erreichen, wenn die verschiedenen Eigentümer im Rahmen einer kooperativen Baulandentwicklung einen Anteil an einer Finanzierung notwendiger Infrastruktureinrichtungen, eines optimierten Lärmschutzes an der A 4, sowie an der Schaffung zusammenhängender Grün - und Ausgleichsflächen leisten. Beschlussvorlage 651.16 Seite 2 Das Interesse an einer kooperativen Baulandentwicklung war bei den kontaktierten Eigentümern eher gering – im Fokus der Eigentümer steht vorrangig eine singuläre Entwicklung der eigenen Flächen. Die Entwicklung der städtischen Fläche 3 „Blatzheimer Weg“ ist dann zielführend, wenn die angrenzende Sportplatzfläche (Fläche 3a) in die Planung einbezogen werden kann. Bei einem Fortbestand des Sportplatzes werden die Entwicklungsmöglichkeiten der Fläche 3 - aufgrund zum Sportplatz einzuhaltender Abstände - so stark eingeschränkt werden, dass eine wirtschaftliche Vermarktung der Fläche 3 in Frage gestellt wird. 1.2 Buir als Modellkommune für die Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) „Das "Rheinische Revier", zu dem die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss sowie die Städteregion Aachen gehören, ist durch die Gewinnung, Verstromung und Veredlung der Braunkohle geprägt. In dieser Region soll die "IRR Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH" wirken. Die Gesellschaft entwickelt Leitbilder, Innovationsstrategien und Handlungskonzepte und unterstützt den Strukturwandel durch Initiierung und Durchführung von Projekten. Die IRR GmbH arbeitet eng mit ihren Partnern aus der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Politik und den Verbänden innerhalb und außerhalb der Region zusammen. Von besonderer strategischer Bedeutung ist die Entwicklung von strategischen Handlungsräumen in der Innovationsregion Rheinisches Revier. Energiewende und Klimawandel stellen die Region vor eine Herausforderung. Absehbare Veränderungen sollen hier aber nicht als Strukturbrüche empfunden werden, sondern durch die Bündelung aller vorhandenen Potenziale frühzeitig und gemeinsam gestaltet werden. Die IRR wird den Weg beschreiben und vorbereiten, mit dem das Rheinische Revier auch im 21. Jahrhundert eine moderne, prosperierende und innovative Energie- und Industrieregion sein kann. Die IRR will Taktgeber in Zeiten der Energiewende sein.“ Insgesamt wurden sieben unterschiedliche Innovationsräume identifiziert. Kerpen - Buir befindet sich im Innovationsraum „Hambach-Süd“. Die wesentlichen Aufgaben des Innovationsraums „Hambach-Süd“ liegen in der Vorbereitung auf den heranrückenden Tagebau Hambach und im Aufzeigen von Zukunftsperspektiven für die Zeit nach dem Tagebau. Hieraus ergeben sich vor dem Hintergrund der räumlich-strukturellen Veränderungen u.a. folgende Schwerpunkte einer zukünftigen Projektentwicklung: • die Ausgestaltung des künftigen Tagebaurandes in Verbindung mit der Entwicklung zukunftsfähiger Dorf- und Siedlungsstrukturen und der Gestaltung einer attraktiven Freizeitund Erholungslandschaft, die Entwicklung innovativer Kompetenzareale zur Erschließung neuer Arbeits- und Technologiefelder, oder die Nutzung der neu entstandenen Verkehrsinfrastrukturen zur Energieerzeugung (Quelle: http://rheinisches-revier.de/home/homepage) Am 10.11.2016 hat unter der Federführung der IRR ein Verbundtreffen „Dörfer der Zukunft“ stattgefunden, an dem Vertreter der Kolpingstadt Kerpen teilgenommen haben. Der Stadtteil Buir wurde und wird aufgrund seiner Lage durch den heranrückenden Tagebau Hambach geprägt – er bietet sich aufgrund seiner Lage für ein mögliches IRR – Modellprojekt an. Die IRR schlägt daher vor, dass Kerpen – Buir neben den beiden weiteren IRR-ModellprojektKandidaten Mönchengladbach-Wanlo und Rommerskirchen-Evinghoven aufgrund der inhaltlichen Beschlussvorlage 651.16 Seite 3 Gemeinsamkeiten fortan im Projektverbund im Rahmen der IRR weiterqualifiziert wird. Hierüber sollen zukünftig vergleichbare Fragestellungen der drei Standorte im Sinne einer gemeinsamen Strategie für die Innovationsregion Rheinisches Revier im gegenseitigen Austausch und in enger Abstimmung untereinander angegangen werden. Geplant ist unter anderem ein gemeinsames Impulsforum für die Projektfamilie „Klimaschutzsiedlungen und Dörfer der Zukunft“, das im ersten Quartal 2017 stattfinden wird. 2. Entwicklung alte Schule (Eichemstraße) DRS.NR.610.16 Die CDU – Fraktion beantragt die Vermarktung der Fläche unter Prüfung und Priorisierung folgender Punkte: 1. 2. 3. 4. Verkauf an einen Investor, der auf der Fläche altengerechtes Wohnen realisiert Sollte zu 1. kein Investor gefunden werden, sollte das Grundstück aufgeteilt und durch die Kolpingstadt Kerpen vermarktet werden. Es sollte eine zum Dorf passende Einfamilienhausbebauung sowie möglichst ein Haus für behinderten – bzw. seniorengerechtes Wohnen durch einen Investor realisiert werden. Es sollte eine ortsübliche bis zu zweigeschossige Bebauung vorgesehen werden und der alte Baumbestand gesichert werden. Zur Umsetzung der Planung sollte ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Haupt – und Finanzausschuss hat am 09.12.2014 einstimmig beschlossen, dass: 1. 2. 3. der Verkauf der Grundstücke nebst Aufbauten (Alte Grundschule Buir) in der Gemarkung Buir, Flur 4, Flurstücke 63 und 885, insgesamt 6.069 qm groß, bis zur Beratung der Ergebnisse des moderierten Werkstattverfahrens zur Wohnbaulandentwicklung in Buir ausgesetzt wird, die Verwaltung beauftragt wird, die Firma AMAND Projektentwicklung zu bitten, einen Nutzungs- und Bebauungsvorschlag für das Gelände der „Alten Grundschule Buir“ zu erarbeiten und ggf. bei Interesse ein konkretes Kaufangebot einzureichen, nach Beratung der Ergebnisse des Werkstattverfahrens und einer Entscheidung über die zukünftige Wohnbaulandentwicklung Buirs durch den Stadtrat der Grundstücksverkauf erneut in den politischen Vertretungsgremien beraten wird. 3. Empfehlung der Verwaltung zum weiteren Vorgehen Da derzeit nur eine geringe Chance auf eine integrierte Dorfentwicklung Buirs unter Beteiligung der Grundstückseigentümer der potenziellen Bauflächen besteht, die Frage ob die Sportplatzfläche (3a) in die Planung am Blatzheimer Weg einbezogen werden kann noch nicht abschließend geklärt ist und die Chance im Rahmen des IRR – Qualifizierungsprozesses im Stadtteil Buir eine „Klimaschutzsiedlung der Zukunft“ schaffen zu können, genutzt werden sollte, empfiehlt die Verwaltung nachfolgende Vorgehensweise: Die Verwaltung wird zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 04.04.2017 eine Vorlage erarbeiten, in der eine Empfehlung für eine konkrete Vorgehensweise zur zukünftigen Baulandentwicklung Buirs dargestellt wird. Hierbei werden auch die für die Kolpingstadt Kerpen zu erzielenden Erlöse bei einer Vermarktung von stadteigenen Flächen, sowie infrastrukturelle Auswirkungen der Planung aufgezeigt. In dieser Konzeption wird auch das weitere Vorgehen zur Vermarktung des Geländes der ehemaligen Grundschule in Buir erläutert. Anlage 1 – Übersicht Bauflächen Anlage 2 – Antrag der CDU – Fraktion DRS Nr. 609.16 Anlage 3 – Anlage der CDU - Fraktion DRS Nr. 610.16 Beschlussvorlage 651.16 Seite 4